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Lächelnder Mann mit Bart in blauem Jeansanzug und schwarzem Hut, der Holzlöffel mit Instrumenten schnitzt und in die Kamera schaut.

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Sichert Ihren Unterhalt für den Fall, dass Sie nicht mehr arbeiten können

  • Zahlt ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit

  • Laufzeit und Höhe der monatlichen Rente frei wählbar

Wer früh beginnt, zahlt weniger

Um den gewohnten Lebensstandard abzusichern

Keine schöne Vorstellung: Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit werden Sie berufsunfähig und können Ihren Job nicht mehr voll ausüben. Mit Ihrer Arbeit verlieren Sie Ihre wichtigste Einnahmequelle. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht dann oft nicht aus.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließt die Lücke zwischen staatlicher Hilfe und gewohntem Lebensstandard. Damit zählt sie zu den wichtigsten Absicherungen sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Mit den BU-Tarifen Ihrer Sparkasse sind Sie für den Ernstfall abgesichert.

Die Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihr Lebensstandard bleibt erhalten

    Können Sie aufgrund einer Krankheit oder in Folge eines Unfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten, springt die BU ein und sichert Ihren Unterhalt.

  • Leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit

    Die BU zahlt Ihnen auch dann die vereinbarte Rente, wenn Sie nur zu 50 Prozent berufsunfähig sind.

  • Für Berufseinsteiger besonders günstig

    Schließen Sie eine BU in jungen Jahren ab, sind Sie früh geschützt und sichern sich niedrige Beiträge.

  • Kombinierbar mit einer Lebensversicherung

    Bei entsprechender Vereinbarung werden Ihre Beiträge für Lebens- oder Rentenversicherung weitergezahlt.

Sorgen Sie frühzeitig vor

Mehr Informationen und konkrete Konditionen zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Bei Fragen sind wir auch persönlich für Sie da.
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Oft wird das Risiko unterschätzt

Sie sind gesund und erfolgreich in Ihrem Beruf. Der Gedanke, dass Sie ihn vielleicht mal nicht mehr ausüben können, ist weit weg. Verständlich. Das Risiko besteht jedoch. Und es ist größer als zumeist gedacht.

Nach Zahlen der Versicherungswirtschaft scheidet aktuell jeder vierte Mensch vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus, weil ihn Rückenleiden, Depressionen oder Krebs dazu zwingen. Gut, wenn eine Berufsunfähigkeitsrente der Sparkassen dann zumindest die Geldsorgen nimmt.

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so hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein 20-jähriger Mann bis zum Rentenbeginn mit 65 Jahren berufsunfähig wird.

Viele unterschätzen das Risiko, eines Tages gesundheitlich beeinträchtigt zu sein. Die Wahrscheinlichkeit bis zum Rentenbeginn mit 65 Jahren berufsunfähig zu werden, liegt für heute 20-jährige Männer bei 43 Prozent, für 20-jährige Frauen bei 38 Prozent.

Jeder vierte Mensch zwischen 51 und 60 ist berufsunfähig. Und es sind nicht nur Handwerker und Handwerkerinnen oder Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, die es trifft. Auch für Menschen in körperlich weniger anstrengenden Berufen ist eine Absicherung gegen den Ausfall im Job sinnvoll.

Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

Die häufigste Ursache dafür, dass jemand berufsunfähig wird, sind nicht etwa Unfälle. Es sind psychische Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen oder ein Burn-out. Auch Rücken- oder Gelenkerkrankungen und Krebs sind verbreitete Gründe. Solche Krankheiten machen nicht vor bestimmten Berufsgruppen halt. Sie können jeden treffen.

Dünne Hilfe vom Staat

Wer seinen Beruf auf lange Sicht nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig. Als erwerbsunfähig gelten Beschäftigte, wenn sie überhaupt nicht mehr oder nur stark eingeschränkt am Berufsleben teilnehmen können, egal in welchem Beruf. Diesen Menschen zahlt der Staat die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer keine drei Stunden pro Tag mehr arbeiten kann. Wer täglich noch mindestens drei Stunden, aber keine sechs Stunden schafft, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Eine volle Erwerbsminderungsrente entspricht etwa der Hälfte des Nettogehalts, eine halbe Erwerbsminderungsrente etwa einem Viertel.

Nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren sind, gelten die etwas großzügigeren Regelungen der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente. Weitere Informationen dazu gibt die Deutsche Rentenversicherung.

Die staatliche Rente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine private BU schließt die Lücke. Sie sichert auch all jene ab, die zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig werden.

„Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar für alle, die von ihrem Einkommen leben. Denn ein Unfall oder eine schwere Krankheit können sie in große finanzielle Probleme bringen“, mahnt die Verbraucherzentrale. Die BU ist neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste private Versicherung.

Wann die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt – und wann nicht

Zahlt

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn ...

