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Pflegerin besucht Senioren zu Hause

Diese Leistungen bekommen Sie aus der Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit
Wer gesundheitlich nicht mehr allein zurechtkommt, möchte liebevoll und intensiv betreut werden. Doch gute Pflege kostet – zu Hause wie im Seniorenheim. Die gesetzliche und die private Pflegeversicherung leisten dabei einen Basisschutz, der einen Teil der Kosten deckt.

Ein wertvoller Basisschutz – mit der Möglichkeit zum Aufstocken

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie bietet finanzielle Unterstützung, wenn die Versicherten pflegebedürftig werden. Eingeführt wurde sie, um die wachsenden Kosten der Pflege abzusichern, die Versorgung der betroffenen Personen sicherzustellen und die Angehörigen zu entlasten. Dafür übernimmt sie einen Teil der Pflegekosten. Mit einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge können Sie aufstocken.

Eine Seniorin mit grauem, mittellangem Haar und freundlichem Gesichtsausdruck blickt direkt in die Kamera. Sie trägt Ohrringe und eine Kette. Der Hintergrund des Bildes ist unscharf, wodurch der Fokus ganz auf ihrem Gesicht liegt.
Sicher und selbstbestimmt
So planen Sie Ihre Pflegevorsorge
Eine umfassende Pflegevorsorge deckt sowohl rechtliche als auch finanzielle Bereiche ab. Sie hilft, frühzeitig Klarheit zu schaffen. Dies sind die zentralen Maßnahmen, mit denen Sie sich und Ihre Angehörigen bestmöglich absichern.
Nahes Portrait einer jungen und einer alten Frau, die sich umarmen
Zusatzversicherungen mit dem Pflege Bahr bieten einen staatlich geförderten Schutz für den Pflegefall. Das hilft, finanzielle Lücken zu schließen und sichert eine bessere Pflege.
Eine Pflegerin geht mit einer Seniorin Unterlegen durch.
Verhinderungspflege greift, wenn Sie als pflegende Person eine Auszeit brauchen. Sie ermöglicht Ihnen eine Unterbrechung im häuslichen Pflegealltag, während Ihre Angehörigen weiterhin gut versorgt bleiben.

Wann Sie welche Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten

Die Pflegeleistungen hängen einerseits vom Pflegegrad und der Dauer der Pflegebedürftigkeit ab; andererseits davon, ob die Pflege durch Familienangehörige zu Hause, durch professionelle Hilfe zu Hause oder stationär, etwa im Seniorenheim, vorgenommen wird. Wie im Sozialgesetzbuch über die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) geregelt, haben die Versicherten grundsätzlich die Wahl, welche stationäre oder ambulante Einrichtung die Pflege übernimmt. Häufig möchten Pflegebedürftige gern so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben und sollen dabei dann auch unterstützt werden.

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Häufige Fragen zur Pflegeversicherung

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Was versteht man unter Pflegeversicherung?

Darunter versteht man eine Versicherung, die vor bestimmten Kosten schützt, die dadurch entstehen, dass jemand auf Pflege angewiesen ist. Dabei gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung (auch: soziale Pflegeversicherung), die private Pflegeversicherung sowie private Pflegezusatzversicherungen. Letztere sind wichtig, weil die gesetzlichen und die privaten Pflegepflichtversicherungen im Pflegefall meist nur einen Teil der Kosten übernehmen.

Die soziale Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Der Beitragssatz liegt aktuell (Stand: 2024) bei 4 Prozent des Bruttoeinkommens für Menschen ohne Kinder. Davon übernimmt der Arbeitgeber jedoch 1,7 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil liegt also bei 2,3 Prozent (4 – 1,7 = 2,3 Prozent).

Unter 23 Jahren müssen Menschen ohne Kinder nur einen Beitragssatz von 3,4 Prozent bezahlen. Der Arbeitgeber übernimmt davon die Hälfte, also ebenfalls 1,7 Prozent.

Beschäftigte mit Kindern bezahlen – abhängig von der Kinderanzahl – einen geringeren Beitragssatz. Für Rentnerinnen und Rentner liegt der Beitragssatz bei 3,4 Prozent der Bruttorente. Sind sie kinderlos und nach 1939 geboren, zahlen sie einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. Sie müssen dann also 4 Prozent zahlen. Anders als bei den Beschäftigten gibt es jedoch keinen Arbeitgeberanteil. Rentnerinnen und Rentner tragen den Beitrag allein. Eine Ausnahme besteht bei beihilfeberechtigten Rentnern beziehungsweise Rentnerinnen.

