Die Schritte zum eigenen Unternehmen unterscheiden sich unter anderem abhängig davon, ob Sie eine Neugründung planen, Franchisegründer oder -gründerin sind oder eine Unternehmensnachfolge antreten.
Wenn Sie neu gründen, brauchen Sie in der Regel unter anderem eine gute Geschäftsidee, Marktkenntnisse, einen Businessplan, häufig eine Finanzierung sowie in manchen Fällen bestimmte Genehmigungen, bevor Sie Ihr eigenes Unternehmen anmelden können.
Die Sparkassen unterstützen Existenzgründerinnen und -gründer beim kompletten Prozess. Neben dem Abschluss Ihres Geschäftskontos können Sie über uns Finanzierungen unter Berücksichtigung öffentlicher Fördermittel beantragen sowie maßgeschneiderte Versicherungen bekommen.
1. Eine passende Geschäftsidee entwickeln
Am Anfang steht die Geschäftsidee. Entwickeln Sie Ihre Idee und erarbeiten Sie systematisch Ihr Geschäftsmodell. Ihr Vorhaben wird damit greifbarer. Schreiben Sie alles in eine übersichtliche Matrix. Mit folgenden Punkten sollten Sie sich besonders auseinandersetzen: Angebot, Standort, Zielgruppe, Nutzen, Produktion, Kernfähigkeiten, Vertrieb und Kommunikation, Partner, Konkurrenz, Kosten und Kostenstruktur, Ertragsquellen sowie Team und Werte. Holen Sie sich bereits bei der Ausarbeitung Ihrer Idee hilfreiches Feedback von Profis und aus Ihrem persönlichen Umfeld ein. Es gibt zahlreiche Angebote zur Gründungsberatung, die Sie dafür nutzen können.
Wenn Sie keine neue Geschäftsidee umsetzen möchten: Als Franchisegründer oder -gründerin sowie bei der Übernahme eines etablierten Unternehmens weicht Ihr Weg an dieser Stelle bereits ab. Hier steht statt der Entwicklung einer eigenen Geschäftsidee die Recherche und Prüfung im Fokus, um das passende Franchisesystem beziehungsweise das passende Unternehmen auf der Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin zu finden.
- Die Vor- und Nachteile von Franchise und wie Sie als angehender Franchisenehmer oder -nehmerin vorgehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Franchise.
- Unternehmen auf der Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin können Sie unter anderem in der Unternehmensbörse nexxt-change recherchieren.
Im Folgenden wenden wir uns vor allem an Personen, die eine Neugründung planen.
Den Markt noch genauer kennenlernen
Steht die Idee, sollten Sie nicht vorschnell zum Businessplan springen. Es zahlt sich in der Regel aus, erst eine solide Basis zu schaffen: Finden Sie mehr über Ihren Markt heraus. Untersuchen Sie diesbezüglich die Situation an Ihrem Standort. Identifizieren Sie Ihre Zielgruppe so genau wie möglich (Wie groß ist diese? Wer gehört dazu? Wo treffen Sie sie an? Welche Überzeugungen und Werte sind typisch? Wo können Sie mit Ihrer Zielgruppe in Kontakt treten (zum Beispiel auch Gruppen in sozialen Netzwerken, Magazine, die sich an die Zielgruppe wenden usw.)?
Analysieren Sie außerdem Ihre Konkurrenz – und was Sie von dieser unterscheiden wird; definieren Sie Ihr mögliches Alleinstellungsmerkmal. Finden Sie bereits jetzt heraus, was Sie alles brauchen, und wo Sie es gegebenenfalls für welchen Preis herbekommen sowie welche Bedingungen und Voraussetzungen gegebenenfalls bestehen, etwa in Hinblick auf Genehmigungen.
Je nach Branche kommen unterschiedliche Wege infrage, um Ihren Markt genau kennenzulernen. Statistiken der jeweiligen Verbände und Branchennews geben Ihnen unter anderem einen Einblick in die Größe Ihrer Zielgruppe und aktuelle Herausforderungen. Wichtig ist natürlich, dass Sie herausfinden, dass die Zielgruppe auch an Ihrem Standort vorhanden und tatsächlich interessiert ist. Jobs oder zumindest Praktika bei der Konkurrenz können dabei helfen, einen genaueren Einblick in die Erfordernisse des Marktes zu bekommen. Netzwerken ist in jedem Fall eine gute Idee. Kontaktieren Sie Personen, die sich mit dem jeweiligen Bereich auskennen, gehen Sie zu Fachmessen und sprechen Sie dort mit Unternehmen und Kundschaft, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Auch soziale Netzwerke zum Pflegen und Knüpfen von Geschäftskontakten – etwa LinkedIn – können hilfreich sein.
