Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?
Sie haben einen Bausparvertrag oder nutzen andere vermögenswirksame Leistungen? Dann können Sie Ihren Sparbetrag vom Staat aufstocken lassen. Konkret gilt das für:
- Aktien- und Fondssparpläne
- Bausparverträge
- die Tilgung eines Immobilienkredits
- Banksparpläne
Voraussetzung für diese staatliche Förderung ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen des Sparjahres innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen liegt. Das sind aktuell beim Bausparen 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete. Beim Fondssparen sind es seit dem 1. Januar 2024 ebenfalls 40.000 Euro beziehungsweise 80.000 Euro.
Gut zu wissen: Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger als das Bruttoeinkommen, da beispielsweise Freibeträge abgezogen werden. Insofern könnten Sie unter Umständen auch von der Arbeitnehmersparzulage profitieren, wenn Ihr Bruttoeinkommen ein Stück über den genannten Grenzen liegt.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Zahlen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag – beispielsweise der LBS – ein, so können Sie eine Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr erhalten. Die maximale staatliche Förderung liegt bei 43 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 86 Euro für gemeinsam veranlagte Paare.
Vermögenswirksame Leistungen, die in Aktien-, Fonds- und ähnliche Sparverträge investieren, fördert der Staat mit 20 Prozent. Diese dürfen jedoch nicht mehr als 400 Euro im Kalenderjahr betragen. Somit beträgt die Förderung bis zu 80 Euro pro Jahr für Alleinverdienende und 160 Euro für gemeinsam veranlagte Paare.
Ein Viertel der Menschen in Deutschland kann mit vermögenswirksamen Leistungen Ihren Verdienst aufstocken oder leichter einen Immobilienkredit abzahlen. Viele nehmen das Geld aber nicht in Anspruch. Dabei gibt es sogar staatliche Zuschüsse.
Nutzen Sie alle Förderungen
Sie dürfen die Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig für das Fondssparen und für das Bausparen einsetzen. Dadurch addiert sich der Zuschuss. Nutzen Sie beide Möglichkeiten, um die maximale Förderung zu erhalten.
Antrag und Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Sie können die Zulage noch nachträglich bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres beantragen, in dem Sie die vermögenswirksamen Leistungen angelegt haben.
Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen müssen Sie dem Finanzamt durch eine Bescheinigung des Anlageinstituts nachweisen. In der Regel sendet das Institut Ihnen diese Bescheinigung nach Ablauf eines Jahres automatisch zu.
Die staatliche Förderung beim Bausparen wird noch durch die Wohnungsbauprämie ergänzt. Das ist unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht. Auch hier sind bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten.