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Zwei Hände die einen Stapel Dokumente umfassen.

Diese Dokumente eignen sich als Einkommensnachweis

Gehaltsnachweis bei Mietverhältnissen
Wer eine Wohnung mieten möchte, muss in der Regel nachweisen, dass die monatlichen Einkünfte für die Miete ausreichen. Was Sie dabei tatsächlich offenlegen müssen und was nicht, lesen Sie hier.

Vermieterinnen und Vermieter fordern neben der Schufa-Auskunft oft auch einen Einkommensnachweis von potenziellen Mietern und Mieterinnen. Auch wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss seine Zahlungsfähigkeit beweisen. Wie so ein Nachweis aussieht und wie Sie am besten über Ihre finanzielle Situation Auskunft geben können.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Vermieterinnen und Vermieter machen den Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen meist zur Voraussetzung für ein Mietverhältnis.

  • Als Einkommensnachweis können zum Beispiel Gehaltsnachweise, Steuerbescheid oder Kontoauszüge dienen.

  • Persönliche Informationen, die für die Bonitätsprüfung keine Rolle spielen, dürfen geschwärzt werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Sie können als Einkommensnachweis ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der zurückliegenden drei Monate verwenden. Die erhalten Sie normalerweise monatlich von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Fehlt Ihnen eine oder mehrere Abrechnungen, fragen Sie in der Personalabteilung nach. Alternativ können Sie den kostenlosen Vordruck „Einkommensbescheinigung“ der Bundesagentur für Arbeit von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin ausfüllen lassen.

Manchmal wird als Nachweis eine aktuelle Verdienstbescheinigung verlangt. Neben dem Arbeitsentgelt enthält diese Bescheinigung Angaben über Lohnabzüge und Lohnnebenkosten. Den Nachweis erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem Arbeitgeber.

Auch eine Kopie des Arbeitsvertrags wird von Vermietern und Vermieterinnen häufig angefordert. Der Vertrag soll Auskunft darüber geben, ob Sie befristet beschäftig sind. Ist das der Fall, kann es sein, dass zusätzliche Sicherheiten wie eine Bürgschaft benötigt werden.

Selbstständige

Bei Ausübung einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit schwanken die Einnahmen meist von Monat zu Monat. Deshalb können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer in der Regel den Einkommensteuerbescheid des Finanzamts als Nachweis über Ihre Einkünfte nutzen. Ist der letzte Steuerbescheid nicht aktuell genug, können Ihnen Kontoauszüge der zurückliegenden Monate, eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder – für Freiberufler und Freiberuflerinnen sowie kleine Unternehmen – eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Bonitätsnachweis dienen.

Bezieherinnen und Bezieher von staatlichen Leistungen

Wer Sozialleistungen oder Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Elterngeld bezieht, reicht am besten die Bewilligungsbescheide der Behörde als Einkommensnachweis ein. Auch aktuelle Kontoauszüge werden in der Regel akzeptiert.

Rentnerinnen und Rentner nutzen am besten einen aktuellen Rentenbescheid für die Bonitätsprüfung von Vermieterin oder Vermieter.

Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende

Wer noch kein eigenes oder kein ausreichend hohes Einkommen hat, um eine Wohnung zu mieten, kann unter Umständen mithilfe einer Bürgschaft an einen Mietvertrag kommen. Springen zum Beispiel die Eltern als Bürgen ein, müssen sie den Einkommensnachweis erbringen.

Dokumente für die Wohnungsbewerbung

Diese Unterlagen wollen die meisten Vermieterinnen und Vermieter sehen, bevor sie eine Wohnung vergeben:

  • Einkommensnachweis
  • Schufa-Auskunft
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von Vorvermieter oder Vorvermieterin
  • Gegebenenfalls Mietbürgschaft

Häufige Fragen zum Einkommensnachweis

Ein Einkommensnachweis ist ein Dokument, das über die monatlichen Einkünfte einer Person Auskunft gibt. Das können neben Lohn und Gehalt zum Beispiel auch Rentenzahlungen, Kapitalerträge oder Mieteinkünfte sein.

