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Foto einer Gruppe von Kollegen, die lachen und gemeinsam in einem Büro feiern. Sie werfen buntes Konfetti in die Luft.

Sparkassen Pensionskasse

  • Betriebliche Altersversorgung bieten

  • Steuern und Sozialabgaben einsparen

  • Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter binden

Die Lösung für die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeitenden

Die Sparkassen Pensionskasse ermöglicht Unternehmen aller Branchen eine betriebliche Altersversorgung – ohne die Gründung einer eigenen Betriebsrentenkasse. Mit dieser Art der Altersversorgung bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die ideale Möglichkeit für die zusätzliche Absicherung des Lebensstandards im Alter.

Die Vorteile der Sparkassen Pensionskasse

  • Gesetzliche Vorgaben erfüllen

    Mit der Sparkassen Pensionskasse erfüllen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin den gesetzlichen Anspruch Ihrer Arbeitnehmerinnen und -nehmer auf Entgeltumwandlung für die berufliche Altersvorsorge.

  • Steuern sparen

    Die Pensionskasse profitiert von staatlicher Förderung. Dank der Entgeltumwandlung sparen Sie als Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitgeberin Steuern und Sozialabgaben – genauso auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.      

  • Einheitliches Produktangebot

    Die Sparkasse bietet Ihnen bundesweit ein einheitliches Produktangebot. Das ist optimal für Unternehmen mit mehreren Standorten.

  • Unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Die Sparkassen Pensionskasse unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und ist Mitglied im Sicherungsfonds „Protektor“. 

Komfortabel für Sie und Ihre Belegschaft

Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine betriebliche Altersversorgung. Unsere Experten und Expertinnen beraten Sie gern bei der Wahl des Durchführungs­wegs und finden für Ihr Unternehmen die passende Lösung.
bAv anbieten

So funktioniert die Sparkassen Pensionskasse

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Sie können demnach von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin verlangen, Teile ihres Einkommens in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Eine Möglichkeit für Arbeitgebende dies umzusetzen, ist die Pensionskasse.

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin schließen Sie einen Vertrag mit der Sparkassen Pensionskasse ab und werden damit zum Versicherungsnehmer beziehungsweise -nehmerin. Ihre Mitarbeitenden sind in diesem Vertrag die versicherten Personen und erhalten gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung. Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin haben damit keine Arbeit: Die Pensionskasse verwaltet alle Beiträge und generiert daraus später die Betriebsrente für Ihre Mitarbeitenden.

Natürlich gibt es neben der Pensionskasse auch andere Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitenden betriebliche Altersversorgung (bAv) anzubieten. Zum Beispiel Direktversicherungen, die in Lebens- oder Rentenversicherungen investieren. Im Vergleich dazu ist eine Pensionskasse jedoch besonders sicher, da diese nicht in stark volatile Aktien oder ETF, sondern in sichere Anleihen investiert. Pensionskassen sind zudem nicht an den für Lebens- und Rentenversicherungen geltenden Garantiezins gebunden – was bei der momentanen Niedrigzinslage ein echter Vorteil ist. Dadurch sind die Renditechancen für die Rente höher.

Sozialabgaben einsparen und Steuern sparen

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können jährlich steuerfrei bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in die Pensionskasse einzahlen (Höchstbetrag: 6.768 Euro im Jahr bzw. 564 Euro Euro im Monat). Sozialversicherungsfrei bleiben die Einzahlungen, wenn sie bei bis zu 4 Prozent liegen. Nutzt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin diese Möglichkeit, profitieren auch Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin davon: Bei einer Entgeltumwandlung werden Sie beispielsweise von den Sozialabgaben befreit.

Aufgrund der Einsparungen, die Sie bei den Sozialabgaben für Ihre Belegschaft genießen, gilt seit Januar 2022: Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Ihre Mitarbeitenden bei den Zahlungen in die Pensionskasse unterstützen. Die Höhe Ihrer Zahlungen in den Vertrag richtet sich nach Ihrer tatsächlichen Beitragsersparnis in der Sozialversicherung oder wird pauschal mit 15 Prozent beziffert. Die gute Nachricht: Ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeitenden können Sie steuerlich geltend machen. Sie gelten als steuermindernder Betriebsaufwand.

Attraktiver Arbeitgeber werden

  1. Vertrag abschließen
  2. Schließen Sie einen Vertrag mit der Sparkassen Pensionskasse ab.

  3. Mitarbeitende versichern
  4. Versichern Sie Ihre Mitarbeitenden und unterstützen Sie deren zukünftige Betriebsrente.

  5. Attraktiver Arbeitgeber werden
  6. Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden, wie wichtig sie sind und werden Sie zu einem attraktiven Arbeitgeber beziehungsweise zu einer attraktiven Arbeitgeberin.

