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Ein Mann zeigt seiner kleinen Tochter die neue PV-Anlage auf dem Dach.

Photovoltaik-Förderung 2024: Auf dem sonnigen Pfad

Solarenergie
Solarenergie boomt. Kein Wunder – Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, profitiert mehrfach: Er benötigt weniger Strom vom Versorger, erhöht seine Unabhängigkeit und handelt klimafreundlicher. Wir erklären, was Photovoltaik kann, was Solarpflicht bedeutet und wie Solarenergie 2024 gefördert wird.

Photovoltaikbegeisterte erhalten 2024 Rückenwind: Denn Deutschland will eine klimafreundliche und energieautonome Zukunft – und in dieser spielt Strom per Solarenergie eine wichtige Rolle. Im vergangenen Jahr hat der Solar-Hype sogar die Pläne der Bundesregierung übertroffen: Mehr als eine Million neue Photovoltaikanlagen, darunter viele Balkonkraftwerke, haben beachtliche 12 Prozent des deutschen Stromhungers gestillt. Ab 2026 soll sich der Solarzubau sogar verdreifachen – sieht das im April 2024 beschlossene Solarpaket I vor. Neben dem klimafreundlichen Aspekt ist die eigene Solaranlage durch diverse Vergütungen, Förderprogramme und vergünstigte Kredite auch finanziell reizvoll.

Das Wichtigste in Kürze
  • Mit dem Solarpaket I will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Ausbau von Photovoltaik (PV) ab sofort beschleunigen.

  • Die Regierung hat dafür unter anderem Anmeldeverfahren vereinfacht und die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke angehoben.

  • Photovoltaik-Förderung: Steuerliche Vorteile sowie KfW-Kredite, Einspeisevergütungen und regionale Förderprogramme erleichtern den finanziellen Aufwand für die Anschaffung und den Betrieb von PV-Anlagen.

Sonnenklare Strategie: Bürokratische Hürden abbauen

Klimaneutralität und grüne Transformation sind die Herausforderungen unserer Zeit. Bis 2030 sollen in Deutschland 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. 2035 soll die Stromversorgung nahezu klimaneutral sein. Deshalb setzt die Bundesregierung immer mehr auf Wasserstoff, Windenergie und eben auch Photovoltaik.

Das Solarpaket I zielt darauf ab, den Ausbau von Solarenergie zu vereinfachen und zu beschleunigen.

  • Balkonkraftwerke müssen nur noch im Marktstammdatenregister registriert und nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Von nun an kann auch Mieterstrom von Nebengebäuden wie beispielsweise von anderen Gewerbeimmobilien oder Garagen bezogen werden.
  • Es gibt verbesserte Förderbedingungen und vereinfachte Abrechnungen für Solaranlagen.
  • Und die Einspeisevergütung für gewerbliche Solaranlagen erhöht sich.
Sonnige Aussichten?

Das ambitionierte Ausbauziel für Deutschland

Erneuerbare Energien sollen den Strom bezahlbarer machen. Solarstrom hat dabei eine große Bedeutung:

  • Der Solarzubau hat sich 2023 im Vergleich zu 2022 fast verdoppelt. Am Jahresende 2023 betrug die installierte Gesamtleistung laut Bundesnetzagentur in Deutschland 81,7 Gigawatt.
  • Rein rechnerisch können allein mit dem Zubau aus 2023 etwa 2,5 Millionen weitere Haushalte mit klimafreundlichem Strom versorgt werden.
  • Bis 2030 soll Solarenergie 215 Gigawatt erreichen, bis 2040 sollen es 400 Gigawatt sein.

Grüner Plan: Gleichgewicht zwischen Solaranlagen auf Gebäuden und Freiflächen bis 2026

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Ausbau von Photovoltaikanlagen bis 2026 gleichmäßig aufzuteilen: 50 Prozent der neuen Solaranlagen sollen auf oder an Gebäuden installiert werden, während die andere Hälfte auf Freiflächen wie Feldern entstehen soll. Der Hintergrund ist, dass Solaranlagen auf Freiflächen meist schneller und kosteneffizienter errichtet werden können, da sie in größeren Mengen und mit geringerem Personalaufwand pro Gigawatt installierter Leistung gebaut werden können. Sowohl urbanen Raum als auch Freiflächen für die Energiegewinnung aus der Sonne zu nutzen, soll die Energiewende in Deutschland vorantreiben.

