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Menschen bei einer Beerdigung, junges Mädchen legt Blumen auf einen Sarg

Bestattungsvorsorgevertrag: Die eigene Bestattung planen und finanziell absichern

Vorsorge für die Beerdigung
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, für die eigene Beerdigung vorzusorgen. Besonders sicher geht das mit einem Bestattungsvorsorgevertrag. Erfahren Sie, was dieser beinhaltet und welche Vorteile er hat.

Die eigene Bestattung schon zu Lebzeiten genau zu planen und finanziell abzusichern, hat nicht nur Vorteile, wenn Sie keine Angehörigen mehr haben. So entlastet es Hinterbliebene, wenn sie bei einem Todesfall wissen, dass die Bestattung bereits organisiert und sogar finanziert ist. Nicht zuletzt stellen Sie damit sicher, dass Ihre Beerdigung genau nach Ihren Wünschen abläuft.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine feste Vereinbarung zwischen einem Bestattungsunternehmen und einer Privatperson.

  • Er kann die Bestattung der Person bis ins Detail planen und gleichzeitig finanziell absichern.

  • Der Vertrag ist rechtlich bindend und stellt sicher, dass die persönlichen Wünsche des oder der Verstorbenen später respektiert und umgesetzt werden.

Das regelt ein Bestattungsvorsorgevertrag

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag zwischen einer Privatperson und einem Bestattungsunternehmen. Die Person schließt den Vertrag zu Lebzeiten ab, um damit ihre eigene Bestattung zu regeln. Dabei kann der Vertrag diese bis ins Detail festlegen. Er enthält außerdem die Kosten für die Dienstleistungen des Bestatters oder der Bestatterin. Die Beerdigungskosten können in der Regel über eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto gedeckt werden.

Typische Inhalte eines Vertrags zur Bestattungsvorsorge

  • Art der Bestattung: Bei der Bestattungsart kann es sich in Deutschland um eine Feuerbestattung (mit Urnenbeisetzung auf einem Friedhof oder unter anderem auch mit Seebestattung oder Baumbestattung), eine Erdbestattung oder eine Reerdigung handeln. Im Vertrag legt die Person ihre persönliche Auswahl fest.
  • Bestattungsdetails: Diese können unter anderem die Auswahl des Sarges oder der Urne beinhalten, die Art und Gestaltung der Trauerfeier, die Musik, Blumenarrangements, und ob eine Traueranzeige geschaltet wird. Sie können auch weitere Details planen und bestimmte Wünsche zur Kleidung, Gestaltung des Grabes oder speziellen Zeremonien festlegen.
  • Bestattungsort: Der gewünschte Ort für die Beisetzung und die Trauerfeier wird festgelegt, einschließlich spezifischer Anweisungen für die Grabstelle.
  • Finanzierung: Der Vertrag enthält in der Regel auch die Details zur Bezahlung der Bestattungskosten. Achten Sie dabei darauf, kein Geld im Voraus direkt an das Bestattungsunternehmen zu überweisen. Denn im Falle eines Unternehmenskonkurses wäre dieses unter Umständen nicht gesichert. Stattdessen bieten sich ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung mit Zweckbindung an. Nach dem Todesfall wird der Betrag dann in Form eines Sterbegelds an die gewünschte Person beziehungsweise das Bestattungsunternehmen ausbezahlt.

Wichtig: Damit eine Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen zählt: Sie muss zweckgebunden und dabei ausschließlich für die Bestattung bestimmt sein. Die Höhe muss dafür angemessen sein. Unter diesen Voraussetzungen wird das Vermögen aus der Versicherung prinzipiell selbst dann verschont, wenn Sie Sozialleistungen empfangen.

Diese Vorteile kann ein Bestattungsvorsorgevertrag bieten
  • Angehörige entlasten: Indem Sie Ihre eigene Bestattung im Voraus planen, entlasten Sie Ihre Angehörigen später in einer emotional schweren Zeit dabei, komplexe Entscheidungen für Sie zu treffen. Diese müssen nicht rätseln, was Sie gewollt hätten. Möglicherweise können Sie Konflikte vermeiden, die entstehen könnten, wenn sich die Hinterbliebenen nicht einig sind, was Sie sich gewünscht hätten.
  • Finanzielle Sicherheit bieten: Eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto sorgt für finanzielle Sicherheit nach dem Tod. Dies vermeidet spätere finanzielle Belastungen für die Familie. Auch wer keine Angehörigen hat, kann davon profitieren zu wissen, dass alles geregelt ist.
  • Persönliche Wünsche sicherstellen: Der Vorsorgevertrag garantiert, dass die Bestattung gemäß den individuellen Vorstellungen und religiösen oder kulturellen Wünschen des oder der Verstorbenen durchgeführt wird.
  • Schutz vor steigenden Bestattungskosten: Mit einem Vorsorgevertrag werden die Kosten oft zu aktuellen Preisen festgelegt. Das schützt vor zukünftigen Preissteigerungen.

