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Lächelnde Besitzerin mit zwei eingepackten Broten in der Hand steht  zwischen einer Theke und Holzregalen in einer Bäckerei.

Franchise: Das sind die wichtigsten Vorteile und Nachteile

Erprobtes Geschäftsmodell
Sie wollen gründen? Dann kommt vielleicht auch Franchise für Sie in Frage. Warum also das Rad neu erfinden, denken Sie sich vielleicht. Das sind die Vor- und Nachteile als Franchisenehmer oder -nehmerin – und so gehen Sie vor.

Wer sich erfolgreich selbstständig machen möchte, braucht vor allem eins: eine gute Geschäftsidee und ein ausgeklügeltes Konzept. Wenn Sie sich für Franchise entscheiden, müssen Sie diese Hürde nicht mehr nehmen. Sie übernehmen ein fertiges und bewährtes Geschäftsmodell und erhalten noch dazu Unterstützung vom Franchisegeber.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Die wichtigsten Vorteile als Franchisenehmer oder -nehmerin eines erfolgreichen Systems, das zu Ihnen und Ihrem Standort passt, sind das geringere Risiko, die bereits bekannte Marke, die Betreuung durch den Franchisegeber und der schnellere Start ins Business.

  • Zu den größten Nachteilen können – je nach System – die Kosten sowie die geringe Flexibilität bei der Umsetzung eigener Ideen zählen.

  • Nutzen Sie für Ihren Einstieg ins Franchising eine Finanzierung nach Maß, einen zinsgünstigen Kredit der KfW oder andere staatliche Förderungen.

Definition

Franchise – das bedeutet der Begriff

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) definiert Franchise als „ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebssystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung“. Das Prinzip ist einfach: Ein auf dem Markt etabliertes Unternehmen (der Franchisegeber) räumt mehreren Partnern (den Franchisenehmern oder -nehmerinnen) das Recht ein, mit seinen Produkten oder Dienstleistungen und unter seinem Namen ein Geschäft zu betreiben.

Das sind die wichtigsten Vorteile und Nachteile

Franchise kann für beide Seiten Vorteile bieten: So fängt der Franchisenehmer oder die -nehmerin nicht völlig bei null an. Denn das Geschäftsmodell besteht bereits und ist in der Praxis erprobt. Dieses kann nun an einem weiteren Standort umgesetzt werden. Gegenüber einer Neugründung kann das Risiko dadurch bei guten Bedingungen reduziert werden.

Als Gegenleistung für die eingeräumten Rechte bekommt der Franchisegeber vom Franchisenehmer oder der -nehmerin Franchisegebühren. In der Regel sind das einmalige Einstiegskosten sowie regelmäßige Zahlungen, die vom Umsatz abhängen. Der Franchisenehmer oder die -nehmerin verpflichtet sich, die Produkte oder Dienstleistungen auf einem regionalen Markt anzubieten. Er oder sie ist Teil eines Netzwerks, in dem die Partner voneinander profitieren können. Trotzdem bleibt jedes Unternehmen ein rechtlich selbstständiger und eigenständig arbeitender Betrieb. Und trägt damit auch die wirtschaftlichen Risiken.

Vorteile

Mögliche Vorteile für Franchisenehmer und -nehmerinnen auf einen Blick:

  • Übernahme eines bewährten Geschäftsmodells – dadurch geringeres Risiko möglich

  • Nutzung einer bereits bekannten Marke

  • kompetente Betreuung durch den Franchisegeber

  • praktischer Austausch im Netzwerk der Franchisenehmenden

  • schneller und einfacherer Markteinstieg

  • professionelles Marketing

  • voll ausgestattetes Geschäft

Nachteile

Mögliche Nachteile für Franchisenehmer und -nehmerinnen auf einen Blick:

  • Verpflichtung zur Umsetzung des bestehenden Geschäftsmodells – dadurch weniger Flexibilität und Freiheit möglich

  • zusätzliche Fixkosten durch Franchisegebühren

  • mögliche Kollektivauswirkungen bei Fehlern einzelner Franchisenehmender auf alle

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So viele aktive Franchisesysteme gibt es derzeit ungefähr in Deutschland (Quelle: DFV).

So werden Sie Franchisenehmer oder -nehmerin

Sie haben mögliche Vor- und Nachteile von Franchise im Allgemeinen abgewägt und interessieren sich dafür, Franchisegründer oder -gründerin zu werden? Am Anfang steht in der Regel die Recherche: Eine Übersicht zahlreicher Franchisesysteme aus verschiedenen Branchen finden Sie beispielsweise auf der Webseite des Deutschen Franchise-Verbands .

