Mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle nimmt die Polizei jedes Jahr in Deutschland auf ‒ vom kleinen Blechschaden bis zum schweren Unfall mit Personenschaden. Die Kfz-Haftplicht ist deshalb für jeden Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin Pflicht. Doch für Schäden am eigenen Fahrzeug zahlt sie nicht. Dafür gibt es Kaskoversicherungen. Erfahren Sie hier, ob und wann Sie eine Teilkasko und wann eine Vollkasko abschließen sollten.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Mit einer Kaskoversicherung können Sie sich zusätzlich vor den finanziellen Folgen eines Schadens am eigenen Fahrzeug versichern.
Eine Kfz-Vollkasko ist vor allem bei neuen Autos, Leasingfahrzeugen und bei Finanzierungen empfehlenswert.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflicht ist eine der wenigen Versicherungen, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Fahrzeug wird nur dann amtlich zugelassen, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Verursachen Sie einen Unfall, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflicht sämtliche Kosten des oder der Geschädigten, etwa für die Reparatur oder ein Gutachten.
Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung sind unter anderem abhängig von Fahrzeug, Wohnort, dem Alter des Halters oder der Halterin und der Schadenfreiheitsklasse. Daher ist der Beitrag für die Versicherung für jede Person anders. Die Mindestdeckungssumme in der Haftpflicht, für die der Versicherer garantieren muss, beträgt für Personenschäden 7,5 Millionen Euro. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Für wenige Euro mehr können Sie eine Kfz-Versicherung mit unbegrenzter Deckung abschließen.
Der Einfluss der Schadenfreiheitsklassen
Ihre Versicherung teilt Sie einer der sogenannten Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) zu ‒ als Fahranfänger oder Fahranfängerin werden Sie in die Klasse 0 eingestuft. Auch wenn Sie häufig in Unfälle verwickelt waren, rangieren Sie in den unteren Klassen. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher steigen Sie innerhalb der Klassen und desto weniger bezahlen Sie für den Versicherungsschutz.
SF-Klassen sind relevant für die Kfz-Haftpflicht und die Vollkasko. In der Teilkasko spielen sie keine Rolle.
Die Kaskoversicherungen
Eine Kaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung entstanden sind. Vorgeschrieben ist diese Art der Versicherung nicht. Sie bietet aber einen Schutz für Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug, deren Kosten Sie sonst selbst tragen müssten. Es gibt zwei Varianten: die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Beide Versicherungen kommen für Schäden auf, die zum Beispiel durch Wetterereignisse wie Sturm oder Blitzschlag, Diebstahl, einen Marderbiss oder einen Wildunfall entstanden sind. Der Schutz der Vollkaskoversicherung umfasst außerdem noch weitere Schadensursachen wie Vandalismus.
Der wichtigste Punkt: Sie übernimmt die Kosten für die Reparatur Ihres Wagens nach einem selbst verschuldeten Unfall.
Bei beiden Versicherungen können Sie durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung die Versicherungsprämie reduzieren. Die Selbstbeteiligung ist der Anteil, den Sie selbst zur Beseitigung des Schadens beitragen.
Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem bei einem Neuwagen oder einem teuren Fahrzeug. Ein Leasingfahrzeug muss häufig vollkaskoversichert werden. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug finanzieren, sind Sie mit einer Vollkaskoversicherung auf der sicheren Seite. Dann können Sie die Reststumme anteilig tilgen, falls es zu einem Totalschaden kommt. Ansonsten liegt es ganz bei Ihnen, ob Sie diese umfassende Sicherheit brauchen. Bei einem älteren Auto reicht meist die Kfz-Haftpflicht aus – denn der Wert des Wagens steht nicht im Verhältnis zu den Beiträgen für eine Kaskoversicherung.
Bei der Vollkaskoversicherung wird, wie bei der Haftpflichtversicherung auch, ein Schadenfreiheitsrabatt gewährt. So kann es sein, dass unter Berücksichtigung der Rabatte eine Teilkaskoversicherung nur noch unwesentlich günstiger ist als eine Vollkaskoversicherung.
Bei der Teilkaskoversicherung sind Rabatte nicht relevant, es wird jedoch bei Abschluss nach Vorschäden in den letzten 24 Monaten gefragt. Mögliche Unfälle in dieser Zeit beeinflussen die Versicherungsprämie.
Kfz-Versicherungen im Überblick
Leistungen bei | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
---|---|---|---|
Reparatur am eigenen Fahrzeug bei Selbstverschulden | X | ||
Vandalismus | X | ||
Wenn Verursacher oder Verursacherin nicht zahlen kann oder unbekannt ist | X | ||
Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen | X | X | |
Glasschaden | X | X | |
Wildschaden | X | X | |
Marderverbiss | X | X | |
Feuer | X | X | |
Hagel, Blitz, Sturm, Überschwemmung | X | X | |
Reparaturkosten am fremden Fahrzeug | X | X | X |
Renten bei Invalidität | X | X | X |
Heilungskosten bei Personenschäden | X | X | X |
Versicherungswechsel
Stichtag für den regulären Versicherungswechsel ist der 30. November eines jeden Jahres. Bis zu diesem Tag müssen Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, wenn Sie zum 1. Januar zu einem anderen Anbieter wechseln wollen.
Das ist aber nicht die einzige Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln. Wenn Sie Ihr Fahrzeug ersetzen – egal ob mit einem Neu- oder einem Gebrauchtwagen – müssen Sie die bestehende Versicherung nicht übernehmen. Eine Gelegenheit für Sie, die Versicherung an veränderte Bedingungen anzupassen – zum Beispiel mit einer Vollkaskoversicherung. Bei jedem Fahrzeugwechsel haben Sie erneut die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz so zu wählen, dass er zu Ihnen passt.
