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9 wenig bekannte Fakten über Ihr Gehalt

Hätten Sie das gewusst?
Darf ich über mein Gehalt sprechen? Gab’s früher mehr Netto vom Brutto? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gehalt und Lohn? Wir haben die Antworten auf diese und 5 weitere Fragen. Der letzte Punkt dürfte Sie am meisten überraschen.

Sie dürfen über Ihr Gehalt reden – in den meisten Fällen!

Zugegeben, in Deutschland sprechen wenige Menschen darüber, wie viel sie verdienen. Andere Kulturen machen da keine großen Geheimnisse draus. Dabei dürfen wir uns auch hierzulande darüber austauschen – selbst wenn der Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel enthält. Denn nur wer über sein Gehalt spricht, kann erfahren, ob der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz einhält. So hat es das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern im Oktober 2009 entschieden.

In einigen Ausnahmefällen haben Arbeitgeber allerdings ein berechtigtes Interesse daran, dass Stillschweigen über die Gehälter herrscht. Zum Beispiel wenn die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens durch die Bekanntgabe gefährdet wäre. Das ist häufig bei Managerinnen oder Managern ein Thema. Dann ist eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag bindend.

Das Entgelttransparenzgesetz – für mehr Gleichberechtigung bei der Lohnzahlung

Seit 2017 ist das sogenannte  Entgelttransparenzgesetz  in Deutschland in Kraft. Dieses soll verhindern, dass Frauen und Männer für gleiche oder vergleichbare Tätigkeiten unterschiedlich entlohnt werden. Sie haben das Recht, vom Arbeitgeber zu erfahren, wie sich die Gehalts- und Lohnstruktur in der Firma – vor allem im Hinblick auf eine Vergleichsgruppe – zusammensetzt.

Allerdings dürfen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf Grundlage des Gesetzes nicht die exakte Höhe eines anderen Gehalts erfahren, sondern das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt beziehungsweise bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile wie Zulagen und Jahressonderzahlung.

Gehalt gibt’s auch bei Leerlauf – steht so im Gesetz.

Sie haben sporadisch weniger oder gar nichts zu tun? Oder Ihr Chef beziehungsweise Ihre Chefin weist Ihnen keine Aufgaben zu? Dann muss das Gehalt trotzdem regulär gezahlt werden. Das nennt man Annahmeverzug des Arbeitgebers.

Sie können in der Zeit des Leerlaufs sogar ein Buch lesen oder einen Schal stricken – und müssen trotzdem bezahlt werden. Denn Arbeitgeber können den Annahmeverzug im Arbeitsvertrag nicht ausschließen. Es handelt sich hierbei um eine Schutzvorrichtung für Arbeitnehmende – und steht im Gesetz unter § 615 S. 1 BGB.

Eine Gehaltserhöhung geht immer – auch ohne Beförderung.

Wenn Sie auf der Karriereleiter nach oben steigen, bekommen Sie in der Regel mehr Gehalt. Wie groß der Sprung ist, hängt von vielen Faktoren ab, etwa wie stark Ihre Personalverantwortung wächst. Aber auch ohne Aufstieg können Sie ein höheres Gehalt erreichen. Wer gut verhandelt, verdient auch mehr Geld. Sprechen Sie rechtzeitig vor dem Geschäftsjahreswechsel mit Ihren Vorgesetzten. Verweisen Sie am besten auf Ihre Leistungen und halten Sie Beispiele dafür bereit.

Tipp: Bleiben Sie bei der Verhandlung flexibel und denken Sie auch an Alternativen zur Gehaltserhöhung, die Ihnen nutzen können.

Sie bekommen den Job – sogar mit hohen Gehaltsforderungen. Aber Vorsicht!

Der Preis macht den Wert. Das gilt nicht nur für Luxusgüter, sondern auch für Sie. Wer zu wenig fordert, wirkt unerfahren. Seien Sie selbstbewusst, aber realistisch bei Ihren Gehaltsforderungen.

