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Die freiwillige Rentenversicherung ermöglicht es Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, freiwillig Beiträge einzuzahlen. So bekommen sie im Alter eine gesetzliche Rente oder können diese aufstocken.
Interessant ist diese Option beispielsweise für Selbstständige, viele Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Minijobberinnen und Minijobber ebenso wie nicht Erwerbstätige.
Die Beitragshöhe liegt aktuell zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro pro Monat. Je mehr eingezahlt wird, desto höher ist später die lebenslange, monatlich ausbezahlte Rente.
Auch Hinterbliebene können profitieren.
Für wen sich die freiwillige Rentenversicherung lohnen kann
Grundsätzlich ist die freiwillige Versicherung für all diejenigen möglich, die nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert sind. Je älter die Rentnerinnen und Rentner später werden, desto mehr lohnt sie sich finanziell.
In diesen Fällen sollten Sie eine freiwillige Versicherung besonders in Betracht ziehen:
- Sie sind durch frühere Tätigkeiten, bei denen Sie beispielsweise durch eine Festanstellung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer pflichtversichert waren, nahe an den fünf Beitragsjahren, die Ihnen einen Anspruch auf eine Rente sichern. Durch die freiwilligen Beiträge können Sie mit vergleichsweise geringem Aufwand die Lücke schließen und später eine lebenslange Rente bekommen.
- Sie sind Angestellte oder Angestellter und würden gern früher in Rente gehen, möchten dafür aber nicht weniger Rente in Kauf nehmen. Durch freiwillige Einzahlungen können Sie das frühere Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgleichen.
- Selbstständige und Freiberuflerinnen oder Freiberufler, aber auch Minijobberinnen und Minijobber, können durch freiwillige Beiträge von einer gesetzlichen Rente profitieren. Hier sollten Sie allerdings mit weiteren Angeboten vergleichen, was sich für Sie mehr lohnt.
Tipp: Zeiten für Kindererziehung und die Pflege von Verwandten können Sie sich bei der Rente anerkennen lassen.
So viel Geld bekommen Sie mit der freiwilligen Rentenversicherung zusätzlich
Angenommen Sie haben bereits einen Anspruch auf eine Rente erworben, weil sie fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Nun zahlen Sie ein Jahr lang monatlich einen Betrag in die freiwillige Rentenversicherung ein. Die Tabelle zeigt, wie viel Geld Sie durch die freiwilligen Einzahlungen über ein Jahr von der Regelaltersgrenze an monatlich zusätzlich bekommen.
Beispielrechnung
Einzahlung | Rentenhöhe |
---|---|
Einbezahlt werden 12 x 83,70 Euro. | Die Rente beträgt später rund 4 Euro mehr pro Monat. |
Einbezahlt werden 12 x 611,94 Euro. | Die Rente beträgt später rund 32 Euro mehr pro Monat. |
Einbezahlt werden 12 x 1.320,60 Euro. | Die Rente beträgt später rund 70 Euro mehr pro Monat. |
Einbezahlt werden 12 x 1.320,60 Euro. | Die Rente beträgt später rund 70 Euro mehr pro Monat. |
Tipp: Vergleichen Sie, wie viel Rente Sie mit einer
So schließen Sie eine freiwillige Rentenversicherung ab
- Unterlagen zusammenstellen
Um den Antrag stellen zu können, brauchen Sie Ihre Bankverbindung (IBAN/BIC) und gegebenenfalls Ihre Versicherungsnummer.
- Informationen einholen
Besuchen Sie Ihren örtlichen Rentenversicherungsträger oder die Webseite der Deutschen Rentenversicherung
- Formular ausfüllen
Geben Sie dort in einem Formular an, von wann an Sie in welcher Höhe einzahlen möchten. Sie können das Geld überweisen oder abbuchen lassen.
- Formular einreichen
Schicken Sie das Formular online per Klick ab oder geben Sie es Ihrem örtlichen Rentenversicherungsträger.
Fertig!
Häufige Fragen zur freiwilligen Rentenversicherung
Bestimmte Personengruppen können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Das gilt aber ausschließlich für Menschen, die über den Einzahlungszeitraum nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, zum Beispiel Selbstständige, bestimmte Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Erwerbslose. Sind Sie schon in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, können Sie ergänzend in eine private Rentenversicherung einzahlen, um sich im Alter eine zusätzliche Rente zu sichern.
Ja, das ist möglich. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt meist weniger ausbezahlt. Jeder Monat früher macht ein Minus von 0,3 Prozent der monatlichen Rente aus. Wenn Sie diese Monate jedoch mit der freiwilligen Rentenversicherung ausgleichen, können Sie ohne Abschlag früher in Rente gehen. Je nach erwarteter Rente kann das relativ teuer sein. Vorteil: Die Ausgleichszahlungen können Sie in einem bestimmten Rahmen von der Steuer absetzen.
Was die freiwillige Rentenversicherung insgesamt kostet, hängt davon ab, wie viel Geld Sie im Alter zur Verfügung haben möchten. Je mehr Sie einbezahlen, desto mehr bekommen Sie später. Einen Anspruch auf eine Rente sichern Sie sich, wenn Sie mindestens fünf Jahre lang in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlen – freiwillig oder pflichtversichert. Dabei werden gegebenenfalls Zeiten für Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen angerechnet.
Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 83,70 Euro pro Monat. Wobei es möglich ist, nicht regelmäßig einzubezahlen. Maximal können Sie 1.320,60 Euro monatlich einbezahlen. Wie viel Sie in diesem Rahmen leisten, entscheiden Sie selbst. Sie können die Beiträge auch jederzeit für die Zukunft anpassen.
Um freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen, können Sie einen Antrag bei einer Beratungsstelle vor Ort stellen. Zur privaten Rentenversicherung berät Sie gern Ihr Sparkassenberater oder Ihre -beraterin.
Wenn Sie ein Jahr lang monatlich den Mindestbeitrag von 83,70 Euro einzahlen, bekommen Sie später monatlich rund vier Euro mehr Rente. Auch Ihre Hinterbliebenen können profitieren. Voraussetzung: Sie haben einen Anspruch auf Regelaltersrente erworben. Zahlen Sie ein Jahr lang monatlich 611,94 Euro ein, bekommen Sie ab Rentenbeginn rund 32 Euro mehr pro Monat. Wer den Höchstbetrag von 1.320,60 Euro für ein Jahr lang monatlich einzahlt, bekommt ab Rentenbeginn rund 70 Euro mehr Rente monatlich. Anhand dieser Richtwerte können Sie grob überschlagen, wie viel Geld Sie durch die freiwilligen Beträge mehr bekommen. Eine genaue Berechnung kann Ihre Beratungsstelle vor Ort durchführen.