Schäden an Haus, Keller oder Hausrat werden in der Regel von der Wohngebäudeversicherung, der Elementarversicherung und der Hausratversicherung gedeckt.
Für Unwetterschäden am Auto ist die Kaskoversicherung zuständig.
Sollten Sie betroffen sein, melden Sie sich am besten unverzüglich bei Ihrem Versicherer und besprechen das weitere Vorgehen.
Schäden an Haus oder Wohnung – Wohngebäudeversicherung
Ein umstürzender Baum zerstört Teile des Daches. Gleichzeitig dringt aufgrund von Starkregen beim Nachbarn Wasser in den Keller ein. Das sind Albträume für Hausbesitzer. Wurde eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Schadensregulierung. Bei Schäden im Garten sind alle fest mit dem Boden verbundenen Dinge mitversichert.
Die Versicherung gegen Sturmschäden sollte unbedingt explizit in die Gebäudeversicherung miteinbezogen sein. Jedoch greift sie erst ab Windstärke 8. Das kommt einer Geschwindigkeit zwischen 62 und 74 km/h gleich.
Für im Bau befindliche Gebäude ist eine zusätzliche Bauleistungs- und Bauwesenversicherung nötig, sofern dies nicht bereits über eine Rohbauversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung enthalten ist.
Ist Ihr Haus richtig versichert?
Viele Hausbesitzerinnen und -besitzer sind auf Unwetter nicht vorbereitet. Je extremer das Wetter, desto wichtiger wird jedoch auch der Versicherungsschutz vor Naturgefahren. Gebäude müssen jedem Unwetter trotzen – egal ob Sturm, Starkregen oder Hochwasser. Besonders Überschwemmungen durch übermäßigen Regen häufen sich. Regionen werden überschwemmt, die bisher verschont blieben. Der Regen dringt in Häuser und Keller ein. Auch Grundstücke und Orte abseits von Flüssen können davon betroffen sein. Wollen Sie wissen, wie gefährdet Ihr Haus ist? Im Naturgefahren-Check können Sie überprüfen, welche Schäden Stürme, Starkregen und Hochwasser in Ihrer Region verursachen können.
Schäden an Kleidung und Gegenständen – Hausratversicherung
Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung können der Hausratversicherung gemeldet werden. Ein Beispiel: Ein Fenster zerbricht und durch Wind und Regen wird ein teurer Designertisch unbrauchbar. Die Hausratversicherung trägt die Kosten für den Tisch, nicht aber für das Fenster. Bei Sturmschäden tritt hier die Wohngebäudeversicherung für die zerbrochene Scheibe ein.
Aber Achtung: Wurden nachweislich Fenster oder Türen offengelassen, greift der Versicherungsschutz nicht.
Unwetter- oder Sturmschäden im Keller – Elementarschadenversicherung
Heftige Unwetter mit Starkregen sorgen schnell für Überschwemmungen und überfordern die Kanalisation – Wasser kann ungehindert in den Keller eindringen. Hier reicht die normale Hausratversicherung nicht aus. Nur eine zusätzliche Elementarversicherung schützt vor hohen Kosten durch Überflutungsschäden.
Schäden am Auto – Kaskoversicherung
Äste oder Ziegel verwandeln sich schon bei leichtem Sturm in gefährliche Fluggeschosse, die ein Auto zerstören können. Ab Windstärke 8 greift hier die Teilkaskoversicherung. Ist diese Windstärke nicht erreicht, kann nur eine Vollkaskoversicherung die Schäden ersetzen. Ebenfalls nur die Vollkaskoversicherung springt ein, wenn der Fahrer beispielsweise einem herabfallenden Ast ausweicht und dabei sein Auto beschädigt. Für einen Hagelschaden übernimmt hingegen in der Regel sowohl die Teilkasko- als auch die Vollkaskoversicherung die Kosten.
Langanhaltender Regen kann Straßen in reißende Flüsse verwandeln. Ist das Auto in einer solchen Straße geparkt und von Wassermassen umspült, ist die Teilkaskoversicherung zuständig.
