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Vater und Tochter planen etwas im Garten mit Stift und Papier. Im Hintergrund steht ein Haus und im Vordergrund ein Baum.

Wann Sie jetzt noch Baukindergeld beantragen können – und weitere Förderungen

Zuschüsse fürs Eigenheim
Der Förderzeitraum für Baukindergeld ist abgelaufen. Nur wenige Familien können den Zuschuss jetzt noch beantragen. Die Wohneigentumsförderung ist eine Alternative. Hier erfahren Sie mehr.

Für den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie gibt es eine ganze Reihe von Förderungen und Zuschüssen. Wer sich vorab gut informiert und langfristig plant, kann damit unter Umständen mehrere Tausend Euro sparen.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Baukindergeld kann bis Ende 2023 noch beantragen, wer vor maximal sechs Monaten in die jeweilige Immobilie eingezogen ist, den Kaufvertrag jedoch zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterschrieben hat. Analog zum Kaufvertrag gilt der Zeitraum auch für die Erteilung der Baugenehmigung oder alternativ den Beginn des Baus.

  • Es gibt darüber hinaus weitere Programme, mit denen Sie unter Umständen von Förderungen und Zuschüssen fürs Eigenheim profitieren können. Die Wohneigentumsförderung ist eine Möglichkeit. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, Staat und Gemeinden gehören unter anderem zu den Anbietern beziehungsweise Förderern.

  • Den Antrag für die geförderten Kredite der KfW können Sie direkt bei Ihrer Sparkasse stellen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin in Ihrer Filiale. Wir unterstützen Sie gern.

Baukindergeld kommt vor allem beim Kauf nur noch selten infrage

Mit 12.000 Euro Zuschuss pro Kind insgesamt war das Baukindergeld eine besonders lohnenswerte KfW-Förderung auf dem Weg in die eigene Immobilie. Aktuell können jedoch vor allem in Sachen Immobilienkauf nur noch wenige Familien Baukindergeld beantragen. Das liegt daran, dass der Förderzeitraum Ende März 2021 abgelaufen ist. Wer zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Immobilie gekauft hat, wird mittlerweile in der Regel bereits vor mehr als sechs Monaten eingezogen – und damit nicht mehr förderfähig sein. Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Förderung sind:

  • Sie haben den Kaufvertrag für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterschrieben oder beim Bau einer Immobilie in diesem Zeitraum Ihre Baugenehmigung erteilt bekommen oder mit dem Bau begonnen.
  • Ihr Vorhaben ist abgeschlossen und Sie sind bei Antragstellung vor maximal sechs Monaten in Ihre Immobilie eingezogen. Für Vermietung oder nach Verkauf der Immobilie gibt es keine Förderung.
  • Sie haben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin Kindergeld bekommen.
  • Das zu versteuernde Einkommen Ihres Haushalts des vorletzten und vorvorletzten Jahres lag im Durchschnitt unter der Einkommensgrenze von maximal 90.000 Euro, wenn Sie ein Kind haben. Pro weiterem Kind hebt sich die Grenze beim maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen um 15.000 Euro.
  • Sie sind nicht Eigentümer oder Eigentümerin einer zweiten Wohnimmobilie in Deutschland.
  • Die Immobilie, für die Sie den Antrag stellen möchten, muss sich in Deutschland befinden.
  • Der Antrag muss vor Ende des Jahres 2023 gestellt werden.

Weitere Förderungen und Zuschüsse (nicht nur) für Familien

Abgesehen vom Baukindergeld können Sie in den Genuss verschiedener weiterer Förderungen und Zuschüsse für den Kauf oder Bau Ihrer Immobilie kommen. Wir stellen Ihnen sieben davon vor.

Wohneigentumsförderung

Am 1. Juni 2023 startete die neue Wohneigentumsförderung (Kreditnummer 300) für Familien. Sie soll Familien mit geringerem Einkommen den Weg ins Eigenheim erleichtern. Förderungsberechtigt sind Familien mit einem Jahreseinkommen bis zu 60.000 Euro. Für jedes minderjährige Kind, welches im Haushalt lebt, darf das gesamte Jahreseinkommen 10.000 Euro höher liegen, während der Maximalbetrag für einen möglichen Kredit bei 240.000 Euro pro Antrag liegt. Dabei lässt sich der Kredit nicht für Bestandsimmobilien nutzen. Lediglich der Erstkauf und der Bau von neuen Häusern mit dem Effizienzhaus Standard 40 werden gefördert. Stellen Sie bei der KfW den Antrag für die Wohneigentumsförderung, müssen Sie die Immobilie selbst bewohnen und dürfen in der Vergangenheit nicht vom Baukindergeld Gebrauch gemacht haben.

