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Ein lächelnder Vater liegt mit seinem Baby auf der Couch.

Risikolebensversicherung

  • Sichert Sie und Ihre Familie ab

  • Hohe Leistung, attraktive Konditionen

  • Einfach, unbürokratisch, schnell

Für den Todesfall vorsorgen

Für den Ernstfall vorgesorgt: Schutz für Ihre Liebsten

Ein plötzlicher Todesfall kann jeden Menschen treffen. Den emotionalen Verlust für Ihre Hinterbliebenen kann eine Versicherung nicht aufwiegen. Damit nicht noch finanzielle Sorgen dazukommen, gibt es die Risikolebensversicherung: Mit dieser Vorsorge können Sie sicherstellen, dass Ihre Angehörigen gut versorgt sind. Dabei gibt es 2 Varianten: Die Risikolebensversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person entweder eine vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Bezugsberechtigte aus oder wird beispielsweise auf die offene Kreditsumme eines laufenden Darlehens angerechnet. Die Versicherung kann die Restschuld vollständig tilgen, sofern die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Schon mit kleinen Beiträgen lässt sich ein großer Schutz gewährleisten. Sorgen Sie vor – für ein gutes Gefühl im Hier und Jetzt.

Vorteile einer Risikolebensversicherung

  • Finanzielle Absicherung

    Ihre Familie erhält eine vereinbarte Summe, die hilft, laufende Kosten zu decken – oder die Versicherung wird auf die Restsumme eines Darlehens angewendet oder löst dieses sogar ab.  

  • Flexible Laufzeiten

    Sie können die Versicherungsdauer an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen, zum Beispiel bis Ihre Kinder erwachsen sind oder ein Kredit abbezahlt ist.

  • Steuerliche Vorteile

    Die Versicherungsbeiträge können Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ von der Steuer absetzen.

  • Einkommensteuerfreie Auszahlung

    Bei einer einmaligen Auszahlung wird die Versicherungssumme einkommensteuerfrei an die begünstigte Person ausgezahlt.

  • Individuelle Anpassung

    Die Versicherungssumme und -dauer können individuell festgelegt und oft auch später noch an eine veränderte Lebenssituation angepasst werden, um genau den Schutz zu bieten, den Sie sich für Ihre Liebsten wünschen.

Wichtig: Die Sparkassen arbeiten mit verschiedenen führenden Versicherungspartnern in Deutschland zusammen. Dadurch können sich Unterschiede bei den Leistungen ergeben. Prüfen Sie bitte gegebenenfalls, was Ihr Vertrag abdeckt. Ihr Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin informiert Sie gern über die verschiedenen Möglichkeiten und findet mit Ihnen eine für Sie persönlich bestmögliche Lösung.

Sorgen Sie jetzt vor

Mehr Informationen und konkrete Konditionen zur Risikolebensversicherung finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Bei Fragen sind wir auch persönlich für Sie da.
Versicherung abschließen

Für wen eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist

Ein Todesfall kann nicht nur zur emotionalen, sondern auch zur finanziellen Herausforderung für die Hinterbliebenen werden. Denn plötzlich gibt es in der Familie ein Einkommen weniger. Nach dem Tod der versicherten Person erhält die als bezugsberechtigt eingetragene Person bei einem Vertrag mit Auszahlung die vereinbarte Versicherungssumme. Mit dem Geld kann sie die laufenden Kosten im Alltag decken oder noch offene Darlehen weiter tilgen oder ablösen.

Alternativ können Sie mit einem Vertrag ohne Auszahlung einen bestimmten Kredit komplett absichern. Diese Absicherung ist immer freiwillig. Stirbt die versicherte Person, übernimmt die Versicherung die noch offenen Kreditraten. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zu den Vor- und Nachteilen einer Restschuldversicherung.

