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Eine Seniorin sitzt mit einem Fotoalbum vor einem Bett und blickt in die Kamera

Pflegekasse: Was Sie über die Pflegefinanzierung wissen sollten

Ratgeber Pflege
Die Pflegekassen unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei, Pflegekosten zu decken und die Versorgung sicherzustellen. Erfahren Sie, wie Ihre Pflegekasse Sie in herausfordernden Zeiten entlasten kann – und wie Sie sich mit einer Pflegevorsorge zusätzlich absichern können.

Das sind die Aufgaben und Leistungen der Pflegekassen

Die Pflegekassen verwalten die finanziellen Mittel der gesetzlichen Pflegeversicherung und zahlen Leistungen an pflegebedürftige Menschen aus. Ziel ist eine bedarfsgerechte Pflegefinanzierung: Im Fall einer Pflegebedürftigkeit gewährt die zuständige Pflegekasse finanzielle Unterstützung, die abhängig vom Pflegegrad und den benötigten Pflegeleistungen ist. Ziel ist es, eine pflegerische Versorgung sicherzustellen und die Pflegebedürftigen sowie Pflegepersonen wie Angehörige oder Bekannte zu entlasten. Dazu gehört auch die Beratung.

Welche Pflegekasse für Sie zuständig ist – und warum die Pflegevorsorge so wichtig ist

Wie die Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung ein Muss. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die zuständige Pflegekasse ist dabei an die jeweilige Krankenkasse angebunden. Wer privat krankenversichert ist, hat beim Anbieter einer privaten Pflegepflichtversicherung die Wahl. Weil die gesetzliche und die private Pflegeversicherung grundsätzlich nicht alle Kosten im Zusammenhang der Pflege übernehmen, ist außerdem eine private Pflegezusatzversicherung oft sinnvoll. Diese stockt die Leistungen entsprechend auf. Sorgen Sie rechtzeitig vor.

Wie Sie Leistungen von der Pflegekasse erhalten

Um Pflegegeld beziehungsweise Pflegesachleistungen zu bekommen, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse beziehungsweise Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Mit einer Vollmacht können Sie den Antrag auch für eine dritte Person stellen. Daraufhin wird geprüft, welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person hat. Dieser entscheidet unter anderem über die Höhe der Leistungen, die die Person bekommt.

So erkennen Sie, dass jemand Pflege braucht

Einen Menschen damit zu konfrontieren, dass er oder sie Hilfe braucht, ist eine sensible Angelegenheit. Schließlich kann es große Auswirkungen auf das Leben der jeweiligen Person haben, die meist am liebsten so eigenständig wie möglich leben möchte. Daher sollten Sie vorab genau beobachten, inwiefern die Person Ihrer Meinung nach auf Unterstützung angewiesen ist.

Suchen Sie dann das Gespräch. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Um eine fachliche Einschätzung zu bekommen, können Sie zunächst einen Arztbesuch beim Hausarzt oder der Hausärztin vorschlagen. Der entscheidende Schritt, um professionelle Pflege zu erhalten, ist es daraufhin, einen Pflegegrad zu beantragen. Die betroffene Person kann das selbst erledigen. Mit einer Vollmacht können auch Sie den Antrag für die betroffene Person stellen, wenn diese dazu nicht mehr selbst in der Lage ist.

Die Pflegekasse (bei gesetzlich Versicherten) oder private Pflegepflichtversicherung (bei privat Versicherten) muss Ihnen daraufhin innerhalb von maximal 2 Wochen einen Termin zur Pflegeberatung ermöglichen. Außerdem beauftragt sie eine Pflegebegutachtung. Dabei wird der Pflegegrad offiziell festgestellt, sodass gegebenenfalls die weiteren Maßnahmen geplant werden können. Dafür kommt eine Fachkraft aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich zur betroffenen Person nach Hause und überprüft verschiedene Bereiche in deren täglichem Leben.

