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Eine POC sitzt vor ihrem Laptop mit Papieren in der Hand. Sie macht ihre Steuererklärung

Steuertipps 2024: Das sind die wichtigsten Neuerungen

Mit uns sparen Sie bares Geld
Haben Sie schon Ihre Steuererklärung abgegeben? Nein? Dann wird es höchste Zeit. In diesem Jahr ist sie am 2. September fällig. Es dauert also nicht mehr lange, bis Sie mögliche Erstattungen erhalten. Denn für das Steuerjahr 2023 greifen neue Entlastungen. Wir haben gute Tipps für Sie.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Steuererklärung für 2023 ist am 2. September 2024 fällig – es gibt mehrere Entlastungen, die Sie in Anspruch nehmen können.

  • Viele steuerliche Änderungen wirken sich auf verschiedene Bereiche wie Altersvorsorge, Arbeitnehmerpauschbetrag oder Ausbildungsfreibetrag aus.

  • Die Einreichungsfristen variieren je nachdem, ob Sie die Steuererklärung selbst erstellen oder professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Steuern sparen mit unseren Tipps

Haben Sie Ihre Steuererklärung 2023 bereits abgegeben? Wenn nicht, wird es höchste Zeit: In diesem Jahr müssen Sie sie bis spätestens Montag, den 2. September 2024, einreichen – zumindest, wenn Sie sie selbst machen. Erstellt Ihr Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuererklärung, haben Sie bis zum 2. Juni 2025 Zeit. Aber keine Sorge, wir helfen Ihnen durch den Dschungel aus Gesetzen und Paragrafen.

Auch wenn das Thema Steuern so aufregend ist wie ein Wartezimmer beim Finanzamt, haben Sie mit unseren Steuertipps die Möglichkeit, bares Geld zu sparen. Ganz gleich, ob Sie Arbeiter, Gutverdiener, Rentner, Sparer oder Unternehmer sind. Also, holen Sie sich einen Kaffee – und lassen Sie uns gemeinsam starten.

Wer ist betroffen, wer nicht?

Steuererklärungspflicht in Deutschland

Wenn eine fällige Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wird, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fordern. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer – mindestens 25 Euro je angefangenem Monat.

ABER: Nicht alle Menschen in Deutschland sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Details hierzu sind in § 46 Einkommensteuergesetz geregelt. Grundsätzlich geht es darum, ob Sie Einkünfte hatten, für die Sie keine Einkommensteuer bezahlt haben, zum Beispiel aus einer selbstständigen Nebentätigkeit.

Ihr Vorteil: Die Bundesregierung hat für das Steuerjahr 2023 zahlreiche Entlastungen beschlossen. Mit unseren Tipps finden Sie die wichtigsten Änderungen:

Neuerungen für das Steuerjahr 2023 von A wie Altersvorsorge bis V wie Verpflegungspauschale bei Auslandsreisen

Steuertipp 1: Altersvorsorge

Ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge können Sie bei der Steuer nun vollständig als Sonderausgaben absetzen.

Steuertipp 2: Arbeitnehmerpauschbetrag

Dieser Pauschalbetrag für Werbungskosten ist um 30 Euro auf 1230 Euro erhöht worden. Das Finanzamt setzt ihn automatisch an, wenn Sie nicht noch höhere beruflich bedingte Kosten nachweisen.

Steuertipp 3: Ausbildungsfreibetrag

Eltern können einen höheren Ausbildungsfreibetrag geltend machen, wenn sie ihre volljährigen Kinder (die nicht mehr zu Hause wohnen) während der Berufsausbildung unterstützen: Er ist von 924 auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr gestiegen.

Steuertipp 4: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Deutliche Erleichterung bei der Steuer für Alleinerziehende: Der Entlastungsbetrag für sie wurde um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben.

Steuertipp 5: Grundfreibetrag

Die Finanzämter berücksichtigen automatisch den erhöhten Grundfreibetrag, bis zu dem Sie auf Einkünfte gar keine Steuern zahlen müssen. Er ist auf 10.908 Euro gestiegen. Im vergangenen Jahr waren es noch 10.347 Euro. Entsprechend haben sich auch andere Eckwerte erhöht, ab denen ein jeweils höherer Steuersatz greift.

