Betriebliche Altersvorsorge
Lebenslange Rente oder einmalige Kapitalzahlung
bAV-Zahlung wird vom Unternehmen bezuschusst
Kein Verlustrisiko
Mehr Rente durch staatlich geförderte Steuervorteile und Zuschüsse vom Arbeitgeber
Alle Inhalte im Überblick
Das macht die betriebliche Altersvorsorge aus
Die betriebliche Altersversorgung ist eine von vielen Formen der Altersvorsorge, bei der die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin beziehungsweise einem Arbeitnehmer finanzielle Leistungen zur Absicherung im Alter, bei Invalidität oder zur Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung stellt. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sorgen Sie also mithilfe des Betriebs für Ihr Alter vor – zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Denn die wird für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kaum ausreichen, um im Alter zumindest den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können. Begrifflich wird sowohl von betrieblicher „Altersversorgung“ als auch von betrieblicher „Altersvorsorge“ gesprochen – ist dasselbe.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
- Zuschuss vom Unternehmen
Ihre Chefin beziehungsweise Ihr Chef muss die betriebliche Altersversorgung zu mindestens 15 Prozent bezuschussen.
- Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
Sollte Ihnen vor Renteneintritt etwas zustoßen, sind Ihre Angehörigen in vielen Verträgen abgesichert.
- Zum Teil sozialabgaben- und steuerfrei
Der steuerfreie Höchstbetrag liebt bei 282 Euro im Monat.
Arten der betrieblichen Altersvorsorge
Die Betriebsrente
Meist sind es die größeren Unternehmen mit vielen, oft langjährigen Mitarbeitenden, die Ihren Angestellten eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung anbieten. Auf diese sogenannte Betriebsrente fällt zwar später Einkommensteuer an, das Netto ist dann aber geschenktes Geld. Wird dies von der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber angeboten, lohnt sich die Inanspruchnahme auf jeden Fall.
Bietet Ihr Betrieb keine Betriebsrente an, können Sie auch auf eigene Faust zusätzlich fürs Alter vorsorgen. Abgesehen von staatlich geförderten Maßnahmen wie der Riester-Rente oder privaten Vorsorgemodellen wie einem flexiblen Fondssparplan können Sie die sogenannte Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen. Denn: Bieten Unternehmen keine betriebliche Altersversorgung an, müssen sie zumindest eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung ermöglichen.
Die Entgeltumwandlung
Die Entgeltumwandlung bedeutet, dass Sie jeden Monat einen Teil Ihres Bruttogehalts über Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihren Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen.
Der große Vorteil dabei: Da der Beitrag zur bAV Ihrem Bruttogehalt entnommen wird, fallen auf diesen Betrag weder Sozialabgaben noch Einkommensteuer an. Somit verringert sich Ihr Bruttogehalt und Sie zahlen entsprechend weniger Steuern und Abgaben. Eingezahlt wird der Beitrag zur bAV meist in eine Renten- oder Lebensversicherung, oft in Form einer Direktversicherung über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber. Seit 2022 sind Unternehmen bei Neu- und Bestandsverträgen zu einem Zuschuss von mindestens 15 Prozent bei der Finanzierung der kapitalgedeckten bAV durch die Entgeltumwandlung verpflichtet. Zuvor galt das nur für Neuverträge ab 2019.
Packen Sie Ihre Altersvorsorge an
Für alle Schritte vorbereitet
- Sprechen Sie mit Ihrer Vorgesetzten oder Ihrem Vorgesetzen
Zuerst sollten Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber sprechen. Die sind meist gut informiert und können Ihnen einen ersten Einblick geben.
- Entscheiden Sie, welche Form der bAV zu Ihnen passt
Eine monatliche Betriebsrente kann erheblich zum Einkommen im Alter beitragen. Sie können aber auch die Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen.
- Schließen Sie die betriebliche Altersvorsorge ab
Meist gestaltet sich der Abschluss unkompliziert – Sie müssen sich lediglich entscheiden, in welcher Höhe Sie monatlich einzahlen möchten.
Sie haben noch Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge?
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Was versteht man unter einer betrieblichen Altersvorsorge?