Tipp: Gründerinnen und Gründer sind häufig begeistert von Ihrer Idee – und das ist gut so. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihre Marktanalyse wirklich objektiv ist. Um Ihre Geschäftsidee erfolgreich umsetzen zu können, müssen Sie die tatsächliche Situation ungeschönt kennenlernen. Nur so haben Sie eine valide Basis für Ihre Entscheidungen.
Einen Businessplan erstellen
Der Businessplan ist Ihr Leitfaden und dient auch dazu, potenzielle Investorinnen und Investoren sowie Kreditgeber zu überzeugen. Sie brauchen ihn also insbesondere, wenn Sie für Ihre Gründung Kapital von außen benötigen. Er sollte unter anderem enthalten:
- Ihre Geschäftsidee und was Ihr Unternehmen auszeichnen wird
- Ihre Produkte oder Dienstleistungen
- Ihre Ziele
- der Standort
- Ihre Zielgruppe
- einen griffigen Namen für die Firma, der einzigartig ist und bei dem Sie sicherstellen, dass er rechtlich geschützt werden kann
- die geplante Rechtsform (etwa GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG usw.)
- Marktanalyse
- Geschäftsmodell
- Team (inklusive Know-how)
- Finanzplanung inklusive Kapitalbedarf und Eigenkapital
- Vertrieb- und Marketingstrategie
Niemand kennt Ihr angehendes Unternehmen so gut wie Sie. Schreiben Sie Ihren Businessplan daher in jedem Fall selbst. Über die Sparkassen haben Sie mit dem Online-Tool SmartBusinessPlan die Möglichkeit, dafür eine professionelle Businessplan-Software zu nutzen. Unser Ratgeber „So erstellen Sie einen Businessplan“ stattet Sie in Sachen Aufbau und Inhalte mit detaillierten Informationen aus. Außerdem finden Sie auf der Gründerplattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zahlreiche nützliche Tipps, was Sie zum Aufbau und der Erstellung Ihres Businessplans benötigen. Sie können Ihren Businessplan abschließend an die Partner der Gründerplattform schicken. Dazu gehören Kammern, Wirtschaftsförderer und Banken. Diese geben Ihnen konkretes Feedback.
Tipp: Analysieren Sie die passende Rechtsform unbedingt auch mit Ihrer Steuerberatung. Je nach Rechtsform fallen unterschiedliche Steuern an – und der Verwaltungsaufwand ist unterschiedlich hoch.
Die Finanzierung klären
Als Finanzierungspartner Nummer 1 des deutschen Mittelstands sind wir gern Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründungsfinanzierung. Wir zeigen Ihnen bei einem Beratungsgespräch Möglichkeiten auf, die konkret zu Ihrem Plan passen, und berücksichtigen dabei gegebenenfalls auch öffentliche Fördermittel – beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Vom klassischen Investitionskredit bis hin zu modernen Finanzierungsinstrumenten haben wir alles im Blick, um das Richtige für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch zur Gründungsfinanzierung bei Ihrer Sparkasse. Bringen Sie idealerweise folgende Unterlagen mit, damit sich Ihr Firmenkunden-Berater oder Ihre -Beraterin rasch einen Überblick verschaffen kann:
- Businessplan inklusive Investitionsplan mit Angeboten und Kostenschätzungen
- Finanzielle Aufstellung
- Schufa-Auskunft
- Einkommensteuerbescheide der vergangenen zwei Jahre
- Bei Übernahme eines Unternehmens oder einer Beteiligung: Informationen zur Bilanz der vergangenen drei Jahre sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Vertragsentwürfe (zum Beispiel Entwurf vom Mietvertrag, Gesellschaftervertrag, Franchisevertrag)
Gegebenenfalls Genehmigungen einholen und das Unternehmen anmelden
Ist die Finanzierung geklärt, wird es feierlich: Sie können Ihr eigenes Unternehmen anmelden. Vorausgesetzt in Ihrem Bereich sind keine weiteren Genehmigungen oder Lizenzen notwendig, die Sie vorher noch einholen müssen. Beispiel: Wenn Sie ein Restaurant eröffnen wollen, brauchen Sie eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt.
Wenn Sie ein Gewerbe gründen, müssen Sie Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden. Je nach Art des Unternehmens brauchen Sie einen Eintrag ins Handelsregister und müssen Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden. Beides entfällt für Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ein Einzelunternehmen betreiben möchten. Zwingend für jede Unternehmensform ist hingegen die Registrierung beim Finanzamt. Von diesem bekommen Sie daraufhin auch Ihre Steuernummer, die Sie später auf Rechnungen angeben müssen. Damit haben Sie einen großen Schritt geschafft: Herzlichen Glückwunsch! Nun kann es richtig losgehen.
