In Deutschland sind neben verschiedenen Bestattungsarten aktuell drei Bestattungsverfahren möglich: Feuerbestattung, Erdbestattung und – neu – Reerdigung. Mit etwa 70 Prozent werden Feuerbestattungen mit Abstand am häufigsten gewählt.
Bei einer Feuerbestattung wird der Körper einer verstorbenen Person in einem Sarg in einem Krematorium verbrannt. Die Asche wird in einer Urne beigesetzt.
Das Beisetzung erfolgt meist auf einem Friedhof. An festgelegten Orten sind außerdem unter anderem Baum- und Seebestattungen möglich.
Die Gesamtkosten einer Feuerbestattung mit Beisetzung auf einem Friedhof liegen häufig zwischen etwa 6.000 und 16.000 Euro. Eine anonyme Feuerbestattung kostet ab etwa 2.000 Euro.
Wie eine Feuerbestattung typischerweise abläuft
Stirbt ein Mensch, muss zunächst ein Arzt oder eine Ärztin den Tod feststellen. Daraufhin stellt er oder sie einen Totenschein aus. Dieser ist notwendig, um später beim zuständigen Standesamt eine Sterbeurkunde zu erhalten. Die Hinterbliebenen kontaktieren dann meist die weiteren An- oder Zugehörigen, um sie über den Todesfall zu informieren. Außerdem wenden sie sich an ein Bestattungsunternehmen. Dieses organisiert auf Wunsch die Feuerbestattung.
Das Bestattungsunternehmen überführt und versorgt die verstorbene Person und bettet sie in einen speziellen Sarg. Es berät die Hinterbliebenen bezüglich der verschiedenen Möglichkeiten bei der Bestattung und plant die Einäscherung im Krematorium. Auch die Trauerfeier und Beisetzung der Asche werden vom Bestattungsunternehmen organisiert. Der oder die Verstorbene wird vom Sterbeort entweder zum Bestattungsinstitut oder direkt zum Krematorium überführt. Je nach Wunsch der Angehörigen kann eine Aufbahrung stattfinden, bei der die Trauernden Abschied nehmen können. Diese ist am offenen oder am geschlossenen Sarg möglich.
Die Kremation darf in Deutschland erst nach einer Wartezeit von mindestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen. Vorab findet eine zweite Leichenschau durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes, der Rechtsmedizin oder der Pathologie statt. Die Trauerfeier kann vor oder nach der Kremation stattfinden. Die Gestaltung wird dabei individuell angepasst. Meist halten Angehörige, freie Redner beziehungsweise Rednerinnen oder beauftragte Geistliche eine Rede über das Leben der jeweiligen Person. Eine musikalische Begleitung ist ebenfalls üblich. Blumen und Fotos erinnern an die Person.
Der spezielle Sarg wird bei der Kremation zusammen mit dem Leichnam bei Temperaturen von mehr als 1.000 Grad Celsius verbrannt. Anschließend wird die Asche des oder der Verstorbenen in einer Aschekapsel in eine Urne gefüllt. Die Angehörigen können die Art der Urne auswählen. Nicht verbrannte Knochen und Zähne werden gemahlen und der Asche beigefügt.
Die Asche kann in der Urne in einem Urnengrab auf einem Friedhof beigesetzt werden. Alternativ gibt es die Möglichkeiten einer Baumbestattung, etwa in einem Bestattungswald, oder einer Seebestattung an festgelegten Orten in der Ost- oder Nordsee oder im Ausland. Für Baumbestattungen und Seebestattungen müssen spezielle biologisch abbaubare Urnen verwendet werden. Ausschließlich in Bremen darf die Asche auch auf privatem Grundbesitz ausgestreut werden.
Während der Beisetzung der Urne können Familie, Freundinnen und Freunde, Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter anwesend sein. Die Beerdigung endet oft mit dem sogenannten Leichenschmaus. Dabei handelt es sich um eine kleine Speise, zu der die Angehörigen die Trauergäste in ein Café oder Restaurant einladen.
