Betriebliche Altersversorgung
Senkung der Lohnnebenkosten
Attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung
Imageförderung Ihres Unternehmens
Machen Sie aus der Pflicht eine Kür
Alle Inhalte im Überblick
Ein Gewinn für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und für Sie
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Sie sichert Ihre Angestellten zusätzlich zur gesetzlichen Rente finanziell fürs Alter ab. Aber auch Sie profitieren von der betrieblichen Altersversorgung.
Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung
Senkung der Lohnnebenkosten
Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
Höhere Unternehmensverbundenheit
Attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung
Übernahme sozialer Verantwortung
Imageförderung Ihres Unternehmens
Neue Anreize
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft neue Anreize für eine betriebliche Altersversorgung. Damit Sie auch in kleinen und mittleren Unternehmen gang und gäbe wird. Dafür bietet der Staat jetzt bessere Bedingungen und erweitert seinen Förderrahmen.
Im Regelfall gehen die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung vom Bruttogehalt Ihres Mitarbeiters ab. Entgeltumwandlung ist der Fachbegriff dafür. Als Arbeitgeber sparen Sie Geld, weil weniger Lohnnebenkosten anfallen. Denn im Rahmen bestimmter Grenzen sind die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sozialversicherungsfrei, von Ihnen als Arbeitgeber finanzierte Beiträge im Durchführungsweg Unterstützungskasse und Direktzusage sogar in unbegrenzter Höhe.
Wer zahlt die betriebliche Altersversorgung?
Das können Sie entscheiden. Entweder Ihr Arbeitnehmer zahlt die Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung allein. Oder Sie beteiligen sich als Arbeitgeber an den Kosten für die betriebliche Altersversorgung. Manche Unternehmen übernehmen sie sogar ganz.
Ein Ziel – fünf Durchführungswege im Vergleich
Für die betriebliche Altersversorgung gibt es fünf mögliche Durchführungswege. Als Arbeitgeber bestimmen Sie, welchen davon Sie Ihren Mitarbeitern anbieten.
- Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließen Sie auf das Leben Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin und deren nahen Angehörige erhalten die Leistungen.
- Direktzusage
Die Direktzusage rentiert sich in der Regel vor allem für große Betriebe. Hier ist Ihr Unternehmen selbst Träger der betrieblichen Altersversorgung. Sie garantieren Ihren Mitarbeitern also eine Rente aus den Mitteln des Unternehmens.
- Pensionskasse
Hier nutzen Sie spezielle, staatlich kontrollierte Lebens- oder Rentenversicherungen. Als Arbeitgeber zahlen Sie dort für die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter ein. Die Mitarbeiter können freiwillig zuzahlen. Zu den Pensionskassen gehört zum Beispiel unsere Sparkassen Pensionskasse AG.
- Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds legt einen Teil der Beiträge in Wertpapieren an. So haben Ihre Mitarbeiter die Chance auf besonders hohe Renditen. Wir bieten diesen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in unserer Sparkassen Pensionsfonds AG an.
- Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse eignet sich insbesondere für Arbeitnehmerinnen und -nehmer mit hohem Einkommen, weil hier eine unbegrenzte, lohnsteuerfreie Beitragszahlung möglich ist.
Auch in Kombination mit einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds ist die Unterstützungskasse interessant. So kann für die Entgeltumwandlung der Belegschaft beziehungsweise für eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung die steuerliche Förderung des anderen Durchführungsweges vollumfänglich erhalten bleiben.
Überdies ist die Unterstützungskasse für Arbeitgeber im kommunalen öffentlichen Dienst, im Bereich der Kirchen oder im Bereich der Sparkassen, die die zusätzliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über sogenannte Zusatzversorgungskassen (ZVK) durchführen, eine attraktive Lösung für die Entgeltumwandlung, da es keine steuerlichen Wechselwirkungen mit den Pflichtbeiträgen zur ZVK gibt.
Unsere Unterstützungskasse sorgt für eine lückenlose Finanzierung der Versorgungsleistungen über Rückdeckungsversicherungen bei den Versicherern der Sparkassen-Finanzgruppe.
Auch im kommunalen öffentlichen Dienst droht vielen Beschäftigten eine Versorgungslücke. Mit der Sparkassen-Kommunalrente können Sie als Arbeitgeber ihnen bei der Schließung dieser Lücke zur Seite stehen: Mit überschaubarem Aufwand erfüllen Sie die tarifvertraglichen Anforderungen, sparen Sozialabgaben – und präsentieren sich als attraktiver, zeitgemäßer Arbeitgeber. Sprechen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater bei Ihrer Sparkasse an oder informieren Sie sich bei Ihrem Partner des öffentlichen Versicherers.