Wohn-Riester
Mit staatlichen Zulagen Eigenheim kaufen oder bauen
Den barrierearmen und altersgerechten Umbau finanzieren
Neu: energetische Sanierung finanzieren
Die eigenen vier Wände als Altersvorsorge
Alle Inhalte im Überblick
Der sichere Weg ins selbstgenutzte Eigenheim mit staatlicher Förderung
Mietfreies Wohnen kann ein sinnvoller Bestandteil der Altersvorsorge sein. Das sieht auch der Staat: Mit Wohn-Riester (auch: Eigenheimrente) gewährt er hohe Zulagen und Steuervorteile für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie – und um diese abzubezahlen. Sie können damit auch Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft kaufen – oder ein Dauerwohnrecht erwerben, zum Beispiel in einem Seniorenheim.
Seit 2024 können damit außerdem verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem das Dämmen der Immobilie, das Erneuern von Türen und Fenster oder eine neue Heizung, wenn die bisherige älter als zwei Jahre ist. Sie können Ihr Zuhause mit der Wohn-Riester-Förderung aber auch barrierearm und altersgerecht umbauen.
Ihre Vorteile mit Wohn-Riester:
- Hohe Zulagen für Ihr Eigenheim
Förderberechtigte erhalten bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr – plus eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und einmalig 200 Euro Starter-Bonus bei Abschluss im Alter von unter 25 Jahren.
- Mögliche Steuervorteile
Einzahlungen in den Riester-Vertrag können Sie unter Umständen auch in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen.
- Verschiedene Einsatzmöglichkeiten
Mit Ihrem Riester-Guthaben können Sie Ihr selbstgenutztes Eigenheim kaufen oder bauen, aber auch nach Möglichkeit einen anderen Immobilienkredit für dieses umschulden beziehungsweise Sondertilgungen für diesen Kredit leisten, Ihr Zuhause barrierearm umbauen oder bestimmte Maßnahmen einer energetischen Sanierung umsetzen.
- Verschiedene Vertragsarten
Wohn-Riester können Sie in Verbindung mit Bausparen in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag verwenden, um Eigenkapital für Ihre Immobilie anzusparen, aber auch um ein Wohn-Riester-Bauspardarlehen beziehungsweise einen Wohn-Riester-Darlehensvertrag zu tilgen. Sie können Wohn-Riester auch mit einer klassischen Riester-Rentenversicherung, einem Riester-Banksparplan oder Riester-Fondssparplan nutzen.
- Bürgergeld- und insolvenzsicher
Bei Bezug von Bürgergeld (früher: Hartz IV) oder Insolvenz bleibt Ihr gespartes Geld im Riester-Vertrag erhalten. Dieses gehört in der Ansparphase zum Schonvermögen.
Packen Sie Ihre Altersvorsorge an
Förderberechtigte: Wer die Förderungen bekommen kann
Wohn-Riester kann sich vor allem lohnen, wenn Sie in den Genuss der vollen staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile kommen können. Das ist unter anderem der Fall, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
- Sie sind Beamter oder Beamtin.
- Sie sind Frührentnerin oder Frührentner.
- Sie sind in Elternzeit oder beziehen Arbeitslosengeld (dabei gelten weitere Fördervoraussetzungen).
- Sie sind mit jemandem verheiratet oder verpartnert, der oder die förderberechtigt ist und ebenfalls mit einem eigenen Vertrag riestert.
Axel Guthmann (Verbandsdirektor LBS), wann und für wen ist Wohn-Riester sinnvoll?
Mehr Geld im Alter
So funktioniert Wohn-Riester
Sie sind förderberechtigt? Dann bekommen Sie die maximalen Förderungen, wenn Sie einen Riester-Vertrag abschließen und jährlich 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal aber 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen einzahlen.
In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die volle staatliche Förderung: jedes Jahr 175 Euro Grundzulage. Außerdem können Sie für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, zusätzlich 185 Euro Kinderzulage pro Jahr bekommen, für danach geborene Kinder sind es sogar 300 Euro pro Jahr. Zusätzlich können Sie in den Genuss von steuerlichen Vorteilen kommen. Geben Sie Ihre geleisteten Riester-Beiträge dafür in der Ansparphase in Ihrer Steuererklärung in Anlage AV als Sonderausgaben an.