Steuertipp 6: Grundrentenzuschlag

Der Betrag der Rente, der aufgrund des Grundrentenzuschlags geleistet wird, ist nun steuerfrei gestellt. So steht Ihnen der Grundrentenzuschlag steuerlich unbelastet in voller Höhe zur Verfügung und trägt ungeschmälert zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes bei.

Steuertipp 7: Häusliches Arbeitszimmer

Sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer profitieren von Erleichterungen bei der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers. Ist es nicht der Mittelpunkt aller Tätigkeiten, dürfen 2023 Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben in Höhe von 1.260 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Voraussetzung: Es ist kein anderer Arbeitsplatz vorhanden, wo Büroarbeiten erledigt werden können.

Bei den absetzbaren 1.260 Euro handelt es sich nicht mehr um einen Höchstbetrag, sondern um einen Pauschbetrag. Das heißt: Ab 2023 müssen keine Arbeitszimmerkosten mehr nachgewiesen werden. Und: Der Pauschbetrag 2023 ist personenbezogen. Arbeiten mehrere Personen im Arbeitszimmer (Ehefrau und Ehemann) können Sie den Pauschbetrag bei jedem jeweils in Höhe von bis zu 1.260 Euro abziehen.

Steuertipp 8: Homeoffice-Regelung

Pro Heimarbeitstag können Sie nun 6 anstatt 5 Euro geltend machen. Außerdem wird die Homeoffice-Pauschale entfristet und dauerhaft eingeführt sowie der maximale Abzug auf 1.260 Euro erhöht. So können sie bei der Steuer nun 210 statt 120 Homeoffice-Tage verrechnen.

Steuertipp 9: Kalte Progression

Sie zahlen nun eine geringere Lohnsteuer. Denn die kalte Progression im Einkommensteuertarif wird durch eine Anpassung der Eckwerte ausgeglichen.

Steuertipp 10: Kinderfreibetrag und Kindergeld

Der Kinderfreibetrag ist ebenfalls gestiegen: um 360 Euro auf 9.312 Euro. Alternativ profitieren Sie als Eltern vom höheren Kindergeld von 250 Euro pro Kind.

Steuertipp 11: Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag ist auf 17.543 Euro für Einzelveranlagte und 35.086 Euro für Zusammenveranlagte gestiegen.

Steuertipp 12: Sparer-Pauschbetrag

Gute Nachricht für Sparerinnen und Sparer: Die Pauschale für steuerfreie Kapitaleinkünfte wie etwa Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne hat sich erhöht: von 801 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Paare. Damit Sie keine Abgeltungssteuer abführen müssen, sollten Sie bei der Bank einen Freistellungsauftrag stellen. Den können Sie auf mehrere Institute aufteilen.

Steuertipp 13: Unterhaltshöchstbetrag

Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen wird an den Grundfreibetrag gekoppelt und angehoben.

Steuertipp 14: Unwetter

Sie können nun auch Schäden durch Unwetter wie Hagel oder Überschwemmungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen:

  • Außergewöhnliche Belastungen - Sie können Kosten für die Beseitigung von Unwetterschäden an Ihrem selbst genutzten Wohneigentum als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dies gilt für existenziell notwendige Gegenstände wie Hausrat oder Kleidung, die ersetzt werden müssen.
  • Vermietete Immobilien - Bei vermieteten Immobilien können Sie Reparaturkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Instandsetzungskosten können Sie in der Regel sofort als Erhaltungsaufwand abziehen.

Steuertipp 15: Verpflegungspauschale bei Auslandsreisen

Sind Sie als Arbeitnehmer oder Unternehmer 2023 aus beruflichen Gründen ins Ausland gereist, gelten folgende Pauschbeträge:

  • Verpflegungspauschbeträge & Lohnsteuer: Die Verpflegungspauschbeträge, die ab 2023 je nach Reiseland gelten, dürfen vom Arbeitgeber steuerfrei an den Mitarbeiter ausbezahlt werden.
  • Verpflegungspauschbeträge & Betriebsausgaben: Reist ein Unternehmer selbst aus betrieblichen Gründen ins Ausland, kann er die Verpflegungspauschalen als Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen.
  • Übernachtungspauschalen: Die neuen Übernachtungspauschalen dürfen Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen, wenn sie aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen.

