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Eine Frau und ein Mann stehen mit einem Laptop vor einem Regal mit Särgen und Bestattungsartikeln.

Von diesen Beerdigungskosten können Sie ausgehen

Kosten im Trauerfall
Ein letzter Abschied sollte würdevoll sein. Gleichzeitig wollen die Verstorbenen ihre Erbenden oder Angehörigen damit jedoch in der Regel finanziell nicht über die Maßen belasten. Wir informieren, welche Kosten für Bestattungen häufig anfallen, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen und wie Sie vorsorgen können.

Wie ein Mensch seinen letzten Weg geht, ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Oft haben Verstorbene zu Lebzeiten eigene Wünsche zum Ablauf ihrer Beisetzung geäußert. Oder die Hinterbliebenen haben eine bestimmte Vorstellung davon, wie eine würdige Trauerfeier und Beerdigung ablaufen sollen. Auch wenn bei diesem Thema wohl niemand gern ans Geld denkt, fallen dafür Kosten an – in sehr unterschiedlicher Höhe.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kosten einer Bestattung hängen stark von der Bestattungsart ab. Je nach Ausgestaltung können nicht selten über 10.000 Euro anfallen.

  • In der Regel entstehen unter anderem Kosten für Grabstein, Grabplatte oder Ähnliches sowie die Arbeit der Steinmetzerei, für Sarg und Urne, das Bestattungsunternehmen, die Trauerfeier und den Friedhof.

  • Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie selbst für Ihren Todesfall vorsorgen und die Kosten Ihrer Bestattung nach Wunsch decken.

Bestattungsarten und was sie kosten

Bei einer Bestattung geht es darum, die verstorbene Person ein letztes Mal zu begleiten und auf persönliche Weise Abschied zu nehmen. Der Ablauf kann sehr unterschiedlich ausfallen. Auch in Bezug auf die Kosten sind Pauschalaussagen dadurch kaum möglich. Nicht selten bewegen sich die Gesamtkosten in einer Spanne zwischen 8.000 und 20.000 Euro. Ausschlaggebend ist dabei auch, um welche Art der Bestattung es sich handelt:

Erdbestattung: Hierbei wird der oder die Verstorbene in einem Sarg auf dem Friedhof beerdigt. Bei dieser Wahl gibt es große Kostenunterschiede, die etwa abhängig davon sind, welchen Sarg Sie wählen und ob es sich um ein Gemeinschafts- (günstiger) oder Einzelgrab (teurer) handelt.

Feuerbestattung: Bei Feuerbestattungen wird nach der Einäscherung im Krematorium die Asche des oder der Verstorbenen in einer Urne auf dem Friedhof oder an einem bestimmten anderen Ort beigesetzt. Bei den anderen Orten sind in Deutschland vor allem See-, Wald- beziehungsweise Baumbestattungen möglich.

Seebestattung: Diese Art der Bestattung bedeutet, dass die Asche in einer sich selbst auflösenden Spezialurne von einem Boot aus an einer bestimmten Stelle ins Meer übergeben wird. Sie können sich für eine begleitete Seebestattung mit Gästen entscheiden oder für die in der Regel deutlich günstigere Variante der anonymen Seebestattung ohne Anwesenheit von Angehörigen oder Zugehörigen. Bei einer Beisetzung im Meer entfallen beispielsweise Kosten für den Grabstein, den Friedhof oder die Grabpflege.

Wald- oder Baumbestattungen: In einem Friedwald, Ruheforst oder auf einem speziellen Friedhof unter einem Baum wählt der oder die Verstorbene zu Lebzeiten oder später die Erbenden beziehungsweise die Angehörigen oder Zugehörigen einen Baum aus. Es gibt Bäume für die Einzelbestattung oder als Familien- beziehungsweise Gruppenbaum. Die Beisetzung erfolgt dann in einer speziellen, biologisch abbaubaren, Urne im Wurzelbereich des jeweiligen Baums, selten auch im Sarg. Bei Wald- und Baumbestattungen gibt es eher selten die Möglichkeit für einen Grabstein. Am Baum wird stattdessen eine Plakette angebracht. Die Hinterbliebenen können den Baum dann jederzeit besuchen.

