Nicht jedes Unternehmen kann Ihnen, gewollt oder ungewollt, eine Gehaltserhöhung zahlen.
Ein höheres Gehalt pro Monat ist zudem nicht immer sinnvoll. Steigt dadurch der Steuersatz, bleibt für Sie als Arbeitnehmer unter Umständen sogar weniger Netto-Gehalt übrig.
Für diese beiden Fälle gibt es Ausweichmöglichkeiten, die Sie als Mitarbeiter mit Vorgesetzten diskutieren können. Unsere Tipps für mehr Geld, Urlaub und Freizeit oder Weiterbildung lesen Sie hier.
Fahrkostenzuschuss & Dienstwagen
Pendeln Sie zur Arbeit? Dann könnte der Fahrkostenzuschuss als Sonderzahlung über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine Möglichkeit für Sie sein. Aufgrund steigender Preise für Diesel und Benzin, wachsen die Ausgaben für Fahrtkosten. Auch das Interesse an einem Firmenwagen können Sie bekunden und somit die gesamten Fahrkosten vom Unternehmen bezahlen lassen.
Achten sie auf die 1-Prozent-Regelung
Diese Regelung wird auch Listenpreismethode genannt. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens pro Monat zum Gehalt dazugerechnet. Der dadurch erlangte Vorteil erhöht das Bruttogehalt und kann somit den Steuersatz beeinflussen. Rechnen Sie vorher deswegen nach, ob sich ein Firmenwagen für Sie als Mitarbeiter lohnt.
Elektroauto, E-Bike oder Fahrrad
Nachhaltigkeit wird belohnt. Die geschäftliche wie private Nutzung eines Firmenwagens mit einem CO2-Ausstoß von 0 Prozent ist für Mitarbeiter steuerfrei. Auch E-Bikes und Fahrräder, die Ihnen vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, fallen unter diese Regelung. Für E-Bikes gilt diese jedoch vorerst nur bis 2030.
ÖPNV-Ticket & BahnCard
Sie kommen mit Bus und Bahn zur Arbeit? Dann könnte sich ein Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr oder sogar eine BahnCard als Alternative lohnen. Bezuschusst der Arbeitgeber Ihr Ticket, können Sie dieses auch für private Fahrten nutzen. Bei einer BahnCard 100 kann sich das durchaus auszahlen; obwohl das Ticket für die 2. Klasse immerhin 4.339 Euro kostet (Stand: Anfang 2023).
Essenszuschuss
Mit dem Essenszuschuss können Unternehmen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit bis zu 6,90 Euro Sonderzahlung am Tag bewirten lassen. Arbeiten Sie 220 Tage pro Jahr, sind das 1.518 Euro Sonderzahlung. Mit entsprechenden Gutscheinen über Apps oder Prepaid-Kreditkarten lässt sich so der Mittagstisch im Italiener nebenan genießen.
Elektronik
Notebook, Tablet oder lieber ein Smartphone: Angestellte dürfen die Geräte der Firma auch außerhalb der Arbeitszeit nutzen, ohne den geldwerten Vorteil versteuern zu müssen. Ist das Gerät hingegen ein Geschenk für den Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber pauschal 25 Prozent Lohnsteuer bezahlen.
Gutscheine für Sachbezüge oder Dienstleistungen
Egal, was Sie sich kaufen möchten: Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit Ihnen monatlich bis zu 50 Euro Sonderzahlung als Gutschein steuerfrei zur Verfügung zu stellen. Das geht über eine Firmenkreditkarte oder Sie sprechen im Vorfeld darüber, welchen Gutschein Sie als Alternative gerne benutzen würden. Von der Tankstelle bis zum konkreten Online-Shop ist vieles möglich.
Kita-Zuschüsse
Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin kann die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen, ohne dass Sie Steuer- und Sozialabgaben zahlen müssen. Das gilt für Kinderkrippen, Kindertagesstätten und in Einzelfällen auch für Dienstleister wie einen Babysitter. Solange Ihre Kinder nicht schulpflichtig sind, können Sie von diesem Vorteil nach Absprache Gebrauch machen.
Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge
Seit Januar 2022 gilt die nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BSRG). Führt Ihr Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfond durch und spart dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss leisten. Bisher betraf diese Regelung nur Neuverträge, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin am besten direkt auf die neue Gesetzesänderung an.
Unser Tipp: Vermögenswirksame Leistungen
Bei dieser zusätzlichen Geldleistung Ihres Arbeitgebers fließt ein monatlicher Betrag direkt in Ihren Sparvertrag für die Rente. In einigen Fällen lässt sich die Rate sogar durch staatliche Zuschüsse erhöhen. Mehr zum Thema lesen Sie hier.
Freizeit & Urlaubstage
Zeit ist Geld. Und vielleicht ist Ihnen Freizeit gerade lieber als Arbeitszeit. Mehr Urlaub bei gleichem Einkommen ist eine Möglichkeit, Ihr Gehalt indirekt zu erhöhen. Auch reduzierte Stunden, die 4-Tage-Woche oder das Arbeiten in Teilzeit wird immer attraktiver und kann als Alternative zur Gehaltserhöhung diskutiert werden.
Workation
Vielleicht wollen Sie gar nicht weniger arbeiten, nur woanders? „Work“ und „Vacation“, Arbeit und Urlaub, lassen sich mittlerweile in vielen Unternehmen trotz der Arbeit in Vollzeit verbinden. Hier sollten mögliche Zeitverschiebungen und der Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber vorab geklärt werden. Auch steuerliche Auswirkungen sollten Sie als Mitarbeiter im Blick haben: Bleiben und arbeiten Sie mehr als 183 Tage im Ausland, gilt nicht mehr das deutsche Lohnsteuerrecht, sondern womöglich ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Weiterbildung & Coachings
Man lernt nie aus. Das gilt im Privaten wie Beruflichen. Wie gut, dass Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin die Möglichkeit hat, persönliche und fachliche Weiterbildungen steuer- und sozialabgabenfrei anzubieten. Diese Weiterbildungen müssen jedoch direkt mit Ihrem Tätigkeitsfeld zu tun haben. Dasselbe gilt für Fachliteratur.
Gesundheit & Fitness
Ihr Arbeitgeber sollte an Ihrer Gesundheit und Ihrem Wohlbefinden interessiert sein. Für zertifizierte Untersuchungen, Massagen, ergonomische Büromöbel für den Arbeitsplatz im Home Office, autogenes Training und von Ihrer Krankenkasse geförderte Gesundheitskurse können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen jährlich bis zu 600 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bezuschussen. Teilweise bieten Unternehmen Mitarbeitern auch eine Vergünstigung für eine Mitgliedschaft im Fitness-Studio als betriebliche Gesundheitsförderung an. Auch so können Sie Geld sparen.
Neue Ideen für die Firma
Haben Sie schon einmal von der „20 Prozent-Zeit" gehört? Bei diesem Modell dürfen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen 20 Prozent ihrer vertraglich geregelten Arbeitszeit nutzen, um ohne Druck und konkrete Ziele an neuen Ideen zu arbeiten. Große Unternehmen wie Google, BBC, Apple, Atlassian und LinkedIn nutzen dieses Angebot für ihre Mitarbeiter in unterschiedlichen Abstufungen.