Beamte, Beamtinnen und Angestellte im öffentlichen Dienst haben einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf 2 Tage Sonderurlaub, wenn der Partner oder die Partnerin, ein Elternteil oder ihr Kind stirbt (Ausnahme: hessische Landesbeamte).
Ob und wie viel Sonderurlaub Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei einem Todesfall zusteht, ist darüber hinaus unterschiedlich. Nähere Angaben für Ihren Fall finden Sie oft im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung Ihres Arbeitgebers oder im Tarifvertrag.
Ist keine Regelung festgelegt, können Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber wenden und die Situation erklären. Gesetzliche Grundlage ist dann das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 616.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es keine gesetzlich festgelegte Dauer des Anspruchs auf Sonderurlaub nach einem Todesfall
Verständlich, wenn Ihnen nach dem Tod einer nahestehenden Person anderes durch den Kopf geht als zu arbeiten. Ein Todesfall führt häufig in einen emotionalen Ausnahmezustand. Die meisten Menschen brauchen nun erst einmal eine erhebliche Zeit für die Trauer. Zu alldem gilt es oft, eine Menge zu regeln, etwa ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen und die Beerdigung zu planen.
Bei einem Todesfall im engsten Familienkreis, etwa von Partner oder Partnerin, einem Kind, der eigenen Mutter oder dem Vater, muss der Arbeitgeber normalerweise Sonderurlaub gewähren. Dabei gibt der Gesetzgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes allerdings keine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen vor. Als gesetzliche Grundlage greift das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 616 . Demnach dürfen Sie aus persönlichen Gründen, wenn Sie diese nicht selbst verursacht haben, für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit von der Arbeit verhindert sein. Ihr Gehalt bekommen Sie dennoch. Wie lange diese Zeit ist, steht nicht im Gesetz.
Viele Arbeitgeber haben hierzu selbst Regelungen im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder gegebenenfalls im Tarifvertrag getroffen. Häufig werden Sie dort fündig.
So viel Sonderurlaub bekommen Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst nach einem Todesfall
Für Angestellte im öffentlichen Dienst ist der Urlaubsanspruch nach einem Todesfall im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) § 29 Arbeitsbefreiung geregelt. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (SUrlV) § 21. Für beide sind Anspruch und Dauer des Sonderurlaubs abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zur verstobenen Person.
Dabei gilt:
So finden Sie heraus, welche Regelung in Ihrem Fall gilt
Sie sind nicht im öffentlichen Dienst angestellt oder verbeamtet und finden in Ihrem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung Ihres Arbeitgebers oder gegebenenfalls dem Tarifvertrag keine Angaben zu einer diesbezüglichen Regelung? Sprechen Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Erklären Sie Ihre Situation und bitten Sie um Freistellung. Eine persönliche Aussprache kann oft auch dazu führen, dass der Arbeitgeber beim Tod anderer enger Angehöriger Sonderurlaub gewährt. Das ist zum Beispiel üblich, wenn Sie nach dem Tod von Großmutter, Großvater, Schwester oder Bruder zur Trauerfeier und Beerdigung gehen möchten.
Wie Sie Sonderurlaub bei einem Todesfall beantragen
Normalerweise müssen Sie einen Antrag auf Sonderurlaub schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie Sonderurlaub beantragen, können Sie sich beim Betriebsrat oder einer vorgesetzten Person erkundigen.
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Häufige Fragen zum Sonderurlaub nach einem Todesfall:
Beamte, Beamtinnen (außer hessische Landesbeamte) und im öffentlichen Dienst Beschäftigte haben einen gesetzlich genau geregelten Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Todesfall besonders naher Angehöriger, zum Beispiel des Partners oder der Partnerin, eines Kindes oder Elternteils.
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist dieser Anspruch weniger genau geregelt. Allerdings können sich diese auf das BGB § 616 berufen. Die Arbeitgeber haben bei der Ausgestaltung einen gewissen Spielraum.
- Als Beamter, Beamte oder im öffentlichen Dienst angestellte Person (außer hessische Landesbeamte): Beim Tod von Partner, Partnerin, Kind oder einem der Eltern stehen Ihnen 2 Tage Sonderurlaub zu. Beim Tod anderer Angehöriger gibt es keine gesetzlich genaue Regelung.
- Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer: Gesetzlich ist keine feste Anzahl an Tagen vorgeschrieben. Oft beinhalten Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge jedoch eine feste Anzahl freier Tage bei einem Trauerfall engster Angehöriger.
Gesetzlich sind die Anlässe für eine vorübergehende Freistellung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht genau geregelt. Aus der Rechtsprechung geht aber hervor, dass diese bei bestimmten persönlichen Unglücksfällen und wichtigen familiären Ereignissen, bei denen unbedingt zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin anwesend ist, gewährt werden muss.
Beispiele für solche Anlässe sind etwa:
- die Geburt des eigenen Kindes
- die eigene Hochzeit
- eine unmittelbare Erkrankung eines betreuungsbedürftigen Kindes unter 12 Jahren, das Sie pflegen müssen
- ein Verkehrsunfall
- ein Wohnungsbrand zu Hause
- ein Todesfall engster Angehöriger, etwa des Ehepartners oder der Ehepartnerin
Das hängt von Ihrem Verhältnis zur verstorbenen Person ab. In unserer Checkliste Todesfall finden Sie dazu eine Übersicht. Unter anderem muss die Beerdigung geplant werden. Dabei unterstützt Sie ein Bestattungsunternehmen. Die Planung hängt unter anderem von der gewünschten Bestattungsart ab und davon, ob der oder die Verstorbene im Rahmen einer Bestattungsvorsorge bereits Vorkehrungen getroffen hat.
Welche Kosten im Rahmen einer Bestattung anfallen, listen wir Ihnen in unseren Artikeln zu den Beerdigungskosten sowie den Kosten einer Trauerfeier genauer auf.