Abhängig vom festgestellten Pflegegrad erhält die pflegebedürftige Person Geld für die Pflegefinanzierung. Voraussetzung ist, dass sie innerhalb der vergangenen 10 Jahre mindestens 2 Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt hat oder familienversichert war. Außerdem können je nach Bedarf weitere staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden, um die benötigte Pflege zu gewährleisten. In der Regel muss jedoch ein Teil der Kosten über eigene finanzielle Mittel abgedeckt werden. Neben einer privaten Rentenversicherung kann dabei gegebenenfalls unter anderem auch eine Pflegezusatzversicherung eine wichtige Rolle spielen. In bestimmten Fällen werden Kinder mit hohem Einkommen zum Elternunterhalt herangezogen.

Je nach Situation besteht die Möglichkeit der häuslichen Pflege (zu Hause), der ambulanten Pflege (etwa durch einen mobilen Pflegedienst) oder der stationären Pflege, zum Beispiel in einem Senioren- oder Pflegeheim. Neben der professionellen Pflege können bei einer Lösung zu Hause auch Familienmitglieder die jeweiligen Aufgaben übernehmen. Diese können dann Pflegegeld erhalten. In der Pflegeberatung erfahren Sie, welche Möglichkeiten es bei Ihnen vor Ort gibt. Ein Pflegeplan muss regelmäßig neu bewertet und an veränderte Situationen angepasst werden.

Bei Fragen rund um die Pflegekasse und Pflegevorsorge helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten. Wir sind gern für Sie da.
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Häufige Fragen zur Pflegekasse

Das ist eine Einrichtung, die Pflegebedürftige berät und finanziell dabei unterstützt, Pflegekosten zu decken. Sie gehört zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist auch gesetzlich pflegeversichert. Die zuständige Pflegekasse ist dabei stets der jeweiligen Krankenkasse angegliedert. Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen.

Bitte beachten Sie, dass die Pflegepflichtversicherungen nicht die komplette Pflegefinanzierung übernehmen. Eine private Pflegevorsorge, etwa über eine Pflegezusatzversicherung, ist oft sinnvoll.

Die Pflegekasse ist nicht identisch mit der Krankenkasse, sondern eine eigenständige Einrichtung, die jedoch organisatorisch an die Krankenkasse angebunden ist. Jede gesetzliche Krankenkasse führt auch eine Pflegekasse, über die die Pflegeversicherung abgewickelt wird.

Die Pflegefinanzierung über die Pflegekasse erfolgt durch regelmäßige Beitragszahlungen der Versicherten, die prozentual vom Einkommen berechnet werden. Bei der Höhe der Einzahlungen spielt auch eine Rolle, ob die einzahlende Person Kinder hat oder nicht. Im Pflegefall erhalten Versicherte je nach festgestelltem Pflegegrad finanzielle Leistungen für häusliche oder stationäre Pflege. Diese Leistungen decken jedoch meist nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten, sodass oft eine zusätzliche private Absicherung oder Eigenbeteiligung notwendig ist.

Das ist der Fall, sobald man in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, da die Pflegeversicherung automatisch mit der Krankenversicherung gekoppelt ist. Die Beiträge werden prozentual vom Einkommen berechnet und monatlich abgeführt, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmende die Kosten gemeinsam tragen. Kinderlose müssen einen Zuschlag zahlen.

Die Höhe der Pflegefinanzierung durch die Pflegekasse (Pflegegeld und Pflegesachleistungen) hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab und variiert je nach Art der Pflege (ambulant oder stationär) und Pflegeperson. So gibt es etwa mehr Geld für professionelle Pflegekräfte als für pflegende Angehörige.

Beispielsweise können die monatlichen Beträge für eine häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte zwischen rund 330 Euro mit Pflegegrad 2 und bis zu rund 950 Euro mit Pflegegrad 5 betragen. Für Pflegegrad 1 wird noch kein monatliches Pflegegeld bezahlt. Bei einer vollstationären Pflege im Heim wären es bei Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro und bei Pflegegrad 5 monatlich 2.005 Euro (Stand: 27.08.2024).

Anspruch haben alle Personen, die in Deutschland gesetzlich pflegeversichert sind und bei denen ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Voraussetzung ist, dass sie in den vergangenen 10 Jahren vor Antragstellung mindestens 2 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert waren.

