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Blick von Innen durch ein Schaufenster auf zwei junge Frauen, die davor stehen und hindurchschauen. Eine der beiden zeigt auf die Auslage.

Effektivzins: Was Sie Ihr Kredit kostet

Kreditvertrag verstehen
Sie möchten sich diesen einen besonderen Wunsch erfüllen und brauchen dafür einen Kredit? Was Sie dieser jährlich kostet? Darüber soll der Effektivzins Auskunft geben.

Wer bei einer Sparkasse oder Bank einen Kredit aufnimmt, muss dafür Zinsen zahlen. Dabei tauchen in Kreditangeboten und -verträgen vor allem zwei Begriffe auf: Sollzins und Effektivzins. Den Unterschied sollte jeder Kreditnehmer und jede Kreditnehmerin unbedingt kennen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Effektivzins gibt die direkten Kosten für das Ausleihen des Geldes und entstehende Nebenkosten des Kredits zusammen an. Er wird als jährlicher Prozentsatz der Auszahlung angegeben.

  • Der Sollzins ist der Preis, den die Sparkasse oder Bank dem Kreditnehmer oder der Kreditnehmerin rein für das Ausleihen des Geldes ohne Einbezug der Nebenkosten berechnet.

  • Beim Vergleich mehrerer Kreditangebote sollten Sie stets anhand des Effektivzinses vergleichen, um auch zusätzlich berechnete Nebenkosten besser im Blick zu behalten.

Sollzins und Effektivzins: Das ist der Unterschied

Im Kreditvertrag tauchen zwei Zinssätze auf? Dann handelt es sich sicher um Sollzins (auch: Nominalzins) und Effektivzins (auch: effektiver Jahreszins). Der Sollzins ist stets niedriger als der effektive Jahreszins. Er verrät, welchen Zinssatz Sie unmittelbar für das jeweilige Darlehen bezahlen. Das sind die Gebühren, die Sie netto für Ihren Kredit aufbringen.

Aussagekräftiger für Sie als Kreditnehmer oder Kreditnehmerin ist der Effektivzins: Er beinhaltet den Sollzins und einberechnete Nebenkosten der Finanzierung, die Sie an die Sparkasse oder Bank zahlen müssen. Die Nebenkosten enthalten zum Beispiel gegebenenfalls Kosten für eine Provision, die der Kreditvermittler bekommt. Der Effektivzins gibt also an, welche Gebühren Sie brutto für Ihr Darlehen bezahlen. Wenn Sie mehrere Kreditangebote vergleichen, sollten Sie deshalb immer den Effektivzins vergleichen, um auch wesentliche Nebenkosten zu berücksichtigen.

Hinweis: Welche Kosten im Effektivzins beinhaltet sind, regelt die Preisangabenverordnung (PAngV) § 16 „Verbraucherdarlehen“.

Beispiele für Kosten, die im effektiven Jahreszins enthalten sein müssen:

  • Kosten für die Provision an den Kreditvermittler
  • Kontogebühren
  • Bei Baufinanzierungen: gegebenenfalls Kosten für die Immobilienbewertung, wenn diese Voraussetzung für die Kreditvergabe ist

Beispiele für Kosten, die nicht im effektiven Jahreszins enthalten sind:

Im effektiven Jahreszins sind nahezu alle Kosten eines Darlehens berücksichtigt. In einigen Fällen und in besonderen Situationen können jedoch zusätzliche Kosten entstehen. Dazu gehören die Folgenden:

  • Kosten, die der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin tragen muss, wenn er oder sie die monatlichen Kreditraten nicht vertragsgemäß bezahlt
  • Kosten für Versicherungen, die keine Voraussetzung für die Kreditvergabe sind
  • Gebühren für das Eintragen einer Eigentumsübertragung im Grundbuch einer Immobilie
  • Kosten für die ranggerechte Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch einer Immobilie
  • Notarkosten

Das bringt Ihnen die Unterscheidung zwischen Soll- und Effektivverzinsung

Der effektive Jahreszins ist aussagekräftiger als der Sollzins, da er nahezu die Gesamtbelastung für den Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin angibt. Anhand des Effektivzinses lässt sich also besser erkennen, was ein Darlehen wirklich kostet. Kreditangebote lassen sich daher besser über die Höhe des Effektivzinses als über den Sollzins vergleichen. Dabei sollte der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin darauf achten, nur Angebote mit gleicher Zinsbindungsdauer zu vergleichen. In Kreditangeboten wird der Effektivzins als jährlicher Prozentsatz der Auszahlung angegeben.

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Häufige Fragen zum Effektivzins

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Wie wird der effektive Zinssatz berechnet?

Die genaue Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes ist aufwendig und lässt sich ohne spezielle Software kaum durchführen. Eine ungefähre Berechnung ist jedoch mit der sogenannten Uniform-Methode möglich. Das geht anhand folgender Formel:

(Kreditkosten / Nettodarlehensbetrag) x (24 / Laufzeit in Monaten + 1) = effektiver Jahreszinssatz

In den meisten Fällen werden Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern für die Berechnung jedoch entweder nötige Angaben wie die Kreditkosten fehlen oder sie werden eine genauere Berechnung benötigen. Bei Krediten geht es schließlich um hohe Summen, sodass eine ungefähre Annäherung des Werts nicht ausreichend sein sollte. In Kreditangeboten und Kreditverträgen finden Sie daher das Ergebnis der exakteren Berechnung der Effektivverzinsung nach der Preisangabenverordnung (PAngV). Sie haben Fragen dazu? Wenden Sie sich an Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin. Wir sind gern für Sie da.

Der Sollzins (auch: Nominalzins) ist der reine Zinssatz für ein Darlehen oder einen Kredit, ohne Berücksichtigung zusätzlicher Gebühren und Kosten. Er bezieht sich nur auf die Zinskosten für den geliehenen Betrag.

Der Effektivzins hingegen umfasst neben dem Sollzins auch weitere Kosten und Gebühren, die mit dem Kredit verbunden sind. Das können zum Beispiel Kosten für die Provision an den Kreditvermittler oder Kontogebühren sein. Der effektive Jahreszins ermöglicht somit einen realistischeren Vergleich verschiedener Kreditangebote. Er muss stets als jährlicher Prozentsatz der Auszahlung angegeben werden.

Während der Sollzins die Basis für die Berechnung der Zinsen darstellt, soll der Effektivzins die finanzielle Belastung für den Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin widerspiegeln.

Die Höhe des Effektivzinssatzes eines Darlehens umfasst den Sollzinssatz sowie Nebenkosten der Finanzierung, die Sie an Ihre Sparkasse oder Bank zahlen müssen. Die Angabe, welche Höhe der Effektivzinssatz Ihres Darlehens hat, finden Sie im Darlehensangebot oder im Darlehensvertrag.

Der Effektivzins (auch: effektiver Jahreszins) gibt die Kosten eines Kredits oder Darlehens pro Jahr an. Dabei umfasst er den Sollzins (auch: Nominalzins) und die Kreditnebenkosten. Dabei werden nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt.

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