Stiftungen
Lassen Sie Ihre Ideale weiterleben
Drücken Sie Ihre Dankbarkeit individuell aus
Gestalten Sie Ihren Lebensabend aktiv
Eine sinnstiftende Arbeit – auch während des Ruhestands
Alle Inhalte im Überblick
Vieles spricht dafür, eine Stiftung zu gründen. Ihr Ruhestand wird dadurch bereichert, dass Sie als Stifter oder Stifterin mit der aktiven Tätigkeit einen gemeinnützigen Zweck erfüllen und Ihre Freizeit sinnvoll und befriedigend gestalten. Im Unternehmen nehmen Sie weiterhin Einfluss auf strategische Entscheidungen. Das Tagesgeschäft können Sie anderen überlassen.
Gute Gründe für eine Stiftung
- Sie definieren Ziele, die Ihnen wichtig sind
Sie sorgen dafür, dass Ihre Ideen weiterleben oder dass Ihr Unternehmen in Ihrem Sinn weitergeführt wird.
- Sie bestimmen den Vorstand oder das Kuratorium
Die bestehenden Strukturen können weiter genutzt oder umgestaltet werden.
- Sie arbeiten selbst mit – oder auch nicht
Entscheiden Sie selbst, wie intensiv und in welcher Rolle Sie partizipieren möchten.
- Sie haben steuerliche Vorteile
Ein Nebeneffekt ist, dass Sie von Steuerersparnissen profitieren können.
Stiftungsgründung Schritt für Schritt
- Stiftungszweck wählen
Definieren Sie ein Ziel, dem Sie das gesamte Kapital und den Arbeitseinsatz verschreiben.
- Stiftungsvermögen festlegen
Häufig stammen Stiftungen aus privater Hand und verfügen über ein Vermögen von maximal 300.000 Euro.
- Rechtsform definieren
Nutzen Sie je nach Zweck die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
- Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung aufsetzen
Für das Stiftungsgeschäft bekunden Sie als Stifter Ihren Willen, Ihr Vermögen einzubringen. In der Stiftungssatzung formulieren Sie die Ausgestaltung.
- Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt einholen
Für Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung benötigen Sie die urkundliche Anerkennung bei den staatlichen Aufsichtsbehörden.
Gestalten Sie die Zukunft in Ihrem Namen
Verschiedene Modelle zur Gründung möglich
Je nachdem, welchen Zweck Sie mit der Stiftungsgründung verfolgen, bieten sich verschiedene Modelle an:
- Eine bürgerlich-rechtliche Stiftung hat – anders als eine öffentlich-rechtliche Stiftung – einen privatrechtlichen Grundsatz für einen beliebigen Zweck.
- Eine privatnützige Familienstiftung sichert und verwaltet das Vermögen der eigenen oder mehrerer Familien.
- Eine gemeinnützige Stiftung verfolgt mildtätige Zwecke für das Gemeinwohl und garantiert Ihnen steuerliche Vorteile.
- Eine kirchliche Stiftung ist für jede Glaubensrichtung möglich und trägt zum religiös gelebten Gemeinwohl bei.
- Eine Bürgerstiftung – auch als Stadt- oder Gemeinschaftsstiftung bekannt – wird von mehreren Personen gegründet und setzt sich meist vor Ort für das regionale Gemeinwohl ein.
- Eine Verbrauchsstiftung, diese Form gibt es erst seit 2013, kommt zustande, wenn der Stiftungszweck voraussichtlich innerhalb von 30 Jahren erfüllt wird. Hier kann das Stiftungsvermögen ausnahmsweise aufgebraucht werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen.
- Mit einer Treuhandstiftung delegieren Sie die Einrichtung und Verwaltung an einen treuhändischen Träger. Da der Stifter nicht selbst seinen Willen verfolgt, sondern einen Treuhänder beauftragt, gilt sie als unselbständige Stiftung.
Für die Regelung der Nachfolge gibt es spezielle Angebote. Interessante, an ein Unternehmen gebundene Stiftungen sind:
- Die Unternehmensträgerstiftung, die selbst ein Unternehmen betreibt.
- Die Beteiligungsträgerstiftung, die Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften hält.
- Die Komplementärstiftung, bei der kein Gesellschafter persönlich haftet, sondern eine Kommanditgesellschaft.