Ein Geschäftskonto eröffnen
Für den professionellen Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens brauchen Sie ein Geschäftskonto. Gern beraten wir Sie zu den unterschiedlichen Möglichkeiten bei Ihrer Sparkasse – etwa beim Online-Banking, damit Sie Ihre Zahlungen möglichst effizient verwalten können. Wenn Sie beispielsweise mit mehreren Mitarbeitenden auf Ihr Online-Banking zugreifen möchten, können Sie dies bequem über die Nutzerverwaltung mit unserem Online-Banking Business und Business Pro erledigen. Über die App „Sparkasse Business“ können Sie jederzeit auch mobil auf Ihr Geschäftskonto zugreifen. Sie können das Konto in Ihrer Sparkassen-Filiale oder bequem online eröffnen.
Notwendige Versicherungen abschließen
Je nach Branche und Unternehmen unterscheiden sich auch die Risiken. Dadurch sind unterschiedliche Versicherungen sinnvoll. In fast allen Fällen brauchen Unternehmen jedoch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus sind für Unternehmen sowie Unternehmer oder Unternehmerinnen in der Regel weitere Versicherungen relevant. Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, haben wir Ihnen eine Übersicht über verschiedene Versicherungen für Unternehmen zusammengestellt. Gern beraten wir Sie persönlich, welche Absicherung für Ihren Betrieb nötig ist – und welche nicht.
Den Arbeitsort und das Buchhaltungssystem einrichten
Abhängig von der Art des Unternehmens können Sie nun Ihr Geschäft, Büro, die Praxis oder Ähnliches einrichten. Je nachdem, auf welche Weise Sie und gegebenenfalls Ihr Team arbeiten, fällt dieser Schritt mehr oder weniger aufwendig aus. Bei einem Ladengeschäft oder einer Praxis sind beispielsweise zahlreiche wichtige Entscheidungen dafür bereits vorher gefallen, als Sie den Businessplan erstellt und die Finanzierung abgeklärt haben (vergleiche oben beim Finanzplan bzw. Investitionsplan). Arbeiten Sie hingegen im Einzelunternehmen, etwa als Freiberufler oder Freiberuflerin, kann sich dieser Schritt unter Umständen sogar auf die Einrichtung des Homeoffices beschränken.
Legen Sie ein System für die Buchführung und das Rechnungswesen fest, entweder selbstständig oder besprechen Sie sich dazu mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer -beraterin. Je nach Rechtsform müssen Sie unterschiedliche Vorgaben bei der Buchhaltung erfüllen – etwa eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen oder doppelte Buchführung und Bilanzierung vornehmen.
Tipp: Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen entstanden sind, können Sie unter Umständen auch dann als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, wenn sie vor der Gründung angefallen sind. Wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre Steuerberatung.
Die Geschäftsunterlagen gestalten
Entwickeln Sie Ihr Corporate Design und erstellen Sie Geschäftsunterlagen wie Ihre Webseite, Visitenkarten, Ihren Briefkopf sowie Rechnungsvorlagen. Unterstützung dabei können Sie etwa bei freien Grafikern und Grafikerinnen, Entwicklerinnen und Entwicklern sowie Websitebaukasten-Anbietern finden.
10. Mit Ihrer Produktion oder Dienstleistung, dem Marketing und Vertrieb durchstarten
Der Großteil der Gründungsformalitäten liegt hinter Ihnen. Jetzt geht es daran, Ihre Unternehmenstätigkeit umzusetzen. Planen und implementieren Sie Ihre Marketing- und Vertriebsstrategien, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt zu bringen und zu verkaufen. Nichts hält Sie mehr zurück.
Eröffnen und Ihr Netzwerk erweitern
Starten Sie in Ihre Tätigkeit und bauen Sie ein Netzwerk aus Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Partnern auf. Die Unternehmensgründung ist nun im Wesentlichen abgeschlossen. Es liegt an Ihnen, die eigene Firma zum Erfolg zu führen. Bei allen finanziellen Fragen sind wir natürlich auch weiter für Sie da.
Hinweis: Die vorgestellten Schritte sollen als erster Wegweiser dienen, um den Weg einer Unternehmensgründung im Vorhinein zu strukturieren und damit die Planung zu erleichtern. Tatsächlich ist jedoch jedes Unternehmen einzigartig. Je nach Art des Unternehmens können einzelne Schritte daher abweichen und es kann zusätzliche spezifische Anforderungen geben. In einem Beratungsgespräch gehen wir gern konkret auf Ihre Situation ein. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin bei Ihrer Firmenkunden-Beraterin oder Ihrem -Berater in Ihrer Sparkasse.
