Schonvermögen: Dieses Vermögen müssen Sie nicht antasten

Sozialleistungen
Bestimmte Vermögenswerte müssen Sie selbst dann nicht angreifen, wenn Sie auf staatliche Leistungen wie Sozialhilfe angewiesen sind. Diese werden auch als Schonvermögen bezeichnet. Wir stellen Ihnen häufig betroffene Vermögenswerte vor und fassen das Wichtigste zum Schonvermögen beim Elternunterhalt und bei der Bestattungsvorsorge zusammen.
Das Wichtigste in Kürze:

Was ist Schonvermögen?

Das sind Vermögenswerte, die beim Bezug von bestimmten staatlichen Unterstützungen wie Bürgergeld (früher: Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II) und Sozialhilfe nicht angerechnet werden. Die Sozialhilfe umfasst dabei auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zur Pflege. Das Schonvermögen soll sicherstellen, dass Bedürftige nicht ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.

Üblicherweise fallen folgende Vermögenswerte unter das Schonvermögen:

Das zählt zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

Brauchen die Eltern Pflege, für die deren Rente und Erspartes nicht ausreicht, können die Kinder unter Umständen vom Staat zu Zahlungen herangezogen werden. Das gilt aber nur, wenn das Brutto-Jahreseinkommen der erwachsenen Kinder über 100.000 Euro liegt. Verdienen sie weniger, müssen sie keinen Elternunterhalt zahlen – und auch keine anderen Vermögenswerte dafür verwenden.

Das Thema Schonvermögen beim Elternunterhalt betrifft daher nur diejenigen, die mehr als 100.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen haben. Diesen Unterhaltspflichtigen können im selbstgenutzten Eigenheim möglicherweise sogar fiktive ersparte Mietkosten als zusätzliches Einkommen berechnet werden. Allerdings werden die fiktiven Mietkosten nicht auf die 100.000 Euro Einkommen angerechnet, sondern erst bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt. Andererseits können auch bestimmte Beträge abgezogen werden, etwa gegebenenfalls für Kreditkosten und Rücklagen für die Sanierung und Modernisierung der Immobilie, insofern sie eine angemessene Höhe haben. Auch Rücklagen für ein für den Arbeitsweg benötigtes Auto sowie gewisse Beträge für die Altersvorsorge können abgezogen werden.

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Wer zahlt, wenn die Eltern gepflegt werden müssen? Zunächst übernimmt das Sozialamt die Kosten. Aber dann wendet es sich an die Kinder – denn gegebenenfalls sind sie zum sogenannten Elternunterhalt verpflichtet.

Das zählt zum Schonvermögen bei der Bestattungsvorsorge

Beerdigungen können teuer sein. Deshalb entscheiden sich viele Menschen dafür, zu Lebzeiten finanziell dafür vorzusorgen, etwa um später ihre Angehörigen zu entlasten. Denn grundsätzlich müssen die Erbinnen und Erben die Bestattungskosten übernehmen. Wenn Sie zum Beispiel mit einer zweckgebundenen Sterbegeldversicherung oder einem zweckgebundenen Treuhandkonto für Ihre eigene Beerdigung vorsorgen, zählt das Kapital darin in der Regel zum Schonvermögen. Dafür muss es so angelegt sein, dass es ausschließlich für die Bestattung und Grabpflege ausgegeben werden kann. Außerdem muss die Höhe der Summe für diesen Zweck angemessen sein.

Eine Frau und ein Mann stehen mit einem Laptop vor einem Regal mit Särgen und Bestattungsartikeln.
Ein letzter Abschied sollte würdevoll sein. Wir informieren, welche Kosten für Bestattungen häufig anfallen, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen und wie Sie vorsorgen können.

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Häufige Fragen zum Schonvermögen

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Was fällt unter Schonvermögen?

Das Schonvermögen umfasst Vermögenswerte, die beim Bezug von Sozialleistungen nicht angerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Beträge an Barvermögen, Altersvorsorgepläne, eine selbstgenutzte Immobilie und persönliche Gegenstände wie Hausrat. Ein angemessenes Auto kann ebenfalls zum Schonvermögen zählen, wenn es zur Aufnahme oder Fortführung einer Beschäftigung benötigt wird. Die genauen Freibeträge variieren je nach Art der Sozialleistung.

Die Berechnung hängt von der Art der Sozialleistung ab. So gelten etwa unterschiedliche Freibeträge bei der Grundsicherung für Bedürftige und beim Bürgergeld. Zur genauen Ermittlung Ihres Schonvermögens kann es hilfreich sein, sich direkt an die zuständige Behörde (zum Beispiel das Sozialamt) zu wenden, die Ihnen genaue Informationen und Formulare zur Verfügung stellen kann.

Unterhalt für die Pflege der Eltern müssen nur erwachsene Kinder zahlen, deren jährliches Einkommen über 100.000 Euro brutto liegt. Verdienen die Kinder weniger, müssen sie keinen Elternunterhalt zahlen.

Eine Bestattungsvorsorge, die eindeutig zweckgebunden ist und die Beerdigungskosten absichert, gehört normalerweise zum Schonvermögen. Sie muss also nicht angegriffen werden. Das kann etwa für eine Sterbegeldversicherung oder für ein Treuhandkonto im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags gelten. Voraussetzung: Auch die Höhe des jeweiligen Vermögens muss dem Zweck angemessen sein.

Das Vermögen wird für die Beerdigungskosten verwendet.

  • Bei einer Sterbegeldversicherung zahlt es der Versicherer dafür an die bezugsberechtigte Person aus. Wer das ist, kann bei Abschluss der Versicherung frei gewählt werden. Diese Person muss den Versicherer in Kenntnis setzen, dass der oder die Versicherte gestorben ist. Im Versicherungsvertrag ist geregelt, welche Dokumente sie dabei vorlegen muss.
  • Bei einem Treuhandkonto zahlt der Treuhänder oder die Treuhänderin das Geld aus, etwa im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags an das Bestattungsunternehmen.

Wenn die Beerdigungskosten des oder der Verstorbenen gedeckt sind und noch Geld übrigbleibt, fällt dieses in das Erbe.

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