Später können ein Urnengrab auf einem Friedhof oder der für die Beisetzung ausgewählte Baum, etwa in einem Bestattungswald, jederzeit besucht werden, um sich an die verstorbene Person zu erinnern. Bei bepflanzten Urnengrabstätten übernehmen entweder An- oder Zugehörige die Grabpflege oder die Hinterbliebenen beauftragen damit eine Gärtnerei.
Wer zu Lebzeiten sicherstellen möchte, dass sein Körper nach dem Tod eingeäschert wird, kann eine sogenannte Kremationsverfügung verfassen. Das ist ein schriftliches Dokument, das den Wunsch enthält, selbst über eine Feuerbestattung bestattet zu werden. Es ist möglich, weitere Wünsch, etwa zur Art der Beisetzung, aufzunehmen. Eine solche Verfügung kann Angehörige und Zugehörige im Zweifel entlasten, wen diese unsicher sind, welche Bestattungsart gewünscht ist.
Diese Kosten fallen häufig an
Die Bestattungskosten können stark variieren. Abhängig sind sie unter anderem von der Auswahl von Sarg, Urne und Grabmal, aber auch von der Anzahl an Trauergästen und dem gewählten Ablauf (mit oder ohne Trauerfeier sowie Leichenschmaus). Häufig liegen die Kosten bei Feuerbestattungen insgesamt zwischen etwa 6.000 und 16.000 Euro.
Für die Einäscherung kommt nur ein einfacher Sarg ohne Beschläge infrage. Auch die Friedhofsgebühren sind für Urnengräber oft geringer als für Sarggräber. Bei einer Seebestattung entfallen Friedhofskosten und die spätere Grabpflege beispielsweise komplett.
Kostenbeispiel: So können sich die Kosten zusammensetzen
Die tatsächlichen Kosten können je nach Anbieter, Leistungen und Ort abweichen. Es handelt sich im Folgenden lediglich um eine Beispielrechnung.
Art | Kosten |
---|---|
Dienstleistungen des Bestattungsunternehmens (u. a. Beratung, Organisation und Durchführung der Bestattung, Versorgung der verstorbenen Person, Dokumente, Überführung, Aufbahrung und Abschiednahme) | 2.200–2.550 Euro |
Todesanzeige | 100–500 Euro |
Kremationssarg (eventuell inklusive Sterbehemd) | 700–1.200 Euro |
Urne | 100–500 Euro |
Grabmal inklusive Aufstellung (abhängig davon, ob Urnen-Grabstein mit oder ohne Einfassung für das Urnengrab, Grabplatte oder Stele gewählt wird, sehr unterschiedlich) | 600 (Grabplatte)–3.000 Euro (Urnen-Grabstein mit Einfassung) |
Steinmetzerei (Beschriftungskosten je nach Anzahl an Buchstaben) | 300–900 Euro |
Trauerfeier | 350–950 Euro |
Kremierung im Krematorium | 300–500 Euro |
Gebühren des Friedhofs (Nutzungsrechte abhängig von der gewählten Grabart) | 400–3.500 Euro |
Gebühren des Friedhofs (Beisetzung) | 400–900 Euro |
Trauerdruck | 60–450 Euro |
Blumen, Kränze und andere Dekorationen | 100–200 Euro |
Leichenschmaus im Restaurant oder Café je nach Anzahl der Trauergäste und Angebot ab etwa 20 Euro/Person (Leichenschmaus zu Hause ist auch günstiger möglich) | je nach Anzahl der Gäste etwa 200–1.500 Euro |
Grabpflege (durch Angehörige oder Gärtnerei/Florist) | 50–200 Euro/Jahr |
Gesamtkosten (Beispiel) | 5.860–16.850 Euro |
Anmerkungen:
- Bei einer Seebestattung entfallen – wie auch oft bei der Baumbestattung – Kosten für Grabmal, Steinmetz und Grabpflege.