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Solidaritätszuschlag
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Wir beraten Sie gern

5 Tipps für die Abgabe der Steuererklärung

Wägen Sie gründlich ab, ob Sie die Unterstützung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters benötigen.

Besonders für Selbstständige, aber auch für Privatpersonen mit unterschiedlichen Einkommensarten, kann eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater hilfreich sein. Diese helfen, wenn Sie sich selbst nicht gut mit dem Thema Steuern auskennen oder sich nicht damit auseinandersetzen möchten. Die Steuerberaterin oder der Steuerberater weiß, welche Beträge Sie beim Finanzamt geltend machen können und prüft Ihre Belege entsprechend. So sparen Sie Zeit. Außerdem haften die Berater für ihre Leistungen.

Lassen Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten

Eine Steuerberatung ist Ihnen zu teuer? Sie wünschen sich aber trotzdem eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner? Dann suchen Sie sich Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Der ist günstiger als eine Steuerberatung und bietet trotzdem feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, um offene Fragen zu klären. Aber: Selbstständige und Unternehmen erhalten beim Lohnsteuerhilfeverein generell keine Unterstützung. Auch wenn Sie Mieteinnahmen oder Einnahmen aus Kapitalvermögen von mehr als 18.000 Euro bei Einzel- oder 36.000 Euro pro Jahr bei Zusammenveranlagung haben, dürfen Sie nicht auf die Unterstützung des Vereins zählen.  Info: Einen Lohnsteuerhilfeverein  finden Sie in Ihrer Nähe.    

Registrieren Sie sich bei der Finanzverwaltung für das papierlose Steuerprogramm „Mein ELSTER“

Das elektronische Steuerprogramm ist eine kostenlose Möglichkeit, Steuerangelegenheiten online an das Finanzamt zu übermitteln. Über „Mein ELSTER“ können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben und sich so Papierkram einfach sparen. Außerdem können Sie so verschiedene Anträge und Mitteilungen digital an Ihr Finanzamt senden – von Fristverlängerungen bis hin zu Einsprüchen.

Nehmen Sie das Angebot der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) in Anspruch

Die vorausgefüllte Steuererklärung  (kurz: VaSt) ist ein Serviceangebot der Steuerverwaltung. Das Angebot ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern bestimmte Daten, die den Finanzämtern und Sozialversicherungen vorliegen, automatisch in die eigene Steuererklärung zu integrieren. Dazu gehören Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers, Rentenbezugsmitteilungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie zu Riester- und Rürup-Renten. Nach Abruf müssen Sie die Daten nur noch auf Richtigkeit kontrollieren und mit einer elektronischen Unterschrift bestätigen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen sich zuerst über „Mein ELSTER“ registrieren.      

Holen Sie frühzeitig die Steuerbescheinigung von Ihrer Sparkasse ein

Sie möchten eine jährliche Steuerbescheinigung Ihrer Sparkasse, die beispielsweise die Erträge aus Sparverträgen, Festgeldkonten, Bausparen, Aktien und Co. enthält? Diese können Sie in der Regel bei Ihrer Sparkasse online beantragen. Bei Fragen sprechen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.

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Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Finanzfragen persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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Neuregelung bei der Kapitalertragsteuer
Wichtige Änderung für ausländische Anlegerinnen und Anleger in Deutschland

Es dauert zwar noch einige Monate, bis diese Neuerung für sogenannte Steuerausländer greift. Aber es ist wichtig, sie auf dem Schirm zu haben:

  • Wegfall der Steuerbescheinigung: Ab dem 1. Januar 2025 werden Steuerausländer keine Steuerbescheinigungen mehr für ihre in Deutschland erzielten Kapitalerträge erhalten.
  • Neue Meldepflicht: Stattdessen werden die relevanten Steuerdaten direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet.
  • Betroffene Personen: Diese Änderung betrifft Personen, die in Deutschland nicht steuerpflichtig sind, aber hier Kapitalerträge erzielen (zum Beispiel durch Aktien deutscher Unternehmen).
  • Ziel der Änderung: Die Maßnahme dient vermutlich der Vereinfachung des Verfahrens und der Verbesserung des internationalen Informationsaustauschs in Steuerfragen.
  • Auswirkungen: Für die betroffenen Anlegerinnen und Anleger bedeutet dies, dass sie künftig keine physische Bescheinigung mehr erhalten, sondern sich auf die korrekte Übermittlung der Daten an das BZSt verlassen müssen.