Wofür die Kosten anfallen

Um die Bestattungskosten besser einschätzen zu können, empfiehlt es sich, die einzelnen Aufwendungen genauer anzuschauen und mit den jeweiligen Wünschen abzugleichen. Im Folgenden finden Sie eine Liste von typischen Kostenfaktoren:

  • Grabstein, Grabpatte, Stele sowie die Arbeit von Steinmetz bzw. Steinmetzin

    Dabei handelt es sich mitunter um den größten Preisfaktor. Die tatsächlichen Kosten hängen von Material, Größe und Bearbeitung ab. 

  • Sarg und Urne

    Hier gibt es große Qualitäts- und Preisunterschiede. Bedenken Sie, dass Sie auch für eine Feuer- beziehungsweise Urnenbestattung einen, wenn auch einfachen, Sarg brauchen. Dieser wird mit dem verstorbenen Körper zusammen eingeäschert.

  • Bestattungsinstitut

    Ein Bestatter oder eine Bestatterin ist verpflichtend. Die Gebühren beinhalten die Abholung der oder des Verstorbenen aus Wohnung, Heim, Hospiz oder Ähnlichem, die Beratung rund um die Beerdigung, Planung und Durchführung der Bestattung, Versorgung, Vorbereitung zur Abschiednahme und Überführung des oder der Verstorbenen, die Beratung zu Sarg und gegebenenfalls Urne, die Erledigung formaler Angelegenheiten und gegebenenfalls die Organisation eines Trauerredners oder einer Trauerrednerin oder von Musik. Auch Trauerdruck mit Karten und Danksagungskarten ist möglich.

  • Traueranzeigen

    Häufig werden diese beispielsweise in der Regionalzeitung veröffentlicht, um auch weitere Bekannte des oder der Verstorbenen zu informieren. 

  • Gebühren für die Ausstellung von Dokumenten

    Dazu zählt beispielsweise die Sterbeurkunde, die beim Standesamt beantragt wird.

  • Trauerfeier

    Kosten können für Räumlichkeiten (eventuell Kirche), Reden und musikalische Begleitung entstehen.

  • Friedhof

    Dazu gehören die Kosten für das Grab, die Grabnutzungsrechte (je nach Laufzeit), die Beisetzung und die Grabpflege. Die Friedhofsgebühren unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde sowie der Nutzungsdauer (in der Regel zwischen 10 und 30 Jahre). Fragen Sie hierzu am besten beim Bestatter oder der Bestatterin nach den Möglichkeiten bei Ihnen vor Ort.

  • Blumen, Kränze und andere Dekorationen, zum Beispiel bei der Trauerfeier und am Grab

    Je nachdem, wie schlicht oder aufwendig die Bestattung gehalten werden soll, können die Kosten deutlich variieren.

  • Leichenschmaus

    Nach der Beerdigung findet dieser meist in einem Restaurant statt. Die Kosten sind von der Auswahl des Restaurants, der Anzahl an Gästen und der jeweiligen Bewirtung abhängig.

Tipp:

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. bietet einen Beerdigungsrechner  an. Damit können Sie die gewünschten Leistungen des Bestattungsunternehmens auswählen und die Kosten dafür grob überschlagen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den dort aufgeführten Kostenschätzungen nur um die Leistungen des Bestattungsunternehmens handelt. Zu den dort angegebenen Kosten kommen in der Regel vor allem noch Grabstein und Steinmetz sowie Friedhofsgebühren, Leichenschmaus und Blumen dazu.

Sterbegeldversicherung: Sie zahlt die Beerdigungskosten in gewünschter Höhe

Eine Sterbegeldversicherung kommt für die Kosten einer Bestattung auf – oder trägt zu diesen bei. Die Höhe der Versicherungssumme legen Sie als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin selbst fest. Je nachdem, welche Art von Beerdigung Sie sich für sich selbst (oder die versicherte Person) wünschen, haben Sie dadurch die Möglichkeit, die Versicherung auf die jeweiligen Aufwendungen maßzuschneidern. Ziel ist es, die Hinterbliebenen nach dem Tod bei der Beerdigung organisatorisch und finanziell zu entlasten – und selbst nach eigenen Vorstellungen planen zu können. Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern auch persönlich.

