zum Inhalt springen
Mehrere Frauen sitzen zusammen bei einem Business Meeting in einem Konferenzraum. Man sieht eine Frau, die vor einem Laptop sitzt und mit den Händen gestikuliert.

Stiftungen

  • Lassen Sie Ihre Ideale weiterleben

  • Drücken Sie Ihre Dankbarkeit individuell aus

  • Gestalten Sie Ihren Lebensabend aktiv

Eine sinnstiftende Arbeit – auch während des Ruhestands

Vieles spricht dafür, eine Stiftung zu gründen. Ihr Ruhestand wird dadurch bereichert, dass Sie als Stifter oder Stifterin mit der aktiven Tätigkeit einen gemeinnützigen Zweck erfüllen und Ihre Freizeit sinnvoll und befriedigend gestalten. Im Unternehmen nehmen Sie weiterhin Einfluss auf strategische Entscheidungen. Das Tagesgeschäft können Sie anderen überlassen.

Gute Gründe für eine Stiftung

  • Sie definieren Ziele, die Ihnen wichtig sind

    Sie sorgen dafür, dass Ihre Ideen weiterleben oder dass Ihr Unternehmen in Ihrem Sinn weitergeführt wird.

  • Sie bestimmen den Vorstand oder das Kuratorium

    Die bestehenden Strukturen können weiter genutzt oder umgestaltet werden.

  • Sie arbeiten selbst mit – oder auch nicht

    Entscheiden Sie selbst, wie intensiv und in welcher Rolle Sie partizipieren möchten.

  • Sie haben steuerliche Vorteile

    Ein Nebeneffekt ist, dass Sie von Steuerersparnissen profitieren können.

Stiftungsgründung Schritt für Schritt

  1. Stiftungszweck wählen
  2. Definieren Sie ein Ziel, dem Sie das gesamte Kapital und den Arbeitseinsatz verschreiben.

  3. Stiftungsvermögen festlegen
  4. Häufig stammen Stiftungen aus privater Hand und verfügen über ein Vermögen von maximal 300.000 Euro.

  5. Rechtsform definieren
  6. Nutzen Sie je nach Zweck die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

  7. Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung aufsetzen
  8. Für das Stiftungsgeschäft bekunden Sie als Stifter Ihren Willen, Ihr Vermögen einzubringen. In der Stiftungssatzung formulieren Sie die Ausgestaltung.

  9. Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt einholen
  10. Für Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung benötigen Sie die urkundliche Anerkennung bei den staatlichen Aufsichtsbehörden.

Gestalten Sie die Zukunft in Ihrem Namen

Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der Gründung und beim Management Ihrer eigenen Stiftung. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
Mehr zu Stiftungen

Verschiedene Modelle zur Gründung möglich

Je nachdem, welchen Zweck Sie mit der Stiftungsgründung verfolgen, bieten sich verschiedene Modelle an:

  • Eine bürgerlich-rechtliche Stiftung hat – anders als eine öffentlich-rechtliche Stiftung – einen privatrechtlichen Grundsatz für einen beliebigen Zweck.
  • Eine privatnützige Familienstiftung sichert und verwaltet das Vermögen der eigenen oder mehrerer Familien.
  • Eine gemeinnützige Stiftung verfolgt mildtätige Zwecke für das Gemeinwohl und garantiert Ihnen steuerliche Vorteile.
  • Eine kirchliche Stiftung ist für jede Glaubensrichtung möglich und trägt zum religiös gelebten Gemeinwohl bei.
  • Eine Bürgerstiftung – auch als Stadt- oder Gemeinschaftsstiftung bekannt – wird von mehreren Personen gegründet und setzt sich meist vor Ort für das regionale Gemeinwohl ein.
  • Eine Verbrauchsstiftung, diese Form gibt es erst seit 2013, kommt zustande, wenn der Stiftungszweck voraussichtlich innerhalb von 30 Jahren erfüllt wird. Hier kann das Stiftungsvermögen ausnahmsweise aufgebraucht werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen.
  • Mit einer Treuhandstiftung delegieren Sie die Einrichtung und Verwaltung an einen treuhändischen Träger. Da der Stifter nicht selbst seinen Willen verfolgt, sondern einen Treuhänder beauftragt, gilt sie als unselbständige Stiftung.