Denn es gibt immer eine Schmerzgrenze für den Arbeitgeber, die dieser nicht zu überschreiten bereit ist – oder die ihn veranlasst, sich für einen günstigeren Kandidaten zu entscheiden. Daher sollten Sie Ihren Marktwert kennen. Manchen Berufseinsteigern fällt das noch schwer.

Daher ein kleiner Tipp: Realistische Gehaltsvorstellungen passen zu Ihren Erfahrungen und Kompetenzen, aber auch zur Branche. Für die Einschätzung Ihrer Verdienstmöglichkeiten beziehungsweise einer angebrachten Gehaltshöhe in bestimmten Branchen und Positionen hilft der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit  – oder der Blick in die diversen Gehaltsvergleichsportale im Internet. Oder fragen Sie einfach Ihre Bekannten, Freunde sowie ehemaligen Kolleginnen und Kollegen.

Ein Studium lohnt sich – nicht immer.

Die Logik ist leicht: Wer eine höhere Ausbildung genossen hat, wird besser bezahlt. Doch ein Studium allein reicht nicht, um per se mehr Geld zu erhalten. Zwar gilt das in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes, und auch in vielen größeren Unternehmen spielt bei der Lohnfestsetzung die Qualifikation eine Rolle. Doch entscheidend ist auch die Branche, in der Sie arbeiten. Auch ohne Studium gibt es für Facharbeiter beispielsweise in der Automobilindustrie hohe Gehälter.

Ein anderer Faktor ist Ihr Platz auf der Karriereleiter. Einige Chefinnen und Chefs großer Unternehmen haben nie studiert. Trotzdem gehören sie zu den Topverdienern dieses Landes. Eine Untersuchung der Dax-Konzerne bezifferte die Zahl der Dax-Vorstände ohne akademische Ausbildung allerdings auf nur 5 Prozent.

Wichtig ist zudem, ob Sie in einem Unternehmen mit oder ohne Tarifbindung arbeiten. Haben Sie einen Tarifvertrag, verdienen Sie der Hans-Böckler-Stiftung  zufolge durchschnittlich 11 Prozent mehr Gehalt und arbeiten pro Woche fast eine Stunde weniger, als jemand in einem vergleichbaren Betrieb ohne Tarifvertrag.

Fürs Gehalt zählt der Monat, für den Lohn die Stunden.

Verwenden Sie die Begriffe „Gehalt“ und „Lohn“ synonym?  Dann geht es Ihnen wie vielen anderen Menschen. Aber es gibt einen wichtigen Unterschied: Das Gehalt ist die feste monatliche Vergütung. Sie sinkt nicht, weil es etwa in einem Monat mehr Feiertage gab.

Lohn hingegen wird auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden oder erbrachten Leistung (zum Beispiel Stücklohn) berechnet und kann daher monatlich variieren. Er wird erst im Nachhinein bezahlt, wenn die Leistung berechnet wurde. Das Gehalt kann zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Arbeitsmonats gezahlt werden, in der Regel passiert das zum Monatsende.

Die Lohnbescheinigung brauchen Sie für die Rente – vielleicht.

Früher gabs die Lohntüte gegen Unterschrift, mittlerweile läuft alles digital. Selbst die monatliche Gehaltsabrechnung geht bei den meisten Unternehmen in ein digitales Postfach ein. Aber müssen Sie sich die alle herunterladen und speichern? Gibt es für Sie womöglich eines Tages keine Rente, wenn Sie keine Ausdrucke gemacht haben?

Natürlich hilft es, die letzten (monatlichen) Gehaltsabrechnungen zur Hand zu haben, wenn Sie einen Kredit beantragen oder eine neue Wohnung suchen. Auch bei der Beantragung staatlicher Leistungen müssen Sie in der Regel Nachweise über Ihr Einkommen erbringen. Es reicht aber, wenn Sie die letzten Gehaltsabrechnungen abrufbereit haben. Denken Sie etwa daran, sich diese vor einem Jobwechsel zu sichern.