KfW-Wohneigentumsprogramm

Sie möchten Wohneigentum kaufen oder bauen, um selbst einzuziehen? Dann kommt unter Umständen der zinsgünstige KfW-Förderkredit 124 für Sie infrage. Bis zu 100.000 Euro können Sie damit zinsgünstig finanzieren. Es gelten Fördervoraussetzungen. Sie können den Kredit gegebenenfalls über Ihre Sparkasse abschließen. Möglicherweise können Sie ihn auch mit einem Darlehen bei Ihrer Sparkasse kombinieren.

KfW-Programm für den Kauf von altersgerecht umgebautem Wohnraum

Für den Kauf und Umbau von altersgerechtem Wohnraum bietet die KfW den zinsgünstigen Förderkredit 159 in Höhe von bis zu 50.000 Euro an. Auch hier gelten Fördervoraussetzungen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Sparkasse. Auch die Antragstellung ist dort möglich.

Kredit zum energieeffizienten Bau oder Kauf der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Ein besonders zinsgünstiger Kredit kann für energieeffizientes Bauen oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses über die Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden (Kreditnummer 261). Kredite mit einer Höhe von bis zu 150.000 Euro sind möglich. Dabei kann ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 Prozent gewährt werden, der den zurückzuzahlenden Kreditbetrag verringert. Die Antragstellung muss über einen Energieeffizienz-Experten oder eine -Expertin laufen. Das kann beispielsweise ein Energieberater oder eine Energieberaterin sein. Dort bekommen Sie auch alle Hinweise zu den Fördervoraussetzungen. Tipp: Eine Liste der anerkannten Energieeffizienz-Experten und -Expertinnen finden Sie hier .

Baugeld von den Gemeinden

Auch einige Städte und Gemeinden unterstützen neue Einwohnerinnen und Einwohner auf dem Weg ins Eigenheim. Vor allem für junge Familien gibt es oft das sogenannte „Baugeld vom Bürgermeister“. In der Regel ist das ein finanzieller Zuschuss auf den Bau oder die Sanierung einer Immobilie innerhalb eines bestimmten Gebiets. Fragen Sie am besten direkt im Rathaus der jeweiligen Gemeinde nach, ob und gegebenenfalls in welchem ausgewiesenen Gebiet die Möglichkeit für Baugeld besteht.

Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Nicht immer muss der Immobilientraum sofort umgesetzt werden. Wer langfristig plant, kann mit LBS-Bausparen über mehrere Jahre das nötige Eigenkapital für das eigene Haus oder die eigene Wohnung ansparen und dabei unter Umständen von Förderungen profitieren. Erkundigen Sie sich beispielsweise bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin, ob Ihnen diese vermögenswirksame Leistungen gewähren. Damit bekommen Sie monatlich bis zu 40 Euro für Ihren Bausparvertrag dazu.

Wer vermögenswirksame Leistungen erhält, kommt möglicherweise zusätzlich in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage. Das gilt, wenn Sie ein zu versteuerndes Einkommen von 17.900 Euro jährlich nicht überschreiten. Bei Verheirateten oder Verpartnerten, die gemeinsam veranlagt sind, sind es 35.800 Euro. Dann zahlt der Staat zusätzlich jährlich bis zu 43 Euro (bis zu 86 Euro bei Verheirateten und Verpartnerten) in Ihren Bausparvertrag ein. Tipp: In unseren Ratgebern zu 

und erfahren Sie mehr.

Wohnungsbauprämie

Zum 1. Januar 2021 wurde die Wohnungsbauprämie deutlich erhöht – und der Zugang dazu erleichtert. Wer einen Bausparvertrag bespart, bekommt damit eine Prämie von 10 Prozent auf die eingezahlten Bausparbeiträge. Die maximale Prämie beträgt 70 Euro jährlich beziehungsweise 140 Euro für Verheiratete oder Verpartnerte. Für eine Förderung darf das jährliche zu versteuernde Einkommen 35.000 Euro nicht überschreiten. Bei Verheirateten oder Verpartnerten gelten bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung 70.000 Euro. Eine Doppelförderung aus Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie ist jedoch nicht möglich.

