Direktversicherung
Erfüllt die Pflicht einer Möglichkeit zur Entgeltumwandlung
Spart Sozialabgaben und Steuern
Fördert die Unternehmensbindung der Belegschaft
Die Direktversicherung erleichtert die Altersversorgung
Alle Inhalte im Überblick
Die Direktversicherung ist ein schlankes und flexibles Vorsorgemodell der betrieblichen Altersvorsorge (bAV): Sowohl Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Sie können Beiträge einzahlen. Und sparen dabei in der Regel Steuern und Sozialabgaben.
Vorteile mit einer Direktversicherung für Arbeitgeber
- Einhaltung gesetzlicher Pflichten
Sie kommen Ihrer gesetzlichen Pflicht nach, auf Wunsch eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anzubieten.
- Sozialausgaben einsparen
Sie sparen mit der Bruttoentgeltumwandlung etwa 15 Prozent Sozialabgaben ein.
- Steuerlich absetzbar
Sie können Ihre Beiträge als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
- Bessere Unternehmensbindung
Sie haben damit die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter längerfristig an das Unternehmen zu binden.
- Attraktivität
Sie fördern ein gutes Unternehmensimage.
- Rundum Service
Die Verwaltung und Abwicklung übernehmen unsere Versicherer für Sie. Diese legen für Sie das Geld an, verwalten es und nehmen später auch an Ihrer Stelle die Auszahlung der Renten vor.
Vorteile einer Direktversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Verbesserung der Altersvorsorge
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Altersvorsorge unter Umständen entscheidend aufbessern.
- Steuerersparnisse
Weil die Beiträge in der Regel direkt vom Bruttogehalt eingezogen werden, sparen ihre Mitarbeitenden Steuern und Sozialabgaben.
- Möglichkeit zur Riester-Förderung
Leisten sie hingegen Beiträge aus ihrem Nettogehalt, ist eine staatliche Riester-Förderung möglich. Es gelten Fördervoraussetzungen.
- Berufsunfähigkeit absichern
Je nach Ausgestaltung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in manchen Fällen auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit in der Direktversicherung absichern.
- Anspruch auf Betriebsrente
Bei Arbeitslosigkeit bleiben die Ansprüche auf die Betriebsrente bestehen und dürfen prinzipiell nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
- Rund um geschützt
Geht Ihr Unternehmen Konkurs, bleibt die Versicherung dennoch unangetastet bestehen.
Ihre Beschäftigten haben grundsätzlich das Recht, Teile ihres Gehalts für eine betriebliche Altersvorsorge (auch: Betriebsrente) zu nutzen, wenn sie das wünschen (auch: „Recht auf Entgeltumwandlung“ genannt) und es geltenden Tarifverträgen nicht entgegensteht. Mit einer Direktversicherung können Sie dann Ihrer Pflicht nachkommen, eine Möglichkeit dazu zu schaffen. Sie sorgen bequem über eine externe Rentenversicherung vor. Scheidet jemand aus dem Unternehmen aus, können die Versorgungsansprüche unkompliziert auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Die Abwicklung und Verwaltung sind mühelos, weshalb die Direktversicherung häufig von kleinen und mittleren Unternehmen gewählt wird.
Ein großer Vorteil ist außerdem, dass Sie Ihre eigenen Beiträge für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. Die Direktversicherung hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Bilanz.
Tipp: Ein Insolvenzschutz über den Pensionssicherungsverein ist in der Regel nicht nötig. Das spart Kosten.
Komfortabel für Sie und Ihre Belegschaft
So funktioniert die Direktversicherung
Getragen und verwaltet wird Ihre Direktversicherung beispielsweise von einem Lebensversicherer der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie schließen dort auf Wunsch Ihres Arbeitnehmers oder Ihrer Arbeitnehmerin eine Renten- oder Lebensversicherung auf deren oder dessen Leben ab. Unter Umständen sind dabei auch Fondsverträge möglich.
Die Beiträge Ihrer Beschäftigten überweisen Sie in der Regel direkt von deren Bruttogehalt. Weil die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) teilweise von Sozialabgaben befreit sind, reduziert sich auch der Arbeitgeberanteil. Diesen Vorteil sollen die Unternehmen an ihre Beschäftigten weitergeben – in Form eines Arbeitgeberzuschusses von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Ausnahmen bilden tarifvertragliche Regelungen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, einen Zuschuss zu Entgeltumwandlungsvereinbarungen zu leisten, soweit sie dadurch Sozialversicherungsabgaben sparen.
Was die Direktversicherung abdeckt
Steuer- und sozialabgabenfrei bleiben Sparbeiträge in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung West (aktuell 90.600 Euro). Konkret bedeutet das, dass momentan Sparbeiträge von bis zu 3.624 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei sind (Stand 2024).
Voraussetzung: Das Jahresgehalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin liegt unter der BBG für die gesetzliche Rentenversicherung (aktuell 90.600 Euro West und 89.400 Euro Ost) und für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (62.100 Euro; Stand 2024). Zusätzlich können Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel jedes Jahr weitere 4 Prozent der BBG steuerfrei in den Vertrag sparen. Eine weitere Steuerförderung erhalten Sie als Arbeitgeber, wenn Sie mit dem Vertrag Beschäftigten mit maximal 2.575 Euro Bruttogehalt monatlich zu einer bAV verhelfen. Für Ihre zusätzlichen Beiträge bis 960 Euro pro Jahr und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie dann 30 Prozent Ihres Arbeitgeberanteils steuerlich verrechnen. Dabei muss Ihr Arbeitgeberanteil pro Jahr bei mindestens 240 Euro liegen.