Für die Regelung der Nachfolge gibt es spezielle Angebote. Interessante, an ein Unternehmen gebundene Stiftungen sind:

  • Die Unternehmensträgerstiftung, die selbst ein Unternehmen betreibt.
  • Die Beteiligungsträgerstiftung, die Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften hält.
  • Die Komplementärstiftung, bei der kein Gesellschafter persönlich haftet, sondern eine Kommanditgesellschaft.

Ihre Rechten und Pflichten als Stifterin oder Stifter

Möchten Sie als Stifter oder Stifterin etwas Soziales leisten, werden Sie auch mit alltäglicher Stiftungsarbeit beschäftigt sein. Als Stiftungsvorstand sorgen Sie dafür, dass der Stiftungszweck verfolgt und erreicht wird. Das Stiftungsvermögen muss der Satzung entsprechend gewinnbringend angelegt werden. Die dazugehörige Anlagestrategie muss immer wieder justiert werden.

Die Planung und Umsetzung von Förderprojekten liegt in Ihren Händen. Dazu zählen auch entsprechende Werbemaßnahmen und Sammlung von Spenden. Da auch die Buchhaltung zu erledigen ist und alle Vorstandsmitglieder fristgerecht eine Steuererklärung abgeben müssen, haben die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt ein Auge auf die finanziellen Geschäfte. Sie unterliegen einer strengen Informationspflicht der Aufsichtsbehörde. Dazu zählen die Jahresabrechnung und unter Umständen ein Tätigkeitsbericht. Die Behörde kann zudem jederzeit von Ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen.

Die staatliche oder kirchliche Stiftungsaufsicht ist auch dafür zuständig, den Erhalt des Stifterwillens zu garantieren. Sie genehmigt auch Beschlüsse zur Änderung der Satzung, Zusammenlegungen mit anderen Stiftungen oder Stiftungsauflösungen. Verstoßen Sie als Stifter oder Stifterin gegen geltende Rechte, werden Vorstandsmitglieder im Zweifelsfall abberufen und neu bestellt. Wird der Stiftungszweck nicht erfüllt oder das Gemeinwohl gefährdet, kann die Aufsichtsbehörde auch eine rechtsfähige Stiftung umwandeln oder gänzlich aufheben.

Gutes tun ist einfach

Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der Gründung und beim Management Ihrer eigenen Stiftung. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
Mehr zu Stiftungen

Häufige Fragen zu gemeinnützigen Stiftungen

Für das Stiftungsvermögen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Das Kapital muss jedoch den Stiftungszweck erfüllen könne. Das prüft die staatliche Aufsichtsbehörde individuell.

Eine Gründung kann sich in vielen Fällen lohnen. Es ist eine Möglichkeit zur Geldanlage, die können so Ihren Nachlass regeln, Ihre Familie mit einer Familienstiftung absichern und natürlich mit Ihrem Vermögen der Gesellschaft etwas Gutes tun.

Laut § 80 BGB muss so viel Kapital zur Verfügung gestellt werden, dass „die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks” gesichert ist. In der Regel werden Stiftungen aus diesem Grund erst ab 50.000 oder 100.000 Euro Mindestkapital genehmigt. Ein Mindestkapital von 25.000 Euro ist in jedem Fall nötig.

Für eine rechtsfähige Gründung müssen Sie einen Zweck wählen, das Vermögen festlegen, eine Rechtsform definieren, das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung aufsetzen, die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt einholen und abschließend das Grundkapital übertragen.

Eine Stiftung, die dem Gemeinwohl zugutekommen soll, ist dann sinnvoll und erlaubt, wenn durch diese keine eigenwirtschaftlichen Erwerbszwecke verfolgt werden.

Beides ist möglich. Die Entscheidung treffen Sie allein nach Ihren individuellen Wünschen. Eine Gründung zu Lebzeiten nimmt Nachfolgenden jedoch unter Umständen viele Fragen und Aufgaben zum Nachlass Ihres Vermögens ab.

