Die Bundesregierung hat entscheidende Änderungen am BAföG beschlossen, die Studierenden und Schülern sowie Schülerinnen finanziell zugutekommen sollen. Der BAföG-Satz wird erhöht, die Einkommensgrenzen heraufgesetzt und eine Einmalzahlung zum Studienstart eingeführt. Zudem darf die Regelstudienzeit nun überschritten werden.
Überblick über die BAföG-Reform 2024
- Bedarfssätze
Die BAföG-Sätze steigen um 5 Prozent. Der Förderhöchstsatz liegt damit bei 992 Euro pro Monat.
- Wohnkostenpauschale
Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten wohnen, erhalten nun 380 Euro statt zuvor 360 Euro für die Wohnkosten.
- Studienstarthilfe
Neu ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für Studienanfänger und -anfängerinnen aus einkommensschwachen Haushalten. Auch wenn Sie kein BAföG beantragen, können Sie sich die Starthilfe auszahlen lassen.
- Freibeträge
Die Einkommensgrenzen steigen um 5,25 Prozent, um mehr Menschen den Zugang zu BAföG zu ermöglichen.
- Flexibilitätssemester
Bisher gab es BAföG nur während der Regelstudienzeit. Künftig gibt es das Geld ein Semester länger.
- Erleichterung beim Fachrichtungswechsel
Auch der Wechsel in einen anderen Studiengang wird einfacher. Fortan kann bis zum Beginn des 5. Fachsemesters aus einem wichtigen Grund die Fachrichtung gewechselt werden.
- Digitalisierung
Seit Februar 2024 gibt es die App „BAföG Digital “, in der unter anderem Nachweise hochgeladen werden können. Zudem gibt es mittlerweile einen BAföG-Rechner .
Das ist BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung nach ihren Wünschen, wenn sie selbst und ihre Familie diese nicht finanzieren können. Mit der Abkürzung BAföG ist nicht nur das Gesetz gemeint, sondern auch die Förderung selbst.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- (Geplante) Teilnahme an einem Vollzeit-Studium oder einer weiterführenden schulischen Ausbildung
- Nachweis der Eignung für das Studium oder die weiterführende schulische Ausbildung (zum Beispiel die Allgemeine Hochschulreife)
- Nicht ausreichende finanzielle Mittel, um die Kosten während der Ausbildungszeit zu decken (auch nicht bei Eltern, Erziehungsberechtigten oder Ehepartnern und Ehepartnerinnen)
- Beginn des Studiums oder der weiterführenden schulischen Ausbildung vor dem 45. Geburtstag
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Ausländer mit Bleibeperspektive (Achtung: einige Ausnahmen)
- Eventuell Leistungsnachweise
So beantragen Sie BAföG
Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Welches BAföG-Amt für Sie zuständig ist, hängt von der Art Ihrer Ausbildung ab. So wenden sich inländische Studenten und Studentinnen etwa an das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind. Beim Auslands-BAföG hängt es vom Zielland ab, welches Studentenwerk zuständig ist. Für eine schulische Ausbildung und eine Ausbildung im Ausland gelten andere Regeln.
Alle Adressen und Antragsformulare finden Sie auf den offiziellen BAföG-Seiten im Internet. BAföG kann auch bequem online beantragt werden – einfach das Formular digital abschicken ohne Ausdrucken, ohne Unterschrift.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Für den Antrag müssen Sie eine Reihe von Informationen ausfüllen und beim zuständigen BAföG-Amt oder online einreichen. In den Formblättern machen Sie beispielsweise Angaben zu Anschrift, Familienstand, Kindern, Einkommen und Vermögen. Auch der schulische und berufliche Werdegang werden abgefragt.
Die Ausbildungsstätte selbst muss ebenfalls Informationen bereitstellen, Studierende reichen Ihre Immatrikulationsbescheinigung ein. Wenn Sie studieren, müssen sie außerdem normalerweise nach dem 4. Semester eine Bescheinigung über Ihre erbrachten Leistungen beim BAföG-Amt einreichen.
Alle Unterlagen und einen Antragsassistenten gibt es auf der Seite Bundesministeriums für Bildung und Forschung .
Fristen beachten
BAföG-Zahlungen werden frühestens ab dem Monat geleistet, in dem der Antrag abgegeben wurde. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die Antragstellung. Denn die Bearbeitung durch das Amt kann mehrere Wochen dauern. Hinzu kommt, dass Sie je nach angestrebter Ausbildung für die Formblätter auch Angaben von der Ausbildungsstätte Ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten oder Ihrem Partner bzw. Partnerin benötigen.
