
Der Sparkassen Lohnrechner
Mit unserem Brutto-Netto-Rechner können Sie als steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermitteln, wie viel Nettogehalt Ihnen von Ihrem Brutto bleibt. Sie berechnen damit genau, wie hoch Ihre Abzüge sind. Das kann interessant sein, wenn Sie den Job wechseln oder eine Gehaltserhöhung verhandeln wollen.
Füllen Sie dafür die Felder in unserem Lohnrechner aus. Sollten Sie unsicher sein, welche Werte in welches Feld gehören oder was die Begrifflichkeiten bedeuten, finden Sie unterhalb des Rechners weitere Informationen.
Unser Gehaltsrechner verrät Ihnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben von Ihrem Gehalt übrig bleibt
Einkommen
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Steuerliche Angaben
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Brutto und netto – Was heißt das genau?
Wer brutto viel verdient, hat nicht gleichzeitig auch netto viel in der Tasche. Denn das Brutto beschreibt lediglich das Gehalt, wie es in Ihrem Vertrag steht, also Ihr Gehalt ohne jegliche Abzüge.
Die Abzüge sind jedoch monatlich fällig. Bevor Ihnen Ihr Gehalt ausgezahlt wird, gehen Teile davon an das Finanzamt, die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung oder die Kirche. Ihr Netto ist somit das um verschiedene steuerliche Abgaben und weitere gesetzlich vorgeschriebene Abzüge verringerte Gehalt.
Ihr Nettolohn ist das Geld, das Sie am Ende des Monats tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Auf Ihrer Lohnabrechnung können Sie beide Werte sehen. Genauso auch, wie hoch Ihre Abgaben sind.
Das Netto vom Brutto aus zu berechnen, ist jedoch gar nicht so einfach. Denn eine pauschale Höhe der Steuern und Sozialabgaben gibt es nicht. Diese hängen unter anderem damit zusammen, wie hoch Ihr Einkommen ist oder in welcher Steuerklasse Sie sind. Doch auch weitere Faktoren bedingen Ihren Nettolohn.
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Glossar – was bedeuten die Begriffe im Gehaltsrechner?
1Bruttoeinkommen
Bruttoeinkommen
Das Bruttoeinkommen setzt sich aus dem gesamten Gehalt einer steuerpflichtigen Arbeitnehmerin oder eines steuerpflichtigen Arbeitnehmers zusammen. Mit einberechnet werden ebenfalls – falls das auf Sie zutrifft – Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen sowie ein 13. und 14. Monatsgehalt. Tragen Sie Ihr Einkommen in den Brutto-Netto-Rechner ein. Sie können wählen, ob Sie Ihr monatliches oder Ihr Jahreseinkommen angeben möchten.
2Bundesland
Bundesland
Da diverse Steuern und Abgaben je nach Bundesland variieren, tragen Sie bitte ein, wo Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Geben Sie also bitte das Bundesland an, in dem Sie steuerlich veranschlagt sind. Entscheidend ist das Bundesland, in dem sich Ihr zuständiges Finanzamt befindet.
3Steuerklasse
Steuerklasse
Neben der Einkommenshöhe ist auch Ihre Steuerklasse entscheidend dafür, wie hoch Ihre steuerlichen Belastungen ausfallen. Geben Sie daher für die Berechnung Ihres Nettolohns ein, welcher Lohnsteuerklasse Sie angehören. In Deutschland gibt es die folgenden 6 Kategorien:
Steuerklasse I gilt für ledige, getrennt lebende, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder. Hinweis: Auch wenn Sie noch nicht geschieden sind, aber schon getrennte Wohnsitze haben, müssen Sie in die Steuerklasse I wechseln.