Absicherung für Ihre Mitarbeitenden

Bieten Sie eine betriebliche Altersversorgung an. Unsere Experten und Expertinnen beraten Sie gern bei der Wahl des Durchführungs­wegs und finden für Ihr Unternehmen die passende Lösung.
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Häufige Fragen zur Pensionskasse

Eine der Möglichkeiten für Arbeitgeber, betriebliche Altersversorgung (bAv) anzubieten, ist die Pensionskasse. Damit können Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen, sich für das Rentenalter finanziell abzusichern und eine zusätzliche Rente aufzubauen. Pensionskassen verwalten das Vermögen der Beschäftigten eines oder mehrerer Unternehmen und zahlen bei Renteneintritt die Versorgungsleistungen – eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung – an die Versicherten aus. Auch die Sparkassen-Finanzgruppe bietet Ihnen die Möglichkeit der Pensionskasse. Sprechen Sie gern Ihren Berater oder Ihre Beraterin an.

Seit Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, sich an der betrieblichen Altersversorgung (bAv) ihrer Angestellten zu beteiligen, da sie (in den meisten Fällen) durch die bAv Sozialabgaben sparen: Sie zahlen dann bis zu 15 Prozent. Eine Möglichkeit ist demnach, dass der Arbeitgeber allein in die Pensionskasse einzahlt. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können die Beiträge jedoch durch Entgeltumwandlung noch aufstocken, sodass sich eine gemeinsame Einzahlung durch Arbeitgeber und Beschäftigte ergibt. Sparen Arbeitgeber keine Sozialabgaben ein, müssen sie sich nicht an der Pensionskasse beteiligen.

Die Leistungen, die ein Versicherungsnehmer oder eine Versicherungsnehmerin von seiner oder ihrer Pensionskasse nach Renteneintritt erhält, müssen zu 100 Prozent versteuert werden. Das liegt daran, dass er oder sie in der Einzahlungsphase bereits Steuern und Sozialabgaben gespart hat. Auch Arbeitgeber profitieren während der Laufzeit der Pensionskasse von steuerlichen Vorteilen. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nämlich steuerlich geltend gemacht werden. Sie gelten für Arbeitgeber als steuermindernder Betriebsaufwand.

Die Beiträge an die Pensionskasse können auf verschiedene Weise gezahlt werden. Entweder zahlt nur der Arbeitgeber in die Pensionskasse ein, oder Arbeitgebende und Arbeitnehmende zahlen gemeinsam ein. Die Beiträge dürfen dabei einen bestimmten Höchstbeitrag nicht überschreiten. Aktuell können Arbeitnehmende jährlich bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei einzahlen – das sind 6.768 Euro. Sozialversicherungsfrei bleiben die Einzahlungen, wenn sie bei bis zu 4 Prozent liegen.

Eine Pensionskasse zahlt einem Arbeitnehmer beziehungsweise einer Arbeitnehmerin beim Eintritt ins Rentenalter eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung (Kapitalauszahlung) aus. Es gibt jedoch auch noch weitere Leistungen, die mit einer Pensionskasse abgedeckt werden können, zum Beispiel für den Fall der Berufsunfähigkeit oder im Todesfall. Bei Invalidität kann eine Beitragsbefreiung vereinbart werden, möglich ist auch eine Invalidenrente. Für den Todesfall kann die Versorgung der Hinterbliebenen vereinbart werden. Um mehr über die Sparkassen Pensionskasse zu erfahren, sprechen Sie gern Ihren Berater oder Ihre Beraterin an.

Eine Pensionskasse lohnt sich für alle Unternehmen, denn sie ist zumeist vergleichsweise kostengünstig und unkompliziert – auch im Vergleich zu anderen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung (bAv). Arbeitgebende sparen durch die Pensionskasse Sozialabgaben und können ihre Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung steuerlich geltend machen. Indem sie sich um die finanzielle Sicherheit ihrer Beschäftigten im Alter kümmern, etablieren sie sich zudem als attraktiver Arbeitgeber.

Sie haben Fragen zur betrieblichen Altersversorgung?

Kein Problem. Wir helfen Ihnen gern persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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Passende Produkte zur betrieblichen Altersversorgung

Frau mit Kopfhörern sitzt lächelnd und mit geschlossenen Augen auf einer Bank vor einem modernen Bürogebäude. Sie hat die Arme verschränkt und lehnt sich nach hinten.

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAv) gibt es eine Reihe an Möglichkeiten, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten können – so auch die Pensionszusage. Mit ihr sichern Sie Ihrer Belegschaft eine Versorgung im Alter zu.

  • Betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeitenden

  • Für Unternehmen mit vielen Führungskräften

  • Rückstellungen bilden und Steuern sparen

Lachende junge Frauen und ein junger Mann sitzen an einem Holztisch. Sie haben Laptops und Tassen vor sich.

Mithilfe des Pensionsfonds können Sie sowie Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen flexibel in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Damit sichern Sie sich die Chance auf überdurchschnittliche Renditen.

  •  Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge für Angestellte

  • Ihre Beteiligung an der Altersvorsorge Ihrer Arbeitnehmer

  • Mit der Option individueller Anlagewünsche

Mann mittleren Alters, der an einem Holztisch sitzt und an einem Laptop arbeitet. Im Hintergrund sind viele Pflanzen.

Die Unterstützungskasse (UK) hat in der betrieblichen Altersversorgung die längste Tradition und bietet interessante Steuervorteile für Sie und Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • Attraktiv für Arbeitnehmer

  • Ausgaben sind absetzbar

  • Ansprüche sind geschützt

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