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Zwei Freunde stehen auf einer Brücke über einem Fluß und unterhalten sich.

Geld an Freunde verleihen: Darauf sollten Sie achten

Private Darlehen
Wenn der beste Freund beim Eis essen zu wenig Geld dabeihat, ist es Ehrensache: Wir leihen ihm die paar Euro. Auch bei einem Restaurant- oder Kinobesuch ist das kein Problem. Geht es allerdings um größere Beträge – zum Beispiel für eine Autoreparatur oder einen Urlaub – sollten Sie sich vorsichtshalber absichern.

Freundschafts- vs. Bankkredit

Darlehen bei Freunden oder der Familie haben einen entscheidenden Vorteil: In den meisten Fällen zahlt man keine oder weniger Zinsen als bei einem Kreditinstitut. Klingt gut? Leider zeigt die Praxis, dass privates Geldverleihen auch mal schiefgeht. Denn Darlehen unter Freunden werden meistens auf Vertrauensbasis und ohne Absicherung gegeben. Doch was, wenn der Freund oder die Verwandte die offenen Forderungen nicht mehr begleichen kann? Oder nicht mehr begleichen möchte? Was, wenn nie klar vereinbart wurde, dass es sich um eine Leihgabe handelt und nicht um ein Geschenk? Dann ist nicht nur das Geld futsch, sondern oft auch das Verhältnis zwischen Verleihendem und Leihender kaputt.

Privater Darlehensvertrag

Setzen Sie immer einen schriftlichen Vertrag auf, wenn Sie Geld verleihen oder sich etwas borgen – genau wie es auch bei Ihrer Sparkasse oder Bank gemacht wird. So vermeiden Sie Missverständnisse und kommen als Kreditgeberin oder Kreditgeber im Fall der Fälle leichter wieder an Ihr Geld.

Der Vertrag – das muss rein

Einen Vertrag können Sie selber aufsetzen, ohne Anwältin oder Notar. Er sollte diese Informationen enthalten:

  • Namen und Adressen der Vertragspartner
  • Datum des Vertragsabschlusses
  • Höhe des Kreditbetrags
  • Datum der Auszahlung
  • Regelung zur Rückzahlung (zum Beispiel monatliche Raten)
  • gegebenenfalls Regelung eines Zinssatzes
  • eventuelle Sicherheiten
  • Unterschriften der Vertragspartner

Wichtig: Lassen Sie sich die Auszahlung mit Datum schriftlich bestätigen. Erhalten Sie verliehenes Geld nicht zurück, können Sie durch diesen Vertrag Ansprüche vor Gericht geltend machen. Dies muss allerdings bis Ende des dritten Jahres nach Ablauf der Rückzahlungsfrist geschehen.

Ein Beispiel

„Hiermit bestätigt Frau Susanne Heinz, von Frau Andrea Müller ein Darlehen über 5.000 Euro erhalten zu haben. Der Betrag wurde am 15.05.2020 durch Frau Müller auf das Konto von Frau Heinz überwiesen. Die Rückzahlung des Gesamtbetrags hat bis zum 31.12.2020 zu erfolgen. Zinsen werden nicht veranschlagt.“

Ort, Datum Unterschriften

Verzinstes Darlehen

Für den Fall, dass Sie privat Geld verleihen und dafür von Ihrem Freund oder Ihrer Verwandten Zinsen verlangen, sollten Sie daran denken, dies in Ihrer Steuererklärung aufzuführen. Zinsen gelten als Einkommen und müssen in der Anlage KAP aufgeführt werden.

Für gewöhnlich werden die Zinsen, die sich über ein Jahr angesammelt haben, vom Finanzamt mit einem Steuersatz von 25 Prozent belegt. Dazu kommt eventuell die Kirchensteuer. Sind Sie alleinstehend gilt ein Freibetrag von 1.000 Euro, als Paar liegt dieser bei 2.000 Euro.

Ihnen ist das Risiko dennoch zu groß? Für diesen Fall gibt es natürlich die Sparkassen und Banken. Sie haben Interesse an einem Kredit? Ihr Berater vor Ort hilft Ihnen gerne weiter.

Fragen und Antworten zum Thema Geld verleihen

Wie bei einem Sparkassen- oder Bankdarlehen empfiehlt sich bei einem privaten Darlehen ein Vertrag. Darin sollten die wichtigsten Eckdaten aufgeführt sein, zudem sollte der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben werden.

Sie dürfen Geld verleihen, so viel Sie möchten. Achten Sie jedoch bei größeren Beträgen darauf, auch mit Freunden oder Verwandten einen Vertrag abzuschließen, so dass die Rückzahlung des Geldes sichergestellt wird. Außerdem sollten Sie sich erkundigen, was das Verleihen eines großes Geldbetrags für Ihre Steuer bedeuten kann.

Zunächst sollten Sie beim Geldverleihen darauf achten, alles vertraglich festzuhalten – auch mit Freunden und Verwandten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie Ihr Geld auch zurückerhalten. Sollten Sie Zinsen auf die Rückzahlung erheben, müssen Sie dies zudem dem Finanzamt mitteilen. Denn Zinseinkünfte sind als Einkünfte zu versteuern.

Machen Sie mehr aus Ihrem Geld

Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Finanzfragen persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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