Sich zu Hause wohlerfühlen, Energie einsparen, die Sicherheit erhöhen, auf modernere Standards aufrüsten oder sogar den Wert der Immobilie steigern – es gibt verschiedene Gründe, einen Handwerker oder eine Handwerkerin mit Renovierungen oder Modernisierungen zu beauftragen. In vielen Fällen kann ein Teil der entstandenen Kosten Ihre Steuern reduzieren.
Bis zu 1.200 Euro können Sie pro Jahr und Haushalt sparen, indem Sie Handwerkerkosten von der Steuer absetzen.
Energetische Sanierungsmaßnahmen fördert der Staat sogar mit Steuervorteilen von bis zu 40.000 Euro.
Um die Maximalförderung zu erhalten, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Nur bestimmte Kosten sind anrechenbar.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
Malern, den Boden reparieren oder austauschen oder das Badezimmer modernisieren – Handwerkerleistungen können Sie oft von der Steuer absetzen. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben den Auftrag als Privatperson erteilt, nicht als Unternehmen.
Die Kosten, die Sie angeben, haben Sie selbst gezahlt.
Der Einsatz muss dem Erhalt, der Renovierung oder Modernisierung dienen.
Sie können nur Aufwendungen in einer selbstgenutzten Wohnung oder einem selbstgenutzten Haus absetzen. Auch ein selbstgenutztes Ferienhaus wird anerkannt. Auch als Mieter oder Mieterin können Sie Handwerkerkosten in der selbstgenutzten Immobilie steuerlich berücksichtigen.
Hinweis: Bei einer vermieteten Immobilie können Sie stattdessen Werbungskosten geltend machen.
Die Arbeiten müssen in Ihrem Haushalt erledigt worden sein, nicht in der Werkstatt des Handwerkerbetriebs.
Beim Haus darf es sich nicht um einen Neubau handeln.
Sie brauchen eine Rechnung des jeweiligen Betriebes, auf der die Materialkosten sowie Fahrt-, Maschinen- und Arbeitskosten aufgesplittet angegeben werden. Denn Materialkosten können Sie nicht absetzen. So ist klar, welcher Teil berücksichtigt werden kann.
Sie müssen die Rechnung überwiesen oder elektronisch beglichen haben. Barzahlung erkennen die Finanzämter nicht an.
Sie müssen eine Steuererklärung abgeben und die Handwerkerleistungen dort angeben.
Sie können diese Steuerermäßigung nur nutzen, wenn Sie die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angeben. Mehrere Steuervorteile gleichzeitig zu nutzen, ist aber nicht möglich.
Sie können Handwerkerkosten nur absetzen, wenn Sie für die Aufwendungen nicht schon durch ein zinsverbilligtes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse öffentlich gefördert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie dafür eine KfW-Förderung nutzen.
Hinweis: Die Rechnung als Nachweis müssen Sie erst einreichen, wenn Ihr Finanzamt diese bei Ihnen explizit anfordert.
Sonderfall: Energetische Sanierung von der Steuer absetzen
Sie planen, in Ihrer selbstgenutzten Immobilie die Wände zu dämmen, die Fenster zu erneuern oder die Heizung gegen ein energiesparsameres Produkt auszutauschen? Energetische Sanierungsmaßnahmen wie diese fördert der Staat mit Steuervorteilen von bis zu 40.000 Euro – maximal jedoch 20 Prozent der Arbeits- und Materialkosten. Denn anders als bei anderen Handwerkerleistungen, können Sie bei der energetischen Sanierung auch die Materialkosten steuerlich geltend machen.
Dabei müssen Sie die absetzbaren Aufwendungen über drei Jahre verteilt absetzen und das Haus oder die Wohnung muss älter als 10 Jahre sein. Auch hierbei brauchen Sie eine Rechnung mit separat ausgefüllter Leistungsaufstellung vom jeweiligen Betrieb – und dürfen nicht bar gezahlt haben. Füllen Sie zum Berücksichtigen in der Steuererklärung die Anlage „Energetische Maßnahmen“ aus. Eine ausführliche Auflistung der Maßnahmen, die unter die energetische Sanierung fallen, finden Sie im Einkommensteuergesetz (EStG) § 35c .
Das können Sie sparen, indem Sie Handwerkerkosten absetzen
Ganze 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, die Sie dem Handwerkerbetrieb bezahlt haben, können Sie steuerlich geltend machen. Dabei gilt jedoch ein Maximalbetrag von 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (nicht pro steuerpflichtiger Person), die Sie damit an Steuern sparen können. Indem Sie Handwerkerkosten anrechnen lassen, reduzieren Sie nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen, sondern besser noch: Sie bekommen eine direkte Steuerermäßigung um die jeweilige Höhe.