Unabhängigkeit: Mit der eigenen PV-Anlage auf der Sonnenseite

Photovoltaikanlagen haben viele Vorteile: Sie sind umweltfreundlich und energieeffizient. Sie können den eigenen Haushalt mit Strom versorgen und machen somit unabhängig. Denn mit steigenden Energiekosten gewinnt die Nutzung von Photovoltaikanlagen für den Eigengebrauch immer mehr an Bedeutung.

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Immer mehr Menschen entscheiden sich für Solarenergie, um den Strombedarf zu decken, der klimafreundlich die Wärmepumpen, Haushaltsgeräte oder Elektroautos versorgt. Auf privaten Hausdächern und Balkonen entstand 2023, so der Bundesverband Solarwirtschaft, rund die Hälfte der neu installierten Solarstromleistung. Schon kleine Anlagen können dabei den Strombedarf bis zu 30 Prozent decken, größere erzeugen oft mehr Strom als nötig. Und den überschüssigen Strom können Mieter oder Eigentümerinnen speichern und später verwenden oder ins Netz einspeisen und damit Geld verdienen.

Nahezu jeder kann heute eine Anlage auf dem Dach, an der Fassade oder doch zumindest auf dem Balkon installieren. Je nach Anlagetyp kann aber die Zustimmung eines Vermieters oder einer Eigentümergemeinschaft notwendig sein. Doch gerade für Mieter gibt es große Erleichterungen, damit noch mehr Menschen per  Balkonkraftwerk  die Energiewende vorantreiben.

Solarstrom

Vom Balkon in die Steckdose

Mit einem Solarmodul auf dem eigenen Balkon kann jeder selbst erzeugten Strom nutzen – und damit seine Stromkosten reduzieren. Der Mieter oder die Mieterin montiert das Steckersolargerät (auch Mini-Solaranlage, Balkonmodul, Plug-in-Solargerät genannt) an die Balkonbrüstung und schließt es dann an die Haushaltssteckdose an. Fertig. Balkonkraftwerke dürfen genehmigungsfrei installiert werden.

Für Balkonkraftwerke ist nun die Einspeisegrenze von 600 Watt auf 800 Watt angehoben worden. Zum Vergleich: Große Photovoltaikanlagen auf dem Dach erzeugen 3.000 bis 20.000 Watt. Aber für den WLAN-Router (bis zu 12 Watt), den Computer (60 Watt), Fernseher (100 Watt) oder eine Waschmaschinenladung (bis zu 900 Watt) reicht eine Mini-PV-Anlage allemal. Mindestens 60 Prozent des Eigenbedarfs können durch Solar auf dem Balkon abgedeckt werden.

Licht und Schatten: Balkonkraftwerke werden unterschiedlich gefördert

Balkonkraftwerke sind seit Januar 2023 von der Mehrwertsteuer befreit – und wurden dadurch preiswerter. Teilweise sind sie schon ab 400 Euro erhältlich. Die Unterschiede zwischen den vielen regionalen Förderungen sind aber enorm. Das wirft Licht und Schatten: So können Mieter und Mieterinnen mit Hauptwohnsitz in Berlin  bis zu 500 Euro Zuschuss erhalten, das Nachbarland Brandenburg  verweist auf seinem Energieportal lediglich auf die KfW-Kredite – die nur für größere PV-Anlagen gelten. Einen Überblick bietet die Förderbank des Bundes , ebenso können Sie sich mit Fragen zur Förderung an Ihren Energieversorger wenden.

Eine Frau und ein Mann in Businesskleidung laufen bei heiterem Wetter auf dem Dach eines großen Gebäudes, auf welchem eine Photovoltaikanlage installiert ist.

