Die Bürgschaft ist ein weitverbreitetes Mittel zur Kreditsicherung. Mit ihrer Hilfe sichert sich das Kreditinstitut für den Fall einer plötzlichen Zahlungsunfähigkeit seitens des Kreditnehmers ab, indem eine dritte Person zur Begleichung der Schulden herangezogen wird. Bei einer Bürgschaft erklärt sich also ein Dritter (z.B. die Eltern) bereit, für die Schulden des Kreditnehmers (z.B. ihres Kindes) zu haften. Zahlt der Kreditnehmer nicht, muss der Bürge für die offenen Verbindlichkeiten aufkommen – bei unlimitierten Bürgschaften sogar mit seinem gesamten Vermögen.
Risiken einer Bürgschaft
Wer für seinen Verwandten oder Bekannten einstehen will, sollte sich vorher umfassend Gedanken über mögliche Konsequenzen machen. Kommt es zum Zahlungsausfall durch den Kreditnehmer, kann das massive finanzielle Auswirkungen auf den Bürgen haben. Der Bürge ist dann verpflichtet, für die eingegangen Verbindlichkeiten des Kreditnehmers aufzukommen und kann nur unter gewissen Umständen gegen eine Inanspruchnahme klagen. In der Regel wird zwischen der Ausfallbürgschaft und der selbstschuldnerischen Bürgschaft unterschieden. Unterzeichnet der Bürge den sogenannten Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, kann er nach Zahlungsausfall des Kreditnehmers sofort zur Begleichung der Schulden herangezogen werden.
Um eventuelle Streitigkeiten und finanzielle Probleme nach Zahlungsausfall des Bekannten zu vermeiden, sollte der Bürgschaftsvertrag auf Rechte, die zugunsten des Kreditinstitutes eingeschränkt werden, überprüft werden, bevor eine Unterschrift geleistet wird.