Beispiel: Katja beauftragt einen Malerbetrieb, ihre selbstbewohnte Zwei-Zimmer-Wohnung zu streichen. Dieser berechnet für Arbeits- und Fahrtkosten 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Katja kann 20 Prozent von 1.000 Euro, also 200 Euro, steuerlich berücksichtigen lassen. Sie muss also 200 Euro weniger Steuern zahlen.
So gehen Sie vor, um Handwerkerkosten abzusetzen
Geben Sie die entsprechenden Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, die auf der Handwerkerrechnung separat ausgewiesen sein sollten, inklusive Mehrwertsteuer in Ihrer Steuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ in Zeile 6 bis 9 an.
Tipp: Lesen Sie auch unsere Ratgeber zur Steuerersparnis bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Werbungskosten sowie unsere Steuertipps zum Jahresende.
Unsere Ratgeber zu Steuerthemen werden nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Sie ersetzen jedoch keine Steuerberatung. Wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Sie möchten Ihre Handwerkerkosten absetzen?
Häufige Fragen zum Absetzen von Handwerkerkosten
In welcher Höhe kann ich Handwerkerkosten pro Jahr absetzen?
Sie können 20 Prozent der Fahrt-, Maschinen- und Arbeitskosten
für Handwerkerleistungen direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Der
Höchstbetrag, den Sie jährlich absetzen können, liegt bei 1.200 Euro, basierend
auf einem Maximalbetrag von 6.000 Euro an anrechenbaren Arbeits-, Fahrt- und
Maschinenkosten (20 Prozent von 6.000 Euro = 1.200 Euro). Dabei ist zu
beachten, dass nur die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber die
Materialkosten absetzbar sind. Es gelten weitere Voraussetzungen,
beispielsweise: keine Pauschalrechnungen, keine Barzahlungen.
Kann ich hohe Handwerkerkosten über mehrere Jahre absetzen?
Handwerkerkosten, die den jährlichen Höchstbetrag überschreiten, können Sie in Ihrer Steuererklärung leider nicht auf mehrere Jahre verteilen oder übertragen. Die steuerliche Vergünstigung für Handwerkerleistungen gilt nur für Ausgaben, die innerhalb eines einzelnen Steuerjahres angefallen sind. Möglicherweise können Sie jedoch größere Handwerkerprojekte auf mehrere Jahre verteilen, sodass die jeweiligen Rechnungen in verschiedenen Kalenderjahren anfallen. So können Sie die steuerlichen Vorteile optimal nutzen.
Sonderfall: Energetische Sanierungen müssen über drei Jahre abgesetzt werden.
Kann ich Handwerkerleistungen auch ein Jahr später absetzen?
Grundsätzlich müssen Handwerkerleistungen in dem Jahr steuerlich geltend gemacht werden, in dem die Zahlung erfolgt ist. Das bedeutet, dass Sie Handwerkerleistungen nicht in einem späteren Steuerjahr absetzen können, wenn die Zahlung bereits in einem früheren Jahr geleistet wurde. Zahlen Sie einen Teil der Leistung jedoch erst im Folgejahr, – etwa, weil ein Teil der Arbeiten nach hinten verschoben werden kann – ist eine geschickte Aufteilung auf zwei Jahre möglich. Ausschlaggebend ist jeweils das Zahlungsdatum.
Mieterinnen und Mieter können dadurch zum Beispiel entsprechende Kosten in dem Jahr absetzen, indem sie ihre Betriebskostenabrechnung bekommen und bezahlt haben. Da das in der Regel im Folgejahr der Fall ist – bei im Jahr 2023 anfallenden Kosten kommt die Betriebskostenabrechnung also zum Beispiel 2024 –, können sie gegebenenfalls darin enthaltene und absetzbare Handwerkerkosten dann noch steuerlich geltend machen.
Um steuerliche Vorteile zu nutzen, sollte die Rechnung zudem separat ausgewiesene Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten sowie Materialkosten enthalten. Denn Materialkosten sind nicht als Handwerkerkosten absetzbar.
Viele Handwerkerkosten können Sie von der Steuer absetzen. Es gibt jedoch auch Beispiele für Leistungen, die nicht absetzbar sind. Dazu zählen etwa Kosten für Handwerkerleistungen, die im Rahmen eines Neubaus anfallen, also alle Arbeiten, die direkt mit der Erstellung eines neuen Gebäudes verbunden sind.
Wenn Sie Material kaufen – zum Beispiel neue Fliesen – und dieses selbst verbauen oder ein Handwerker nur das Material liefert, können diese Kosten ebenfalls nicht abgesetzt werden. Absetzbar sind nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, die Ihnen der Handwerker oder die Handwerkerin berechnet hat, nicht die Materialkosten. Ausnahme: Bei der energetischen Sanierung können Sie unter Umständen auch Materialkosten absetzen.