Eine eigene Photovoltaikanlage anschaffen: Worauf zu achten ist

  • Die Auslastung

    Wichtig ist zunächst, wie viel Strom Ihre Anlage erzeugen kann – also wie viele Kilowattstunden die PV-Anlage im Jahr produziert. In Deutschland kann mit 1 Kilowatt pro Quadratmeter Solarfläche kalkuliert werden. Wo soll die Anlage installiert werden (beispielsweise Dach oder Fassade)? Wohin kann sie ausgerichtet werden (am besten nach Süden)? Wie stark ist die Dachneigung (30 bis 45 Grad gelten als optimal)? Haben Sie dies alles berücksichtigt und die Voraussetzungen Ihres Zuhauses geprüft, empfiehlt es sich, nach passenden Förderungen zu schauen.

  • Die Kosten

    Der erste Schritt in Richtung solarer Unabhängigkeit bedeutet eine Investition von einigen Tausend Euro – zumindest bei einer Solaranlage auf dem Dach. Denn obwohl die Module immer günstiger werden: Für Kauf und Montage müssen Sie zwischen 1.200 und 1.800 Euro pro Kilowatt-Peak  (kWp)  einkalkulieren. Kilowatt-Peak (kWp) ist eine Maßeinheit für die Nennleistung von Solaranlagen und gibt die maximale Leistung an, die eine Solaranlage unter standardisierten Testbedingungen erzeugen kann.

    Eine Anlage, die für ein normales Ein- oder Zweifamilienhaus ausgelegt ist, summiert sich also schnell auf 6.000 bis 12.000 Euro. Dazu kommen jährliche Wartungskosten und gegebenenfalls erhebliche Zusatzkosten für einen Energiespeicher. Denn nur damit können Sie den günstigen Solarstrom speichern und zeitunabhängig verbrauchen.

    Die Kosten für eine Anlage an der Fassade oder eine Mini-PV-Anlage auf dem Balkon sind niedriger. Letztere sind bereits ab ein paar Hundert Euro erhältlich. Möglicherweise kommt auch die Anmietung einer PV-Anlage in Betracht. Diese sollten Sie ebenfalls in Ruhe durchkalkulieren, nicht immer ist sie günstiger.

  • Photovoltaik Förderung: Anreize für Ihren Wechsel zu Solar

    Solaranlagen erfordern in der Regel eine größere Anfangsinvestition. Aber zahlreiche Förderungen bieten hier finanzielle Erleichterungen. Informieren Sie sich rechtzeitig und stellen Sie Förderanträge frühzeitig. So unterstützen Staat und Länder den Kauf und Betrieb von Photovoltaikanlagen:

    • Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Strom,
    • zinsvergünstigte Kredite,
    • regionale Förderprogramme,
    • Steuererleichterungen – so sind zum Beispiel Einkünfte aus der Stromerzeugung Ihrer Photovoltaikanlage bis 30 kWp seit 2022 von der Einkommensteuer befreit.
Förderprogramme 2024
Bundesweite und regionale Photovoltaik Förderung

Nach dem überarbeiteten Bundeshaushalt 2024 und mit dem Solarpaket I fördert der Staat weiterhin den Ausbau der Photovoltaik. Diese Förderungen sind aktuell möglich:

Bundesweit: Die KfW fördert in Deutschland die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage für Privatpersonen, aber auch für Unternehmen mit dem Kredit (270) Erneuerbare Energien – Standard  .

Regional: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat alle öffentlichen Förderungen der jeweiligen Bundesländer in seiner Förderdatenbank  gebündelt, beispielsweise:

  • bis zur "Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher" (Sachsen).

Welche Fördermöglichkeiten es speziell für Ihre Region gibt, können Sie zudem direkt bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfragen.

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EEG-Update 2024: Neue Chancen trotz Anpassung der Vergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet seit 2002 eine solide Photovoltaik-Förderung: Es garantiert Eigentümerinnen und Eigentümern für 20 Jahre eine feste Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom.

Seit dem 1. Februar 2024 werden die Vergütungssätze allerdings alle 6 Monate um ein Prozent verringert. Diese Regeländerung, eingeführt mit der überarbeiteten Version des EEG im Jahr 2023, soll die öffentliche Hand entlasten. Zugleich hat die Bundesregierung aber Steuererleichterungen eingeführt. So müssen Privatpersonen seit 2023 keine Einkommensteuer auf Gewinne aus der Eigenstromversorgung mit Photovoltaikanlagen zahlen.