Ihre Rechten und Pflichten als Stifterin oder Stifter
Möchten Sie als Stifter oder Stifterin etwas Soziales leisten, werden Sie auch mit alltäglicher Stiftungsarbeit beschäftigt sein. Als Stiftungsvorstand sorgen Sie dafür, dass der Stiftungszweck verfolgt und erreicht wird. Das Stiftungsvermögen muss der Satzung entsprechend gewinnbringend angelegt werden. Die dazugehörige Anlagestrategie muss immer wieder justiert werden.
Die Planung und Umsetzung von Förderprojekten liegt in Ihren Händen. Dazu zählen auch entsprechende Werbemaßnahmen und Sammlung von Spenden. Da auch die Buchhaltung zu erledigen ist und alle Vorstandsmitglieder fristgerecht eine Steuererklärung abgeben müssen, haben die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt ein Auge auf die finanziellen Geschäfte. Sie unterliegen einer strengen Informationspflicht der Aufsichtsbehörde. Dazu zählen die Jahresabrechnung und unter Umständen ein Tätigkeitsbericht. Die Behörde kann zudem jederzeit von Ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen.
Die staatliche oder kirchliche Stiftungsaufsicht ist auch dafür zuständig, den Erhalt des Stifterwillens zu garantieren. Sie genehmigt auch Beschlüsse zur Änderung der Satzung, Zusammenlegungen mit anderen Stiftungen oder Stiftungsauflösungen. Verstoßen Sie als Stifter oder Stifterin gegen geltende Rechte, werden Vorstandsmitglieder im Zweifelsfall abberufen und neu bestellt. Wird der Stiftungszweck nicht erfüllt oder das Gemeinwohl gefährdet, kann die Aufsichtsbehörde auch eine rechtsfähige Stiftung umwandeln oder gänzlich aufheben.
Gutes tun ist einfach
Häufige Fragen zu gemeinnützigen Stiftungen
Wie viel Geld wird benötigt, um eine Stiftung zu gründen?
Für das Stiftungsvermögen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Das Kapital muss jedoch den Stiftungszweck erfüllen könne. Das prüft die staatliche Aufsichtsbehörde individuell.
Wann macht es Sinn, eine Stiftung zu gründen?
Eine Gründung kann sich in vielen Fällen lohnen. Es ist eine Möglichkeit zur Geldanlage, die können so Ihren Nachlass regeln, Ihre Familie mit einer Familienstiftung absichern und natürlich mit Ihrem Vermögen der Gesellschaft etwas Gutes tun.
Ab welchem Vermögen macht eine Stiftung Sinn?
Laut § 80 BGB muss so viel Kapital zur Verfügung gestellt werden, dass „die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks” gesichert ist. In der Regel werden Stiftungen aus diesem Grund erst ab 50.000 oder 100.000 Euro Mindestkapital genehmigt. Ein Mindestkapital von 25.000 Euro ist in jedem Fall nötig.
Wie gründe ich eine private Stiftung?
Für eine rechtsfähige Gründung müssen Sie einen Zweck wählen, das Vermögen festlegen, eine Rechtsform definieren, das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung aufsetzen, die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt einholen und abschließend das Grundkapital übertragen.
Kann ich eine gemeinnützige Stiftung auch für eigene Zwecke errichten?
Eine Stiftung, die dem Gemeinwohl zugutekommen soll, ist dann sinnvoll und erlaubt, wenn durch diese keine eigenwirtschaftlichen Erwerbszwecke verfolgt werden.
Sollte die Gründung der Stiftung per Testament oder zu Lebzeiten geschehen?
Beides ist möglich. Die Entscheidung treffen Sie allein nach Ihren individuellen Wünschen. Eine Gründung zu Lebzeiten nimmt Nachfolgenden jedoch unter Umständen viele Fragen und Aufgaben zum Nachlass Ihres Vermögens ab.
Wie kann ich beim Gründen einer Stiftung Steuern sparen?
Primär ist eine Stiftung kein Steuersparmodell. Auch die Sparkassen führen Stiftungen zur Förderung von Regionen, Sport, Kultur und weiteren Bereichen. Wenn Sie ebenfalls einen positiven Beitrag leisten wollen und eine Gründung einer gemeinnützigen Institution anstreben, können Sie über das eingesetzte Vermögen nicht ohne Weiteres verfügen. Als Stifter oder Stifterin können Sie Ihre Institution jedoch anhand der rechtlichen Möglichkeiten steueroptimiert pflegen.