Bei Ihnen steht ein Neukauf oder ein Fahrzeugwechsel an? Dann wollen Sie sich bei der Wahl der richtigen Versicherung vielleicht mit einem Experten oder einer Expertin besprechen. Bei uns erhalten Sie eine umfassende Beratung. Und die zu Ihnen passende Versicherung bekommen Sie auch.
Sorglos ist einfach
Häufige Fragen rund um Kaskoversicherungen
Mit einer Kaskoversicherung sichern Sie sich für den Fall ab, dass Schäden an Ihrem eigenen Auto entstehen. Das gilt für Unfälle ebenso wie für witterungsbedingte Schäden oder Diebstahl. Im Gegensatz dazu springt eine Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Teil- oder Vollkasko nur für jene Kosten ein, die am Fahrzeug Ihres Unfallgegners oder Ihrer Unfallgegnerin entstehen ‒ vorausgesetzt, Sie haben den Schaden verursacht.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug zum Beispiel in diesen Fällen:
- Kollisionen mit Wild
- Zerbrochene Scheiben
- Diebstahl des Fahrzeugs
- Einbruch ins Fahrzeug und Diebstahl oder Beschädigung von Zubehör
- Hagel oder Sturm
- Überschwemmung
- Feuer
Die Vollkaskoversicherung trägt darüber hinaus die Kosten für:
- Unfälle, die Sie selbst verschuldet haben
- Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind
Mit einer Selbstbeteiligung legen Sie fest, welchen Teil der Schadenssumme Sie aus eigener Tasche bezahlen. Die Kaskoversicherung trägt dann nur die Kosten, die über dieser Summe liegen.
Der Vorteil der Selbstbeteiligung ist, dass Ihre Versicherungsbeträge geringer ausfallen, als wenn Sie einen Vertrag ohne Eigenanteil abschließen. Die Höhe Ihrer Zuzahlung legen Sie bei Vertragsabschluss fest. Üblich sind bei der Teilkasko 100 oder 150 Euro, bei der Vollkasko 300 Euro.
Manchmal kann es sich lohnen, die Kosten für überschaubare Schäden komplett selbst zu tragen, wenn dadurch die Herabstufung in der Schadensfreiheitsklasse und der damit verbundene Anstieg der Versicherungsprämie verhindert werden. Das sollten Sie also im Einzelfall prüfen.
Die Vollkasko leistet bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug, kommt aber auch für Vandalismusschäden auf, zum Beispiel zerstochene Reifen oder zerkratzten Lack. Bezahlt werden die Reparaturkosten oder – im Falle eines Totalschadens – der Wiederbeschaffungswert. Manche Versicherer erstatten den kompletten Neupreis eines Fahrzeugs.
Eine Vollkaskoversicherung umfasst immer auch eine Teilkaskoversicherung. Risiken, die der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin nicht direkt beeinflussen können, sind damit ebenfalls abgedeckt. Dazu zählen in der Regel Schäden durch Hagel oder Sturm, Diebstahl oder Wildunfälle.
Haben Sie einen Unfall verursacht und nutzen Sie Ihre Vollkasko, wird Sie Ihr Versicherer im darauffolgenden Jahr in eine niedrigere SF-Klasse einstufen. In der Folge sinkt der Schadenfreiheitsrabatt und Ihr Versicherungsbeitrag steigt.
Für die Zurückstufung ist die Anzahl der Schäden ausschlaggebend, nicht die Höhe des einzelnen Schadens. Das bedeutet: Mehrere kleine Unfälle können sich ungünstiger auf Ihre SF-Klasse auswirken als ein großer Schaden. Prüfen Sie also, womit Sie finanziell besser fahren: einen kleineren Schaden selbst bezahlen und so den Schadenfreiheitsrabatt behalten oder die Kosten über die Versicherung begleichen lassen und dafür im nächsten Jahr höhere Beiträge in Kauf nehmen.
Die Entscheidung können Sie auch noch treffen, nachdem Ihr Versicherer den Schaden bereits reguliert hat. Der Versicherer ist verpflichtet, Sie über die Kosten zu informieren. Nach dieser Mitteilung haben Sie die Möglichkeit, die Kosten zu erstatten. Dann behalten Sie Ihre Einstufung. Andernfalls wird Ihr Vertrag zum Jahreswechsel beziehungsweise zur Hauptfälligkeit in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Ihre Vollkasko übernimmt bei selbstverschuldeten Unfällen die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Bei einem Totalschaden bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt – bei manchen Verträgen sogar den Neupreis.
Allerdings muss die Kaskoversicherung nicht oder nur teilweise zahlen, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dazu zählt zum Beispiel Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Missachten einer roten Ampel. Auch wenn Sie sich ans Steuer setzen, obwohl ein Fahrverbot vorliegt, wird die Autoversicherung nicht für Schäden aufkommen.
Das hängt vor allem vom Alter und dem Zustand Ihres Fahrzeugs ab sowie von den Konditionen Ihrer Vollkaskoversicherung. Ist Ihr Auto jünger als fünf Jahre, sollten Sie die Vollkaskoversicherung behalten.
Bei älteren Autos lohnt sich der Wechsel in die Teilkasko vor allem dann, wenn Sie in einer niedrigen Schadensfreiheitsklasse eingestuft sind, also relativ hohe Beiträge zahlen. Haben Sie hingegen eine hohe Schadensfreiheitsklasse, werden die Beiträge für eine Teilkasko nicht wesentlich günstiger sein als für Ihre Vollkasko, denn in der Teilkasko gibt es keine Schadensfreiheitsklassen. In dem Fall rechnet sich ein Wechsel vermutlich nicht.