Häufige Fragen zur Unternehmensgründung
Wie viel kostet eine Unternehmensgründung?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort ist abhängig davon, was für ein Unternehmen Sie gründen und was Sie dafür brauchen (auch etwa an Material, Ausstattung, Werbung usw.). Ein Einzelunternehmen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit kann unter Umständen für unter 2.000 Euro gegründet werden. Wenn Sie hingegen eine Aktiengesellschaft gründen möchten, liegt bereits der Mindestnennbetrag des Grundkapitals bei 50.000 Euro. Zu den möglichen Kostenfaktoren gehören unter anderem:
- Beratungskosten: Anwalt oder Anwältin, Steuerberatung, Unternehmensberatung, Notarbüro etc.
- Stammkapital: Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist beispielsweise ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich, wovon bei der Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss; bei einer UG (haftungsbeschränkt) genügt im Vergleich ein Stammkapital von mindestens 1 Euro.
- Unternehmensausstattung: Büromaterial, Computer, Software, Möbel, Webseite usw.
- Marketing und Werbung
- Fixkosten: etwa Büro- oder Ladenmiete, Gehälter, Mitgliedschaft in der IHK usw.
- Versicherungen für Unternehmen und Unternehmer oder Unternehmerin
- gegebenenfalls Gewerbeanmeldung
- gegebenenfalls Eintrag ins Handelsregister
Was sind Gründungskosten?
Unter Gründungskosten versteht man Kosten, die im
Zusammenhang einer Unternehmensgründung anfallen können. Das können im weiteren
Sinn beispielsweise Kosten für Beratung, Stammkapital, Ausstattung, Werbung,
Marketing, Mieten, Gehälter, Mitgliedschaften, Versicherungen, die
Gewerbeanmeldung und den Eintrag im Handelsregister sein. Welche Kosten konkret
beim Gründen anfallen, kann sich dabei je nach Unternehmensart stark
unterscheiden.
Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Firmengründung?
Das ist von der Firma beziehungsweise vom Unternehmen abhängig. Teilweise sind Unternehmensgründungen auch mit sehr geringem Eigenkapital möglich. Beispielsweise kann das für bestimmte Einzelunternehmen der Fall sein. Weil bei Neugründungen in der Anfangszeit in der Regel erst noch ein Kundenstamm aufgebaut werden muss, ist es jedoch auch für solche Einzelunternehmen sinnvoll, ausreichend Geld für die Anlaufkosten und gegebenenfalls nötigen Anschaffungen sowie die Zeit bis zu den ersten Zahlungseingängen der Kundschaft parat zu haben.
Für eine erfolgreiche Gründung sollten Sie konkret für Ihr Unternehmen einen Finanzplan erstellen, der die voraussichtlichen Ausgaben sowie eine Reserve für unvorhergesehene Kosten beinhaltet. Falls das vorhandene Eigenkapital nicht ausreicht, können externe Finanzierungsmöglichkeiten wie Bankkredite, Fördermittel oder Crowdfunding infrage kommen. Wir beraten Sie gern zu möglichen Finanzierungen und beziehen dabei gegebenenfalls auch öffentliche Fördermittel ein.
Welche Behördengänge sind bei der Unternehmensgründung notwendig?
Das ist je nach Unternehmensart, Branche und Rechtsform unterschiedlich. Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ein Einzelunternehmen gründen, können unter Umständen mit der Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt den Großteil der Behördengänge erledigt haben. Dafür ist zunächst ein Schreiben an das zuständige Finanzamt nötig. Daraufhin erhalten Sie ein Formular, das Sie ausgefüllt wieder abgeben müssen.
Wer hingegen ein Gewerbe gründen will, muss unter anderem eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Kapitalgesellschaften – zum Beispiel UG (haftungsbeschränkt) und GmbH –, aber auch bestimmte Personengesellschaften und selten Einzelunternehmen (bei einem sehr hohen gewerblichen Umsatz) müssen außerdem eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen. Für bestimmte Unternehmen sind die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer Handwerkskammer Pflicht. Hier ist auch eine Anmeldung nötig.
Für die Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) muss sich außerdem jedes neue Unternehmen innerhalb einer Woche nach der Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Je nach Unternehmen und Branche können außerdem Genehmigungen vom Ordnungsamt oder anderen Behörden nötig sein. Das ist zum Beispiel im Gaststättengewerbe der Fall: Wenn Sie ein Restaurant eröffnen wollen, brauchen Sie bestimmte Genehmigungen vom Gesundheitsamt schon vor der Anmeldung beim Gewerbeamt. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie frühzeitig prüfen, wie Sie die notwendigen Genehmigungen bekommen können.
Diese Auflistung zeigt, dass die Behördengänge je nach Unternehmen sehr unterschiedlich sein können. Bitte prüfen Sie mit Profis aus Ihrer Branche oder Ihrer Gründerberatung, welche Behördengänge genau in Ihrem Fall notwendig sind.