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Art Zusatzrente, die mithilfe staatlicher Förderung und gegebenenfalls einem Arbeitgeberzuschuss über den Betrieb abgeschlossen werden kann. Diese Möglichkeit der Altersversorgung ist ein wichtiger Zusatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, da diese oft nicht ausreicht, um auch im Alter für eine gesunde Finanzlage zu sorgen. Mit der bAV haben Sie die Möglichkeit, Ihre Pensionskasse aufzustocken.
Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses können Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsrente vereinbaren, um im Alter daraus finanzielle Leistungen zu beziehen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, das Unternehmen finanziert die bAV für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstständig (arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) und zahlt ab Renteneintritt eine Betriebsrente aus (auch Einmalzahlungen sind unter Umständen möglich). Oder die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen im Rahmen einer Entgeltumwandlung monatlich einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine Rentenversicherung ein.
Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Bietet Ihr Unternehmen Ihnen eine Betriebsrente an, ist dies im Grunde geschenktes Geld und eine Inanspruchnahme zur Altersvorsorge lohnt in jedem Fall. Haben Sie allerdings „nur“ die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung über Ihre neue Arbeitgeberin beziehungsweise Ihren neuen Arbeitgeber, sollten Sie sich vorher ausführlich beraten lassen.
Wie hoch ist die betriebliche Altersvorsorge?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab. Sie können dies auf Basis Ihrer individuellen Situation berechnen oder Ihre Sparkasse bei einer persönlichen Beratung um Hilfe bitten.
Ist meine Arbeitgeberin oder mein Arbeitgeber zur bAV verpflichtet?
Ja. Ihre Vorgesetzte beziehungsweise Ihr Vorgesetzter ist seit 2022 zur Bezuschussung der betrieblichen Altersversorgung mit mindestens 15 Prozent verpflichtet – sowohl bei Neu- als auch Bestandsverträgen.
Wer zahlt die betriebliche Altersvorsorge?
Das kommt darauf an, welche Form der Altersvorsorge von Ihrem Unternehmen angeboten wird. Einige Unternehmen bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Betriebsrenten an, für die die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber alle Beiträge komplett übernimmt. Andere wiederum unterstützen Sie dabei, einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine zusätzliche Rentenversicherung einzuzahlen und leisten lediglich den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent.
Wie viel sollte man in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen?
Wie viel Sie in die bAV einzahlen, hängt von Ihren finanziellen Kapazitäten ab. Als Faustregel gilt: Damit sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt, sollte sich Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber mit 20 Prozent beteiligen.
Wie wird die bAV versteuert?
In der betrieblichen Altersversorgung muss für die Steuererklärung zwischen der Ansparphase und der Auszahlphase unterschieden werden. In der Ansparphase sind im Rahmen der Entgeltumwandlung Beiträge in Höhe von bis zu acht Prozent steuerfrei und bis zu vier Prozent sozialversicherungsfrei – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für das Jahr 2022 liegt die steuerliche Grenze bei 6.768 Euro im Jahr.
In der Auszahlphase ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig. Die gute Nachricht: Im Alter ist das Einkommen meist geringer, sodass ein niedrigerer Steuersatz herangezogen wird. Allerdings müssen Sie auch Abgaben an die Krankenkasse leisten, sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein. Einzige Ausnahme: Liegt Ihre Betriebsrente monatlich unter 164,50 Euro und damit innerhalb des geltenden Freibetrags, wird keine Abgabe an die Krankenkasse fällig.
Wo gebe ich die bAV in der Steuererklärung an?
In der Steuererklärung geben Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge in der Anlage R-AV/bAV an.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel oder Auslandaufenthalten?
Wenn Sie häufig Ihren Arbeitsplatz wechseln, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel kann die neue Arbeitgeberin oder der neue Arbeitgeber die Versorgung vom vorherigen Arbeitsplatz vollständig übernehmen. In diesem Fall läuft Ihr Vertrag wie gehabt weiter. Eine andere Möglichkeit ist die Übertragung des bereits vorhandenen Versorgungsbetrags, wodurch aber bei einem Jobwechsel ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss. Der alte Vertrag wird dann nicht mehr über den Betrieb bespart. Dazu muss die neue Chefin oder der neue Chef eine neue wertgleiche Zusage erteilen, in die das übertragene Versorgungskapital eingezahlt wird. Je nach Durchführungsweg können Sie den Vertrag auch privat weiterführen.