Es gibt Fördermittel für E-Autos, diese werden aber jedes Jahr weiter reduziert. Plug-in-Hybride werden nicht mehr gefördert.
Es gibt nur Förderungen für Autos, die auf der Liste der förderungsfähigen Elektrofahrzeuge stehen.
2023 bekommen Sie beim Kauf eines neuen E-Autos, das gelistet ist, einen Zuschuss von bis zu 6.750 Euro. Die Summe ist abhängig vom Kaufpreis. Gebrauchte Elektroautos können unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 4.500 Euro gefördert werden. Elektrische Leasing-Wagen sind ebenfalls förderfähig.
Käuferinnen und Käufer von ausschließlich elektrisch angetriebenen Autos fahren bis zu zehn Jahre Kfz-steuerfrei.
Etwas mehr als eine Million Elektroautos waren am 1. Januar 2023 in Deutschland zugelassen, das entspricht 2,1 Prozent (2022 waren es noch 1,3 Prozent). Zusätzlich zu diesen ausschließlich elektrisch betriebenen Fahrzeugen machten Hybrid-Fahrzeuge 4,8 Prozent aus (2022 waren es 3,4 Prozent). Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich: Die Anzahl der Pkw mit geringfossilen oder nichtfossilen Antriebsarten steigt kontinuierlich.
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Das ist die maximale Förderung, die Sie 2023 für den Kauf oder das Leasing eines E-Autos bekommen können.
Ziel: Von einer auf zehn Millionen E-Autos bis 2030
Elektromobilität sorgt dafür, dass sich Fahrzeuge leise, effizient und umweltschonender bewegen. Deswegen ist sie ein wichtiger Bestandteil der „Klimaziele 2030“ der Bundesregierung. Geplant ist unter anderem, dass im Jahr 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Um ihre Ziele zu erreichen, hat die Regierung ein umfangreiches Förderprogramm entwickelt, an dem sich auch die Automobilindustrie beteiligt.
Die Neuanschaffung eines E-Autos wird mit dem sogenannten Umweltbonus subventioniert. Er wird bis zum 31.12.2025 gewährt. Allerdings gilt er nur für Autos, die auf der Liste der förderungsfähigen Elektrofahrzeuge stehen. Der Umweltbonus besteht aus zwei Teilen: Der Herstelleranteil wird direkt vom Preis des Autos abgezogen. Den anderen Teil zahlt der Staat nach Antragsstellung. Der staatliche Anteil ist aktuell doppelt so hoch wie der Herstelleranteil.
Fördermittel werden im laufenden Jahr 2023 aufgefüllt
Das Förderangebot der Regierung erfreute sich größerer Beliebtheit. Bereits Anfang Juli waren Zweidrittel der Fördersumme aufgebraucht. Um mehr Planbarkeit und Sicherheit für Verbrauchende und die Wirtschaft zu gewährleisten, wird das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Mittel für 2023 um mindestens 400 Millionen Euro aufstocken. Dieses Geld wird aus dem laufenden Haushalt des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt.
Das sind die Förderungen für Elektroautos als Neuwagen 2023
Die maximale Fördersumme für neue Elektroautos beträgt 6.750 Euro. Dabei bekommen Sie für Neuwagen unter 40.000 Euro Nettolistenpreis 4.500 Euro vom Staat. Für Neuwagen von 40.000 Euro bis 65.000 Euro Nettolistenpreis erhalten Sie 3.000 Euro vom Staat.
Zu diesen staatlichen Förderungen kommt jeweils der Herstelleranteil in Höhe der Hälfte der staatlichen Prämie. Wird ein Neuwagen unter 40.000 Euro Nettolistenpreis also vom Staat mit 4.500 Euro gefördert, kommt dazu noch ein Herstelleranteil von 2.250 Euro. Daraus ergibt sich die maximale Fördersumme von 6.750 Euro.
Umweltbonus 2023 für neue E-Autos | Bundesanteil | Herstelleranteil | Gesamter Umweltbonus |
---|---|---|---|
Mit Nettolistenpreis bis maximal 40.000 Euro | 4.500 Euro | 2.250 Euro | 6.750 Euro |
Mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro | 3.000 Euro | 1.500 Euro | 4.500 Euro |
Zu den Voraussetzungen für den Umweltbonus gehört es, dass das Elektroauto mindestens ein Jahr lang in Deutschland auf Sie zugelassen bleibt. Zusätzlich zu den direkten Prämien und Boni fahren Sie zehn Jahre lang Kfz-steuerfrei.
Hinweis: Vom 1. Januar 2024 an werden Sie Förderungen nur noch für E-Autos mit einem maximalen Nettolistenpreis von 45.000 Euro bekommen können.