Wenn Sie ein interessantes Konzept gefunden haben, können Sie sich vom Franchisegeber Informationsmaterial zuschicken lassen. So bekommen Sie eine erste Grundlage für Ihre Überlegungen. Prüfen Sie die Unterlagen genau und hinterfragen Sie gegebenenfalls unklare Angaben. Nehmen Sie den Franchisegeber dabei unter die Lupe: Wie lange ist er schon im Geschäft? Kann er Ihnen einen Fahrplan für Ihre Existenzgründung liefern? Bringen Sie in Erfahrung, wie umfangreich seine Unterstützung sein wird. Von einem guten Franchisegeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Produkt und zur Standortwahl. Er unterstützt Sie bei der Einrichtung des Unternehmens, des Geschäfts, beim IT-Aufbau und beim Marketing. Und er bereitet Sie durch Schulungen auf Ihr Unternehmertum vor. In der Regel gibt es außerdem ein Franchise-Handbuch mit allen wichtigen Informationen.

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So viele Franchisenehmerinnen und -nehmer gab es in Deutschland im Jahr 2023 (Quelle: DFV).

Dabei gibt es ein erfolgreiches Konzept in der Regel nicht zum Nulltarif. Die meisten Franchisegeber verlangen eine Eintrittsgebühr für ihr Know-how, für Standortanalysen, den Betriebsaufbau und andere Leistungen. Bei der Finanzierung gibt es dabei häufig Unterstützung durch den Franchisegeber. Darüber hinaus fallen für regelmäßige Schulungen, Beratungen und Systemleistungen, Werbeaktionen und Marktanalysen laufende Gebühren an. Die Höhe der laufenden Gebühren steht ebenfalls im Vertrag. Sie wird in der Regel als Prozentsatz vom Nettoumsatz des Franchisenehmenden berechnet. Einheitliche Richtlinien zur Höhe gibt es nicht. Nach Angaben des DFV liegen die laufenden Gebühren aber derzeit zwischen 1 und 15 Prozent des Nettoumsatzes des Franchisenehmenden.

Prüfen Sie akribisch die betriebswirtschaftliche Grundlage des geplanten Unternehmens. Wann werden Sie voraussichtlich schwarze Zahlen schreiben? Kommen Sie solange über die Runden? Welche Finanzierungsmöglichkeiten können Sie nutzen? Achten Sie darauf, dass alle Kosten des Unternehmens erfasst sind.

Nehmen Sie Kontakt zu anderen Franchisenehmerinnen und -nehmern des Systems auf, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. So erfahren Sie am besten, wie die Geschäfte wirklichen laufen und können Aussagen des Franchisegebers prüfen. Viele Franchisegeber bieten solche Kontakte von sich aus an.

Sie sind vollkommen überzeugt und auch die Finanzierung steht? Dann bewerben Sie sich. Gute Franchisegeber haben einen mehrstufigen Auswahlprozess. Beide Seiten können die Entscheidung über eine Partnerschaft sorgfältig abwägen.

Tipp

Franchisesystem: Ein Gütesiegel gibt Orientierung

Der Deutsche Franchise-Verband hat einen Systemcheck  eingeführt. Dieser stellt Vertrag, Handbuch, Konzept, Produkte, Leistungen, Strategie und Management des Franchisesystems auf den Prüfstand. Besteht ein Unternehmen den Check, darf es sich drei Jahre lang mit dem DFV-Zertifikat schmücken.

Franchise-Finanzierung und Beratung

Sie möchten sich als Franchisenehmer oder -nehmerin selbstständig machen? Wir stehen Ihnen zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Finanzierung und betreuen Ihr Unternehmen professionell in allen anderen Finanzfragen. Das bieten wir Franchisenehmenden:

  • Wir beurteilen Ihr betriebswirtschaftliches Konzept.
  • Wir bieten Ihnen eine Finanzierung nach Maß.
  • Nach Möglichkeit können Sie auch einen zinsgünstigen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder andere staatliche Förderungen über uns beantragen.
  • Wir wickeln Ihren gesamten Zahlungsverkehr ab.
  • Wir unterstützen Sie bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.

Häufige Fragen zum Thema Franchise

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Welche Arten von Franchise gibt es?

In der Regel wird zwischen folgenden vier Arten von Franchise unterschieden:

  • Vertriebsfranchise: Die Franchisenehmenden vertreiben in ihren Geschäften bestimmte Produkte. Die Geschäfte tragen den Markennamen des Franchisegebers. Bekannte Beispiele sind McDonald‘s und Fressnapf.
  • Dienstleistungsfranchise: Die Franchisenehmenden bieten bestimmte Dienstleistungen unter dem Namen des Franchisegebers an. Dabei sind sie an bestimmte Vorgaben gebunden. Ein bekanntes Beispiel ist Schülerhilfe.
  • Produktionsfranchise: Der Franchisenehmer oder die -nehmerin produziert selbst Produkte nach Vorgaben und Lizenz des Franchisegebers und verkauft diese unter dessen Markennamen. Ein bekanntes Beispiel ist Coca-Cola.
  • Mischformen: Die drei anderen Franchisearten sind nicht in Stein gemeißelt. Es sind je nach Branche und Produkten oder Dienstleistungen auch Mischformen möglich.