Damit die Zulagen Ihrem jeweiligen Riester-Vertrag gutgeschrieben werden (beim Bausparen zum Beispiel Ihrem Wohn-Riester-Bausparvertrag), müssen Sie entweder jährlich bei der Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag stellen oder einmalig unseren Dauerzulagenantrag ausfüllen. Dann erledigen wir das für Sie.
Wenn Sie Ihr Riester-Guthaben schließlich für Ihr Immobilienprojekt nutzen möchten, müssen Sie vorab bei der Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Entnahme stellen. Wichtig ist, dass Sie dabei verschiedene Fristen einhalten. Wir haben Ihnen diese unten in einer Tabelle zusammengestellt. Nachdem die Zulagenstelle den Antrag geprüft und einen Bescheid ausgestellt hat, können Sie sich direkt an Ihren Anbieter für Riester (etwa die LBS bei einem LBS-Riester-Bausparvertrag) wenden, um sich das Wohn-Riester-Guthaben auszahlen zu lassen.
Tipp: Ein Wohn-Riester-Bausparvertrag für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie, für deren barrierearmen und altersgerechten Umbau oder aber für Maßnahmen der energetischen Sanierung? Im Wohn-Riester-Artikel der Landesbausparkasse (LBS) erfahren Sie, was Sie bei den jeweiligen Maßnahmen beachten sollten. In der Regel reicht dabei das Geld aus dem Riester-Vertrag allein nicht aus. Erfahren Sie auf unserer Seite zur Baufinanzierung mehr über Ihre zusätzlichen Möglichkeiten.
In 3 Schritten: Wohn-Riester-Vertrag abschließen
- 1 Beratung
Nutzen Sie die kostenlose Beratung zur Sparkassen-Altersvorsorge. Wir zeigen Ihnen verschiedene Optionen, um zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung für Ihr Alter vorzusorgen. Gern analysieren wir, ob Riester beziehungsweise Wohn-Riester oder eine andere Möglichkeit am besten zu Ihnen passt.
- 2 Entscheidung
Wählen Sie den gewünschten Altersvorsorgevertrag aus. Nehmen Sie sich dafür ruhig Zeit und stellen Sie unbedingt alle Ihre Fragen. Wir beraten Sie gern.
- 3 Abschluss
Wenn Sie sich für einen Wohn-Riester-Bausparvertrag entschieden haben sollten, müssen Sie nach Abschluss die Riester-Zulage entweder für jedes Beitragsjahr neu bei der Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Oder Sie füllen einmalig unseren Dauerzulagenantrag aus und wir erledigen das für Sie.
Tipp: Prüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob Ihr Wohn-Riester-Vertrag noch optimal auf Sie zugeschnitten ist. So wirken sich Einkommensänderungen auf die Beiträge aus, die Sie einbezahlen müssen, um die maximale Zulage zu erhalten. Wenn Sie ein Kind bekommen, können Sie zusätzlich die Kinderzulage erhalten. Teilen Sie uns mit, wenn sich etwas an Ihrer Situation geändert hat.
Diese Fristen gelten für die Entnahme bei Riester für die eigene Immobilie
Für die Tilgung einer Baufinanzierung für die selbstgenutzte Immobilie
Für diesen Fall gelten die obigen Fristen nicht. Sie müssen die Baufinanzierung jedoch maximal 3 Jahre vor und spätestens 3 Jahre nach dem Bau oder Kauf der Immobilie aufgenommen haben.
So beantragen Sie die Entnahme der Wohn-Riester-Förderung
- Berücksichtigen Sie die obigen Fristen.
- Stellen Sie den Antrag auf Entnahme online bei der Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie erfahren im Formular, welche Nachweise Sie dafür erbringen müssen.
- Nachdem die Zulagenstelle den Antrag geprüft und einen Bescheid ausgestellt hat, können Sie sich direkt an Ihren Anbieter für Riester (etwa die LBS bei einem LBS-Wohn-Riester-Bausparvertrag) wenden, um sich das Wohn-Riester-Guthaben auszahlen zu lassen.
- Sie können nun für eine weitere Maßnahme in der Zukunft erneut riestern oder den Vertrag kündigen.
Hinweis: Je nach Verwendungszweck bestehen unterschiedliche Mindestentnahmesummen. Zur Tilgung einer Baufinanzierung können Sie beispielsweise ab mindestens 3.000 Euro entnehmen. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Abschnitt „Häufige Fragen“.
