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Schonvermögen: Dieses Vermögen müssen Sie nicht antasten

Sozialleistungen
Wenn finanzielle Notlagen drohen, ist es wichtig zu wissen, welches Vermögen Sie einsetzen müssen, bevor Sie staatliche Unterstützung bekommen – und welches Sie behalten dürfen.

Bestimmte Vermögenswerte müssen Sie selbst dann nicht angreifen, wenn Sie auf staatliche Leistungen wie Sozialhilfe angewiesen sind. Diese werden auch als Schonvermögen bezeichnet. Wir stellen Ihnen häufig betroffene Vermögenswerte vor und fassen das Wichtigste zum Schonvermögen beim Elternunterhalt und bei der Bestattungsvorsorge zusammen.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Schonvermögen ist Vermögen, das sie nicht aufbrauchen müssen, bevor Sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen können.

  • Je nach Art der Sozialleistung können dabei sehr unterschiedliche Freibeträge gelten und verschiedene Vermögenswerte verschont werden.

  • Wenden Sie sich bei speziellen Fragen am besten direkt an die zuständige Behörde, die Beratungsstellen der Sozialverbände oder – je nach Fall – einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Sozialrecht beziehungsweise Unterhaltsrecht.

Was ist Schonvermögen?

Das sind Vermögenswerte, die beim Bezug von bestimmten staatlichen Unterstützungen wie Bürgergeld (früher: Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II) und Sozialhilfe nicht angerechnet werden. Die Sozialhilfe umfasst dabei auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zur Pflege. Das Schonvermögen soll sicherstellen, dass Bedürftige nicht ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.

Üblicherweise fallen folgende Vermögenswerte unter das Schonvermögen:

  • Barvermögen und Bankguthaben:

    Beim Bar- und Bankvermögen gibt es Freibeträge, die je nach Sozialleistung variieren können. Zum Beispiel dürfen Menschen, die die Grundsicherung für Bedürftige erhalten, einen Freibetrag von insgesamt 10.000 Euro (Verheiratete und Verpartnerte: 20.000 Euro) behalten. Wenn der Leistungsempfänger oder die Leistungsempfängerin andere Personen überwiegend unterhält, gilt pro Person ein zusätzlicher Freibetrag von 500 Euro. Beim Bürgergeld sind es im ersten Jahr (sogenannte Karenzzeit) 40.000 Euro Freibetrag, die nicht berücksichtigt werden.

  • Altersvorsorge

    Vermögen in staatlich geförderten Produkten der Altersvorsorge wird in der Regel nicht auf Sozialleistungen angerechnet, solange es nicht vorzeitig verfügbar ist. So gehört etwa die Riester-Rente in der Ansparphase zum Schonvermögen. Doch auch Beiträge für eine Altersvorsorge in Form von Wertpapieren, einer Lebensversicherung oder anders angelegte Beträge zum Zweck der privaten Altersvorsorge können zum Schonvermögen gehören. Wichtig ist dabei, dass die Summe als angemessen gilt. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs  im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt ist das der Fall, wenn es sich pro Jahr, das Sie bisher berufstätig sind, um maximal 5 Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens handelt.

  • Selbstgenutzte Immobilie

    Ein selbst bewohntes Haus oder eine selbstgenutzte Wohnung kann unter bestimmten Umständen ebenfalls als Schonvermögen gelten, sofern die Wohnfläche als angemessen bewertet wird. Allerdings kann der Wohnvorteil im Eigenheim beim Elternunterhalt in bestimmten Fällen auch als einkommenserhöhend berücksichtigt werden. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Absatz „Das zählt zum Schonvermögen beim Elternunterhalt“.

  • Hausrat und persönliche Gegenstände

    Alltägliche Gegenstände des persönlichen Bedarfs und Hausrat sind in der Regel vom betrachteten Vermögen ausgenommen. Auch Erbstücke, Bücher und Musikinstrumente gehören zum Schonvermögen.

  • Kraftfahrzeuge

    Ein angemessenes Auto kann ebenfalls zum Schonvermögen gehören, wenn Sie dieses zur Aufnahme oder Fortführung einer Beschäftigung oder aus anderen wichtigen Gründen brauchen.

  • Bestattungsvorsorge

    Das Vermögen in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem Treuhandkonto wird in der Regel zum Schonvermögen gerechnet, wenn dieses eindeutig zweckgebunden ist und nach dem eigenen Tod die Bestattungskosten decken soll. Bei einem Treuhandkonto ist das zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Bestattungsvorsorgevertrag normalerweise der Fall. Die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung beziehungsweise die treuhänderisch verwaltete Summe muss außerdem dem Zweck angemessen sein.

  • Sonstiges Vermögen

    Auch bestimmte andere Vermögenswerte können unter gewissen Umständen geschützt sein. Lassen Sie sich im Zweifel unbedingt fachlich beraten, etwa über die zuständige Behörde, die Beratungsstellen der Sozialverbände oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Sozialrecht oder Unterhaltsrecht.

