Wohngebäudeversicherung
Springt ein bei bestimmten Schäden an der Immobilie
Kostenübernahme für Reparatur bis hin zum Neuaufbau möglich
Mitversicherung von erweiterten Elementargefahren möglich
Das Sicherheitsnetz für Ihre Immobilie
Alle Inhalte im Überblick
Ein Sturm deckt Ihr Dach ab, nach einem Rohrbruch steht das Erdgeschoss unter Wasser, ein Feuer zerstört das gesamte Gebäude. Solche Schäden kommen unerwartet und kosten dann viel Geld. Mit einer Wohngebäudeversicherung sichern Sie sich gegen finanzielle Verluste ab. Oft brauchen Sie sie auch, wenn Sie ein Immobiliendarlehen beantragen.
Vorteile einer Wohngebäudeversicherung
- Finanzieller Schutz bei Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser
Die Versicherung erstattet im Schadensfall die Kosten für die Renovierung oder Sanierung – oder im schlimmsten Fall für den Neuaufbau.
- Optional: Finanzieller Schutz bei Elementargefahren
Wurde Ihr Eigenheim zum Beispiel durch eine Überschwemmung oder ein Erdbeben beschädigt, kommt die Versicherung für die Renovierungs- oder Sanierungskosten – oder im schlimmsten Fall den Neuaufbau – auf.
- Finanzieller Schutz für Eigennutzerinnen und Eigennutzer
Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen, ist eine Kostenerstattung möglich, wenn Sie sie aufgrund eines versicherten Schadens nicht mehr nutzen können und vorübergehend eine Mietimmobilie beziehen müssen.
- Finanzieller Schutz für Vermieterinnen und Vermieter
Haben Sie das Gebäude vermietet, kommt die Versicherung für Ihren Einkommensverlust auf, wenn es durch einen versicherten Schaden unbewohnbar geworden ist und Mieten ausfallen oder gemindert werden dürfen.
Sie interessieren sich für eine Wohngebäudeversicherung?
Tipp: Je nach Tarif ist der Mietausfall gegebenenfalls unterschiedlich lang abgesichert. Achten Sie beim Abschluss Ihrer Gebäudeversicherung darauf, dass der Versicherungsschutz ausreichend lange besteht. Er greift auch, wenn Ihr Mieter oder Ihre Mieterin die Miete aufgrund des Schadenfalls mindern darf. Die Versicherung kann dann für Ihren daraus entstehenden Einkommensverlust aufkommen.
Was die Wohngebäudeversicherung abdeckt
Sie stellen Ihren Wohngebäudeschutz individuell zusammen: Stehen auf Ihrem Grundstück zum Beispiel noch weitere Gebäude wie eine Garage oder ein Gartenhäuschen, können diese in der Regel mitversichert werden. Im Schadensfall an diesen greift die Versicherung dann ebenfalls.
Außerdem lässt sich Ihre Hausversicherung um sogenannte Elementarschäden erweitern. Das sind zum Beispiel Erdbeben, Überschwemmungen oder Rückstau, wenn Wasser aus Ableitungsrohren durch Überschwemmungen ins Haus gedrückt wird. Die Wohngebäudeversicherung wird auch Verbundene Gebäudeversicherung (VGV) genannt, weil sie die Leistungen einzelner Versicherungen gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm im Paket abdeckt. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert Ihrer Immobilie.
Tipp: Prüfen Sie, ob Elementarschäden in Ihrem Vertrag mit abgesichert sind, also beispielsweise Schäden durch Überschwemmungen, Erdbeben, Schneedruck und Erdrutsch.
Wohngebäudeversicherung vs. Hausratversicherung
Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung unverzichtbar. Wer zur Finanzierung der Immobilie eine Baufinanzierung braucht, verpflichtet sich häufig im Darlehensvertrag ohnehin dazu, diese abzuschließen. Doch auch für alle anderen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer ist sie besonders wichtig. Denn die Schäden können jeden treffen und verursachen häufig immense Kosten, die bei Unversicherten bis hin zum finanziellen Ruin führen können.
Tipp: Die Versicherungssumme Ihrer Gebäudeversicherung beziehungsweise die Höchstentschädigung sollte ausreichen, dass Sie das Haus oder die Wohnung bei einem Komplettschaden mit dem Geld neu wiederaufbauen könnten.