Tipp: In unserem Artikel zur

erfahren Sie mehr.

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Häufige Fragen zum Baukindergeld

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Wann wird Baukindergeld ausgezahlt?

Wenn Sie alle für das Baukindergeld erforderlichen Unterlagen eingereicht haben und der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie zunächst eine Auszahlungsbestätigung. Aus ihr geht hervor, wann der Zuschuss auf Ihrem Bankkonto eingeht. In der Regel geschieht das gegen Ende des darauffolgenden Monats.

Auch 2023 können Sie noch Baukindergeld beantragen. Allerdings ist eine der Voraussetzungen für die Förderung, dass Sie den Kaufvertrag der Immobilie zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterschrieben haben. Analog zum Kaufvertrag gilt der Zeitraum auch für die Erteilung der Baugenehmigung oder den Beginn des Baus.

Außerdem müssen Sie bei Antragstellung vor maximal sechs Monaten in das Haus oder die Wohnung eingezogen sein. Durch diese terminlichen Einschränkungen werden 2023 in Sachen Immobilienkauf voraussichtlich weniger Antragsteller und Antragstellerinnen Anspruch anmelden können. Die meisten förderfähigen Käufer und Käuferinnen werden zu diesem Zeitpunkt wohl bereits Baukindergeld beantragt haben oder die Sechsmonatsfrist wird verstrichen sein.

Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Förderung sind:

  • Sie haben den notariellen Kaufvertrag für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterschrieben oder beim Bau einer Immobilie in diesem Zeitraum Ihre Baugenehmigung erteilt bekommen oder mit dem Bau begonnen.
  • Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung vor höchstens sechs Monaten selbst in das Haus oder die Wohnung eingezogen.
  • Sie haben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin Kindergeld bekommen.
  • Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres lag im Durchschnitt unter der Einkommensgrenze von maximal 90.000 Euro, wenn Sie ein Kind haben, sowie maximal 15.000 Euro mehr pro weiterem Kind.
  • Das Haus oder die Wohnung, für die Sie den Antrag stellen, ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
  • Die Immobilie, für die Sie den Antrag stellen möchten, befindet sich in Deutschland.
  • Der Antrag muss vor dem 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Sie können den Antrag auf Baukindergeld noch bis Ende des Jahres 2023 stellen.

Wird der Antrag auf Baukindergeld genehmigt, bekommen Sie insgesamt 12.000 Euro Zuschuss pro Kind – 10 Jahre lang je 1.200 Euro.

Es gibt noch Baukindergeld. Anträge können noch bis Ende 2023 gestellt werden. Treffen die Fördervoraussetzungen auf Sie zu und haben Sie im Förderzeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Immobilie gekauft, eine Baugenehmigung erhalten oder mit dem Bau begonnen, können Sie also durchaus von Baukindergeld profitieren.

Sie können die Förderung im KfW-Zuschussportal  beantragen. Dort können Sie auch direkt alle nötigen Nachweise hochladen.

Haben Sie zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Immobilie gekauft, eine Baugenehmigung erhalten oder mit dem Bau Ihres Eigenheims begonnen? Wenn Sie dann noch alle Fördervoraussetzungen erfüllen sowie Ihre fertige Immobilie bei Antragstellung vor maximal sechs Monaten bezogen haben, können Sie Baukindergeld noch bis Ende 2023 beantragen.

Der Förderzeitraum für Baukindergeld ist inzwischen beendet. Wenn Sie jedoch zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Immobilie gekauft, eine Baugenehmigung erhalten oder mit dem Bau Ihrer eigenen vier Wände begonnen haben, können Sie Ihren Antrag dennoch bis Ende des Jahres 2023 stellen. Es gelten Fördervoraussetzungen.

Ja, auch beim Kauf von Bestandsimmobilien können Sie Baukindergeld beantragen. Beachten Sie bitte, dass der Förderzeitraum inzwischen beendet ist. Der Antrag wird nur berücksichtigt, wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Immobilie gekauft, eine Baugenehmigung erhalten oder mit dem Bau Ihrer Immobilie begonnen haben. Es bestehen weitere Fördervoraussetzungen.

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