Primär ist eine Stiftung kein Steuersparmodell. Auch die Sparkassen führen Stiftungen zur Förderung von Regionen, Sport, Kultur und weiteren Bereichen. Wenn Sie ebenfalls einen positiven Beitrag leisten wollen und eine Gründung einer gemeinnützigen Institution anstreben, können Sie über das eingesetzte Vermögen nicht ohne Weiteres verfügen. Als Stifter oder Stifterin können Sie Ihre Institution jedoch anhand der rechtlichen Möglichkeiten steueroptimiert pflegen.

Sie haben weitere Fragen?

Kein Problem. Wir beantworten gern all Ihre Fragen zu Stiftungen oder alternativen Anlagemöglichkeiten. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
Zu meiner Sparkasse

Passende Produkte zum Thema Anlage und Vermögen

Zwei Kollegen arbeiten gemeinsam am Laptop in einem Hotelzimmer.

Ab einer gewissen Größe des Vermögens sollten Sie auf jeden Fall professionellen Rat einholen. Die Geldanlage ist in der aktuellen Situation an den Finanzmärkten schwerer denn je. Dafür bieten wir Ihnen unsere Expertise an.

  • Individuelles Anlagekonzept

  • Chancen und Risiken optimal ausbalancieren

  • Hochqualifiziert, transparent, flexibel

Zwei Männer mittleren Alters sitzen in einem Meeting Raum. Hinter ihnen ist ein großer Bildschirm und ein Whiteboard zu sehen.

Investieren in sichere Staatsanleihen, chancenorientierte Aktien oder in Immobilien – für jeden Anlagewunsch gibt es passende Fonds.

  • Attraktive Anlagemöglichkeit mit Renditechancen

  • Streuung Ihres Kapitals

  • Auswahl je nach Ihren Zielen und Werten

Ein Mann im Anzug steht mit einem Tablet in einer Fabrikhalle vor grossen Stahlrohren.

Sie möchten Ihr Geld sicher anlegen und schnell darauf zugreifen können? Dann ist ein Firmentagesgeldkonto eine gute Wahl. Denn über dieses Geschäftskonto bekommen Sie Zinsen auf Ihr Geld, ohne dass Sie an eine bestimmte Kündigungsfrist gebunden sind.

  • Geld sicher anlegen

  • Keine Kündigungsfrist

  • Schnell ans Geld

Passende Ratgeber zum Thema Anlage und Vermögen

Mann im Anzug sitzt zurückgelehnt an einem Tisch in einem Büro und guckt nach vorne.
Vorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer
Checkliste: Mein Unternehmen ohne mich
Kann Ihr Unternehmen auch ohne Sie auskommen? Natürlich, wenn Sie sich auf alle Eventualitäten vorbereiten. Alles über Notfallkoffer, Vollmachten und die Bestimmung der Unternehmensnachfolge.
Drei Geschäftsmänner sitzen zusammen in einem Büro und gucken auf ein Tablet.
Eine Firmenübergabe braucht viel Vorlauf. Wer rechtzeitig mit der Nachfolgeplanung beginnt und seine Firma zukunftsfähig macht, hat gute Chancen auf einen adäquaten Verkaufspreis.
Oma und Enkelin haben Gartenarbeitsutensilien in den Händen und laufen durch ein Gartentor. Im Hintergrund ist ein Einfamilienhaus zu sehen.
Vererben
Erblasser und Erblasserinnen aufgepasst!
Vererben: Diese Punkte sollten Sie bedenken
Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil: Wer richtig vererben möchte, kommt an diesen Begriffen nicht vorbei. Das können Sie tun, damit das Erbe auch tatsächlich bei denjenigen ankommt, für die es bestimmt ist.

Besser beraten

Lächelnder Mann mittleren Alters macht eine Handgeste am Bürotisch
Legen Sie Ihr Vermögen gewinnbringend an. Gemeinsam finden wir die Lösung, die Ihren Wünschen und Ihrer Anlagementalität entspricht.
Jetzt Termin vereinbaren