Das sind die Förderungen für Elektroautos als Gebrauchtwagen 2023
Für Gebrauchtwagen mit einer Erstzulassung von unter einem Jahr, für die noch kein Umweltbonus oder keine andere staatliche Förderung in der Europäischen Union geltend gemacht wurde, bekommen Sie aktuell noch bis zu 3.000 Euro Bundesanteil und 1.500 Euro Herstelleranteil. Insgesamt können Sie also bis zu 4.500 Euro Förderung kommen.
Auch hier gilt die Voraussetzung, dass es sich um ein gelistetes Modell handeln muss (vergleiche oben). Sie müssen das Fahrzeug außerdem wie beim Kauf eines Neuwagens mindestens ein Jahr lang behalten. Zudem darf es bei der Erstzulassung auf Sie nicht mehr als 15.000 Kilometer gefahren sein. Förderfähig sind außerdem nur gewerbliche Verkäufe mit ausgewiesener Umsatzsteuer, keine Transaktionen zwischen Privatpersonen.
Hinweis: Im Jahr 2024 wird diese Förderung reduziert. Ab 2025 soll sie aufgehoben werden.
Die Förderungen gelten sowohl für den Kauf als auch fürs Leasing
Leasing kann unter Umständen eine passende Alternative zum Kauf sein. Denn Leasing-Verträge von E-Autos werden in gleicher Höhe gefördert. Für die maximale Förderung muss der Leasingvertrag mindestens 24 Monate Laufzeit haben. Bei 12 bis 23 Monaten gilt eine reduzierte Fördersumme.
So beantragen Sie die Elektroauto-Prämie
Die Hälfte der Prämie wird beim Händler vom Listenpreis abgezogen und explizit im Kaufvertrag vermerkt. Nur unter dieser Voraussetzung können die Käuferinnen und Käufer anschließend die zweite Hälfte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Sobald Sie das Elektroauto zugelassen haben, können Sie den Antrag stellen, um den Anteil der Umweltprämie vom Staat zurückerstattet zu bekommen. Dabei darf das Fahrzeug nicht länger als bereits ein Jahr zugelassen sein. Das E-Auto muss bei einer Förderung mindestens ein Jahr lang in Deutschland auf Sie zugelassen bleiben. Verkaufen Sie es vorher, müssen Sie die Umweltprämie zurückzahlen.
Hier geht es zum Online-Formular , mit dem Sie den Antrag stellen können.
Hinweis: Vom 1. September 2023 an werden nur noch Privatpersonen antragsberechtigt sein.
Für wen sich ein Elektroauto lohnt
Wer viele kurze Strecken zurücklegt, ist mit einem E-Auto bequem unterwegs. Auch die Situation für Langstreckenfahrten hat sich bereits verbessert, hängt aber stark von der Region ab. Nach Zahlen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) gab es im Januar 2023 knapp 80.500 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Das entspricht einem rasanten Zuwachs von 35 Prozent innerhalb eines Jahres.
Drei Viertel dieser Ladepunkte stellen Unternehmen der Energiewirtschaft bereit. Außerdem bieten Parkhaus- und Parkplatzbetreiber, Supermärkte, Hotels und Sparkassen diese Infrastruktur an.
Laut „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung sollen bis 2030 insgesamt eine Million öffentliche Ladepunkte entstehen.
Wie Sie ein Elektroauto mit einem Kredit finanzieren
Trotz Umweltbonus kostet ein Elektroauto viel Geld. Ob reines E-Auto oder Plug-In-Hybrid – wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Wunschfahrzeug zu finanzieren. Laufzeit und Raten Ihres Kredits passen wir Ihrer persönlichen Finanzplanung an. Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Angebot.
Häufige Fragen zur Finanzierung von Elektroautos
Wie hoch ist die Förderung für ein Elektroauto?
Die Förderhöhe ist abhängig davon, ob Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen kaufen oder ein Auto leasen. Bei Letzterem spielt die Laufzeit des Leasingvertrags eine entscheidende Rolle. Für den Umweltbonus gelten dabei unterschiedliche Voraussetzungen. Die maximale Förderhöhe im Jahr 2023 liegt bei 6.750 Euro.
Kann ich ein E-Auto von der Steuer absetzen?
Zusätzlich zum Umweltbonus kann der Kauf eines neuen E-Autos auch steuerlich Vorteile haben. So sind Sie damit zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Elektrische Dienstwagen müssen nur noch zur Hälfte besteuert werden. Das Auto am Arbeitsplatz zu laden, unterliegt keiner Steuer mehr.
Welche Vorteile habe ich mit einem E-Kennzeichen?
In manchen Kommunen werden Autos mit E-Kennzeichen bevorzugt behandelt. Beispielsweise in Bezug auf das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen, die Nutzung von Sonderspuren, Ausnahmen bei beschränkter Zufahrtserlaubnis und vergünstigte Gebühren fürs Parken. Mit einem Elektroauto mit E-Kennzeichen können Sie also unter Umständen Zeit und Geld sparen. Geregelt sind diese Privilegien als „Bevorrechtigungen der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ im Elektromobilitätsgesetz (EmoG ).