Forward-Darlehen
Günstige Zinsen
Fester Zinssatz über viele Jahre
Langfristige Planungssicherheit
Die Sicherheit einer Anschlussfinanzierung.
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In einigen Jahren endet die Zinsbindung Ihrer Baufinanzierung,
doch voraussichtlich bleibt eine Restschuld? Dann kann ein Forward-Darlehen –
auch Forward-Kredit genannt – die Lösung sein. Das Finanzierungsmodell
ermöglicht es Ihnen, bereits heute die Konditionen für die Tilgung Ihrer
Restschuld zu sichern und sich so bestens auf künftige Ratenzahlungen
einzustellen. Es ist sozusagen vorausschauend und sichert Sie somit gegen Zinsänderungen
ab. So bleiben Sie unabhängig von Zinsschwankungen.
Vorteile eines Forward-Darlehens
- Planungssicherheit für Ihre Anschlussfinanzierung
Der Forward-Kredit kann bis zu fünf Jahre im Voraus abgeschlossen werden. Dank garantierter Konditionen wissen Sie also frühzeitig, wie es nach Ablauf der Zinsbindung Ihres aktuellen Kredits weitergeht.
- Günstige Zinsen über die gesamte Zinsbindung
Wie sich auch die Zinsen entwickeln – Sie sichern sich mit Ihrem Forward-Darlehen den vereinbarten Zinssatz für die gesamte Zinsbindungsfrist Ihrer späteren Anschlussfinanzierung.
- Fester Zinssatz für maximale Sicherheit
Die vereinbarten Zinsen bleiben über die ganze Zinsbindungsfrist konstant – so auch die monatliche Rate. Eventuell sind freiwillige Sondertilgungen möglich.
So funktioniert das Forward-Darlehen
Der Forward-Kredit dient häufig der Anschlussfinanzierung, wird aber bis zu 60 Monate, also fünf Jahre im Voraus abgeschlossen – je nachdem, wann Sie das neue Darlehen brauchen. Die Zeitspanne zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem tatsächlichen Beginn der Laufzeit ist die „Forward-Periode“. Während dieser zahlen Sie weder Zinsen noch tilgen Sie. Für diese „Vorratshaltung“, also die Zinssicherheit des Darlehens in der Forward-Phase, wird ein geringer Aufschlag berechnet. Je nach Vorlaufzeit liegt der Forward-Aufschlag aktuell bei maximal 0,03 Prozent pro Monat.
Der Forward-Kredit hat den Vorteil, dass Sie sich für den Fall steigender Zinsen einen aktuellen, günstigen Zinssatz sichern können. Die Auszahlung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft, um die Restschuld aus dem jetzigen Darlehen abzulösen. Auch wenn in der Zwischenzeit die Zinsen steigen – der vereinbarte Zinssatz bleibt bestehen. Für absolute Planungssicherheit!
Alternativen für die Zeit nach Ihrer Erstfinanzierung:
- Prolongation (Anschlussfinanzierung):
Einfache Verlängerung Ihres bestehenden Darlehens zu aktuellen Konditionen.
- Umschuldung:
Ablösung Ihres alten Darlehens durch einen günstigeren Kredit bei Ihrer Sparkasse.
Sprechen Sie mit Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin über Ihre aktuelle Finanzierung, um zu analysieren, welches Angebot für Sie finanziell am günstigsten ist.
Ihr Darlehen zur Wunschimmobilie
Rechenbeispiel: Forward-Darlehen vs. gewöhnliche Anschlussfinanzierung
Angenommen, die Zinsbindung Ihrer aktuellen Baufinanzierung läuft im Oktober 2028 aus. Es bleibt voraussichtlich eine Restschuld von 100.000 Euro. Aktuell schreiben wir in unserem Beispiel August 2024 und der Forward-Kredit bei einer Zinsbindung von 10 Jahren kann zu einem Zinssatz von 3,5 Prozent effektivem Jahreszins abgeschlossen werden.