  • Sie zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sind,

  • die medizinisch geschätzte Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit den vertraglich vereinbarten Prognosezeitraum erfüllt (üblich bei BU-Tarifen sind sechs Monate),

  • Sie bei Vertragsabschluss wahre Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht haben.

Zahlt nicht

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, wenn ...

  • Sie zu weniger als 50 Prozent berufsunfähig sind.

  • die medizinisch geschätzte Dauer der Berufsunfähigkeit kürzer als der vertraglich vereinbarte Prognosezeitraum ausfällt.

  • Sie bei Vertragsabschluss falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht haben.

  • Ihre Berufsunfähigkeit auf eine Vorerkrankung zurückgeht, die vor Abschluss der BU bestand und die deshalb im Vertrag ausgeschlossen wurde.

  • Ihre Berufsunfähigkeit auf eine absichtlich herbeigeführte Krankheit oder Körperverletzung zurückgeht.

Wichtig bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesundheitsprüfung: Vor Abschluss einer BU stellen Versicherer in der Regel Fragen zum Gesundheitszustand. Sie möchten zum Beispiel wissen, wegen welcher Erkrankungen Sie in den vergangenen fünf oder zehn Jahren in ärztlicher Behandlung waren. Wichtig ist, dass Sie diese Fragen sehr genau und gewissenhaft beantworten, sonst droht Ihnen der Verlust Ihres BU-Schutzes.

Wahl der Rentenhöhe: Als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin bestimmen Sie über die Höhe der monatlichen Rente, die Ihnen bei Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird. Als Faustformel gilt: Sie sollten zwischen 75 und 80 Prozent Ihres monatlichen Nettoeinkommens durch die BU absichern, um Ihren laufenden Verpflichtungen im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter nachkommen zu können.

Anpassungsoptionen: Bei der Berechnung der Rentenhöhe sollten Sie auch einen Inflationsausgleich einplanen. In vielen BU-Verträgen können Sie eine Dynamik hinzuwählen, wodurch die Rentenhöhe und damit einhergehend die Beitragshöhe jährlich um einen gewissen Prozentsatz steigt. Außerdem erhalten Sie in der Regel bei bestimmten Anlässen wie einem Jobwechsel, der Geburt eines Kindes oder dem Hausbau die Option, Beiträge und BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung an Ihre veränderte Lebenssituation anzupassen.

Laufzeit bis Renteneintritt: Um Beiträge zu sparen, entscheidet sich so mancher für eine Vertragslaufzeit bis zum 60. Lebensjahr. Das ist nicht zu empfehlen, denn es bedeutet, dass Sie die verbleibenden Jahre bis zum Erreichen der Altersrente ohne Versicherungsschutz dastehen – immerhin fünf bis sieben Jahre lang. Stimmen Sie die Vertragslaufzeit also lieber auf Ihr Eintrittsalter für die gesetzlichen Rentenversicherung ab.

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Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Ja, die BU-Versicherung zählt zum Basisschutz für alle erwerbstätigen Personen. Damit sichern Sie Ihren Unterhalt für den Fall ab, dass Sie in Folge einer ernsthaften Erkrankung oder eines Unfalls nicht arbeiten und kein Geld mehr verdienen können. Die staatliche Erwerbsminderungsrente oft nicht aus, um Ihren Lebensstandard halten zu können, weshalb Sie sich unbedingt privat absichern sollten.

Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag hängt vom gewählten Tarif und von verschiedenen weiteren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:

  • Ihr Alter
  • Ihr ausgeübter Beruf
  • Ihr Gesundheitszustand
  • die Höhe Ihrer monatlichen Rente im Fall der Berufsunfähigkeit
  • die Vertragsdauer

Die monatlichen Kosten für eine BU bewegen sich in Berufen mit geringem Ausfallrisiko zumeist zwischen 40 und 100 Euro. Der Vergleich verschiedener Tarife lohnt sich.

Je jünger ein Versicherungsnehmer oder eine Versicherungsnehmerin bei Abschluss einer BU ist, desto niedriger fällt die Prämie aus – und das dauerhaft. Fangen Sie also möglichst früh mit der privaten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit an.

Lassen Sie sich in Ihrer Sparkasse zu dem für Sie optimalen Tarif beraten.

Sie sollten 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern. Dann können Sie ihre laufenden Kosten in der Regel auch im Falle der Berufsunfähigkeit weiter begleichen.

Optimal ist es, wenn der Vertrag bis zum Eintritt in den Altersruhestand läuft, also bis zum 67. Lebensjahr. Die Wahrscheinlichkeit für eine Berufsunfähigkeit steigt mit dem Alter. Mit einem Vertragsende vor dem Rentenalter könnten Sie den Versicherungsschutz genau dann verlieren, wenn es noch einmal besonders darauf ankommt.