Ab Rentenbeginn bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür lebenslang eine Betriebsrente ausbezahlt. Bei Arbeitgeberwechseln kann die Versicherung übertragen werden. Im Fall der Arbeitslosigkeit können die Beitragszahlungen ausgesetzt werden oder der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin kann selbst weiter einzahlen.
Tipp: Unter Umständen können Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vertrag einen Schutz im Todesfall vereinbaren. In diesem Fall zahlt die Direktversicherung eine vereinbarte Summe an die Angehörigen aus.
Wer braucht eine Direktversicherung?
Diese kann je nach Ausgestaltung für jeden hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin im Rahmen der Altersvorsorge sinnvoll sein, um die bestehende Rentenlücke zu schließen. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anzubieten, wenn die Arbeitnehmerseite das wünscht und es geltenden Tarifverträgen nicht entgegensteht. Sie sparen dabei in der Regel Sozialabgaben, können diese Ersparnis aber durch den Arbeitgeberzuschuss teilweise oder ganz an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben.
Absicherung für Ihre Mitarbeitenden
Häufige Fragen zur Direktversicherung
Was versteht man unter Direktversicherung?
Sie ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der monatliche Beitrag in der Regel direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin abgeführt wird. Dadurch sparen Arbeitgeber und Beschäftigte Steuern und Sozialabgaben. Weil der Arbeitgeber ebenfalls einen Beitrag einzahlt, kann eine gute Rendite für die Beschäftigten erzielt werden. Die Direktversicherung zahlt die Rente ab Renteneintritt lebenslang monatlich aus. Für Unternehmen hat die Versicherung außerdem den Vorteil, dass Verwaltung und Abwicklung mühelos sind und sie damit ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen können, eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anzubieten.
Wie sinnvoll ist eine Direktversicherung?
Grundsätzlich ist sie sehr sinnvoll. Der Arbeitgeber erfüllt damit seine gesetzliche Pflicht, eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anzubieten. Dabei kann er Sozialabgaben und Steuern sparen und gleichzeitig bei der Belegschaft die Identität mit dem Unternehmen stärken. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann die Direktversicherung eine sinnvolle Möglichkeit zur Altersvorsorge sein, die sich insbesondere bei hohen Zuschüssen durch den Arbeitgeber lohnen kann. Sie bekommen damit ab Renteneintritt lebenslang eine Betriebsrente ausbezahlt.
Wann ist eine Direktversicherung steuerfrei und sozialversicherungsfrei?
Sozialabgabenfrei bleiben in der Regel Sparbeiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung West. Darauf wird auch keine Lohnsteuer fällig. Zusätzlich können Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel jedes Jahr weitere 4 Prozent der BBG steuerfrei in den Vertrag sparen.
Was zahlt der Arbeitgeber bei einer Direktversicherung?
Der gesetzliche Pflichtanteil liegt bei 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Ausnahmen bilden tarifvertragliche Regelungen. Der Pflichtanteil gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber durch die Direktversicherung Sozialversicherungsbeiträge spart. Einige Unternehmen haben sich freiwillig zur Leistung höherer Beiträge verpflichtet, manche übernehmen die Beitragszahlungen auch komplett.
Ist eine bAV eine Direktversicherung?
Das ist zwar häufig der Fall, aber nicht zwangsläufig so. Neben der Direktversicherung gibt es vier weitere Möglichkeiten zur bAV:
- Direktzusage: Hier ist das Unternehmen selbst Träger der bAV.
- Pensionskasse: Dabei nutzen Sie spezielle staatlich kontrollierte Renten- oder Lebensversicherungen, beispielsweise der Sparkassen Pensionskasse AG.
- Pensionsfonds: Ein Teil der Beiträge wird in Wertpapieren angelegt. Auch das bietet beispielsweise die Sparkassen Pensionskasse AG an.
- Unterstützungskasse: Hier ist eine unbegrenzte, lohnsteuerfreie Beitragszahlung möglich. Das geht auch in Kombination – beispielsweise mit einer Direktversicherung.
Wer schließt eine Direktversicherung ab?
Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer eine Betriebsrente wünschen, liegt die genaue Ausgestaltung beim Arbeitgeber. Dabei kann er bei unseren Versicherern zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen. Gern beraten wir Sie, welche Optionen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Ihrer Sparkasse.
Wird die Direktversicherung auf die Rente angerechnet?
Zunächst ist hier wichtig zu beachten: Mit einer Direktversicherung können Sie Ihre Rente unter Umständen gut aufbessern. Wenn Ihre Beiträge aus Ihrem Bruttogehalt abgeführt werden, sparen Sie außerdem in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. Letztere haben allerdings Einfluss auf Ihre gesetzliche Rente: Zahlen Sie weniger Sozialabgaben, zahlen Sie auch weniger in die gesetzliche Rente ein – und bekommen später weniger ausbezahlt. Wer im Alter auf die staatliche Grundsicherung angewiesen ist, bekommt aktuell monatlich bis zu rund 220 Euro aus freiwilligen Altersvorsorge-Verträgen anrechnungsfrei.