Alles hat einen Anfang. Viele Großeltern helfen ihren Enkeln gern beim Start ins Leben. Wie schön, wenn sie da kleinere oder größere Wünsche unterstützen oder sogar erfüllen können. Das rechtzeitige Sparen für Enkel ist wieder sinnvoll, eine langfristige Geldanlage lohnend – auch mit kleineren Beträgen. Denn die Angebote werden wieder rentabler.
Wenn Großeltern in die Zukunft der Enkel investieren
Großeltern lieben ihre Enkel oft bedingungslos und sind gern hilfreiche Unterstützer. Dabei schenken sie ihren Enkeln, Zeit, Erfahrung, Aufmerksamkeit – und manchmal auch erste kleine Schätze. Denn das ist die wertvollste Investition, die Großeltern tätigen können. Neben Bargeld zu Geburtstagen oder zu besonderen Anlässen möchten Großeltern auch oft langjährig für die Enkel sparen.
Für einen guten Start ins Arbeitsleben, für den Führerschein, ein kleines Startkapital oder ein erfahrungsreiches Auslandsjahr investieren viele Großeltern gern in den Nachwuchs. Egal, wie klein oder groß die Summe ist: Ansparen lohnt sich wieder. Und Anlässe für die Enkel Geld zu sparen und sie zu unterstützen, gibt es genügend. Doch welcher Sparplan eignet sich für welche Situation?
1. Option: das klassische Sparbuch
Eine hierfür nach wie vor beliebte Form der Vermögensbildung ist das Sparbuch, weil es regelmäßig bespart und irgendwann an den Enkel ausgehändigt werden kann. Kinder können so jederzeit sehen, wie das Sparbuch wächst und wie viel Geld sie gerade angespart haben.
Bietet Ihre Sparkasse das Sparbuch an, ist die Einrichtung des Sparkontos auf den Namen des minderjährigen Enkels jedoch mit einigen Formalitäten verbunden. Neben der Geburtsurkunde ist auch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten – also der gesetzlichen Vertreter – nötig. Auch, wenn allein die Großeltern das Sparbuch besparen.
Die Übergabe des Sparbuchs ist mitunter auch als große Überraschung für später gedacht – Kinder und Enkelkinder sollen am besten nichts davon wissen. Damit der Geldsegen tatsächlich geheim bleibt, empfiehlt es sich mit Ihrer Sparkasse einen Vertrag zugunsten Dritter einzurichten. Wenn das Enkelkind bereits Kunde der Bank ist, wird hierfür weder die Geburtsurkunde noch die Unterschrift der Eltern benötigt.
2. Option: das Festgeldkonto
Großeltern legen bei einem Festgeldkonto eine bestimmte Summe einmalig für einen vereinbarten Zeitraum an. Für diese Zeit garantieren Finanzinstitute einen festen Zinssatz. Die Laufzeit kann frei gewählt werden – beispielsweise über 18 Jahre, wenn bei Kontoeröffnung das Kind gerade geboren wurde.
3. Option: Fonds
Investment-Sparpläne können eine Möglichkeit sein, langfristig für die Enkel zu sparen. Aktien zum Geburtstag? Warum nicht? Das Wertpapiersparen für Kinder wird immer beliebter, für die junge Zielgruppe gibt es da zum Beispiel „Junior-Depots“. Diese Sparpläne investieren das Geld in Fonds oder Aktien und bieten die Chance auf höhere Renditen, gehen jedoch auch mit einem gewissen Risiko einher.
4. Option: Versicherungen / Altersvorsorge
Lebensversicherungen und private Altersvorsorgemodelle können eine Möglichkeit sein, Geld anzulegen und gleichzeitig einen Versicherungsschutz zu bieten. Die Idee hinter diesen Versicherungsarten ist, Geld anzusparen und gleichzeitig einen Versicherungsschutz – auch gegen unvorhergesehene Ereignisse – zu bieten. Bei diesen Sparmodellen können die Großeltern Versicherungsnehmer und die Enkelkinder die jeweils versicherte Person sein.
Hier werden für die Enkel regelmäßig Prämien an die Versicherungsgesellschaft gezahlt. Im Laufe der Zeit können Großeltern – je nach Bedarf – etwas Geld aus dem aufgebauten Sparfonds (beispielsweise aus einer Kapitallebensversicherung) entnehmen. Zugleich lässt sich auf lange Sicht ein finanzielles Polster für die Enkel aufbauen – egal, wie alt sie sind.
5. Option: ETFs
ETF steht für Exchange Traded Fund, zu Deutsch etwa: börsengehandelter Fonds. Ein Vorteil von ETFs: Die Gebühren sind meist günstiger als bei anderen Fonds. Der Fondsmanager hat weniger Arbeit bei der Auswahl der Derivate, weil er nur einen Index nachbildet. Langfristig angelegt, können Großeltern und Enkel im Laufe der Jahre gemeinsam den Kurs verfolgen.
