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Ein junger Mann in Arbeitskleidung, bestehend aus einer robusten Arbeitshose und einem hochgekrempelten Hemd, sitzt in der Hocke und pflanzt sorgfaeltig mit beiden Haenden eine kleine Tanne in seinen Garten.

So setzen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer ab

Steuerermäßigungen
Beauftragen Sie jemanden mit Arbeiten in Ihrem Haushalt, können Sie die Kosten oft von der Steuer absetzen. Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen das gilt, und was Sie beachten müssen.

Was haben Fensterputzen, Obstbaumschnitt und Gassigehen mit dem Hund gemeinsam? Wenn Sie damit bei sich zu Hause einen Dienstleister oder eine Dienstleisterin beauftragen, kann es sich bei allen drei Tätigkeiten um haushaltsnahe Dienstleistungen handeln. Das bedeutet: Sie profitieren unter Umständen von Steuerermäßigungen.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen können etwa die Reinigung der Wohnung oder des Hauses, Gartenarbeiten, Babysitting, aber auch die Hundebetreuung gehören.

  • Beauftragen Sie damit jemanden gegen Rechnung, lassen sich in der Regel 20 Prozent der entstandenen Kosten bei der Steuer anrechnen.

  • Indem Sie diese Ausgaben in der Steuererklärung angeben, können Sie pro Haushalt bis zu 4.000 Euro sparen.

  • Für Minijobs und Handwerkerkosten gibt es separate Höchstbeträge, die Sie auch zusätzlich nutzen können. Ein Auftrag kann aber nicht doppelt angegeben werden.

Das sind haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die im oder in direkter Verbindung mit einem privaten Haushalt ausgeführt werden – nicht also in Verbindung mit einer vermieteten Immobilie. Typischerweise geht es darum, die alltägliche Haushaltsführung zu erleichtern, indem jemand anderes mit der jeweiligen Tätigkeit beauftragt wird. Die dadurch entstandenen Kosten können Sie oft von der Steuer absetzen. Das gilt für Arbeitskosten, Fahrtkosten und den Umgang mit Maschinen.

Einige Beispiele:

  • Reinigung der Wohnung oder des Hauses:

    Beschäftigen Sie jemanden zum Putzen, Staubsaugen und weiteren Reinigungsarbeiten in Ihrem Haushalt, ist das eine klassische haushaltsnahe Dienstleistung.

  • Wäschepflege

    Beauftragen Sie jemanden mit dem Waschen, Bügeln und Zusammenlegen von Kleidung oder Bettwäsche, kann das ebenfalls dazugehören.

  • Gartenpflege

    Mähen des Rasens, Beschneiden von Hecken, viele andere pflegende gärtnerische Tätigkeiten auf dem Grundstück und der Winterdienst zählen ebenso dazu. Achtung: Die Gartengestaltung gilt steuerlich als Handwerkerleistung und nicht als haushaltsnahe Dienstleistung.

  • Essenszubereitung

    Das Kochen von Mahlzeiten direkt im Haushalt wird in der Regel ebenfalls anerkannt. Lieferservices, wie Essen auf Rädern, werden nicht anerkannt.

  • Pflegedienstleistungen

    Ambulant erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen können unter Umständen ebenfalls abgesetzt werden.

  • Kinderbetreuung

    Babysitting oder regelmäßige Betreuung von Kindern ist zum Teil absetzbar. Dabei kann es unter Umständen jedoch günstiger sein, diese Aufwendungen als Sonderausgaben geltend zu machen. Beides ist nicht möglich. Informieren Sie sich für Ihren konkreten Fall bei Ihrer Steuerberatung. Übrigens: Auch das Taschengeld für eine Au-Pair-Unterstützung kann als haushaltsnahe Dienstleistung angerechnet werden.

  • Haustierbetreuung

    Versorgung und Pflege von Haustieren während der Abwesenheit des Besitzers oder der Besitzerin kann inklusive Gassi-Service als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden. Das hat der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 25. September 2017, Az. VI B 25/17  entschieden.

Diese Aufwendungen gehören nicht dazu

Handwerkerkosten sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Dennoch können Sie diese unter Umständen von der Steuer absetzen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Handwerkerkosten absetzen“. Gleiches gilt übrigens auch für Aufwendungen für die energetische Sanierung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses. Mehr dazu erfahren Sie im Themenartikel.

Nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind außerdem die allgemeinen Kosten für die Hausverwaltung, die allgemeine Müllabfuhr, Freizeitaktivitäten oder Nachhilfeunterricht der Kinder sowie die Entrümpelung bei einer Haushaltsauflösung. Auch Grabpflege ist keine haushaltsnahe Dienstleistung. In unserem Artikel „Bestattungskosten absetzen“ erfahren Sie, welche anderen Kosten im Zusammenhang mit Beerdigungen Sie steuerlich geltend machen können. In unserem Ratgeber zu den „Werbungskosten“ erfahren Sie, welche Kosten unter anderem auch Vermieterinnen und Vermieter absetzen können.

So können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen

Um eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen zu bekommen, brauchen Sie in der Regel die jeweiligen Rechnungen. Wenn es sich um von Ihnen bezahlte Teilbeträge im Rahmen des Hausgeldes handelt, können Sie die anrechenbaren Teilbeträge – zum Beispiel für die Gartenpflege – absetzen, wenn Ihnen die Abrechnung vorliegt.

