Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die häufigsten Ursachen für eine private Überschuldung Arbeitslosigkeit, Krankheit sowie der Tod des Partners oder der Partnerin sind. Eine Restschuldversicherung oder Kreditausfallversicherung übernimmt im Fall einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit Ihre versicherten Kreditraten oder führt im Todesfall die versicherte Kreditsumme zurück.
Die Restschuldversicherung übernimmt die weiteren Kreditzahlungen, wenn der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin die Raten wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod selbst nicht mehr aufbringen kann.
Es gibt dabei die Möglichkeiten eines Komplettschutzes und einer Basisabsicherung.
Ob sich diese Versicherung für Sie lohnt oder nicht, hängt unter anderem von Ihrer Arbeitsplatzsicherheit, Ihren bestehenden Absicherungen und den finanziellen Mitteln Ihrer Familie in Ihrem Todesfall ab.
Das deckt die Restkreditversicherung ab
Angenommen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin schließen eine Baufinanzierung über 15 Jahre ab. Während der Laufzeit wird Ihr Partner oder Ihre Partnerin unverschuldet arbeitslos oder aufgrund eines Unfalls berufsunfähig. Es fällt ein Gehalt weg. Dadurch reduziert sich das zur Verfügung stehende Einkommen Ihrer Familie. Trotzdem müssen Sie weiterhin jeden Monat Ihre Kreditraten zahlen. In diesem Fall übernimmt Ihre Restkreditversicherung mit Komplettschutz gegebenenfalls die Tilgung Ihres Kredits.
Alternativ können Sie sich auch nur im Rahmen des Basisschutzes absichern. Dann greift die Restkreditversicherung nur im Todesfall des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin. Sie zahlt dann die ausstehende und versicherte Kreditsumme an das Kreditinstitut zurück, um die Angehörigen zu entlasten.
Vor- und Nachteile einer Restschuldversicherung
Vorteile
Übernahme Ihrer Kreditrate im Fall von Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit
Rückzahlung der ausstehenden und versicherten Kreditsumme im Todesfall
Finanzieller Schutz für Sie und Ihre Familie
Unkomplizierter Abschluss ohne Antrags- oder Gesundheitsprüfung
Schnelle und unbürokratische Bearbeitung im Versicherungsfall
Komplettschutz oder teilweise Absicherung möglich
Nachteile
Es fallen zusätzliche Kosten für die Versicherung an.
Eventuell wird ihr Schutz nicht benötigt, wenn bestimmte weitere Absicherungen bereits bestehen.
Manche Kreditinstitute versuchen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer zum Abschluss zu überreden, um die eigenen Risiken zu reduzieren. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe distanzieren sich hiervon ausdrücklich: Bei uns ist der Abschluss einer Restkreditversicherung immer freiwillig.
Wann eine Restschuldversicherung sinnvoll ist
Die Frage, für welche Kundinnen und Kunden eine Restkreditversicherung sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich ist dies jedoch eine wichtige Absicherung für alle, die regelmäßige Zahlungsverpflichtungen haben und nicht oder nur unter finanziellen Einschränkungen in der Lage sind, ihre Kreditraten mit einem verminderten Einkommen zu decken.
Gerne analysiert Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihr -Berater mit Ihnen, ob sich die Versicherung für Sie lohnt oder nicht: In einem persönlichen Gespräch berücksichtigen wir Ihre individuellen Lebensumstände wie etwa Ihre Arbeitsplatzsicherheit und inwiefern Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes über die finanziellen Mittel verfügen, die Raten für den Kredit zu übernehmen.
Darüber hinaus thematisieren wir in einem Beratungsgespräch gern auch Ihre bereits bestehenden Absicherungen: Haben Sie bereits eine Risikolebensversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Diese könnten abhängig von Ihrer individuellen Situation eine Alternative oder Ergänzung zur einer Restkreditversicherung sein.
Ihr Berater oder Ihre Beraterin prüft gern, ob Ihre bereits bestehenden Versicherungen Ihren Kredit ausreichend absichern oder ob eine zusätzliche Absicherung sinnvoll und notwendig ist, damit Sie und Ihre Familie auch in Zukunft gut geschützt sind.
Abschluss und Kosten
Bei uns in der Sparkassen-Finanzgruppe ist der Abschluss einer Restkreditversicherung immer freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer die optionale Versicherung abschließen. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Ihre Entscheidung keinen Einfluss darauf hat, ob und zu welchen Konditionen Sie Ihren Kredit bei Ihrer Sparkasse erhalten. Abhängig von der Restkreditversicherung können Sie diese direkt mit der Aufnahme Ihres Kredits oder auch nachträglich während der Kreditlaufzeit abschließen. Hierbei richtet sich der Beitrag der Restschuldversicherung unter anderem nach der Höhe Ihres Kredits, der Anzahl der versicherten Risiken und der gewünschten Vertragslaufzeit.
Transparenz und Qualität
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat sich im Rahmen der Restkreditversicherung eine Selbstverpflichtung auferlegt. Diese stellt den Schutz unserer Kundinnen und Kunden in den Fokus. Wir verpflichten uns zu verschiedenen Auflagen, die sicherstellen sollen, dass Sie jederzeit das für Sie beste Produkt mit qualitativ hochwertiger Beratung erhalten.
Widerrufsrecht
Eine Woche nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrags erhalten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer einen Hinweis auf ihr Widerrufsrecht. Sie können davon Gebrauch machen, ohne ihren Kreditvertrag zu gefährden. Das Produktinformationsblatt weist die Kosten der Versicherung für maximale Transparenz gesondert aus.
Sorglos ist einfach
Häufige Fragen zur Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung übernimmt die weiteren Kreditzahlungen, wenn der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin selbst sie wegen Arbeitsunfähigkeit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Tod nicht mehr aufbringen kann.
Die Frage, wer eine Restkreditversicherung abschließen sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich ist dies jedoch eine wichtige Absicherung für alle, die regelmäßige Zahlungsverpflichtungen haben und nicht oder nur unter finanziellen Einschränkungen in der Lage sind, ihre Kreditraten mit einem verminderten Einkommen zu decken. Voraussetzung: Sie sind nicht bereits über andere Versicherungsprodukte ausreichend abgesichert.
Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können sich im Rahmen des Komplettschutzes für den Todesfall, eine Arbeitsunfähigkeit und eine unverschuldete Arbeitslosigkeit absichern. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie sich aber auch nur im Rahmen des Basisschutzes gegen das Todesfallrisiko versichern.
Das hängt davon ab, welches Versicherungspaket Sie abgeschlossen haben:
- Basisschutz: Die Versicherung zahlt im Todesfall die ausstehende und versicherte Kreditsumme, um die Angehörigen zu entlasten.
- Komplettschutz: Die Versicherung zahlt im Todesfall (vergleiche Basisschutz) und übernimmt Ihre Kreditrate bei Arbeitsunfähigkeit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit.
Nein, der Abschluss einer Restschuldversicherung ist immer freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer die optionale Versicherung abschließen.