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Eine junge Frau und zwei junge Männer arbeiten zusammen mit einem älteren Holzwerkstatttechniker in einer Werkstatt. Sie haben Holzblöcke vor sich.

Betriebliche Altersversorgung

  • Senkung der Lohnnebenkosten

  • Attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung

  • Imageförderung Ihres Unternehmens

Machen Sie aus der Pflicht eine Kür

Ein Gewinn für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und für Sie

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Sie sichert Ihre Angestellten zusätzlich zur gesetzlichen Rente finanziell fürs Alter ab. Aber auch Sie profitieren von der betrieblichen Altersversorgung.

Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung

  • Senkung der Lohnnebenkosten

  • Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar

  • Höhere Unternehmensverbundenheit

  • Attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung

  • Übernahme sozialer Verantwortung

  • Imageförderung Ihres Unternehmens

Neue Anreize

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft neue Anreize für eine betriebliche Altersversorgung. Damit Sie auch in kleinen und mittleren Unternehmen gang und gäbe wird. Dafür bietet der Staat jetzt bessere Bedingungen und erweitert seinen Förderrahmen.

Im Regelfall gehen die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung vom Bruttogehalt Ihres Mitarbeiters ab. Entgeltumwandlung ist der Fachbegriff dafür. Als Arbeitgeber sparen Sie Geld, weil weniger Lohnnebenkosten anfallen. Denn im Rahmen bestimmter Grenzen sind die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sozialversicherungsfrei, von Ihnen als Arbeitgeber finanzierte Beiträge im Durchführungsweg Unterstützungskasse und Direktzusage sogar in unbegrenzter Höhe.

Wer zahlt die betriebliche Altersversorgung?

Das können Sie entscheiden. Entweder Ihr Arbeitnehmer zahlt die Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung allein. Oder Sie beteiligen sich als Arbeitgeber an den Kosten für die betriebliche Altersversorgung. Manche Unternehmen übernehmen sie sogar ganz.

Ein Ziel – fünf Durchführungswege im Vergleich

Für die betriebliche Altersversorgung gibt es fünf mögliche Durchführungswege. Als Arbeitgeber bestimmen Sie, welchen davon Sie Ihren Mitarbeitern anbieten.

  1. Direktversicherung

    Bei der Direktversicherung schließen Sie auf das Leben Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin und deren nahen Angehörige erhalten die Leistungen.

  2. Direktzusage

    Die Direktzusage rentiert sich in der Regel vor allem für große Betriebe. Hier ist Ihr Unternehmen selbst Träger der betrieblichen Altersversorgung. Sie garantieren Ihren Mitarbeitern also eine Rente aus den Mitteln des Unternehmens.

  3. Pensionskasse

    Hier nutzen Sie spezielle, staatlich kontrollierte Lebens- oder Rentenversicherungen. Als Arbeitgeber zahlen Sie dort für die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter ein. Die Mitarbeiter können freiwillig zuzahlen. Zu den Pensionskassen gehört zum Beispiel unsere Sparkassen Pensionskasse AG.

  4. Pensionsfonds

    Ein Pensionsfonds legt einen Teil der Beiträge in Wertpapieren an. So haben Ihre Mitarbeiter die Chance auf besonders hohe Renditen. Wir bieten diesen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in unserer Sparkassen Pensionsfonds AG an.

  5. Unterstützungskasse

    Die Unterstützungskasse eignet sich insbesondere für Arbeitnehmerinnen und -nehmer mit hohem Einkommen, weil hier eine unbegrenzte, lohnsteuerfreie Beitragszahlung möglich ist.

    Auch in Kombination mit einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds ist die Unterstützungskasse interessant. So kann für die Entgeltumwandlung der Belegschaft beziehungsweise für eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung die steuerliche Förderung des anderen Durchführungsweges vollumfänglich erhalten bleiben.