Hinweis: Die Sterbegeldversicherung entlastet nur bei den Bestattungskosten. Es gibt jedoch weitere Möglichkeiten zur Vorsorge und Absicherung der Familie für Ihren Todesfall.

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Häufige Fragen zu Beerdigungskosten

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Wann müssen Geschwister die Beerdigungskosten übernehmen?

Wenn keine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde, übernehmen grundsätzlich die Erbinnen und Erben die Bestattungskosten. Gibt es kein ausreichendes Erbe, werden zunächst Unterhaltspflichtige herangezogen. Gibt es keine Unterhaltspflichtigen, regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer, wer zahlt. Meist ist das zunächst der Ehepartner oder die Ehepartnerin des oder der Verstorbenen. Gibt es keine, sind die volljährigen Kinder verpflichtet. Falls es auch diese nicht gibt, zahlen die Eltern. Nur wenn es diese auch nicht mehr gibt, müssen die Geschwister des oder der Verstorbenen bezahlen. Voraussetzung: Sie sind volljährig. Wer zahlungspflichtig, aber mittellos ist, kann beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Beerdigungskosten stellen.

Ausnahme: Wurde der oder die Verstorbene von einem Dritten getötet, muss in der Regel dieser die Beerdigungskosten bezahlen.

Seit 2004 zahlen die Krankenkassen kein sogenanntes Sterbegeld mehr. Wenn der oder die Verstorbene durch einen Arbeitsunfall, auf dem Weg von oder zur Arbeit oder durch eine Berufskrankheit ums Leben gekommen ist und in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert war, zahlt diese jedoch unter Umständen ein Sterbegeld.

Wenn andere Erbende das Erbe angenommen haben, tragen diese die Beerdigungskosten. Haben hingegen alle Erbenden die Erbschaft ausgeschlagen, bekommt der Staat das Erbe. Damit werden die Kosten bezahlt.

Reicht das Erbe nicht aus, um alle Kosten zu decken, sind in der Regel die engsten Angehörigen verpflichtet, die Kosten zu tragen. Das gilt auch, wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben.

An erster Stelle stehen dabei Ehegattinnen und Ehegatten. Wenn der oder die Verstorbene unverheiratet war, sind gegebenenfalls volljährige Kinder zum Zahlen verpflichtet. Gibt es keine volljährigen Kinder, müssen die Eltern des oder der Verstobenen die Beerdigungskosten übernehmen. Sind diese bereits verstorben, sind die Geschwister an der Reihe. In bestimmten Fällen kann auch das Sozialamt auf Antrag die Kosten für eine einfache Beerdigung übernehmen.

Grundsätzlich übernehmen die Erbinnen und Erben die Bestattungskosten. Wenn das Erbe dafür nicht ausreicht, werden zunächst Unterhaltspflichtige herangezogen. Gibt es diese nicht, regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer, wer den fehlenden Betrag bezahlt.

Vorrangig heranzuziehen sind dabei meist der Ehepartner oder die Ehepartnerin. Gibt es diese nicht, müssen gegebenenfalls volljährige Kinder des oder der Verstobenen für die Bestattungskosten aufkommen. Wenn es auch keine volljährigen Kinder gibt, tragen die Eltern des oder der Verstobenen die Beerdigungskosten. Sind diese bereits verstorben, sind die Geschwister an der Reihe. Gibt es überhaupt keine Angehörigen, übernehmen die Kommunen die Kosten für eine einfache Beerdigung. Wer als Angehöriger oder Angehörige nicht zahlungsfähig ist, kann beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Beerdigungskosten stellen.

Wenn die Angehörigen mittellos sind, kann das Sozialamt auf Antrag die Beerdigungskosten übernehmen.

Durch die verschiedenen Bestattungsarten und unterschiedlichen Vorstellungen bei der Ausgestaltung geht die Kostenspanne bei Beerdigungen weit auseinander. Nicht selten liegen die Gesamtkosten zwischen etwa 8.000 und 20.000 Euro.

Eine anonyme Feuerbestattung ist ab etwa 2.000 Euro möglich.

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