Tipp: Der Freibetrag für das Einkommen Ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten wird zum August 2024 angehoben. Dadurch lohnt es sich für mehr Menschen, das Antragsformular beim BAföG-Amt einzureichen.
Antrag jedes Jahr erneuern
Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Schuljahr oder zwei Semester bewilligt. Deshalb müssen Sie normalerweise jeweils nach einem Jahr einen Weiterförderungsantrag stellen. Dieser Folgeantrag besteht aus denselben Formblättern wie der Erstantrag und muss dem Amt zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vorliegen.
So hoch ist der BAföG-Satz
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt von Ihrem BAföG-Bedarfssatz ab. Das Amt für Ausbildungsförderung berechnet ihn für Sie. Danach wird Ihr anrechenbares Einkommen und Vermögen abgezogen, gleiches gilt für das anrechenbare Einkommen und Vermögen von Ehepartnern, Ehepartnerinnen und Eltern sowie Erziehungsberechtigten. Das Ergebnis ist Ihr BAföG-Förderungsbetrag.
- Studierende ohne Kind können monatlich beispielsweise maximal 980 Euro erhalten, inklusive der Zuschüsse für Krankenversicherung und Pflegeversicherung für selbst beitragspflichtig Versicherte.
- Wer, wie die meisten Studierenden, familienversichert ist und nicht bei den Eltern wohnt, erhält maximal 812 Euro.
- Wer bei den Eltern wohnt und familienversichert ist, erhält maximal 511 Euro. Für studierende Eltern gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag von monatlich 160 Euro je Kind.
- Bei Schülern sind die jeweiligen Höchstsätze etwas niedriger und abhängig von der Schulart.
Weitere Infos finden Sie beim BAföG-Rechner .
BAföG nun länger beziehen
Bei Studierenden gilt die Förderung meist für die Dauer der Regelstudienzeit. Für ein Bachelorstudium sind das üblicherweise 6 Semester, für ein Masterstudium 4 Semester. Wer den BAföG-Antrag nach dem 1. Semester stellt, erhält es trotzdem nur bis zum Ende der Regelstudienzeit. Ab dem Wintersemester 2024/25 wird ein Flexibilitätssemester eingeführt. Damit kann BAföG auch über die Förderungshöchstdauer hinaus bezogen werden.
Zudem gibt es Ausnahmen, in denen Sie die Unterstützung länger bekommen können. Entlastung gibt es beispielsweise für Studierende, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Sie bleiben BAföG-berechtigt über das Ende der Förderungshöchstdauer hinaus.
Wenn das Geld knapp ist: Vorausleistung beantragen
Wenn Ihre Ausbildung gefährdet ist, weil Ihre Eltern/Erziehungsberechtigte keine Angaben zu ihren Einkommensverhältnissen machen möchten oder keinen Unterhalt zahlen, können Sie einen Vorausleistungsantrag stellen. Die BAföG-Vorausleistung ist keine Vorschusszahlung.
So hoch ist die neue Wohnpauschale
Der BAföG-Gesamtförderbetrag enthält unter anderem eine Wohnpauschale. Dieses Geld ist bereits im oben genannten Höchstsatz enthalten.
- Wohnen Sie noch bei Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten oder in einer Wohnung, die Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten gehört, beläuft sich die Wohnpauschale auf 59 Euro pro Monat.
- Wenn Sie eine eigene Wohnung unterhalten, erhalten Sie hingegen ab dem Wintersemester 2024/25 beziehungsweise dem Schuljahr 2024/25 nun 380 Euro statt zuvor 360 Euro.
Bei Auszug aus dem elterlichen Heim sollten Sie also umgehend das zuständige Amt informieren.
Bei Auszug aus sollten Sie also umgehend das zuständige Amt informieren.
Wie viel Einkommen erlaubt ist
Grundsätzlich werden Ihr eigenes Einkommen und Vermögen, das Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners bzw. -partnerin und das Einkommen der Eltern/Erziehungsberechtigten auf den ermittelten Bedarfssatz angerechnet – und zwar in dieser Reihenfolge. Wie hoch die Werte konkret sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, weshalb Sie Ihren Anspruch mit dem BAföG-Rechner prüfen sollten.
Elternunabhängiges BAföG
Grundsätzlich müssen die Eltern/Erziehungsberechtigte die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren. Jedoch können die BAföG-Leistungen auch ohne die Einkommensangaben der Eltern bewilligt werden. Für dieses elternunabhängige BAföG muss mindestens eines der folgenden Merkmale zutreffen:
- Der Aufenthaltsort der Eltern/Erziehungsberechtigten ist nicht bekannt.
