gilt für jeden Privatanleger
Singles zahlen auf Kapitalerträge bis 1.000 Euro keine Steuern
für gemeinsam veranlagte Ehepaare sind 2.000 Euro steuerfrei
Freibetrag einfach mit Freistellungsauftrag sichern
Freistellungsauftrag kann gesplittet werden
Steuern auf Zinsen und Dividenden
Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer. Privatanleger müssen danach Steuern auf ihre Kapitalerträge zahlen. Allerdings gibt es Freibeträge: Für Alleinstehende sind bis zu 1.000 Euro steuerfrei. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro.
Dieser Sparerpauschbetrag gilt für Zinsen und Dividenden, aber auch für Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen.
Auf Kapitalerträge, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, fällt die Abgeltungssteuer an. Diese müssen wir – wie jedes andere Geldinstitut – direkt ans Finanzamt abführen.
Freistellungsauftrag ist wichtig
Bitte füllen Sie Ihren Freistellungsauftrag sorgfältig aus, damit wir Ihren Pauschbetrag korrekt bei der Abgeltungssteuer berücksichtigen können.
Sie können den Sparerpauschbetrag auch splitten und auf mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Instituten verteilen. Natürlich dürfen Sie insgesamt die Summe von 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro bei verheirateten, gemeinsam veranlagten Ehepaaren, nicht überschreiten.
Gewinne gleich behalten
Wie günstig der Pauschbetrag wirkt, zeigt dieses Beispiel: Sie haben in einem Jahr 1.200 Euro als Dividenden und Zinsen bekommen. Ziehen Sie Ihren Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro ab, bleiben 200 Euro. Für diese 200 Euro gilt die Abgeltungssteuer. Davon führen wir oder Ihre Depotbank 25 Prozent ans Finanzamt ab: 50 Euro.
Falls Sie aber vergessen haben, Ihren Freistellungsauftrag abzugeben, dürfen wir den Freibetrag nicht gewähren. Die Steuer fällt auf Ihren kompletten Gewinn von 1.200 Euro an: 25 Prozent davon, also 300 Euro, gehen sofort ans Finanzamt.
Sie können sich die zu viel gezahlte Steuer über Ihre Steuererklärung wieder zurückholen. Aber erstmal ist das Geld weg und Sie können nicht damit arbeiten.
Noch Fragen zum Sparerpauschbetrag? Wir beraten Sie gern.