Diese Pflichtversicherung dient als Grundabsicherung im Pflegefall, die durch eine Pflegezusatzversicherung aufgestockt werden kann. Die Kosten einer Pflegezusatzversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsart, Versicherer und vereinbarter Absicherung. Bei einer Pflegetagegeldversicherung sind sie insbesondere auch vom Alter abhängig – je jünger der oder die Versicherte beim Vertragsabschluss, desto günstiger der Beitrag.

Bei einer Pflegerentenversicherung legen Sie hingegen den Betrag, den Sie monatlich bekommen, individuell selbst fest. Wenn Sie pflegebedürftig bleiben, wird der Betrag Ihr Leben lang monatlich ausbezahlt. Je nachdem, welchen Beitrag Sie sich wünschen, können die Kosten sehr unterschiedlich ausfallen.

Die soziale Pflegeversicherung wird von den Pflegekassen getragen. Die Pflegekassen sind jeweils den Krankenkassen angegliedert. Das bedeutet: Sind Sie beispielsweise als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, sind Sie auch in der jeweiligen gesetzlichen Pflegekasse.

Nur wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, können Sie wählen und auf Antrag innerhalb von 3 Monaten der Versicherungsfreiheit auch eine private Pflegeversicherung abschließen, wenn Sie das wünschen. Wer privat krankenversichert ist, muss sich auch privat pflegeversichern.

Freiwillig können Sie auch eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Diese Versicherungen werden von unterschiedlichen Versicherern getragen. Die Sparkassen arbeiten dafür mit führenden Versicherungsunternehmen in Deutschland zusammen.

Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze bezahlt werden. Derzeit liegt diese bei 62.100 Euro im Jahr (Stand: 2024). Für Gehalt, das über diesem Wert liegt, müssen keine Beiträge geleistet werden.

Sie tritt ein, wenn Sie einen Pflegegrad haben und auf bestimmte häusliche Pflege, aber auch auf vollstationäre Pflege, beispielsweise in einem Pflegeheim, angewiesen sind. Sie kommt dann in einem bestimmten Ausmaß für die dadurch entstehenden Kosten auf. Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen – etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – ist, dass Sie in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung mindestens 2 Jahre als Mitglied in die Pflegekasse oder private Pflegepflichtversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sind.

Wer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, zahlt automatisch in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Bei beiden besteht in Deutschland grundsätzlich eine Versicherungspflicht – unabhängig davon, ob es sich nach eigenem Ermessen lohnt.

Zusätzlich ist es möglich, freiwillig eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Diese lohnt sich insbesondere, weil die gesetzliche und die private Pflegeversicherung in der Regel nur einen Basisschutz bieten. Einen zusätzlichen Schutz gewährt eine private Pflegezusatzversicherung. Weil mit über 90 Jahren etwa jeder zweite Mann und sogar zwei von drei Frauen in Deutschland pflegebedürftig sind, ist es nicht unwahrscheinlich, mindestens einmal im Leben vom Versicherungsschutz zu profitieren.

Um Leistungen aus der privaten oder aus der sozialen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie in den 10 Jahren, bevor Sie die Leistungen beantragen, mindestens 2 Jahre versichert gewesen sein.

Die Pflegeversicherung wurde in Deutschland am 1. Januar 1995 eingeführt.

Sie finanziert sich durch regelmäßige Beitragszahlungen der Versicherten. Die Beiträge werden prozentual vom Einkommen berechnet und monatlich abgeführt, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmende die Kosten gemeinsam tragen. Kinderlose müssen einen Zuschlag zahlen.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um als Paar Geld zu sparen. Eine Option ist, in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, um Miete zu sparen. Zudem kann eine gemeinsame Versicherung mit einem Partnertarif günstiger sein als zwei Einzelpolicen. Wer gemeinsam durchs Leben fährt, braucht eventuell nur noch ein Auto, statt wie bisher zwei. Manche Paare entscheiden sich sogar aus steuerlichen Gründen für eine Hochzeit. Auch so lässt sich Geld sparen. Aber romantischer ist es natürlich, wenn es für diesen Schritt noch andere Gründe gibt, jenseits der monetären.

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