Als Einkommensnachweis können unter anderem folgende Dokumente dienen:

  • Gehalts- oder Lohnabrechnungen der vergangenen drei Monate
  • Verdienstbescheinigung
  • Einkommensteuerbescheid
  • Kontoauszüge
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Jahresabschlüsse oder Bilanzen
  • Belege über eigene Mieteinnahmen
  • Bescheid über die Bewilligung für Sozialleistungen
  • Bescheinigung über Elterngeld oder Kindergeld Die Schufa-Auskunft gilt nicht als Einkommensnachweis, gehört für viele Vermieterinnen und Vermieter aber zu den erforderlichen Unterlagen, um die Bonität potenzieller Mieterinnen und Mieter zu prüfen.

Wichtig ist, dass der Einkommensnachweis nicht von Ihnen selbst, sondern von einer dritten Partei wie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin, einer Behörde, Ihrer Sparkasse oder Bank, Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin ausgestellt wird.

Vermieterinnen und Vermieter dürfen einen Einkommensnachweis von Ihnen verlangen, bevor Sie einen Mietvertrag mit Ihnen abschließen.

Auch Sparkassen und Banken müssen vor Vergabe eines Kredits prüfen, ob Ihr Einkommen ausreicht, um das geliehene Geld samt Zinsen zurückzuzahlen. Deshalb gehört der Einkommensnachweis zum Kreditantrag dazu.

Behörden dürfen einen Einkommensnachweis von Ihnen fordern, bevor sie bestimmte Sozialleistungen wie Bafög oder Wohngeld bewilligen. In manchen Fällen wird Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin aufgefordert, Ihr Gehalt direkt gegenüber einer Behörde zu bestätigen, etwa bei einem Antrag auf Elterngeld.

Oft werden die beiden Begriffe Gehaltsnachweis und Einkommensnachweis synonym gebraucht, wenn es um die Anmietung einer Wohnung geht. Doch es gibt Unterschiede:

Einen Gehaltsnachweis können genau genommen nur diejenigen vorweisen, die ein Gehalt beziehen, also angestellt sind.

Alle anderen können nur einen Einkommensnachweis einreichen. Das Einkommen umfasst neben Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit – also Lohn oder Gehalt – auch Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Rente, Elterngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Kapitalerträge und Zinserträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

In der Regel kann ein Einkommensteuerbescheid als Nachweis dienen. Alternativ geben Sie anhand von Kontoauszügen, einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung Auskunft.

Es ist üblich, dass der Vermieter oder die Vermieterin einen Nachweis über Ihr Einkommen sehen möchte, bevor Sie einen Mietvertrag unterzeichnen dürfen. Wollen Sie keine Auskunft über Ihre Bonität geben – was Ihr Recht ist –, so wird die vermietende Partei die Wohnung mit hoher Wahrscheinlichkeit an jemand anderen vergeben.

Eine Reihe von Angaben in Ihrem Einkommensnachweis sind für Vermieterinnen und Vermieter nicht von Belang, wenn Sie Ihre Zahlungsfähigkeit prüfen wollen. Dazu gehört zum Beispiel Ihre Religionszugehörigkeit oder Ihr Familienstand. Wenn Sie Kinder haben, die nicht mit in die Wohnung einziehen, brauchen Sie das auch nicht mitzuteilen.

Alle persönlichen Informationen, die für den Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit nicht relevant sind, dürfen Sie schwärzen.

Falls doch kein Mietvertrag zustande kommt, muss der Vermieter oder die Vermieterin den Einkommensnachweis und alle anderen von Ihnen eingereichten Unterlagen vernichten. Sonst verstößt er oder sie gegen die Datenschutzvorschriften.

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