Bei der Zinsprognose für eine herkömmliche Anschlussfinanzierung im Oktober 2028 gehen wir von gestiegenen Zinsen von 4,5 Prozent effektivem Jahreszins aus – bei gleicher Zinsbindungsfrist. Wir nehmen an, Sie möchten gern innerhalb von maximal 9 Jahren volltilgen, sodass am Ende der Zinsbindung diesmal keine Restschuld bleibt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit tilgen Sie in beiden Fällen gleich hoch: mit 10 Prozent.
Faktor | Forward-Darlehen | Prolongation |
---|---|---|
Abschlussdatum | August 2024 | Oktober 2028 |
Effektiver Jahreszins | 3,5 % | 4,5 % |
Tilgung | 10 % | 10 % |
Monatliche Rate | 1.115 Euro | 1.195 Euro |
Insgesamt nach Volltilgung für Zinsen bezahlt | 15.960 | 19.500 Euro |
Die Tabelle zeigt: Aufgrund der steigenden Zinssätze sparen Sie 3.540 Euro, wenn Sie sich in unserer Beispielsituation für das günstige Forward-Darlehen entscheiden. Ein Forward-Kredit lohnt sich besonders, wenn die Zinsen auf einem aktuell niedrigen Niveau sind und künftig merklich steigen. Im ungünstigsten Fall kann ein Forward-Darlehen für Sie aber auch nachteilig sein, wenn sich die Zinsen am Markt nicht so entwickeln, wie Sie es erwartet haben. Denn normalerweise sind Sie verpflichtet, das Darlehen abzunehmen. Sollten Sie den Forward-Kredit aus triftigen Gründen kündigen können, müssen Sie in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlen.
Die Entwicklung der Zinsen bei der Baufinanzierung
Derzeit liegen die Zinsen für Immobilienfinanzierungen mit 10 Jahren Sollzinsbindung bei etwa 3,50 Prozent pro Jahr (Stand April 2024), und damit deutlich niedriger als noch zum Jahresende 2023. Der Markt bewegt sich seitwärts und in den nächsten Monaten ist wohl nicht mit einem starken Anstieg zu rechnen. Wie aber entwickeln sich die Zinsen in den kommenden Jahren?
Eine genaue Vorhersage gestaltet sich schwierig, da diese von zahlreichen, miteinander interagierenden Faktoren wie Inflation, wirtschaftlicher Entwicklung sowie globalen politischen Ereignissen abhängt. Die Erfahrung der unerwartet starken Zinssteigerungen in den beiden vergangenen Jahren zeigt, wie unvorhersehbar und fehleranfällig eine Prognose sein kann.
Sie rechnen mit höheren Zinsen zum Ende Ihrer Zinsbindung? Dann kann sich ein Forward-Darlehen lohnen. Und auch ohne Zinsanstieg sichert Ihnen der Forward-Kredit eine langfristige finanzielle Planungssicherheit.
4 Schritte zum Forward-Kredit
- Timing beachten
Beobachten Sie Zinsentwicklung und Prognosen für jenen Zeitpunkt, an dem Ihr Kredit ablaufen wird. Bis zu fünf Jahre im Voraus können Sie abschließen.
- Angebot einholen
Lassen Sie sich von Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin ein Angebot für einen Forward-Kredit machen. Überlegen und entscheiden Sie.
- Bisherige Finanzierung kündigen
Nehmen Sie das Angebot an, müssen Sie Ihre aktuelle Baufinanzierung fristgerecht schriftlich zum Termin des Ablaufs der Zinsbindungsfrist kündigen.
- Neue Immobilienfinanzierung ersetzt bisherige
Am Ende der Zinsbindungsfrist tilgt das Forward-Darlehen die Restschuld des alten Kredits. Wenn Sie Ihre Erstfinanzierung und das Forward-Darlehen bei Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben, entstehen keine Kosten für die Neueintragung oder Übertragung der Grundschuld. Bei einem Wechsel der Bank wird der Grundbucheintrag kostenpflichtig angepasst.