Besonders sinnvoll kann eine Risikolebensversicherung für folgende Personen sein:

  • Hauptverdienende in Partnerschaften: Sie können damit den Lebensstandard des Partners oder der Partnerin für ihren Todesfall absichern.
  • Familien mit Kindern: Sie können den Partner oder die Partnerin oder die Kinder für den Fall des Todes eines Elternteils absichern.
  • Immobilieneigentümer oder -eigentümerinnen mit einem hohen Immobiliendarlehen: Kreditzahlungen können abgesichert werden, damit die Familie im Todesfall des oder der Kreditzahlenden das Haus oder die Wohnung in jedem Fall behalten kann.
  • Unternehmensinhaberinnen und -inhaber: Zum Schutz des Unternehmens und der Geschäftspartner oder -partnerinnen bei plötzlichem Tod eines wichtigen Gesellschafters, einer Gesellschafterin oder einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers, kann die Absicherung sinnvoll sein.
  • Alleinerziehende: Diese können ihre Kinder absichern. Sind die Kinder minderjährig, kann ein Vormund für die Auszahlung bestimmt werden.

Für Alleinstehende sowie Rentnerinnen und Rentner ist die Risikolebensversicherung dagegen häufig nicht notwendig.

Diese Versicherungsvarianten gibt es

Oft schließt der Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin eine Risikolebensversicherung für die Familie ab. Im Versicherungsfall ist die Familie abgesichert.

Möglich ist aber auch, dass sich 2 Partner oder Partnerinnen gegenseitig absichern, indem sie sich in einem gemeinsamen Vertrag beide als versicherte und begünstigte Personen eintragen (verbundene Lebensversicherung) oder in zwei separaten Verträgen jeweils den Partner oder die Partnerin als versicherte Person und sich selbst als begünstigt angeben (Über-Kreuz-Verträge). In beiden Fällen sind Sie abgesichert, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin vor Ihnen stirbt: im ersten Fall aus einem gemeinsamen Vertrag, im zweiten aus Ihrem eigenen separaten Vertrag, in dem Sie sich für den Todesfall Ihres Partners oder Ihrer Partnerin selbst begünstigt haben.

Sowohl die verbundene Lösung als auch der Über-Kreuz-Vertrag haben gegenüber der Variante, dass Sie Ihr Partner oder Ihre Partnerin in einem Einzelvertrag absichert, einen entscheidenden Vorteil: Auf die Auszahlung fällt nicht nur keine Einkommensteuer, sondern auch keine Erbschaftssteuer an. Das lohnt sich insbesondere bei hohen Versicherungssummen. Bei geringeren Summen fällt in der Regel ohnehin keine Erbschaftssteuer an, sofern die Erbschaft insgesamt unterhalb des gültigen Freibetrags bleibt.

Tipps & Infos:

  • Bei separaten Verträgen kann der Vertragsnehmer oder die Vertragsnehmerin die Bezugsrechte jederzeit anpassen. Wenn er oder sie möchte, können beispielsweise bei Scheidung statt des Expartners oder der Expartnerin die Kinder oder eine andere Person zu Bezugsberechtigten bestimmt werden. Das geht rasch und unbürokratisch. Verbundene Lebensversicherungen lassen sich jedoch nicht separieren. Alternativ können Sie natürlich kündigen und einen neuen Vertrag abschließen.
  • Die Risikolebensversicherung gehört zu den Risikoversicherungen. Das sind solche, bei denen Versicherte nur in bestimmten Schadensfällen (beispielsweise Tod einer bestimmten Person) Leistungen erhalten. Zu den Risikoversicherungen gehört unter anderem auch die Haftpflichtversicherung. Diese Absicherung ist besonders wichtig.
  • Oft lässt sich eine Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbinden. Auch diese gehört zu den besonders wichtigen Absicherungen. Wir informieren Sie gern über Ihre Möglichkeiten.


Wann die Risikolebensversicherung zahlt – und wann nicht¹

Vorteile
Ihre Versicherung zahlt beispielsweise, wenn ...
  • ... die versicherte Person durch einen natürlichen Tod, Krankheit oder Unfall stirbt, den Bezugsberechtigten eine festgelegte Summe aus (Ausnahme: Kreditabsicherung).

  • ... die versicherte Person durch einen natürlichen Tod, Krankheit oder Unfall stirbt und einen Kredit abgesichert hat, die restlichen Kreditraten.

  • ... bei einer gegenseitigen Absicherung von Partnerinnen oder Partnern in einer verbundenen Lebensversicherung eine Seite durch einen natürlichen Tod, Krankheit oder Unfall stirbt, der jeweils anderen Seite die vereinbarte Leistung. Die Leistung kann jedoch bei einer sogenannten verbundenen Risikolebensversicherung in einem Vertrag nur einmal ausgezahlt werden.

