So verhalten Sie sich im Krankheitsfall
„Leisure Sickness“ (Freizeitkrankheit) nennen Forscher das Phänomen, im Urlaub häufiger krank zu werden. Stress im Alltag verändert das Immunsystem und macht den Körper anfälliger für Infekte. Der Körper unterdrückt in Stressphasen die Immunantwort, bis er die Kapazität verspürt sich zu regenerieren. Das ist meistens im Urlaub. Trifft es Sie im Ausland, beachten Sie folgende Hinweise:
Bringen Sie sich in einen stabilen Zustand.
Stellen Sie als Erstes Ihre Versorgung sicher. Bei einem Beinbruch rufen Sie einen Krankenwagen, wenn Sie das Fieber plagt, hüten Sie das Bett. Überschätzen Sie Ihre Kräfte nicht und achten Sie darauf, dass Sie gut versorgt sind.
Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse.
Rufen Sie Ihre Krankenkasse an. Die meisten Krankenkassen bieten ein eigenes Service-Telefon für Auslandsnotrufe an und können Sie mit landesspezifischen Informationen versorgen. Auch für die Kostenübernahme sollten Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig informieren.
Suchen Sie am ersten Krankheitstag einen Arzt auf.
Wenn einfache Bettruhe nicht ausreicht, müssen Sie einen Arzt aufsuchen. Um Ihren Urlaubsanspruch zu erhalten, gehen Sie bereits am ersten Krankheitstag zum Arzt. Falls verfügbar: Wenden Sie sich an Ihre Reiseleiter oder die Rezeption Ihres Hotels. In vielen Fällen liegt eine Liste mit Ärzten vor. Oftmals übernehmen die Hotels die Vermittlung und Sie werden schnell versorgt.
Bewahren Sie Belege und Rechnungen auf.
Lassen Sie sich alle Rechnungen und Krankschreibungen schriftlich geben. Sowohl für Ihre Krankenkasse als auch Ihren Arbeitgeber brauchen Sie diese Belege.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber.
Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Krankheitstag an dürfen Sie Ihre Krankheitstage wieder auf das Urlaubskonto gutschreiben.
Gut zu wissen: Ansprechpartner und Notrufnummern im Ausland
Die gute Nachricht vorweg: die „112“ gilt nicht nur in Deutschland. Unter der Notrufnummer erreichen Sie die Rettungszentrale in allen EU-Ländern, dazu in Norwegen, Island, Liechtenstein, Montenegro, in der Schweiz und der Türkei. Reisen Sie ins EU-Ausland, erkundigen Sie sich vor Abreise nach dem landesspezifischen Notruf.
Rund um die Uhr erreichen Sie das Service-Telefon Ihrer Krankenkasse. Bei der Vermittlung von Übersetzern oder zertifizierten Ärzten kann Ihnen auch das Auswärtige Amt weiterhelfen. Die Zentrale unter der Telefonnummer +49 3018-170 vermittelt Sie an die zuständigen Abteilungen. Laden Sie zur Sicherheit auch die Reise-App des Auswärtigen Amts herunter.
So retten Sie bei Krankheit Ihren Urlaubsanspruch
Der Urlaub soll zur Erholung dienen. Das tut er aber nicht, wenn Sie während der freien Tage erkranken und das Bett hüten oder gar ins Krankenhaus müssen. Sind Sie Arbeitnehmer, dürfen Sie deswegen Ihre an die Krankheit verlorenen Urlaubstage nachholen. Dafür gibt es sogar ein Gesetz, das sogenannte Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Paragraph 9 des BurlG besagt: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“ Um Ihren Urlaubsanspruch zu erhalten, beachten Sie folgende vier Vorgaben:
Suchen Sie am ersten Krankheitstag einen Arzt auf
In vielen Arbeitsverträgen steht, dass Sie erst am dritten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit ein Attest vorlegen müssen. Für den Urlaub gilt eine Besonderheit: Tage, die Sie ohne ärztliches Attest krank verbringen, dürfen Sie nicht wieder auf Ihrem Urlaubskonto verbuchen.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber
Um Ihren Urlaubsanspruch zu wahren, informieren Sie schnellstmöglich Ihren Arbeitgeber. Bei verspäteter Benachrichtigung darf Ihr Arbeitgeber die Fortzahlung des Lohns verweigern. Geben Sie außerdem Ihre Urlaubsadresse an.
Legen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor
Achten Sie besonders darauf, dass Ihr Arzt Ihnen die Arbeitsunfähigkeit attestiert. Eine gängige Krankschreibung reicht nicht aus.
Lassen Sie sich Ihre Urlaubstage gutschreiben
Haben Sie alle Bedingungen erfüllt, dürfen Sie sich über die wiedergewonnenen Urlaubstage freuen. Um diese in Anspruch zu nehmen, müssen Sie allerdings einen neuen Urlaubsantrag stellen und bewilligen lassen. Verlängern Sie Ihren Urlaub ungefragt um die Länge Ihrer Krankheitstage, kann dies zur Kündigung führen.
Achten Sie auf diese drei Ausnahmen:
- Rechtlich kompliziert wird es bei selbst verschuldeter Krankheit durch vorsätzliches oder leichtsinniges Verhalten. Neben Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss können dazu auch Sportunfälle zählen, sollte der Sportler seine körperlichen Grenzen deutlich überschätzen. Ihr Arbeitgeber darf in diesem Fall Ihr Urlaubsentgelt aussetzen. Ihr Anspruch auf die verlorenen Urlaubstage bleibt trotzdem erhalten. Wollen Sie nicht auf Ihr Geld verzichten, dürfen Sie die Urlaubstage nicht nachholen.