Voraussetzungen für den Abschluss eines Forward-Darlehens
Grundsätzlich gelten für eine Anschlussfinanzierung dieselben
Voraussetzungen wie für den Abschluss der ursprünglichen Baufinanzierung. Weil
die Kreditsumme nun in der Regel wesentlich geringer ist, ist jedoch auch die
Kreditvergabe meist einfacher. So müssen Sie nicht immer zusätzliches
Eigenkapital einbringen. Die wesentlichen Voraussetzungen sind:
- eine gute Bonität
- ein sicheres Einkommen in ausreichender Höhe
- Eintrag einer Grundschuld auf die Immobilie
Sie möchten Planungssicherheit beim Abzahlen Ihrer Immobilie?
Häufige Fragen zum Thema Forward-Darlehen
Was ist ein Forward-Darlehen?
Das
ist ein Kredit, der als eine Variante der Anschlussfinanzierung verwendet wird.
Dabei hat er die Besonderheit, dass er in der Regel bis zu fünf Jahre im Voraus
abgeschlossen werden kann. Im Umfeld steigender Zinsen kann das vorteilhaft
sein, um sich günstigere Konditionen für die Finanzierung der Restschuld in der
Zukunft zu sichern.
Wann ist ein Forward-Darlehen sinnvoll?
Es
ist sinnvoll, wenn die Zinsen beginnen, sich nach oben zu entwickeln. So können
sich Kundinnen und Kunden zum jeweiligen Zeitpunkt noch günstigere Konditionen
für ihre spätere Finanzierung oder die Umschuldung von einer anderen Bank
festschreiben.
Wann kann ich ein Forward-Darlehen beantragen?
Das
geht in der Regel von ein paar Monaten bis zu fünf Jahren im Voraus. Besprechen
Sie sich am besten mit Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin, um zu
analysieren, welches Vorgehen für Sie finanziell am günstigsten ist.
Was sind Forward-Zinsen?
Das
ist ein sehr geringer Zinsaufschlag, den Sie in der Regel für die
„Vorratshaltung“ Ihres Darlehens bezahlen.
Was ist ein Forward-Zuschlag?
Das
ist ein anderer Begriff für Forward-Zinsen. Forward-Zinsen bezeichnen den
Zinsaufschlag für die Bereithaltung Ihres Darlehens im Voraus.
Was muss ich bei der Anschlussfinanzierung beachten?
Warten
Sie nicht bis kurz vor Ende der Zinsbindung ab, bevor Sie sich mit dem Thema
Anschlussfinanzierung beschäftigen. Befassen Sie sich frühzeitig damit. Bis zu
fünf Jahre im Voraus können Sie einen Forward-Kredit abschließen und damit –
bei einem günstigen Zeitpunkt und steigenden Zinsen – unter Umständen mehrere
tausend Euro bei der Anschlussfinanzierung sparen. Ihr Sparkassen-Berater oder
Ihre -Beraterin analysiert gern gemeinsam mit Ihnen, was für Sie am günstigsten
ist. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Bis zu 60 Monate – das sind fünf Jahre – im Voraus können Sie einen Forward-Kredit abschließen und damit – bei einem günstigen Zeitpunkt und steigenden Zinsen – unter Umständen mehrere tausend Euro bei der Anschlussfinanzierung sparen. Meist wählen Kreditnehmerinnen und -nehmer eine Forward-Periode zwischen 1 und 3 Jahren. Aber auch geringere Vorlaufzeiten von nur ein paar Monaten sind möglich.
Für Zinssicherheit des Kredits wird ein geringer Forward-Aufschlag von aktuell maximal 0,03 Prozent pro Monat fällig. Er akkumuliert sich über die entsprechende Laufzeit.