Wird die Berufsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt, zahlt die Versicherung nach einer bestimmten Frist die vertraglich vereinbarte monatliche Rente. Das macht sie, solange die Berufsunfähigkeit besteht, maximal aber bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Im Idealfall fällt das Ende der Vertragslaufzeit mit dem Eintritt in die Altersrente zusammen, so dass keine Versorgungslücke entsteht.

Über die Höhe der Rente entscheiden Sie bei Vertragsschluss. Auch später haben Sie meist noch die Möglichkeit, bei bestimmten Anlässen wie Beförderung, Heirat oder Geburt eines Kindes die Rentenhöhe anzupassen.

Wurde eine Person von einem Arzt oder einer Ärztin für einen gewissen Zeitraum krankgeschrieben, ist sie arbeitsunfähig. Berufsunfähig ist sie deshalb aber noch nicht. Als berufsunfähig gilt eine Person erst, wenn sie ihren Beruf auf lange Sicht nicht mehr ausüben kann.

Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel). Sie zahlen die vereinbarte Leistung bereits, wenn die versicherte Person sechs Monate lang krankgeschrieben ist. Diese Policen werden umgangssprachlich auch als Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezeichnet.

Wer seinen Beruf wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls auf lange Sicht nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig – aber nicht automatisch als erwerbsunfähig. Als erwerbsunfähig gelten Beschäftigte erst dann, wenn sie überhaupt nicht mehr oder nur stark eingeschränkt am Berufsleben teilnehmen können – egal in welchem Beruf.

Als voll erwerbsgemindert gilt, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Personen, auf die das zutrifft, haben Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Weitere Informationen dazu gibt die Deutsche Rentenversicherung.

Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die Lücke und sichert auch all jene ab, die zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig werden.

Als berufsunfähig gilt eine Person, wenn sie dauerhaft nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Beamtinnen und Beamter werden allerdings anders als Angestellte oder Selbstständige offiziell nicht berufsunfähig. Wenn sie ihre dienstlichen Pflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen können, gelten sie als dienstunfähig. Was das genau heißt, steht in Paragraf 44 Bundesbeamtengesetz (BBG).

Beamtinnen und Beamte, die von ihrem Dienstherrn oder ihrer Dienstherrin wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, erhalten ein Ruhegehalt. Berufsanfängerinnen und -anfänger haben allerdings erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit Anspruch auf diese Leistung. Sie sollten deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) enthält, um diese Vorsorgelücke zu schließen.

Bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung handelt es sich genau genommen nicht um eine eigenständige Versicherung, sondern um eine Zusatzklausel in Verträgen für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit können Sie sich für den Fall absichern, dass Sie länger als sechs Monate krankgeschrieben, aber noch nicht berufsunfähig sind.

Lassen Sie sich am besten dazu beraten, ob Sie die AU-Leistungen tatsächlich benötigen. Haben Sie zum Beispiel bereits eine private Krankentagegeldversicherung, ist eine AU-Versicherung unnötig.

Was Sie aber in jedem Fall abschließen sollten, ist eine allgemeine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zählt zu den wichtigsten Absicherungen für Menschen, die von ihrem Einkommen leben.

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist Teil einiger Berufsunfähigkeitsversicherungstarife. Diese Zusatzklausel bietet Absicherung bei längerer Krankschreibung. Versicherte Personen erhalten die BU-Rente, wenn sie für mindestens sechs Monate krankgeschrieben sind, je nach Tarif aber maximal für einen Zeitraum von 18 bis 36 Monaten.

Eine Dienstunfähigkeitsklausel ist immer Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung, eine separate Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es nicht.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist vor allem für Beamtinnen und Beamte auf Probe, Anwärterinnen und Anwärter sowie Menschen, die gerade erst verbeamtet wurden, sinnvoll. Sie haben noch keine oder nur geringe Ruhegeldansprüche für den Fall, dass sie dienstunfähig werden.

Als (künftige) Beamtin oder Beamter sollten Sie allerdings kürzere Versicherungszeiten oder eine sinkende Versicherungssumme in Ihrer BU vereinbaren, weil Ihr Anspruch auf Ruhegehalt mit den Dienstjahren deutlich steigt. Wie lange sich diese Versicherung lohnt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Sind Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit körperlich in der Lage, eine Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung angemessene Ersatztätigkeit auszuüben, kann der Versicherer darauf verweisen. In diesem Fall erhalten Sie keine BU-Rente. Achten Sie deshalb darauf, dass in Ihrem Versicherungsvertrag der Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten ist.

Als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ können Sie die BU-Beiträge grundsätzlich von der Steuer absetzen. Es gelten jedoch Höchstbeträge für derartige Vorsorgeaufwendungen. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte liegt diese bei 1.900 Euro und für Selbstständige bei 2.800 Euro.

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