Als Franchisenehmerin oder -nehmer steht und fällt die Antwort mit dem passenden Franchisesystem. Wichtig ist, dass Sie vollkommen hinter dem Konzept sowie Geschäftsmodell, den Produkten oder Dienstleistungen sowie den Überzeugungen des Franchisegebers stehen, damit Sie dessen Vorgaben bei der Umsetzung als Unterstützung empfinden und nutzen können. Dazu gehören nicht nur die Vorteile einer etablierten Marke und eines guten Rufs des jeweiligen Franchisesystems, sondern selbstverständlich auch, dass Ihr Unternehmen betriebswirtschaftlich tragfähig ist – und am jeweiligen Standort erfolgreich die passende Zielgruppe findet. Um das sicherzustellen, sollten Sie vorab genau recherchieren.

Ein wichtiger Aspekt ist außerdem eine detaillierte und umfassende Beratung und Begleitung durch den Franchisegeber. Nur so können Sie das bestehende Know-how nutzen. Der Franchisegeber sollte Schulungen anbieten, ein Handbuch bereitstellen, den aktiven Austausch im Netzwerk fördern und stets ein offenes Ohr für die Franchisenehmerinnen und -nehmer haben.

Die Sparkassen beraten Franchisegründende und -Franchisenehmende. Gern analysieren wir gemeinsam Ihr Vorhaben, prüfen Ihren Franchisevertrag und stellen mit Ihnen nach Möglichkeit eine passende Franchise-Finanzierung auf.

Die Unterschrift unter den Franchisevertrag setzt voraus, dass sich alle Beteiligten vorher intensiv gegenseitig geprüft haben. Aufschlussreich sind zum Beispiel Checklisten für Franchisegründer und -gründerinnen  – wie die Checkliste des Deutschen Franchise-Verbandes. Unterstützung bieten auch die Industrie- und Handelskammern, auf Franchising spezialisierte Anwälte sowie Ihre Sparkasse.

Franchisegeber müssen im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht alle wesentlichen Informationen offenlegen. Der Gründer durchläuft bei guten Systemen ein klar strukturiertes und mehrstufiges Verfahren. Die Unterschrift unter den Vertrag ist der offizielle Abschluss eines gründlichen Prüfungsprozesses. Und der Beginn einer engen Partnerschaft, deren oberstes Ziel der wirtschaftliche Erfolg auf Basis zufriedener Endkunden und -kundinnen ist.

Die Rechte und die Pflichten des Franchisenehmers sollten im Vertrag genau definiert werden. Dazu gehören auch Vereinbarungen zur Aus- und Fortbildung des Franchisenehmers oder der -nehmerin, zur Werbung und zur „Reinerhaltung“ der Marke des Unternehmens sowie zum Erhalt des erprobten Systems mit einem guten Ruf. Außerdem erhält der Franchisenehmende das Franchisehandbuch. Dort sollten die vorgegebenen Prozesse enthalten sein.

Die Einstiegsgebühren variieren stark zwischen etwa 5.000 und 50.000 Euro. Dabei sind die Gebühren für junge Systeme in der Regel im unteren Bereich angesiedelt. Dafür stellt der Franchisegeber dem Franchisenehmenden ein komplettes Paket zur Verfügung: Wissen, Hilfen und Dienstleistungen. Hierzu zählen die etablierte Marke, das Marketing- und Vertriebskonzept, umfangreiche Schulungen, Controlling und das Franchisehandbuch. Hinzu kommen Standortanalysen, die Übernahme des Betriebsaufbaus und nicht zuletzt die Unterstützung bei der Markteinführung.

Die laufenden Gebühren bewegen sich in der Regel zwischen 1 bis 15 Prozent des Nettoumsatzes des Franchisenehmenden. Sie sind im Vertrag geregelt. Abhängig sind sie auch von den Leistungen, die der Franchisegeber dem Franchisenehmer oder der -nehmerin bietet. Die laufende Gebühr fällt unter anderem für die Nutzung von Know-how, Training, Markenschutz, Werbemittel, Beratung sowie für die Weiterentwicklung des Systems an. Diese hängt übrigens auch ganz entscheidend vom intensiven Austausch zwischen Franchisegeber und -nehmerin oder -nehmer ab.

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