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Modernisierungsrechner

Entspannt planen, rechnen und loslegen
Ob Wertsteigerung, Nutzung von Fördermöglichkeiten, Kostensenkung oder nachhaltiges Wohnen: Es gibt viele Gründe für eine Modernisierung Ihrer Immobilie. Machen Sie jetzt den ersten Schritt – mit unserem Modernisierungsrechner.

Der Plan steht: Sie möchten Ihr Zuhause durch eine Modernisierung komfortabler und moderner gestalten. Durch eine energetische Sanierung können Sie beispielsweise Wasser, Energie und Geld sparen – und Ihre Immobilie nachhaltig auf den neuesten Stand bringen. Auch der Wert des Hauses oder der Wohnung wird so gesteigert. Den hohen Standard können Sie beim Verkauf anrechnen oder auf die Miete umlegen. Eine kluge Planung ist dafür wichtig. Überlassen Sie nichts dem Zufall – mit einem individuellen Angebot gelingt Ihr Vorhaben.

Smartphone und Tabletansicht mit verschiedenen Ausschnitten aus der Klickstrecke des Sparkassen-Modernisierungsrechners. Daneben eine Vorschau des Dokumentes Modernisierungsplan mit einem Haus-Symbol.
Energetische Sanierung

Modernisierungsrechner

Welche Kosten und Einsparungen sind drin? Der Rechner ermittelt es und hilft Ihnen bei der Auswahl passender Modernisierungsmaßnahmen für Ihr Haus. Ob empfohlene oder selbst zusammengestellte Maßnahmen – zum Vergleich erhalten Sie von uns anschließend einen Modernisierungsplan mit:

  • Dem aktuellen Energiebedarf Ihrer Immobilie

  • Empfohlenen Maßnahmen und ihren Einsparpotenzialen bei Kosten und CO₂

  • Neu: Ihrem individuell erstellten Maßnahmenpaket

  • Einem Überblick zu Kosten und möglichen Förderungen

5 Vorteile einer Modernisierung

  • Mehr Energieeffizienz

  • Steigerung des Wohnkomforts

  • Wertsteigerung der Immobilie

  • Langlebigkeit der Immobilie und geringere Instandhaltungskosten

  • Umweltfreundlichkeit durch energetische Sanierung

Die Eingabemaske macht es Ihnen einfach, einen Blick in die Zukunft zu werfen und die Modernisierung anzugehen. Mit wenigen Klicks berechnen Sie, wie lohnenswert die Modernisierung Ihrer Immobilie sein kann. Sie erhalten zudem anschauliche Zahlen zu Einsparpotenzialen und Fördermöglichkeiten. Sie können sich Ihren Modernisierungsplan auch als PDF per E-Mail schicken lassen.

Ihre Sparkasse wird Sie zeitnahe per E-Mail kontaktieren, um Ihnen den Modernisierungsplan näher zu erläutern. Gerne können Sie auch einen Beratungstermin mit Ihrer Sparkasse vereinbaren.

Das kann der Rechner

  • Berechnung anhand individueller Immobilienangaben
  • Berechnung Ihres Energiebedarfs vor und nach der Modernisierung
  • Ermittlung von Maßnahmenpaketen inkl. Kostenindikation
  • Berechnung von CO2-Ausstoß und Energiekosten
  • unverbindlicher Modernisierungsplan als PDF per E-Mail
  • Darstellung von Förderungsmöglichkeiten
  • verständliche Oberfläche
  • kostenlose Nutzung

So funktioniert der Rechner

  1. Starten Sie den Rechner und machen Sie Basisangaben zu Ihrer Immobilie.

  2. Überprüfen Sie die von uns ermittelten Daten für Ihre Immobilie.

  3. Erhalten Sie eine Bestandsanalyse für Ihren jährlichen Energiebedarf.

  4. Lassen Sie sich Ihren Modernisierungsplan per E-Mail schicken.

  5. Ihre Sparkasse ist für Sie da – für weitere Fragen und Beratungen.

Sie möchten Ihre Modernisierung zeitnah angehen?

Wir helfen Ihnen mit Fachwissen bei Ihrem Vorhaben.
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Häufige Fragen zur Modernisierung

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Was gehört alles zu einer Modernisierung?

Zur Modernisierung von einem Haus oder einer Wohnung gehören alle Maßnahmen, mit denen ein eine Immobilie auf einen neueren Stand gebracht wird. Hier finden Sie eine erste Checkliste. Typisch sind zum Beispiel die Dämmung von Dach und Wänden, neue Fenster (Einbau von Isolierglasfenstern) oder die Anschaffung einer neuen Heizung. Auch die energetische Sanierung ist eine Modernisierungsmaßnahme.

Wählen Sie den gewünschten Abrechnungszeitraum aus. Dieser ist wichtig, da sich die Höhe der veranschlagten Steuern und Abgaben immer wieder ändert und sich das natürlich auf Ihren Nettolohn auswirkt.

Pauschal lässt sich diese Frage nach einem konkreten Preis nicht beantworten, weil das natürlich davon abhängt, welche Maßnahmen individuell umgesetzt werden. Die einen wollen Photovoltaikanlagen auf dem Dach, andere wünschen sich ein neues Bad – hier finden Sie eine ungefähre Angabe zu Modernisierungskosten. Deshalb stellen wir im Angebot eine Reihe typischer Maßnahmen vor und berechnen einen Überblick über die anfallenden Kosten.