Fragen und Antworten zum Kakaopreis
Sowohl Wohn-Riester als auch die Riester-Rente sind Möglichkeiten einer privaten Altersvorsorge. Es handelt sich lediglich um unterschiedliche Vertragsarten. In Bezug auf die Höhe der erhaltenen staatlichen Förderungen gibt es keine Unterschiede. Welche Form von Riester besser zu Ihnen passt, hängt von Ihren persönlichen Zielen ab:
- Das Geld aus der Wohn-Riester-Förderung können Sie mit dazu verwenden, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder zu bauen, damit Sie später selbst darin wohnen können, ohne Miete bezahlen zu müssen. Sie können die Baufinanzierung dieser Immobilie tilgen, sie barrierearm und altersgerecht umbauen oder bestimmte Maßnahmen zur energetischen Sanierung umsetzen. Das geht beispielsweise mit einem für Wohn-Riester zertifizierten Bausparvertrag.
- Mit einer Riester-Rente können Sie im Alter in den Genuss einer lebenslangen monatlichen Rente kommen, die Ihnen gegebenenfalls zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente ausbezahlt wird. Das geht beispielsweise mit einem Riester-Fondsspar- oder einem Riester-Banksparplan.
Hinweis: Sie haben einen Riester-Vertrag für eine Riester-Rente abgeschlossen, möchten nun aber doch lieber für den Kauf einer selbst genutzten Immobilie gefördert werden? Kein Problem, das ist möglich. Wir beraten Sie gern.
Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, KfW-Förderung – in unseren Themenartikeln geben wir Ihnen einen Überblick über verschiedene Maßnahmen zur staatlichen Bauförderung. Bitte beachten Sie, dass die Förderungen oft nicht kombinierbar sind. Wenn Sie beispielsweise für die energetische Sanierung eine KfW-Förderung nutzen, können Sie nicht für dieselbe Maßnahme auch Wohn-Riester-Guthaben verwenden. Wir beraten Sie gern zu den optimalen Förderungen für Ihr Vorhaben.
Die entnommenen Wohn-Riester-Beträge werden nachgelagert besteuert. Sie werden dafür in einem sogenannten „Wohnförderkonto“ erfasst und bis zum Rentenbeginn des Riester-Vertrags mit einem jährlichen Zinssatz von 2 Prozent aufgestockt. Zum vertraglich vereinbarten Renteneintritt müssen Sie den Betrag im Wohnförderkonto versteuern. Dabei können Sie von einem Rabattangebot profitieren: Wahlweise leisten Sie den gesamten Steuerbetrag auf einmal und zahlen 30 Prozent weniger. Oder Sie versteuern das Wohnförderkonto jedes Jahr in kleinen Schritten bis zu Ihrem 85. Lebensjahr.
Für die volle Riester-Förderung müssen Sie jährlich mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen (bis maximal 2.100 Euro) als Beitrag einzahlen. Die staatliche Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Es gibt zusätzliche Zulagen für Kinder.
Bei der Entnahme gelten je nach Vorhaben unterschiedliche Mindestbeträge. Für eine Verwendung zum Kauf oder Bau einer Immobilie oder zur Tilgung einer Baufinanzierung müssen Sie mindestens 3.000 Euro entnehmen. Diese Summe müssen Sie also (inklusive der Zulagen) im Vertrag haben. Verwenden Sie das Geld für den altersgerechten Umbau oder bestimmte unterstützte Maßnahmen der energetischen Sanierung Ihrer selbstgenutzten Immobilie, müssen Sie mindestens 6.000 Euro entnehmen, wenn der Kauf oder Bau maximal 3 Jahre zurückliegt. Liegt er länger zurück, liegt die Mindestgrenze sogar bei 20.000 Euro. Diesen Betrag müssen Sie also im Riester-Vertrag haben, um solche Maßnahmen mit dem Geld umsetzen zu können. Der altersgerechte Umbau oder die energetische Sanierung muss außerdem bestimmte Vorgaben erfüllen.
Ein möglicher Nachteil ist, dass das Geld zweckgebunden ist und die Regeln je nach Verwendung relativ komplex sind. Beim Bau oder Kauf einer Immobilie muss diese beispielsweise langfristig selbst genutzt werden. Eine Vermietung der Immobilie ist unter bestimmten Umständen für eine befristete Zeit erlaubt. Wenn Ihre Ziele nicht mit denen aus der Wohn-Riester-Förderung übereinstimmen, kann diese Zweckbindung als unflexibel wahrgenommen werden. Im Auge behalten sollten Sie auch, dass Sie einen etwa für den Immobilienkauf entnommenen Wohn-Riester-Betrag später versteuern müssen.