Das zählt zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

Brauchen die Eltern Pflege, für die deren Rente und Erspartes nicht ausreicht, können die Kinder unter Umständen vom Staat zu Zahlungen herangezogen werden. Das gilt aber nur, wenn das Brutto-Jahreseinkommen der erwachsenen Kinder über 100.000 Euro liegt. Verdienen sie weniger, müssen sie keinen Elternunterhalt zahlen – und auch keine anderen Vermögenswerte dafür verwenden.

Das Thema Schonvermögen beim Elternunterhalt betrifft daher nur diejenigen, die mehr als 100.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen haben. Diesen Unterhaltspflichtigen können im selbstgenutzten Eigenheim möglicherweise sogar fiktive ersparte Mietkosten als zusätzliches Einkommen berechnet werden. Allerdings werden die fiktiven Mietkosten nicht auf die 100.000 Euro Einkommen angerechnet, sondern erst bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt. Andererseits können auch bestimmte Beträge abgezogen werden, etwa gegebenenfalls für Kreditkosten und Rücklagen für die Sanierung und Modernisierung der Immobilie, insofern sie eine angemessene Höhe haben. Auch Rücklagen für ein für den Arbeitsweg benötigtes Auto sowie gewisse Beträge für die Altersvorsorge können abgezogen werden.

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Wer zahlt, wenn die Eltern gepflegt werden müssen? Zunächst übernimmt das Sozialamt die Kosten. Aber dann wendet es sich an die Kinder – denn gegebenenfalls sind sie zum sogenannten Elternunterhalt verpflichtet.

Das zählt zum Schonvermögen bei der Bestattungsvorsorge

Beerdigungen können teuer sein. Deshalb entscheiden sich viele Menschen dafür, zu Lebzeiten finanziell dafür vorzusorgen, etwa um später ihre Angehörigen zu entlasten. Denn grundsätzlich müssen die Erbinnen und Erben die Bestattungskosten übernehmen. Wenn Sie zum Beispiel mit einer zweckgebundenen Sterbegeldversicherung oder einem zweckgebundenen Treuhandkonto für Ihre eigene Beerdigung vorsorgen, zählt das Kapital darin in der Regel zum Schonvermögen. Dafür muss es so angelegt sein, dass es ausschließlich für die Bestattung und Grabpflege ausgegeben werden kann. Außerdem muss die Höhe der Summe für diesen Zweck angemessen sein.

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Häufige Fragen zum Schonvermögen

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Was fällt unter Schonvermögen?

Das Schonvermögen umfasst Vermögenswerte, die beim Bezug von Sozialleistungen nicht angerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Beträge an Barvermögen, Altersvorsorgepläne, eine selbstgenutzte Immobilie und persönliche Gegenstände wie Hausrat. Ein angemessenes Auto kann ebenfalls zum Schonvermögen zählen, wenn es zur Aufnahme oder Fortführung einer Beschäftigung benötigt wird. Die genauen Freibeträge variieren je nach Art der Sozialleistung.

Die Berechnung hängt von der Art der Sozialleistung ab. So gelten etwa unterschiedliche Freibeträge bei der Grundsicherung für Bedürftige und beim Bürgergeld. Zur genauen Ermittlung Ihres Schonvermögens kann es hilfreich sein, sich direkt an die zuständige Behörde (zum Beispiel das Sozialamt) zu wenden, die Ihnen genaue Informationen und Formulare zur Verfügung stellen kann.

Unterhalt für die Pflege der Eltern müssen nur erwachsene Kinder zahlen, deren jährliches Einkommen über 100.000 Euro brutto liegt. Verdienen die Kinder weniger, müssen sie keinen Elternunterhalt zahlen.

Eine Bestattungsvorsorge, die eindeutig zweckgebunden ist und die Beerdigungskosten absichert, gehört normalerweise zum Schonvermögen. Sie muss also nicht angegriffen werden. Das kann etwa für eine Sterbegeldversicherung oder für ein Treuhandkonto im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags gelten. Voraussetzung: Auch die Höhe des jeweiligen Vermögens muss dem Zweck angemessen sein.

Das Vermögen wird für die Beerdigungskosten verwendet.

  • Bei einer Sterbegeldversicherung zahlt es der Versicherer dafür an die bezugsberechtigte Person aus. Wer das ist, kann bei Abschluss der Versicherung frei gewählt werden. Diese Person muss den Versicherer in Kenntnis setzen, dass der oder die Versicherte gestorben ist. Im Versicherungsvertrag ist geregelt, welche Dokumente sie dabei vorlegen muss.
  • Bei einem Treuhandkonto zahlt der Treuhänder oder die Treuhänderin das Geld aus, etwa im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags an das Bestattungsunternehmen.

Wenn die Beerdigungskosten des oder der Verstorbenen gedeckt sind und noch Geld übrigbleibt, fällt dieses in das Erbe.

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