    Überdies ist die Unterstützungskasse für Arbeitgeber im kommunalen öffentlichen Dienst, im Bereich der Kirchen oder im Bereich der Sparkassen, die die zusätzliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über sogenannte Zusatzversorgungskassen (ZVK) durchführen, eine attraktive Lösung für die Entgeltumwandlung, da es keine steuerlichen Wechselwirkungen mit den Pflichtbeiträgen zur ZVK gibt.

    Unsere Unterstützungskasse sorgt für eine lückenlose Finanzierung der Versorgungsleistungen über Rückdeckungsversicherungen bei den Versicherern der Sparkassen-Finanzgruppe.

Unsere Produkte zur betrieblichen Altersversorgung

Lachende Frau gibt einem Kollegen High Five und guckt dabei in die Kamera.

Mit einer Direktversicherung können sowohl Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Sie Beiträge einzahlen und Steuern sowie Sozialabgaben sparen.

  • Erfüllt die Pflicht einer Möglichkeit zur Entgeltumwandlung

  • Spart Sozialabgaben und Steuern

  • Fördert die Unternehmensbindung der Belegschaft

Frau mit Kopfhörern sitzt lächelnd und mit geschlossenen Augen auf einer Bank vor einem modernen Bürogebäude. Sie hat die Arme verschränkt und lehnt sich nach hinten.

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAv) gibt es eine Reihe an Möglichkeiten, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten können – so auch die Pensionszusage. Mit ihr sichern Sie Ihrer Belegschaft eine Versorgung im Alter zu.

  • Betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeitenden

  • Für Unternehmen mit vielen Führungskräften

  • Rückstellungen bilden und Steuern sparen

Lachende junge Frauen und ein junger Mann sitzen an einem Holztisch. Sie haben Laptops und Tassen vor sich.

Mithilfe des Pensionsfonds können Sie sowie Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen flexibel in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Damit sichern Sie sich die Chance auf überdurchschnittliche Renditen.

  •  Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge für Angestellte

  • Ihre Beteiligung an der Altersvorsorge Ihrer Arbeitnehmer

  • Mit der Option individueller Anlagewünsche

Foto einer Gruppe von Kollegen, die lachen und gemeinsam in einem Büro feiern. Sie werfen buntes Konfetti in die Luft.

Die Pensionskasse ermöglicht Unternehmen aller Branchen eine betriebliche Altersversorgung – ohne die Gründung einer eigenen Betriebsrentenkasse. Bieten Sie Ihren Beschäftigten eine Möglichkeit zusätzlicher Absicherung.

  • Betriebliche Altersversorgung bieten

  • Steuern und Sozialabgaben einsparen

  • Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter binden

Mann mittleren Alters, der an einem Holztisch sitzt und an einem Laptop arbeitet. Im Hintergrund sind viele Pflanzen.

Die Unterstützungskasse (UK) hat in der betrieblichen Altersversorgung die längste Tradition und bietet interessante Steuervorteile für Sie und Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • Attraktiv für Arbeitnehmer

  • Ausgaben sind absetzbar

  • Ansprüche sind geschützt

Sparkassen-Kommunalrente

Auch im kommunalen öffentlichen Dienst droht vielen Beschäftigten eine Versorgungslücke. Mit der Sparkassen-Kommunalrente können Sie als Arbeitgeber ihnen bei der Schließung dieser Lücke zur Seite stehen: Mit überschaubarem Aufwand erfüllen Sie die tarifvertraglichen Anforderungen, sparen Sozialabgaben – und präsentieren sich als attraktiver, zeitgemäßer Arbeitgeber. Sprechen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater bei Ihrer Sparkasse an oder informieren Sie sich bei Ihrem Partner des öffentlichen Versicherers.

Wir beraten Sie gern

Am besten bieten Sie Ihren Angestellten aktiv eine betriebliche Altersversorgung an. So beeinflussen Sie die Wahl des Durchführungs­weges und finden die für Ihr Unternehmen passende Lösung. Ihre Sparkasse unterstützt Sie gerne.
Zu meiner Sparkasse

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