- Die Eltern/Erziehungsberechtigten leben im Ausland und können u.a. aus rechtlichen Gründen keinen Unterhalt in Deutschland zahlen.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist älter als 30 zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns (Bachelor, Master etc.).
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller war bereits 5 Jahre erwerbstätig. Alternativ: 3 Jahre in Berufsausbildung plus 3 Jahre erwerbstätig.
Verheiratet? Aufgepasst!
Das Einkommen Ihres Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners bzw. Partnerin hat direkten Einfluss auf die bewilligte Summe. Jedoch wird das monatliche Nettoeinkommen nur dann angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Der BAföG-Rechner hilft bei der näheren Bestimmung.
Auch das Vermögen zählt
Ab einem Vermögen von 15.000 Euro reduziert sich der bewilligte BAföG-Betrag. Wer älter als 30 ist, hat einen Freibetrag von 45.000 Euro. Je Kind erhöht sich der anrechnungsfreie Betrag um 2.300 Euro. Das Vermögen von Ehepartnern bzw. -partnerinnen und Eltern/Erziehungsberechtigten spielt keine Rolle.
Können auch Schüler BAföG beantragen?
Ob Sie die Leistungen als Schülerin oder Schüler erhalten können, hängt insbesondere von der Art der Schule ab – teilweise existieren weitere Voraussetzungen. Die Bedarfssätze richten sich zumeist ebenfalls nach der Schulart. Zuständig sind die bei den Kreis- und Stadtverwaltungen eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung. Links zu den Internetseiten der kommunalen Ämter aller Bundesländer finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung .
BAföG im Ausland
Wer Anspruch auf BAföG in Deutschland hat, kann es auch für eine Ausbildung im Ausland beziehen. Damit soll jeder oder jedem ein Auslandsaufenthalt ermöglicht werden. Für eine Ausbildung oder ein Studium innerhalb der EU gelten die gleichen Laufzeitvorgaben wie im Inland. Auslandsaufenthalte außerhalb der EU werden in der Regel bis zu einem Jahr gefördert, im Ausnahmefall bis zu zweieinhalb Jahre.
Das Auslands-BAföG kann aufgrund von Zuschüssen über dem Inlands-BAföG-Satz liegen. Auch Studiengebühren und Reisekosten können übernommen werden.
Beantragt werden kann das Auslands-BAföG beim jeweils zuständigen Auslandsamt. Auslands-BAföG für ein Studium in den USA beispielsweise muss beim Studierendenwerk Hamburg beantragt werden. Hier lesen Sie, welches Amt für Sie zuständig ist.
Meister-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG wird landläufig Meister-BAföG genannt. Es ist aber viel umfangreicher und unterstützt bei mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen wie Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in, Betriebswirt/in und Meister/in. Es funktioniert ähnlich wie das BAföG, hat aber eine Reihe von Besonderheiten.
Arbeiten trotz BAföG-Bezug
Sie können trotz BAföG-Bezug arbeiten und eigenes Geld verdienen. So können Sie als Single ohne Kind beispielsweise durchschnittlich 538 Euro im Monat hinzuverdienen (ab 1. Januar 2025: 556 Euro), ohne dass es sich mindernd auf die BAföG-Höhe auswirkt.
Das Geld wird ausschließlich bargeldlos per Überweisung ausgezahlt, daher lohnt sich ein eigenes Konto. Viele Sparkassen bieten kostenlos ein Schülerkonto und ein Studentenkonto zur Kontoführung an. So können Sie sich deutschlandweit an über 21.000 Geldautomaten bequem Bargeld auszahlen lassen, fast überall bargeldlos mit Debitkarte bezahlen sowie sicheres Mobile- und Online-Banking nutzen.
Ist BAföG ein Kredit oder ein Zuschuss?
Die Förderung gibt es als Vollzuschuss, Zuschuss, Staats- oder Bankdarlehen. Schüler erhalten in der Regel einen Vollzuschuss, den sie nicht zurückzahlen müssen. Für Studierende besteht die Förderung jeweils zur Hälfte aus Zuschuss und zinslosem Staatsdarlehen. Nur letzteres muss zurückgezahlt werden.
BAföG zurückzahlen
Etwa viereinhalb Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer erhalten Sie einen Rückzahlungsbescheid. Die erste Zahlung wird dann ein halbes Jahr später fällig. Achtung: Dieser Zeitpunkt bezieht sich auf die erste Förderung. Wer also an das Bachelorstudium einen Master hängt, bekommt den Bescheid 4,5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit des Bachelorstudiums. Als ehemaliger Student müssen Sie dann in der Regel die Hälfte der erhaltenen Fördersumme in vierteljährlichen Raten von 390 Euro zurückzahlen. Wer zu diesem Zeitpunkt wenig verdient, kann sich freistellen lassen.