Ein Risiko an der Börse gibt es aber natürlich immer. Ein ETF kann nicht nur Rendite bringen, er kann auch zu Verlusten führen. Sinkt der hinter einem ETF liegende Index, verliert auch der Fonds an Wert.
Vermögenswirksame Leistungen
Großeltern sind oft selbst noch berufstätig. Dann können sie ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) auch für ihre Enkel nutzen. Diese Leistungen, bis zu 40 Euro im Monat, werden vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt und können von den Großeltern in bestimmte Spar- oder Anlageprodukte investiert werden, die sie später ihren Enkeln zugutekommen lassen können. Diese Sparform muss nicht unbedingt von Geburt an eingerichtet werden: Denn bei der VL wird nur sechs Jahre angespart, dann ruht der Gesamtbetrag noch ein Jahr – bevor über ihn verfügt werden kann. Das eignet sich gut für einen Sieben-Jahres-Plan.
Häufige Fragen zum Sparen für Enkel
Kann ich für mein Enkelkind ein Sparbuch eröffnen?
Ja. Sie können im Namen Ihres Enkels ein Sparbuch anlegen. Solange das Kind minderjährig und nicht geschäftsfähig ist, sollten Sie aber auch dessen Eltern als gesetzliche Vertreter darüber informieren.
Mit Vertragsunterzeichnung haben Sie dann die erste Einzahlung festgelegt und sich für mögliche weitere Einzahlungen entschieden – beispielsweise für monatliche Daueraufträge.
Großeltern haben auch die Option, erst einmal auf ihren Namen ein Sparbuch zu eröffnen und sich insgeheim vorzubehalten, dass das Geld später einmal für die Enkel ist.
Kann ich für mein Enkelkind ein Konto eröffnen?
Um ein Konto für Ihr Enkelkind zu eröffnen, erkundigen Sie sich bei der Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl nach den erforderlichen Dokumenten, meist ist es ein amtlicher Lichtbildausweis und die Geburtsurkunde. Wichtig auch: das Einverständnis der Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes sollte vorliegen.
Auch hier haben Großeltern die Option, erst einmal auf ihren Namen ein Sparbuch zu eröffnen und sich insgeheim vorzubehalten, dass das Geld später einmal für die Enkel ist.
Besprechen Sie die Modalitäten am besten mit Ihrer Bank oder Sparkasse.
Kann ich für mein Enkelkind ein Depot eröffnen?
Nur mit Zustimmung der Eltern, weil sie die Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter sind. Anders als beim Sparbuch gilt bei Wertpapieren: Wer Eigentümer eines Wertpapiers ist, ist auch zwingend Inhaber der durch das Wertpapier verbrieften Forderung. An die Guthaben kommt also nicht jeder einfach so ran. In Deutschland bieten Finanzinstitute spezielle Kinder- beziehungsweise Junior-Depots an.
Wie viel Geld darf ein Kind auf dem Konto haben?
Das Vermögen soll ja mit den Enkeln mitwachsen. In welchem Verhältnis, in welchem Tempo, in welcher Höhe – das bestimmen vor allem die Gönner, also die Großeltern. Eine Obergrenze für Ansparsummen gibt es nicht. Doch verringern sich meist die Zinsen, je höher das Vermögen ist.
Zu beachten ist, dass schon zur Kontoeröffnung ein Freistellungsauftrag erteilt werden sollte. Damit sichern Sie Ihren Enkelkindern den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Höhe bleiben dann die Kapitalerträge Ihrer Enkel steuerfrei.
Großeltern, die das Sparen großzügig unterstützen können, sollten den Wert von 200.000 Euro pro Großelternteil in 10 Jahren nicht überschreiten (für Eltern gilt im selben Zeitraum die Maximalsumme von 400.000 Euro, für Onkel oder Tanten von 20.000 Euro). So lange lässt sich das Geld steuerfrei schenken.
Kann ich frei über das eingezahlte Geld verfügen?
Ja, in der Regel können Sie frei über das Sparkonto für Ihr Enkelkind verfügen. Sparkonten bieten – im Gegensatz zu langfristigen Anlagekonten oder Versicherungen – einen einfachen Zugriff auf das Geld. Grundsätzlich ist der im Sparbuch Benannte nämlich nicht automatisch auch der Inhaber einer Forderung, das bedeutet: Großeltern können zwar ein Sparbuch für den Enkel oder die Enkelin anlegen – aber dennoch weiterhin selbst über das Konto verfügen. Praktisch kann sich jeder, der im Besitz des Sparbuchs ist, das Guthaben auszahlen lassen. Für eine Auszahlung erfolgt keine Legitimationsprüfung.
Es sei denn, es gibt im Vertrag ausdrückliche Vermerke wie „Gläubiger der Spareinlagen ist der Kontoinhaber“. Dann ist das Enkelkind von Beginn an Inhaber der verbrieften Forderung.
Stand: 02.10.2023