Neu installierte Anlagen, die seit Februar 2024 in Betrieb gingen, profitieren also die nächsten 20 Jahre noch von der aktuellen Vergütung von 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Ab August 2024 sinkt dieser Satz auf 8,03 Cent für ein halbes Jahr, bevor eine weitere Absenkung folgt.

Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Inbetriebnahme seit 1. Februar 2024

Maximale Anlagenleistung
Vergütungssatz Teileinspeisung
Vergütungssatz Volleinspeisung
0 - 10 kWp
8,11 ct/kWh
12,86 ct/kWh
10 - 40 kWp
7,03 ct/kWh
10,79 ct/kWh
40 - 100 kWp
5,74 ct/kWh
10,79 ct/kWh

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft; die Vergütungssätze gelten für Inbetriebnahmen bis 31. Juli 2024

Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2024

Maximale Anlagenleistung
Vergütungssatz Teileinspeisung
Vergütungssatz Volleinspeisung
0 - 10 kWp
8,03 ct/kWh
12,73 ct/kWh
10 - 40 kWp
6,95 ct/kWh
10,67 ct/kWh
40 - 100 kWp
5,68 ct/kWh
10,68 ct/kWh

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft; die Vergütungssätze gelten für Inbetriebnahmen bis 31. Januar 2025

Energiewende auf dem Dach: Solarpflicht für neue Gebäude und Sanierungen

  • Die Solarpflicht, auch solare Baupflicht oder Solardachpflicht genannt, ist eine gesetzliche Vorgabe. Sie verpflichtet Bauherren dazu, unter bestimmten Bedingungen Solaranlagen auf Dächern zu installieren. Diese Regelung kann sich sowohl auf Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung als auch auf Solarthermieanlagen zur Wärmegewinnung beziehen. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

    Die Solarpflicht trifft in der Regel auf Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen bestehender Wohngebäude zu. Für Bauherren bedeutet diese Pflicht zusätzliche Kosten durch die Installation der Solaranlagen. Die genauen Anforderungen variieren in den einzelnen Bundesländern.

Wo die Solarpflicht gilt – und wo nicht

Baden-Württemberg:

  • seit Januar 2022 für Nichtwohngebäude
  • seit Mai 2022 für Wohngebäude
  • seit Anfang 2023 bei grundlegender Dachsanierung
  • Solarthermie ist eine alternative Option

Bayern:

  • seit Juli 2023 auf Nichtwohngebäuden
  • Installation einer Solaranlage wird derzeit empfohlen, die mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche abdeckt
  • 2025 soll die Solarpflicht für Wohngebäude und Dachsanierungen folgen

Berlin:

  • seit Januar 2023 bei neuen Gebäuden mit mehr als 50 Quadratmetern sind mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit Solar verpflichtend
  • bei größeren Dachumbauten gilt dies auch für Bestandsbauten

Brandenburg:

  • Solarpflicht bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut
  • für Gebäude mit überwiegend öffentlicher Nutzung
  • und für Gewerbebauten, die ab dem 1. Juni 2024 beantragt werden

Bremen:

  • ab Juli 2024 verpflichtend bei Dachsanierung privater Bauten
  • ab Juli 2025 für alle Neubauten
  • mindestens die Hälfte der geeigneten Fläche muss mit einer PV-Anlage ausgestattet werden

Hamburg:

  • in Hamburg seit 2023 verpflichtend für neue Häuser
  • ab 2025 auch für Bestandsbauten bei kompletter Dacherneuerung
  • ab 2027 gilt für Neu- und Bestandsbauten eine Solarpflicht

Hessen:

  • derzeit PV-Pflicht nur für landeseigene Gebäude und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen

Niedersachsen:

  • seit 2023 verpflichtend für neue Gewerbeimmobilien mit mehr als 75 Quadratmetern Dachfläche
  • seit 2024 für alle öffentlichen Neubauten
  • ab Januar 2025 für alle neu errichteten Wohngebäude und bei allen grundlegenden Dachsanierungen.