Nachteile
Ihre Versicherung zahlt in der Regel nicht, wenn ...
  • ... die versicherte Person durch einen Selbstmord innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss oder durch extrem riskantes Verhalten stirbt.

  • ... der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin in der Gesundheitsprüfung unwahre Angaben gemacht hat.

  • ... wenn sich der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin Auszahlungen aus dem Vertrag in Form einer Altersvorsorge wünscht. In diesem Fall kann eine Kapitallebensversicherung interessant sein.

In 3 Schritten: Risikolebensversicherung abschließen

  1. Beratung
  2. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Sparkasse. Wir analysieren gemeinsam Ihren Absicherungsbedarf und machen Ihnen ein Angebot über einen unserer Versicherer.

  3. Abschluss
  4. Prüfen Sie das Angebot in Ruhe. Mit Ihrer Unterschrift schließen Sie den Vertrag ab.

  5. Schutz
  6. Der volle Versicherungsschutz gilt ab dem Moment, der im Vertrag angegeben ist. Dies kann auch unmittelbar der Fall sein.

Hinweis: Für den Vertragsabschluss sind bestimmte Nachweise notwendig. Dazu gehört auch eine Gesundheitsprüfung. Diese besteht meist lediglich im Beantworten einiger Fragen zum Gesundheitszustand der zu versichernden Person.

Sind Sie ausreichend abgesichert?

Wir helfen Ihnen gern dabei, die richtige Versicherung zu finden. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
Zu meiner Sparkasse

Diese Unterlagen brauchen Sie in der Regel zum Abschluss:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung
  • Gesundheitsprüfung: Die zu versichernde Person muss Fragen zu ihrem aktuellen Gesundheitszustand beantworten.
  • In speziellen Fällen kann eine ärztliche Untersuchung notwendig sein.
  • den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
Sterbegeldversicherung

Auch mit einer Sterbegeldversicherung können Sie Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Todes entlasten. Diese deckt die Bestattungskosten.

¹ Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was abgedeckt wird und halten Sie unter Umständen Rücksprache.

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

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Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?


  • Für Familien, die nur geringe Sparrücklagen haben oder noch Kredite abzahlen, kann die Versicherung besonders sinnvoll sein.
  • Doch auch Paare, die unverheiratet und unverpartnert zusammenleben, können sich und den Partner oder die Partnerin damit absichern. Für sie ist das besonders wichtig, weil sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Witwer- oder Witwenrente haben.
  • Eltern können damit ihre Kinder sinnvoll absichern. Bei minderjährigen Kindern kann ein Vormund für die Auszahlung bestimmt werden.

Sie zahlt beim Tod des oder der Versicherten eine festgelegte Summe an die bezugsberechtigte Person aus. Diese Leistung kann genutzt werden, um laufende Kosten wie Miete, Kredite oder die Ausbildung der Kinder zu decken.

Alternativ kann sich die Versicherung speziell auf einen Kredit beziehen. Sie zahlt dann im Todesfall die Kreditraten weiter, bei einer Baufinanzierung etwa damit die Hinterbliebenen in der gemeinsamen Immobilie bleiben können. Ziel ist die finanzielle Absicherung. Zusätzliche Risiken wie Berufsunfähigkeit können oft gegen Aufpreis mitversichert werden.

Die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit sollten an Ihre persönliche Situation angepasst sein. Schließen Sie eine Variante ab, bei der im Versicherungsfall Geld ausgezahlt wird, sind drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter ein ungefährer Richtwert. Zahlt Ihre Familie noch Kredite ab, sollten Sie den Betrag höher ansetzen.

Wenn Sie stattdessen ausschließlich einen speziellen Kredit absichern wollen, haben Sie in den meisten Fällen (zum Beispiel bei einem Annuitätendarlehen) eine fallende Versicherungssumme. Das bedeutet: Je länger die Laufzeit, desto geringer ist die Versicherungssumme, da ja die Restschuld durch Ihre Tilgung des Kredits im Laufe der Zeit abnimmt. Die Anpassung der Versicherungssumme ist dabei Vertragsbestandteil und erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei dieser Variante können die Prämien besonders günstig sein. Wir beraten Sie gern in einem Gespräch in Ihrer Filiale.