Hinweis: In jedem Fall sollte das Geld an den jeweiligen Dienstleister oder die Dienstleisterin überwiesen worden sein. Barzahlung wird nicht anerkannt, um Schwarzarbeit zu unterbinden.

Maximal können Kosten in Höhe von 20.000 Euro berücksichtigt werden (Stand: 2024). Davon werden 20 Prozent auf die Steuerlast angerechnet. Das bedeutet: Sie können maximal 4.000 Euro sparen. Diese Summe gilt pro Haushalt, nicht pro Person, die im Haushalt lebt. Eine Ausnahme kann jeweils für das Jahr gelten, in dem der gemeinsame Haushalt bezogen oder aufgelöst wurde – wenn davor oder danach separate Haushalte vorhanden waren beziehungsweise sind. Im Haushalt profitiert grundsätzlich jeweils derjenige von der Steuerersparnis, der den Auftrag vergeben und die Rechnung bezahlt hat.

Für haushaltsnahe geringfügige Beschäftigungen, also Minijobberinnen und Minijobber, gibt es einen separaten Höchstbetrag: Dabei werden ebenfalls 20 Prozent der Aufwendungen (jährlich maximal 510 Euro) gefördert. Sie können diesen zusätzlich nutzen. Ein Auftrag kann aber nicht doppelt angegeben werden.

Um Ihre haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich zu berücksichtigen, tragen Sie die jeweils zutreffenden Kosten in Ihrer Steuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ in Zeile 5 ein. Die Aufwendungen für Minijobs geben Sie in Zeile 4 an. Ausschlaggebend sind jeweils die Kosten inklusive Mehrwertsteuer. Der eingetragene Betrag wirkt sich direkt auf Ihre zu zahlende Steuer aus. Das bedeutet: Er reduziert nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern wird direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen.

Rechenbeispiel: Das sparen Sie, wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Anja beauftragt die selbstständige Putzkraft Martin damit, Ihre Wohnung einmal pro Woche zu putzen, zu staubsaugen und andere nötige Reinigungsarbeiten durchzuführen. Martin stellt Anja dafür jeweils am Monatsende eine Rechnung. Anja überweist das geschuldete Geld auf Martins Konto. Insgesamt hat sie dafür im Jahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 1.920 Euro bezahlt.

Sie gibt diese Aufwendungen in ihrer Steuerklärung an. Dafür bekommt sie 20 Prozent von 1.920 Euro – also 384 Euro – auf ihre Steuerschuld erlassen. Das bedeutet: Anja muss 384 Euro weniger Steuern bezahlen.

Tipp: Lesen Sie auch unsere weiteren Tipps im Ratgeber „Steuern sparen“. Und erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuererklärung bequem online erledigen.

Hinweis

Unsere Ratgeber zu Steuerthemen werden nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Sie ersetzen jedoch keine Steuerberatung. Wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

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Häufige Fragen zu haushaltsnahen Dienstleistungen

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Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen zahlreiche Tätigkeiten, die die alltägliche Haushaltsführung erleichtern. Dazu gehören etwa die Reinigung, Gartenpflege und Essenszubereitung im eigenen Haushalt durch eine beauftragte Person. Sie können auch die Betreuung von Kindern, hilfsbedürftigen Personen und Haustieren beinhalten. Oft können Sie die Kosten für solche Dienstleistungen steuerlich absetzen.

Der Steuerpflichtige muss bei haushaltsnahen Dienstleistungen als Auftraggeber auftreten.

  • Es muss sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln.
  • Sie benötigen eine korrekt ausgestellte Rechnung.
  • Sie dürfen nicht bar bezahlt haben.
  • Sie überweisen das Geld auf das Konto des Dienstleisters oder der Dienstleisterin.

Hinweis: Steuerlich angerechnet werden maximal 20 Prozent der Aufwendungen.

Zu den Aufwendungen, die Sie unter Umständen steuerlich absetzen können, zählen beispielsweise:

  • die Reinigung der Wohnung oder des Hauses im eigenen Haushalt,
  • die Wäschepflege im eigenen Haushalt,
  • die Gartenpflege und Winterdienst im eigenen Haushalt,
  • die Essenszubereitung im Haushalt,
  • ambulant erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen,
  • die Kinderbetreuung,
  • und die Haustierbetreuung

Folgende Aufwendungen können Sie in der Regel nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen:

  • Handwerkerleistungen (wie Sie diese von der Steuer absetzen können, erfahren Sie in unserem Artikel „Handwerkerkosten absetzen“)
  • allgemeine Hausverwaltungskosten
  • allgemeine Müllabfuhr
  • Freizeitaktivitäten der Kinder
  • Entrümpelung bei einer Haushaltsauflösung
  • Grabpflege

In der Nebenkostenabrechnung, die Mieterinnen und Mieter von der Vermieterseite bekommen, sind oft ebenfalls Kosten enthalten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für die Gartenpflege, Putz- oder Winterdienste. Mieterinnen und Mieter können profitieren, indem sie den von ihnen diesbezüglich getragenen Anteil der Kosten in der Steuererklärung angeben.

Die einzelnen Aufwendungen müssen in der Abrechnung genau aufgelistet und den jeweiligen Mieterinnen und Mietern beziehungsweise den Wohnungen zugeordnet sein. Absetzbar sind dabei nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten. Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin muss diese gegebenenfalls getrennt in der Nebenkostenabrechnung ausweisen.

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