Privatversicherte haben ebenfalls Anspruch auf Leistungen, jedoch über ihre private Pflegeversicherung. Sie müssen, ähnlich wie gesetzlich Versicherte, eine Pflegepflichtversicherung abschließen.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Höhe von Pflegegeld beziehungsweise Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab und variiert je nach Art der Pflege (ambulant oder stationär) und Pflegeperson. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 kann für die häusliche Pflege ein monatlicher Betrag von 573 Euro bezahlt werden. In Pflegegrad 4 sind es 765 Euro.

Wenn neben der häuslichen Pflege, zum Beispiel durch Angehörige, professionelle Pflegepersonen nötig sind, spricht man von Pflegesachleistungen. Das sind zum Beispiel Leistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Dafür können beispielsweise in Pflegegrad 3 Anspruch auf 1.432 Euro monatlich bestehen, in Pflegegrad 4 sind es 1.778 Euro. Bei einer stationären Pflege gelten wiederum andere Beträge. Außerdem können weitere Leistungen übernommen werden. So können beispielsweise alle mit einem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich nutzen, um bestimmte Leistungen zu finanzieren, die Pflegepersonen und Pflegebedürftige entlasten.

  • Körperlich unterstützen: Hierunter fällt die Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten wie Anziehen, Baden, Essen und Mobilität.
  • Medizinisch betreuen: Pflegende verwalten die Einnahme benötigter Medikamente, kümmern sich um die Wundversorgung und andere gesundheitsbezogene Aspekte. Sie beraten außerdem die Betroffenen und pflegende Angehörige bei solchen und anderen Aufgaben.
  • Emotional beistehen: Zuhören, Verständnis zeigen und emotionale Stabilität zu bieten, sind wichtige Aspekte, um Einsamkeit zu vermeiden und die emotionale Gesundheit zu fördern.
  • Sozial unterstützen: Gemeinsame Aktivitäten fördern eine gute Lebensqualität. Dazu gehört es auch, soweit möglich, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.
  • Praktisch helfen: Unterstützung bei Haushaltsaufgaben, beim Einkaufen und der Organisation von Arztbesuchen können ebenfalls durch Pflegekräfte ausgeführt werden.

Hinweis: Pflege kann von professionellen Pflegekräften oder durch Angehörige, Freundinnen und Freunde oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer geleistet werden. Das Ziel der Pflege ist es, die Lebensqualität der betroffenen Person bei guter Versorgung zu verbessern oder zu erhalten und ihr dabei zu so viel Unabhängigkeit wie möglich zu verhelfen.

Die Pflege verfolgt mehrere zentrale Ziele, die die Lebensqualität der pflegebedürftigen Personen verbessern oder erhalten und ihre Würde wahren sollen. Zu den wichtigsten Zielen gehören:

  • Unabhängigkeit fördern: Ziel ist es, der pflegebedürftigen Person zu ermöglichen, so selbstständig wie möglich zu bleiben und ihre Fähigkeiten so weit wie möglich zu nutzen und zu erhalten.
  • Gesundheit erhalten und verbessern: Es soll eine adäquate medizinische Versorgung sichergestellt werden sowie präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Verschlechterungen des Gesundheitszustands.
  • Physisches und emotionales Wohlbefinden sicherstellen: Komfort bereitzustellen, Schmerzen und andere Beschwerden zu lindern sowie emotional beizustehen, um Einsamkeit und Depression zu vermeiden, haben eine große Bedeutung.
  • Bei alltäglichen Aufgaben unterstützen: Hilfe bei täglichen Aktivitäten wie Essen, Körperpflege, Mobilität und Kommunikation gehören, wenn die pflegebedürftige Person diese nicht mehr selbstständig durchführen kann, ebenfalls zu den Aufgaben.
  • Integration und soziale Teilhabe: Der Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin soll Kontakte und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben fördern, um Isolation zu verhindern und ein Gefühl der Zugehörigkeit und Lebensfreude zu fördern.

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