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Häufige Fragen zum Bestattungsvorsorgevertrag

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Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, die eine Person zu Lebzeiten mit einem Bestatter oder einer Bestatterin trifft, um die Details ihrer eigenen Beerdigung im Voraus festzulegen und oft auch finanziell abzusichern. Dies kann beispielsweise dazu dienen, die Angehörigen sowohl emotional als auch finanziell zu entlasten, indem die Entscheidungen und Kosten bereits geregelt sind. Auch wer keine Angehörigen hat, kann mit dem Vertrag zur Bestattungsvorsorge sicherstellen, nach den eigenen Wünschen bestattet zu werden.

Der Vertrag kann unter anderem Inhalte wie die Bestattungsart, den Bestattungsort und den Ablauf der Trauerfeier umfassen. Auch bestimmte Rituale, Zeremonien, Musikstücke oder Blumenarrangements können Sie darin festlegen. Das Geld für die Bestattung wird oft auf ein Treuhandkonto eingezahlt oder durch eine Sterbegeldversicherung abgesichert.

Die Bestattungsvorsorge durch einen Bestattungsvorsorgevertrag kann sinnvoll sein, wenn Sie ...

  • ... Ihre Angehörigen bei der Organisation oder Finanzierung Ihrer Bestattung entlasten möchten.
  • ... keine Angehörigen haben, die sich um die Planung Ihrer Bestattung nach Ihren Wünschen kümmern könnten.
  • ... spezielle Wünsche für Ihre Bestattung haben und sicherstellen wollen, dass diese erfüllt werden.
  • ... Ihre Bestattung finanziell absichern wollen.

Eine Bestattungsverfügung ist ein Dokument, in dem Sie persönliche Wünsche und eigene Vorstellungen für Ihre Bestattung festhalten können. Sie ist jedoch kein Vertrag mit einem Bestatter oder einer Bestatterin und regelt auch keine konkreten Kosten. Außerdem beinhaltet sie keine Finanzierung der Bestattung.

Insofern geht ein Bestattungsvorsorgevertrag in Sachen Vorsorge einen großen Schritt weiter. Sie wenden sich damit konkret an das jeweilige Bestattungsunternehmen und planen den Ablauf inklusive der Kosten. Diese werden in der Regel über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung zur finanziellen Vorsorge zweckgebunden abgesichert. Welches Dokument für Sie persönlich am besten geeignet ist, ist letztlich von Ihrer Situation abhängig.

Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel zu Bestattungsverfügung – inklusive Muster zur Erstellung.

Den Vertrag selbst können Sie in der Regel kostenlos abschließen. Die darin geregelten Beerdigungskosten können allerdings stark variieren. Abhängig sind sie unter anderem von Ihren Wünschen und Bedürfnissen beziehungsweise den gewählten Leistungen, der Bestattungsart und dem jeweiligen Bestattungsort sowie dem beauftragten Unternehmen. Oft können Beerdigungen inklusive Trauerfeier auf 10.000 Euro und mehr kommen. Es sind jedoch auch wesentlich günstigere Beerdigungen möglich. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel zu den Beerdigungskosten.

Ein Testament ist dafür nicht geeignet, weil dieses in der Regel erst nach der Bestattung eröffnet wird. Besser geeignet sind eine Bestattungsverfügung, ein Bestattungsvorsorgevertrag oder die Festlegungen im Rahmen des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung.

Meist brauchen die Hinterbliebenen nach einem Todesfall folgende Unterlagen:

  • Totenschein (stellt der Arzt oder die Ärztin nach dem Tod aus)
  • ggf. Organspendeausweis
  • ggf. Bestattungsverfügung, Bestattungsvorsorgevertrag oder Sterbegeldversicherungsvertrag
  • ggf. Verträge von Lebensversicherung mit Todesfallleistung und Unfallversicherung
  • Personalausweis und Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Partners oder der Partnerin und Scheidungsurteil (zum Ausstellen der Sterbeurkunde)
  • ggf. Testament

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