Wann die Wohngebäudeversicherung zahlt – und wann nicht ¹
Ihre Versicherung zahlt beispielsweise dann, wenn ...
... Ihr Dach durch einen Blitzschlag Feuer fängt und das Haus abbrennt.
... der Schlauch der Geschirrspülmaschine undicht ist und ein Wasserschaden am Gebäude entsteht.
... es durch Frost zum Rohrbruch kommt.
... Hagel oder ein umgefallener Baum Ihr Dach zerstört.
... Teile eines abstürzenden Flugzeugs Ihr Hausdach treffen.
... ein Mieter oder eine Mieterin einen Schaden am Gebäude verursacht.
(Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer dann allerdings versuchen, einen Teil der Kosten von Mieter oder Mieterin einzufordern.)
Ihre Versicherung zahlt in der Regel nicht, wenn ...
... Gebäudeschäden durch Regen eintreten, der ins Haus gekommen ist, weil Sie Ihre Fenster offengelassen haben. (So fern Sie die Möglichkeit hatten, diese zu schließen und es sich also um Schadensfall durch grobe Fahrlässigkeit handelt).
... Sie trotz des Wissens um einen Brand erst verspätet oder gar nicht die Feuerwehr gerufen haben.
... Elementarschäden eintreten, die zum Beispiel durch Hochwasser verursacht werden und diese nicht explizit im Vertrag mit aufgeführt wurden.
... Schäden an Hausrat und nicht am Gebäude selbst eintreten. In diesem Fall greift die Hausratversicherung.
Versichern Sie Ihre Immobilie
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung bietet Schutz gegen finanzielle Verluste, die durch bestimmte Einwirkungen an Ihrer Wohnimmobilie entstehen können. So zahlt die Versicherung beispielsweise, wenn Ihr Haus abbrennt, Hagelschäden am Dach oder Wasserschäden durch Leitungswasser entstehen.
Die Versicherung springt ein, wenn Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser sowie weitere Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben (sofern vereinbart) Ihr Eigenheim beschädigt haben. Sie bekommen dann Geld für die Reparatur Ihres Hauses oder im schlimmsten Fall den Neuaufbau erstattet.
Die Wohngebäudeversicherung ist für jede Eigentümerin und jeden Eigentümer einer Immobilie absolut essenziell. Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung bei einer Sparkasse oder Bank finanzieren, verpflichten Sie sich häufig schon im Vertrag des Immobiliendarlehens, eine solche Versicherung abzuschließen. Sie kann Sie im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin bewahren.
Besonders wichtig ist hier neben einer Wohngebäudeversicherung (inklusive Feuerrohbauschutz!) der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie vor den Kosten durch Personen- und Sachschäden auf der Baustelle. Entstehen durch diese Gerichtskosten, trägt sie diese ebenfalls. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Bauleistungsversicherung sinnvoll.
Gern unterstützen wir Sie dabei, Ihre Gebäudeversicherung genau auf Ihr Risiko zuzuschneiden und berechnen die Versicherung gemeinsam mit Ihnen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Ihrer Sparkassen-Beraterin oder Ihrem -Berater.
Nein. Der Unterschied ist – vereinfacht – leicht erklärt: Stellen Sie sich vor, Sie würden Ihr Haus hochheben und umdrehen können. Alles, was herunterfällt, können Sie in einer Hausratversicherung versichern, zum Beispiel Sofa, Möbel, Fahrrad usw. Was Sie dann noch in der Hand halten, kann eine Gebäudeversicherung absichern, beispielsweise Wände, Dach, Böden usw. Eine Ausnahme bilden Einbaumöbel, die speziell passgenau für ein bestimmtes Gebäude angefertigt wurden. Sie zählen als Gebäudebestandteile und sind ebenfalls in der Wohngebäudeversicherung abgesichert. Als Gebäudezubehör gelten beispielsweise Dachziegel. Sie sind ebenfalls in der Gebäudeversicherung abgedeckt.
¹ Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen deutlich abweichen. Unter Umständen ist es beispielsweise ebenfalls möglich, den Versicherungsschutz auf grobe Fahrlässigkeit auszuweiten beziehungsweise diese vertraglich nicht auszunehmen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Wohngebäudeversicherung anbietet.