Nordrhein-Westfalen:

  • seit 2023 für kommunale Gebäude
  • seit 2024 für gewerblichen Neubau
  • ab 2025 für neue Wohnhäuser
  • ab 2026 für alle Gebäude und bei Dachsanierungen mit mehr als 50 Quadratmetern Fläche, egal ob gewerbliche oder private Bestandsgebäude

Rheinland-Pfalz:

  • Solarpflicht bei gewerblichen Bauten und öffentlichen Gebäuden
  • für private Neubauten und umfassende Dachsanierungen muss der „PV-ready-Zustand“ hergestellt werden

Schleswig-Holstein:

  • seit 2023 Pflicht nur für neue gewerbliche Immobilien und bestimmte Sanierungen sowie für Parkplätze ab 100 Stellplätzen
  • ab 2025 allgemeinere Solarpflicht, Details unklar

Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:

  • haben derzeit keine Solarpflicht für Wohngebäude oder keine genauen Zeitpläne (Stand: Februar 2024)

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Häufige Fragen zu Photovoltaik und Solaranlagen

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Wird Photovoltaik 2024 gefördert?

Ja, Photovoltaik wird auch im Jahr 2024 gefördert. Die Bundesregierung setzt die Unterstützung durch das KfW-Förderprogramm 275 für Privatpersonen und Unternehmen fort. Dieses Programm fördert Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 50 kWp mit einem Fördersatz von 18 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 12.500 Euro.

Interessant für Mieter und Mieterinnen: Balkonkraftwerke müssen jetzt nur noch einfach und mit wenigen Daten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Zähler brauchen nicht umgerüstet zu werden, und die Leistung der Anlagen darf zukünftig höher sein.

Für PV-Anlagen werden bis zu 100 Prozent der Kosten als Förderdarlehen finanziert. Dazu zählen nicht nur die Anschaffungskosten der Solarmodule. Finanziert werden auch die erforderlichen Planungen, die notwendigen Baumaßnahmen, die Installationskosten und der Anschluss an das öffentliche Stromnetz.

Es gibt aber auch regionale Förderungen, die interessant sind. Einen Überblick verschafft die Förderdatenbank  des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Ja. Nicht nur Unternehmen und öffentliche Einrichtungen werden gefördert. Auch Privatpersonen können eine Photovoltaik Förderung für größere und kleinere PV-Anlagen erhalten. Die Förderungen fallen jedoch regional, insbesondere für Mini-PV-Anlagen wie Balkonkraftwerke,sehr unterschiedlich aus. Zudem ist die Anschaffung einer Solaranlage von der Mehrwertsteuer befreit.

 

Ein Pauschalpreis lässt sich nicht nennen. Zu unterschiedlich sind die Voraussetzungen für die Leistungen der PV-Anlage. Diese hängt unter anderem von ihrem Standort, ihrer Größe und ihrer Ausrichtung ab. In der Regel sind Mindestanschaffungskosten zwischen 6.000 und 12.000 Euro realistisch. Hinzu kommen die Netzanschlussgebühr, weitere Nebenkosten, erforderliche Umbaumaßnahmen und laufende Kosten.

Anders ist es bei der PV-Anlage auf dem Balkon: Diese gibt es schon zwischen 400 und 600 Euro, je nach der Anzahl der Module können sie auch zwischen 800 und 1.200 Euro oder mehr kosten.

Seit das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) voll umfänglich gilt, gibt es für Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen Vereinfachungen:

  • So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen.
  • Solarmodule müssen nicht mehr nur aufs Dach, sondern können auch im Garten aufgestellt werden.
  • Es gibt keine Leistungsbegrenzungen mehr.
  • Netzbetreiber müssen Anfragen in vorgegebenen Fristen beantworten.
  • Es gibt Steuerfreiheiten (bei Mehrwert- und Einkommensteuer).
  • Jedoch: Seit Februar 2024 die Einspeisevergütungen um ein Prozent gesunken.
  • Und ab dem 1. August 2024 wird eine weitere geringfügige Absenkung um 1 Prozent für Anlagen vorgenommen. Kleines Extra: Balkonkraftwerke sind nicht mehr genehmigungspflichtig und müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ausreichend ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
  • Die Solaranlagen sollen künftig auch leistungsfähiger sein dürfen.
  • Und die Zähler müssen nicht mehr umgerüstet werden.