Die Laufzeit sollte so gewählt werden, dass sie den Zeitraum abdeckt, in dem finanzielle Verpflichtungen bestehen, die die versicherte Person bisher übernommen hat, zum Beispiel bis die Kinder finanziell unabhängig sind oder ein Kredit abbezahlt ist. Eine häufige Empfehlung ist, die Versicherung bis zum Rentenalter laufen zu lassen, da dann meist weniger finanzielle Verantwortung besteht. Die genaue Dauer hängt jedoch von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren finanziellen Zielen ab.

Ja, das ist in der Regel der Fall. Die Antworten beeinflussen die Prämienhöhe und können auch darüber entscheiden, ob der Versicherer den Vertrag überhaupt anbietet. In einigen Fällen, zum Beispiel bei kleineren Versicherungssummen oder speziellen Tarifen, kann der Abschluss auch ohne ausführliche Gesundheitsprüfung möglich sein.

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Vorerkrankungen können die Prämien erhöhen oder zu Ausschlüssen bestimmter Risiken führen. In einigen Fällen kann der Versicherer den Antrag ablehnen oder spezielle Bedingungen festlegen. Es ist wichtig, alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, da falsche Angaben den Versicherungsschutz gefährden können.

Eine Risikolebensversicherung darf nicht mit einer Kapitallebensversicherung verwechselt werden. Bei Letzterer liegt der Fokus nicht allein auf dem Schutz der Hinterbliebenen, sondern sie dient auch als Altersvorsorge. Die Beiträge sind daher deutlich höher. Wir beraten Sie außerdem gern zur privaten Rentenversicherung.

Das ist eine spezielle Versicherungsvariante, bei der zwei Personen in einem einzigen Vertrag versichert sind. Häufig sind die Versicherten Ehepartner oder Ehepartnerinnen oder Geschäftspartner beziehungsweise Geschäftspartnerinnen. Die Versicherungssumme wird dabei nur einmal ausgezahlt, und zwar wenn die erste Person stirbt. Nach der Auszahlung endet der Versicherungsschutz für die verbleibende versicherte Person.

Diese Art von Versicherung kann in bestimmten Fällen kostengünstiger sein als einzelne Verträge für jede Person, gewährt jedoch nur einen einmaligen Schutz. Allerdings bietet sie einen steuerlichen Vorteil: Die bezugsberechtigte Person kann damit die Zahlung der Erbschaftsteuer umgehen. Diese könnte sonst beim Überschreiten des Freibetrags unter Umständen fällig werden (Ausnahme: Über-Kreuz-Verträge).

Wenn der oder die Versicherte zu diesem Zeitpunkt noch lebt, endet der Versicherungsschutz. Anders als bei einer Kapitallebensversicherung erfolgt keine Auszahlung. Die gezahlten Prämien werden nicht zurückerstattet. Ihr Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin informiert Sie gern zu Ihren Möglichkeiten, den Versicherungsschutz weiter aufrechtzuerhalten, zum Beispiel indem Sie eine neue Police abschließen.

Ja, Versicherungsschutz besteht in der Regel auch bei einem Tod durch COVID-19, da der Schutz Todesfälle durch Krankheit abdeckt. Solange die Gesundheitsfragen beim Abschluss der Versicherung wahrheitsgemäß beantwortet wurden und keine speziellen Ausschlüsse im Vertrag vermerkt sind, wird die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall an die Begünstigten ausgezahlt. Es gibt jedoch keine generellen Ausschlüsse für COVID-19 in Standard-Risikolebensversicherungen.

Solche Verträge sind sinnvoll, wenn ein Risiko abgesichert werden soll, das mit der Zeit abnimmt, etwa die Tilgung eines Annuitätendarlehens. Da die Restschuld des Kredits im Laufe der Zeit sinkt, passt sich die Versicherungssumme entsprechend an und verringert sich über die Vertragslaufzeit. Das führt oft zu niedrigeren Prämien im Vergleich zu Verträgen mit einer konstanten Versicherungssumme, da das Risiko für den Versicherer im Laufe der Zeit abnimmt.

Im Versicherungsfall übernimmt die Versicherung die abgesicherten Kreditraten. So kann der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin die eigenen Hinterbliebenen vor hohen Schulden schützen oder gewährleisten, dass diese in jedem Fall in einer bestimmten Immobilie wohnen bleiben können, auch wenn diese für eine Baufinanzierung mit einer Grundschuld belastet ist.

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