Die Berechnung der Modernisierungsumlage kann in Deutschland gemäß Mietrecht (§ 559 BGB) erfolgen. Die Modernisierungsumlage ermöglicht es Vermietern und Vermieterinnen, einen Teil der Kosten für Modernisierungsmaßnahmen auf Mieter oder Mieterinnen umzulegen. So lässt sich die Umlage normalerweise berechnen:

  • Ermittlung der Gesamtkosten: Zunächst müssen die Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahme ermittelt werden. Dies umfasst Materialkosten, Arbeitskosten und gegebenenfalls auch Planungskosten.
  • Aufteilung der Gesamtkosten: Die Gesamtkosten werden dann auf die einzelnen Mietparteien aufgeteilt. Dies geschieht normalerweise auf Grundlage der Wohnfläche oder, wenn dies nicht möglich ist, nach einem anderen angemessenen Verteilungsschlüssel. Dabei wird der Anteil der Modernisierungskosten ermittelt, den jede Mietpartei tragen muss.
  • Jahresmiete vor der Modernisierung: Die Jahresmiete, die jeder Mieter oder Mieterin vor der Modernisierung bezahlt hat, dient als Ausgangspunkt für die Berechnung. Dieser Betrag wird normalerweise auf 12 Monate aufgeteilt.
  • Prozentsatz der Umlage: Der Gesamtbetrag, den Mieter oder Mieterinnen für die Modernisierung tragen müssen, wird auf die monatliche Miete vor der Modernisierung aufgeschlagen. In der Regel beträgt der Umlageprozentsatz für Modernisierungsmaßnahmen in Deutschland 8% (bis 2019 11%) der jährlichen Gesamtkosten oder maximal 3 Euro pro Quadratmeter.

Die Berechnung kann komplex sein, und es gibt bestimmte rechtliche Vorschriften und Begrenzungen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel gibt es Obergrenzen für jährliche Mieterhöhungen durch Modernisierungsmaßnahmen, um Mieter und Mieterinnen vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Modernisierungskosten auf die Mieter oder Mieterinnen umgelegt werden können. Denn in Deutschland gilt die Mietpreisregelung. Nur bestimmte Arten von Modernisierungen, die die Wohnqualität erheblich verbessern und den Energieverbrauch reduzieren, sind umlagefähig. Mieter oder Mieterinnen haben unter Umständen auch das Recht, einer Modernisierungsumlage zu widersprechen, wenn diese für sie unzumutbar ist.

Die genauen Bestimmungen zur Modernisierungsumlage können sich im Laufe der Zeit ändern und es ist ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Mietrechtsspezialistin zu wenden, um genaue Informationen und Unterstützung in spezifischen Fällen zu erhalten.

Vermieterinnen und Vermieter können Modernisierungskosten im ersten Jahr komplett als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen. Als sogenannte Erhaltungsmaßnahmen gelten beispielsweise neu eingebaute Fenster. Zum Herstellungsaufwand gehören beispielsweise Maßnahmen, bei denen neue Anlagen eingebaut werden, wie etwa Alarmanlagen oder andere Renovierungs- und Sanierungskosten. Diese können Vermieterinnen und Vermieter über mehrere Jahre von der Steuer absetzen.

Insgesamt gibt es einige Ausnahmen zu beachten, wie etwa die Höhe der absetzbaren Renovierungskosten oder die Inanspruchnahme von Förderungen. Zudem müssen einige Unterschiede berücksichtigt werden, wie beispielsweise zwischen selbstbewohnter und vermieteter Immobilie.

Die Begriffe „Modernisierung“ und „Sanierung“ werden oft im Zusammenhang mit Bau- und Renovierungsarbeiten verwendet, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen und Ziele:

  • Die Modernisierung bezieht sich auf die Verbesserung eines bestehenden Gebäudes, um es zeitgemäß zu gestalten und die Wohnqualität zu erhöhen, ohne unbedingt die grundlegende Bausubstanz zu ändern: zum Beispiel der Austausch von Fenstern oder Heizungssystemen, die Renovierung von Innenräumen, die Installation moderner Technologien.
  • Die Sanierung hingegen bezieht sich auf umfassendere Bauarbeiten, bei denen die Bausubstanz eines Gebäudes repariert oder erneuert wird, um strukturelle Schäden zu beseitigen oder das Gebäude in einen sicheren und bewohnbaren Zustand zu versetzen: zum Beispiel, wenn ein Gebäude schwerwiegende Baumängel, Schäden durch Feuchtigkeit, Schimmel, Risse in der Bausubstanz oder andere erhebliche Probleme aufweist.

Modernisierung und Instandhaltung sind zwei verschiedene Arten von Bau- und Renovierungsarbeiten, die sich in ihren Zielen und Umfang unterscheiden:

  • Die Modernisierung verbessert durch energieeffiziente Maßnahmen die Wohnqualität, zum Bespiel durch Wärmedämmung, isolierte Fenster oder eine moderne Heizung.
  • Die Instandhaltung bezieht sich auf regelmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten, die durchgeführt werden, um die ordnungsgemäße Funktionsweise und den sicheren Zustand eines Gebäudes zu gewährleisten, zum Beispiel das Beheben von undichten Wasserhähnen, das Austauschen von Glühbirnen, das Reinigen von Dachrinnen oder das Überprüfen von Heizungs- und Kühlsystemen.

Eine regelmäßige Instandhaltung kann dazu beitragen, größere Modernisierungsarbeiten zu verhindern, indem sie die Lebensdauer der Bauteile verlängert und kleinere Probleme frühzeitig erkennt und behebt.



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