Ja, für das Jahr 2024 bleibt die steuerliche Förderung für PV-Anlagen bestehen. Besitzerinnen und Besitzer von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp profitieren von der Befreiung der Einkommensteuer auf Einnahmen aus der Eigenstromversorgung. Sie gilt bereits ab dem Jahr 2022 rückwirkend.

Um den Ausbau der erneuerbaren Energie anzukurbeln, gibt die Regierung die gesetzliche Pflicht vor, solare Anlagen einzubauen. Dazu zählen sowohl Solarthermieanlagen (sie erzeugen Wärme) als auch Photovoltaikanlagen (sie erzeugen Solarstrom). Diese Pflicht wird schrittweise umgesetzt bei Nichtwohngebäuden, Wohngebäuden, Parkflächen, Industrie- und Gewerbebauten. Im Koalitionsvertrag von 2022 steht, dass alle geeigneten Dachflächen künftig für Solarstrom genutzt werden sollen. Bei privaten Neubauten soll es Regel werden, bei gewerblichen Neubauten sogar Verpflichtung. Aktuell ist die Umsetzungsdynamik in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.

Je größer eine Anlage ist, desto niedriger werden die Kosten. Das bedeutet: Kleine Anlagen lohnen sich nicht schnell. Hier spielt der klimafreundliche Aspekt durch die Anschaffung eine größere Rolle als der wirtschaftliche. Eine wichtige Kenngröße ist darüber hinaus der Kilowatt-Peak (kWp), damit ist die Spitzenleistung der PV-Module gemeint. Wer bei der Anschaffung mehr als 1.800 Euro pro kWp zahlt – für den kann sich die Investition aus finanziellen Gründen nicht lohnen. Ein Rendite-Rechner  für PV-Anlagen schafft mehr Klarheit.

Für den Eigenbedarf braucht ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von etwa 4.500 kWh im Jahr eine Solaranlage mit 5 bis 10 Kilowatt-Peak (kWp). Kilowatt-Peak (kWp) ist eine Maßeinheit für die Nennleistung von Solaranlagen und gibt die maximale Leistung an, die eine Solaranlage unter standardisierten Testbedingungen erzeugen kann. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3.000 kWh im Jahr benötigt etwa 3 bis 6 kWp. Ein Single-Haushalt mit einem Verbrauch von etwa 1.500 kWh im Jahr kann mit 4 bis 5 kWp auskommen.

Betreiberinnen und Betreiber von Mini-Photovoltaikanlagen mussten sich bisher an die 600-Watt-Grenze halten. Nun wurde die Einspeisegrenze auf 800 Watt angehoben. (Stand April 2024)

Mit Verabschiedung des Solarpaket I-Gesetzesentwurfs ist es seit April 2024 möglich,

  • als Besitzerin oder Besitzer eines Balkonkraftwerkes bis zu 800 Watt – statt bisher nur 600 Watt – ins Stromnetz einzuspeisen,
  • Balkonkraftwerke ohne Eintragung ins Marktstammdatenregister zu installieren,
  • Steckersolaranlagen übergangsweise auch an einen Rückwärtszähler anzuschließen, bis ein neuer Zähler installiert ist,
  • ein Balkonkraftwerk auch über einen Schukostecker anzuschließen,
  • Mieterinnen und Mietern einen Anspruch auf den Betrieb eines Solarkraftwerkes einzuräumen.

Solaranlage ist der große Überbegriff für Techniken, die die Energie der Sonne nutzen. Gemeint sind in der Regel diese beiden Systeme:

  1. Solarthermieanlagen erzeugen Wärme: Hier können Sonnenkollektoren für den Warmwasserbedarf und für Heizungen genutzt werden. Dabei wandeln Kollektoren die Sonnenenergie in Wärme um, wobei in schmalen Röhren Flüssigkeit erwärmt wird, die schließlich an der Heizung oder am Warmwasseranschluss ankommt.
  2. Photovoltaikanlagen erzeugen Strom. Dabei nutzen Solarpanels die Sonneneinstrahlung, um diese in elektrischen Strom umzuwandeln. Damit können Haushaltsgeräte versorgt, Wärmepumpen angetrieben oder auch E-Autos geladen werden. Der Strom, der nicht verbraucht wird, kann gespeichert oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Stand: 02.05.2024

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