Steuerklasse II gilt für ledige, getrennt lebende, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die alleinerziehend sind und Kinder haben, für die ein Kindergeldanspruch oder Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht. Bei getrennt lebenden Eltern, die ihre Kinder gemeinsam im Wechselmodell erziehen, kann nur einer oder eine die Steuerklasse II nutzen. Meist ist das, wer das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommt. Dabei kann das Familiengericht unter bestimmten Umständen einen Ausgleichsanspruch des anderen Elternteils festlegen. Außerdem müssen Sie abgesehen von gegebenenfalls den Kindern die einzige erwachsene Person im Haushalt sein. Ausnahmen sind zum Beispiel pflegebedürftige Personen. Die Abschreibungen und Freibeträge sind in Steuerklasse II höher als in Steuerklasse I. Die Steuerklasse II müssen Sie in der Regel vorab beim Finanzamt beantragen.
Steuerklasse III kann von einer Person in einer Ehe ausgewählt werden. Sie ist vor allem für einen Alleinverdiener oder eine Alleinverdienerin oder für einen Doppelverdiener oder eine Doppelverdienerin in einer Ehe sinnvoll, der oder die das höhere Einkommen hat. Sie ist das Gegenstück zu Steuerklasse V. Spätestens 2030 sollen die Steuerklassen III und V abgeschafft werden.
Steuerklasse IV wird automatisch vergeben, wenn Ehepartner oder Ehepartnerinnen nicht selbstständig in die Klassen III und V wechseln.
Steuerklasse V ist das Gegenstück zu Lohnsteuerklasse III. Sie kann von einer Person in einer Ehe ausgewählt werden. Sie ist für die Person sinnvoll, die das (deutlich) niedrigere Einkommen in die Partnerschaft einbringt. Wie Steuerklasse III soll auch Steuerklasse V spätestens 2030 abgeschafft werden.
Steuerklasse VI kommt nur zum Tragen, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer 2 Jobs parallel ausübt. Für den Nebenverdienst gilt dann die Steuerklasse VI. Das gilt unabhängig vom Familienstand.
4Kinderfreibetrag
Wenn Sie ein hohes Einkommen haben, ist für Sie möglicherweise der Kinderfreibetrag finanziell sinnvoller als das Kindergeld. Ob das zutrifft, kontrolliert das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Durch den Kinderfreibetrag kann das zu versteuernde Einkommen sinken. So bleibt Ihnen mehr Netto. Der Kinderfreibetrag wird zum Januar 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro pro Kind (beziehungsweise 3.336 Euro pro Elternteil) angehoben. Damit behalten Eltern mehr Geld von ihrem Einkommen steuerfrei, um die Kosten für ihr Kind zu decken.
5Kirchensteuer
Kirchensteuer
Schieben
Sie im Brutto-Netto-Rechner den Regler nach rechts, wenn Sie
kirchensteuerpflichtig sind. Wenn nicht, belassen Sie ihn deaktiviert (links).
6Krankenversicherung
Krankenversicherung
Für die Berechnung Ihres Nettogehalts spielt auch Ihre Krankenversicherung eine Rolle. Sind Sie gesetzlich versichert, wird ein fixer Prozentsatz für die Krankenversicherung angesetzt und direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Das gilt bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze.
Sind Sie hingegen privatversichert, wird Ihr Brutto nicht direkt belastet. Dann zahlen Sie später Ihre Beiträge, also nachdem Sie Ihren Nettolohn erhalten haben. Sollten Sie sich privatversichern, tragen Sie bitte Ihre monatlichen Beiträge in den Brutto-Netto-Rechner ein.
7Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen
Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL), sind diese Zahlungen steuer- und sozialabgabenpflichtig. Vermerken Sie diese daher im Gehaltsrechner. Tragen Sie den Betrag ein, den Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten (maximal 40 Euro pro Monat).
8Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge (bAv) zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel aus Ihrem Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag. Dies wirkt sich daher auch auf Ihr Nettogehalt aus. Tragen Sie bitte in den Brutto-Netto-Rechner ein, wie viel Sie gegebenenfalls von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Sollten Sie selbst die Beiträge für die bAv aufstocken, tragen Sie die Gesamthöhe der Aufwendungen für die bAv ein.