Mehr zum Disagio:
Das Disagio wird auch mit den Begriffen „Damnum“, „Abschlag“ oder „Abgeld“ bezeichnet. Die Bank behält bereits bei der Auszahlung der Kreditsumme einen Betrag der Nettokreditsumme ein. Man könnte auch von einer „Zinsvorauszahlung“ sprechen, da der nicht ausgezahlte Kreditbetrag durch die Bank zum Begleichen der Kreditkosten genutzt wird.
Disagio am Beispiel:
Stellen Sie sich vor, Sie nehmen ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro (Kreditbetrag) auf. Als Disagio wird ein Satz von 10 Prozent vereinbart. Vom Gesamtbetrag des Kredites (100.000 Euro) werden 10 Prozent (10.000 Euro) abgezogen. Diese 10.000 Euro behält die Bank bei der Auszahlung des Kredites als Zinsvorauszahlung ein. Ihnen als Kreditnehmer stehen 90.000 Euro auf dem Darlehenskonto zur Verfügung (Auszahlungsbetrag).
Zurückzahlen müssen Sie den kompletten Kreditbetrag, also 100.000 Euro (Rückzahlungsbetrag). Entsprechend dem vereinbarten Nettokreditbetrag und der Laufzeit des Kredits wird der Tilgungsanteil, welcher in Ihrer Kreditrate enthalten ist, berechnet.
Warum wird das Disagio angewendet?
Sinn des Disagios ist es, einen Teil der Kreditkosten bereits zu Beginn an die Bank zu zahlen. Dadurch fallen die Zinszahlungen während der Kreditlaufzeit geringer aus. Denn aufgrund des vorausgezahlten Damnums kann die Bank einen günstigeren Kreditzins mit dem Kunden vereinbaren. Dadurch fallen für den Kunden während der Laufzeit des Darlehens niedrigere Zinsen an. Die Ratenbelastung fällt also insgesamt geringer aus. Das ergibt beispielsweise Sinn, wenn der Kreditnehmer unsicher ist, ob er in Zukunft weiterhin ein hohes Einkommen hat.
Der Vorteil am Beispiel: Sie zahlen in der Zukunft einen geringeren Zins für Ihren Kredit, da Sie mit dem Disagio bereits einen Großteil der eigentlichen Zinsen vorausgezahlt haben. Der Zinsanteil ist über die Laufzeit Ihres Darlehens geringer. Daher fällt die Höhe Ihre Kreditrate (Tilgungsanteil + Zinsanteil) insgesamt niedriger aus.
Wann wird das Disagio angewendet?
Eine Zinsvorauszahlung kann nicht nur dann sinnvoll sein, wenn ein Kreditnehmer unsicher ist, ob das Einkommen in Zukunft ausreicht, um die Kreditrate mit einem höheren Zinsanteil zu tragen. Das Abgeld kommt auch in Frage, wenn Sie in einem Jahr besonders hohe Einkünfte haben. Vereinbaren Sie in diesem Jahr ein Darlehen mit einem Disagio, so können Sie die Zinsvorauszahlung oft steuerlich geltend machen. In dem Jahr, in dem Sie das Damnum zahlen, haben Sie besonders hohe Steuervorteile. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn jemand in einem Jahr eine hohe Abfindungszahlung erhält.
Das gezahlte Disagio kann direkt im Jahr der Buchung, also in dem Jahr, in dem Sie Ihren Kredit ausgezahlt bekommen haben, steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass man das Disagio als Werbungskosten geltend machen kann. Durch die Verwendung des Darlehens müssen also Einnahmen erwirtschaftet werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie einen Kredit für Immobilen verwenden, aus welchen Sie durch Vermietung und Verpachtung Einnahmen erwirtschaften. Vermieter von Immobilien können das Disagio für ihre Immobilienkredite als Kosten für die Geldbeschaffung ansetzten.
Hauptsächlich wird das Disagio bei der Gewährung eines Kredites angewendet. Aber auch bei der Wertpapierausgabe und bei Währungsgeschäften kann ein Abschlag auf den Kurswert zustande kommen. Hier spricht man ebenfalls von einem Disagio. Ausgeschlossen ist die Vereinbarung eines Abschlags bei der Ausgabe von Aktien und beim Verkauf von GmbH-Anteilen.
Agio bei der Wertpapierausgabe
Ein Agio ist das Gegenteil zum Disagio. Während das Disagio einen Abschlag beschreibt, definiert man das Agio als einen Aufschlag. Der Aufschlag wird in der Regel in Prozent angegeben. Im Fall eines Agios auf den Kaufpreis oder Kurswert eines Wertpapieres wird ein gewisser Prozentsatz (Agio) auf den Nennwert aufgeschlagen. Ein Aufgeld ist gebräuchlich, wenn Wertpapiere (Anleihen und Aktien) neu auf den Markt gebracht werden. Man spricht von einer Neuemission.
Beispiel: Wird bei der Wertpapieremission ein Agio von 5 Prozent vereinbart, dann wird das Wertpapier zu einem Kurswert von 105 Prozent ausgegeben. Der Ausgabekurs, also der Kaufpreis (105 Prozent) liegt 5 Prozent über dem Nennwert (100 Prozent).
Auch der Ausgabeaufschlag (Gebühr, die man oft beim Kauf von Fondsanteilen zahlt) ist im eigentlichen Sinne ein Agio. Bei Währungsgeschäften, also dem Kauf oder Verkauf von Fremdwährung, finden Disagio und Agio ebenfalls Anwendung. Auf den Kurswert der Sorten wird eine prozentuale Gebühr auf den Betrag abgeschlagen beziehungsweise aufgeschlagen.