Mehr zu FATCA:
Deutschland und die USA arbeiten bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung enger zusammen. Das Abkommen zur Umsetzung des sogenannten Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) regelt den gegenseitigen Datenaustausch steuerrelevanter Informationen zwischen beiden Ländern. Dazu gehören beispielsweise der Konto- oder Depotsaldo, Zinsen, Dividenden und weitere Erträge.
Betroffen sind Konto- und Depotinhaber mit US-Steuerpflicht. Sie müssen von Banken, Sparkassen, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden. Das BZSt leitet die Informationen an die US-amerikanische Finanzverwaltung weiter.
Die Kreditinstitute prüfen mit Hilfe vorgegebener Merkmale, ob eventuell ein Kunde steuerpflichtig in den USA sein könnte. Dies kann eine US-Staatsbürgerschaft oder ein dauerhafter Wohnsitz in den USA sein – aber auch der Geburtsort, eine Postanschrift, eine Telefonnummer in den USA oder ein Dauerauftrag zugunsten eines US-amerikanischen Kontos. Darüber hinaus muss in bestimmten Fällen zur Feststellung der Steuerpflicht vom Kunden eine Selbstauskunft angefordert werden. Eine Meldung erfolgt bei vorliegenden Merkmalen auch dann, wenn der Kunde keine Angaben macht.