Wenn Sie das Darlehen auf einen Schlag vollständig oder zumindest zu einem großen Teil zurückzahlen, erhalten Sie einen Nachlass. Zudem ist der rückzuzahlende Betrag gedeckelt bei einem Maximalwert von 10.010 Euro. Dieser Wert gilt auch, wenn Sie sowohl während des Bachelor- als auch des Masterstudiums gefördert wurden. Auch wer zusätzlich Auslands-BAföG erhalten hat, muss nicht mehr als 10.010 Euro zurückzahlen.
Dieser Teil des BAföG ist ein zinsloses Darlehen. Da sie bei vorzeitiger Rückzahlung sogar einen Nachlass bekommen, lohnt es sich in den meisten Fällen einen Kredit für die Rückzahlung aufzunehmen. Das Formular für die Rückzahlung können Sie auch online einreichen.
Tipp: Lesen Sie unsere Ratgeber zum Thema BAföG zurückzahlen.
Eine exakte Aussage darüber, ob und mit welcher Summe Sie nach dem BAföG gefördert werden, kann nur nach einer sorgfältigen Prüfung aller individuellen Voraussetzungen durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung erfolgen.
Ohne finanzielle Sorgen durch die Studienzeit?
Häufige Fragen zum BAföG
Wie viel Geld bekommt man bei BAföG?
Wie viel BAföG Sie erhalten, hängt von ihrem eigenen Einkommen und dem Ihrer Familie und Eltern/Erziehungsberechtigten ab. Auch die Ausbildungsstätte spielt eine Rolle. Wenn Sie allein oder in einer WG wohnen, nicht zu viel verdienen und selbst Krankenkasse- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, können Sie bis zu 934 Euro pro Monat BAföG erhalten.
Wie viel muss man an BAföG zurückzahlen?
Wie viel BAföG Sie zurückzahlen müssen, hängt davon ab, wie viel Sie erhalten haben. In der Regel müssen Sie nur etwa die Hälfte zurückzahlen. Die andere Hälfte wird Ihnen geschenkt. Maximal liegt der Rückzahlungsbetrag bei 10.010 Euro, sodass die „Schenkung“ auch größer ausfallen kann.
Bis wann bekomme ich BAföG?
Wenn Sie nicht älter als 45 Jahre sind und ein Studium oder eine Ausbildung an einer weiterführenden Schule absolvieren, können Sie BAföG beantragen. Entscheidend über die Bewilligung und den Leistungshöhe ist das eigene Einkommen und ggf. das der Eltern/Erziehungsberechtigten und Partner bzw. Partnerin.
Wann wird BAföG überwiesen?
Das BAföG wird für den Monat im Voraus überwiesen. Das heißt, dass das es in der Regel am letzten Werktag im Monat für den kommenden Monat auf Ihrem Konto eingehen sollte.
Wird das Kindergeld auf das BAföG angerechnet?
Nein, das Kindergeld wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Wann kann ein BAföG-Antrag abgelehnt werden?
Ein BAföG-Antrag kann abgelehnt werden, wenn Sie oder Ihre Eltern/Erziehungsberechtigten zu viel verdienen. Auch sollten Sie nicht älter als 45 Jahre sein und die Regelstudienzeit noch nicht überschritten haben. Weitere Voraussetzungen für den BAföG-Bezug finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Wer ist von BAföG ausgeschlossen?
Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und auch über keine Bleibeperspektive verfügt, ist in der Regel von BAföG ausgeschlossen. Wer älter als 45 Jahre ist, bereits über der Regelstudienzeit liegt oder finanziell zu gut dasteht, ist ebenfalls davon ausgeschlossen, eine Antragstellung lohnt sich dann nicht.
Darf ich trotz BAföG arbeiten?
Ja. Die Nebenverdienstgrenze liegt bei 6.456 Euro im Jahr. Durchschnittlich dürfen Sie sich damit 538 Euro im Monat neben dem BAföG abzugsfrei dazuverdienen.
Kann ich BAföG auch im Ausland bekommen?
Ja. Das BAföG unterstützt auch Auslandsaufenthalte. Wer es im Inland beziehen kann, kann es auch im Ausland erhalten. Die Förderhöhe des Auslands-BAföG kann dabei sogar höher liegen als in Deutschland.
Kein BAföG - was nun?
Wenn kein Anspruch auf BAföG besteht, gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Studienkredite, Stipendien oder Nebenjobs. Viele Hochschulen bieten auch spezielle Beratungsstellen, die bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen, wenn der Antrag abgelehnt wurde.