Ansonsten genügt in aller Regel die jährliche Lohnsteuerbescheinigung. Die ist auch wichtig, wenn Sie Ihre Rente beantragen. Das ist besonders dann der Fall, wenn sich Lücken oder Differenzen zu den Daten ergeben, die der Rentenversicherung vorliegen.

Das ist das wahrhafte Kalte an der Progression.

Ein Begriff aus den Tiefen der Wahlkämpfe: die kalte Progression. Progression beschreibt eigentlich nur, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Das Kalte dabei soll zum Ausdruck bringen, dass hier etwas Unschönes passiert. Vereinfacht gesagt, wird die kalte Progression häufig so (miss)verstanden: Wer dank einer Gehaltserhöhung mehr brutto verdient, erhält weniger netto. Aber ist das so?

Wichtig zu wissen ist, dass der Steuersatz marginal erhoben wird: Es gibt also Grenzwerte. Und nur der Euro, der zusätzlich verdient wird, wird auch höher besteuert. Zwar zahlen Sie, wenn Sie beispielsweise 70.000 Euro verdienen, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Aber eben nur auf die 3.239 Euro, die über dem Grenzwert für den Spitzensteuersatz von 66.761 Euro liegen (Stand: 2024). Sie haben also zugleich einen Steuersatz von 42 Prozent, aber auch von 0 Prozent – für die ersten 11.604 Euro. Auf den sogenannten Steuerfreibetrag müssen Sie nämlich keine Einkommenssteuer abführen.

Das heißt im Umkehrschluss, wenn Sie mehr brutto verdienen, steigt Ihre durchschnittlich zu zahlende Einkommenssteuerrate zwar etwas. Aber Ihr Nettoverdienst steigt in jedem Fall auch. Nur eben nicht so stark wie Ihr Bruttogehalt, weil von den zusätzlich verdienten Euro prozentual mehr an den Staat zur Finanzierung des Gemeinwesens gehen.

Die Lohnnebenkosten sinken.

Vielleicht fühlt es sich für Sie anders an, aber der Anteil, den Sie vom Brutto als Nettoverdienst erhalten, ist über die Jahre leicht gestiegen. Die allermeisten Gruppen erhalten mittlerweile mehr Netto vom Brutto als vor zehn Jahren. Meist sind es zwischen 1 und 1,5 Prozentpunkte weniger, die für Steuern und Sozialversicherungen von Ihrem Gehalt oder Lohn abgehen. Das sagen die im Dezember 2023 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten, die bis ins Jahr 2021 reichen und für Vollbeschäftigte erfasst wurden.

Haben Sie 2 Kinder, sind verheiratet und wohnen in den alten Bundesländern? Dann haben Sie 2021 durchschnittlich 62,1 Prozent Ihres Bruttolohns ausgezahlt bekommen. 2011 waren es nur 60,7 Prozent – ein Plus von 1,4 Prozentpunkten.

Am meisten profitiert haben:

  • ledige Männer ohne Kinder im Westen (2011: 59,3 Prozent / 2021: 61,0 Prozent = +1,7 Prozentpunkte)
  • Doppelverdiener-Ehepaare ohne Kinder im Westen (2011: 60,4 Prozent / 2021: 62,0 Prozent = +1,6 Prozentpunkte

Am wenigsten profitiert haben:

  • Ehepaare mit dem Ehemann als Alleinverdiener, mit 1 oder 2 Kindern, im Osten (2011: 72,2 Prozent / 2021: 72,3 Prozent = +0,1 Prozentpunkte)
  • Ehepaare mit der Ehefrau als Alleinverdienerin ohne Kinder, im Osten (2011: 72,7 Prozent / 2021: 72,6 Prozent = -0,1 Prozentpunkte)

Grundsätzlich erhielten alle gelisteten Gruppen im Osten mehr Netto vom Brutto als Menschen im Westen. Das liegt vor allem am niedrigeren Durchschnittslohn. Dadurch fällt dort der Steuerfreibetrag stärker ins Gewicht.

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