Verletzungen – Kranken- und Haftpflichtversicherung
Bei einer Verletzung durch umherfliegende Gegenstände greift die eigene Krankenversicherung. Aufpassen müssen insbesondere Grundstückbesitzer oder Eigentümer und Mieter mit Balkonen. Stürzt ein nachweislich morscher Baum um, haftet der Hauseigentümer. Das gilt auch, wenn im Sturm beispielsweise ein Blumentopf vom Balkon weht und einen Menschen verletzt.
To-do-Liste: Was tun nach einem Unwetter- oder Sturmschaden?
- Halten Sie Schäden so gering wie möglich:
Decken Sie beispielsweise ein kaputtes Fenster mit einer stabilen Plane ab. Sonst kommt die Versicherung bei Folgeschäden eventuell nicht auf.
- Erstellen Sie eine Liste:
Dass tatsächlich ein Unwetter die Schäden verursacht hat, müssen Sie zwar in der Regel nicht nachweisen, da auch in der Nachbarschaft ähnliche Schäden aufgetreten sein dürften. Um Probleme mit der Versicherung trotzdem zu vermeiden, erstellen Sie eine Liste aller beschädigten Gegenstände und notieren Sie den Kaufpreis.
- Dokumentieren Sie die Schäden:
Machen Sie Foto- oder Filmaufnahmen der beschädigten Objekte vor Beginn der Aufräumarbeiten.
- Melden Sie die Schäden möglichst unverzüglich:
Nehmen Sie zeitnah Kontakt mit Ihrem Versicherer auf oder wenden Sie sich als Mieter an Ihren Vermieter.
Häufige Fragen zu Sturmschäden
Wie melde ich Sturmschäden?
Informieren Sie möglichst schnell Ihre Versicherung – am besten spätestens eine Woche nach dem Sturm. Nur auf diese Weise ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Unwetter und Schäden an Haus oder Auto für die Versicherung klar ersichtlich. Gehen Sie bei der Dokumentation sorgfältig vor, um gegebenenfalls Probleme bei der Regulierung des Versicherungsfalls aus dem Weg zu gehen. Erstellen Sie am besten eine Liste und fotografieren Sie die beschädigten Objekte. Auch Zeugenaussagen können mitunter helfen, die Ansprüche gegenüber der Versicherung unkompliziert und schnell durchzusetzen.
Wer haftet bei Sturmschäden?
Für Sturmschäden haften beispielsweise die Wohngebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Allerdings greift die Wohngebäudeversicherung zum Beispiel erst ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern. Überflutet Dauerregen Keller, beschädigt Wände und Inventar, hilft die Police gegen Elementarschäden. Denn Gebäudeversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser.
Wann sollte ich Sturmschäden melden?
Handeln Sie grundsätzlich schnell und melden den Schaden umgehend bei der jeweiligen Versicherung. Dies können Sie entweder telefonisch oder schriftlich tun.
Wann liegt ein Sturmschaden vor?
Für die Versicherung ist ein Sturm genau definiert. Es handelt sich dabei um eine Windbewegung mit der Stärke 8, das heißt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 62 Kilometer in der Stunde. Ein heftiger Wind, der unterhalb der Windstärke 8 liegt, ist somit noch kein Sturm. Selbst wenn dadurch am Gebäude Schäden entstehen, wird die Versicherung die Kosten nicht übernehmen, weil im Sinne der Versicherungsbedingungen kein Sturm vorliegt.
Welche Sturmschäden zahlt die Gebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ist für Schäden am Haus zuständig. Diese greift allerdings erst, wenn ein Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht.
Wen rufe ich bei Sturmschäden an?
Im akuten Fall können Sie die Feuerwehr rufen, beispielsweise um den Keller leerpumpen zu lassen. Sobald Sie einen Schaden entdecken, muss dieser gleich bei der Versicherung gemeldet werden. Dies können Sie per Telefon, Kontaktformular im Internet oder per E-Mail tun.