Mit diesen Fragen und Antworten senken Sie Ihre Steuerlast

Sie haben die Möglichkeit, sie bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt einzureichen, wenn Sie dazu verpflichtet sind. Wenn Sie sie freiwillig abgeben, haben Sie sogar bis Ende 2027 Zeit dafür.

Sie können viele Ausgaben wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. So können Sie unterm Strich unter Umständen eine hohe Steuererstattung vom Staat zurückbekommen.

Sie benötigen die gängigen Formulare wie Anlage N, Anlage V oder Anlage R. Diese können Sie online über den Formularserver der Finanzverwaltung abrufen. Für spezielle Fälle wie Immobilienbesitz oder Selbstständigkeit gibt es Sonderformulare.

Eine optimale Unterstützung ist die elektronischen Steuererklärung der Sparkassen. So sparen Sie Zeit und Arbeit, weil das Suchen und Abtippen von Daten entfällt. Diese Aufgabe übernimmt die Software-Anwendung. Zudem bietet sie Ihnen clevere Tipps, um Steuern und somit bares Geld zu sparen.

Bei einer Verspätung droht Ihnen ein Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat.

Eine Steuerbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das Ihnen Ihre Sparkasse oder Bank ausstellt. Sie stellt bestimmte Informationen über die steuerlichen Aspekte von Kapitalerträgen und anderen Finanztransaktionen von steuerpflichtigen Personen bereit. Auf diesem Dokument sehen Sie, wofür und in welcher Höhe Ihr Kreditinstitut Kapitalertragsteuer abgeführt hat. Die Steuerbescheinigung hilft Ihnen außerdem beim Ausfüllen der Anlage KAP-INV (für Investmentanträge) und Anlage KAP-BET (für Kapitalerträge) Ihrer Steuererklärung, die dann zum zuständigen Finanzamt geht.

Ihre jährliche Steuerbescheinigung für die KAP-Anlagen können Sie in der Regel bei Ihrer Sparkasse oder Bank online beantragen. Bei Fragen zur Bescheinigung sprechen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.

Für die Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen Sie vor allem folgende Unterlagen und Informationen:

  • Lohnsteuerbescheinigung(en),
  • Renten- oder Pensionsbescheinigungen,
  • Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge,
  • Belege über Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen wie etwa hohe Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen sowie über Vermietung und / oder Verpachtung,
  • Kinderbetreuungskosten,
  • Steuer-ID (diese Nummer finden Sie auf Ihrem Lohnsteuerbescheid oder anderen steuerlichen Dokumenten)
  • sowie eine Bankverbindung, damit mögliche Steuererstattungen direkt überwiesen werden können.    

Dabei können Sie auf verschiedene Weise Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu gehören:

  • Steuerberatungsbüros,
  • Lohnsteuerhilfevereine sowie
  • Steuer-Software.
  • Bei einfachen steuerlichen Angelegenheiten ist in der Regel auch das Finanzamt bei der Ausfüllung der Steuererklärung behilflich. 
  • Außerdem gibt es Online-Plattformen, die Unterstützung bei steuerlichen Fragen anbieten und mit denen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch einreichen können.

Grundsätzlich können Sie sie selbst erledigen. Viele Steuerpflichtige reichen sie eigenständig beim Finanzamt ein. Hilfreich ist dafür ist die Steuer-Software der Sparkassen oder das Elster-Portal, das die deutschen Steuerverwaltungen zur Verfügung stellen. Bevor Sie sich aber entscheiden, das selbst zu tun, sollten Sie sicherstellen, dass Sie ausreichend über die steuerlichen Vorschriften und Ihre persönliche steuerlichen Situation informiert sind. Die deutschen Steuergesetze sind komplex, und es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Angaben korrekt machen, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in Deutschland grundsätzlich dann eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt sie dazu auffordert. Die häufigsten Gründe für eine verpflichtende Abgabe der Steuererklärung sind unter anderem Nebeneinkünfte, Kapitalerträge, Vermietungen von Immobilien sowie mehrere Arbeitsverhältnisse.    

Die Kosten variieren je nach Art der Dienstleistung und der Komplexität Ihrer steuerlichen Situation beträchtlich.

Stand 26.08.2024

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