Mehr zum Garantiezins:
Der Garantiezins ist für die gesamte Versicherungsbranche einheitlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Der Garantiezins wird bei Abschluss des Vertrags festgesetzt und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Er ist am 1. Januar 2015 auf 1,25 Prozent gesenkt worden.
Der Garantiezins der Lebensversicherung gilt nur für den Sparanteil. Das ist der um die Verwaltungs- und Betriebskosten und um die Rücklagen für den Todesfallschutz gekürzte Teil der eingezahlten Beiträge.
Zusätzlich zum Garantiezins darf der Versicherte mit einer Überschussbeteiligung aus den laufenden Gewinnen rechnen. Zins und Überschussbeteiligung ergeben die Rendite einer Geldanlage in einer Kapitallebensversicherung.
Die anhaltende Niedrigzinsphase setzt die klassischen Lebensversicherungen unter Druck. Zunehmend werden Versicherungsprodukte angeboten, die keinen Garantiezins mehr beinhalten.