- Bei einer anonymen Feuerbestattung sind keine Trauergäste anwesend und es gibt auf dem Friedhof traditionell keinen Grabstein oder Namenshinweis. In manchen Fällen ist ein Namenshinweis mittlerweile auf einer großen Tafel möglich, sodass es sich nicht mehr streng um eine anonyme Bestattung handelt. Bei der anonymen Bestattung können außerdem Kosten für die Trauerfeier und den Leichenschmaus wegfallen. Eine einfache anonyme Feuerbestattung mit stiller Beisetzung auf einem Friedhof ist ab etwa 2.000 Euro möglich.
Vorsorge: Das bringt eine Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung dient dazu, die Kosten einer Bestattung ganz oder teilweise zu decken. Ziel ist es, die Angehörigen nach dem eigenen Tod sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht bei der Beerdigung zu unterstützen.
Bei Abschluss der Versicherung entscheiden Sie, wie hoch die Versicherungssumme sein soll. So kann die Deckung genau an die Kosten für die gewünschte Bestattungsart und den gewünschten Ablauf angepasst werden. Wir beraten Sie gern zur Sterbegeldversicherung – und zu einer möglichen Vorsorge darüber hinaus, etwa über eine Lebensversicherung.
Sichern Sie sich für den Ernstfall ab
Häufige Fragen zur Feuerbestattung
Wie läuft die Feuerbestattung ab?
Bei einer Feuerbestattung wird der Körper einer verstorbenen Person in einem dafür vorgesehenen Sarg zum Krematorium überführt, wo eine letzte amtliche Leichenschau stattfindet. Nach der gesetzlichen Wartezeit von mindestens 48 Stunden nach dem Tod wird der Leichnam bei hohen Temperaturen verbrannt, wodurch er größtenteils zu Asche wird. Diese Asche wird anschließend in eine Urne umgefüllt. Vor oder nach der Kremation kann eine Trauerfeier stattfinden.
Die Beisetzung der Urne erfolgt dann an einem ausgewählten Ort, beispielsweise in einem Urnengrab auf einem Friedhof, unter einem bestimmten Baum in einem Bestattungswald oder bei einer Seebestattung an einer bestimmten Stelle im Meer. Der gesamte Prozess wird von einem Bestattungsunternehmen organisiert und begleitet, das auch die Trauerfeier nach den Vorstellungen der Angehörigen gestaltet. Die Angehörigen können sowohl im Krematorium als auch bei der Beisetzung anwesend sein.
Was kostet eine Feuerbestattung?
Die Kosten einer Feuerbestattung variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem gewählten Bestattungsinstitut, der Auswahl von Sarg, Urne und Grabmal, dem Ort der Beisetzung, der Trauerfeier sowie der Anzahl an Trauergästen beim Leichenschmaus. Häufig liegen die Gesamtkosten für eine Feuerbestattung zwischen circa 6.000 und 16.000 Euro.
Was kostet eine anonyme Feuerbestattung?
Eine anonyme Feuerbestattung ist ab etwa 2.000 Euro möglich.
Ja, bei einer Feuerbestattung wird der Sarg zusammen mit dem Körper der verstorbenen Person verbrannt. Der Sarg ist notwendig, um den Körper in das Krematorium zu überführen und die Würde des oder der Verstorbenen während des Prozesses zu wahren. Zudem erfüllt der Sarg technische Funktionen und hygienische Voraussetzungen im Verbrennungsprozess, indem er eine effiziente und respektvolle Kremation ermöglicht.
Die Vorgaben dazu variieren je nach Krematorium. In manchen Fällen muss die verstorbene Person ein sogenanntes Sterbehemd tragen. In anderen Fällen ist eigene Kleidung erlaubt, wenn sie nicht aus bestimmten Materialien besteht. Die Bestattungsunternehmen kennen die Regelungen vor Ort und beraten die Hinterbliebenen. Der Bestatter oder die Bestatterin kleidet die verstorbene Person auch ein.
Grundsätzlich übernehmen die Erbinnen und Erben die Kosten der Bestattung. Wenn ein Erbe oder eine Erbin das Erbe ausschlägt, zahlen die anderen Erbenden. Wer Ihr Erbe antritt, können Sie im Rahmen Ihrer Nachlassregelung beeinflussen. Wenn Sie Ihren Nachlass nicht selbst regeln, vererben Sie nach der gesetzlichen Erbfolge.