- Erkranken Sie, während Sie Überstunden abbummeln, verlieren Sie trotz Attest Ihren Anspruch auf weitere Urlaubstage. Die Überstunden, die Sie krank verbringen, verfallen einfach.
- Erkrankt Ihr Kind, entfällt ebenfalls Ihr Anspruch auf zusätzlichen Urlaub.
Bereiten Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise gut vor, um für den Notfall gewappnet zu sein. Informieren Sie sich über Ihr Reiseland und welche Leistungen Ihre Krankenkasse übernimmt.
Was zahlen gesetzliche Krankenkassen?
Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genießen Sie innerhalb der EU und den Ländern des Europäischen Wirtschaftraums (EU plus Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) einen soliden Schutz. Um in diesen Staaten behandelt zu werden, brauchen Sie lediglich Ihren Personalausweis und Ihre europäische Krankenversichertenkarte, auch European Health Insurance Card genannt. Diese müssen Sie nicht extra beantragen. Sie finden den Nachweis auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte aufgedruckt.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen aber nicht alle Leistungen. Für Krankenrücktransport, landesübliche Zuzahlung oder die Behandlung in Privatkliniken müssen Sie privat aufkommen.
Im nicht-europäischen Ausland zahlen Sie alle anfallenden Behandlungskosten selbst. Nur mit einigen Ländern wie Israel oder Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen. In akuten Notfällen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen auch dort.
Im EU-Ausland ohne Sozialversicherungsaufkommen müssen Sie alle Leistungen selbst bezahlen. Insbesondere in den USA erwarten Sie bei medizinischen Notfällen hohe Kosten, die schnell im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich liegen.
Planen Sie einen Urlaub im EU-Ausland, schließen Sie deswegen vor der Reise unbedingt eine Auslandskrankenversicherung ab! Wissen Sie nicht, welche Police zu Ihnen passt, lassen Sie sich von den Versicherungen der Sparkasse über die für Sie beste Auslandskrankenversicherung beraten.
4 wissenswerte Fakten zu Auslandskrankenversicherungen
- Die Policen bekommen Sie für wenig Geld. Als Einzelpersonen können Sie sich ab 8 Euro im Jahr versichern.
- Für Familien lohnt sich ein Familientarif. Den bekommen Sie für unter 20 Euro im Jahr.
- Halten Sie sich längerfristig im Ausland auf, brauchen Sie eine Versicherung mit Langzeitschutz.
- Der Leistungsumfang unterscheidet sich häufig von Police zu Police. Achten Sie darauf, dass es neben den üblichen Ausnahmefällen keine weiteren Beschränkungen bei der Kostenübernahme gibt.
Was zahlen private Krankenkassen?
Privat Versicherte genießen einen höheren Versicherungsschutz im Ausland. Je nach Vertrag sind zwischen einem und drei Monate Auslandsaufenthalt durch Ihre Krankenkasse versichert. Prüfen Sie die genauen Konditionen, auf jeden Fall sollte ein „medizinisch sinnvoller“ anstatt „medizinisch notwendiger“ Krankenrücktransport geregelt sein. Je nach Bedingungen lohnen sich Auslandskrankenversicherungen auch für Privatversicherte.
Gut zu wissen: Eine Auslandskrankenversicherung müssen Sie vor Beginn Ihrer Reise abschließen. Sollten Sie im Trubel der Reisevorbereitung Ihren Versicherungsschutz vergessen haben, können Sie über die S-App noch mobil am Flughafen eine Police buchen.
Welche Leistungen übernimmt eine Auslandskrankenversicherung?
Die Leistungen der Versicherungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Einen generellen Überblick bekommen Sie hier.
Kostenübernahme:
- ambulante ärztliche Behandlung
- stationäre medizinische Behandlung
- Bergungs- und Rettungsdienste
- Hilfsmittel, die Sie erstmals nach einem Unfall benötigen (z.B. Krücken)
- Zahnbehandlungen bei akuten Schmerzen
- ärztlich verordnete Medikamente
- Hilfe bei der Organisation und Abrechnung von Klinikaufenthalten
- Schwangerschaftskomplikationen
- Sportverletzungen
- Behandlung psychischer Erkrankungen
- Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland
- Rooming-In / Eltern dürfen bei Ihren Kindern im Krankenhaus übernachten
Keine Zuschüsse:
- Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte
- Die Behandlung ist der Grund der Reise.
- Die Behandlung war vor der Reise absehbar.
- Wellness-Behandlungen
- Bei Teilnahme an Kriegen und Unruhen. Achten Sie auf Reisewarnungen des Auswärtigen Amts.
- vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten
Für diese Gruppen gelten spezielle Konditionen
Rentner: Rentner zahlen höhere Tarife. Manche Policen beinhalten außerdem eine Altershöchstgrenze. Tipp: Sammeln Sie Absagen der Versicherungen für reguläre Tarife. Im Zweifelsfall müssen die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungskosten übernehmen.
Schwangere: Nicht alle Anbieter übernehmen Kosten für reguläre Untersuchungen in der Schwangerschaft, für Frühgeburten oder den Neugeborenenschutz.
Sportler: Achten Sie als Sportler darauf, dass Ihre Kasse Behandlungskosten übernimmt, sollten Sie sich im Training oder bei Wettkämpfen verletzen.
Chronisch Kranke: Erkundigen Sie sich vor Reisebeginn bei Ihrer Krankenversicherung, ob sie Behandlungskosten auch im Ausland übernimmt. Oft ist das nicht der Fall. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Arzt die Reisefähigkeit attestieren. Ein Garant für die Kostenübernahme ist das aber noch nicht.