Mehr zur Abgeltungssteuer:
Seit dem Jahr 2009 werden alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne mit 25 Prozent versteuert. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer führen die jeweiligen Sparkassen und Banken direkt und anonym an das Finanzamt ab. Der Staat erhebt die Abgeltungssteuer auch auf Kapitalerträge, die die Steuerpflichtigen im Ausland erzielen.
Für die Steuerpflichtigen ist mit dem Abzug der Abgeltungssteuer die Steuerschuld grundsätzlich abgegolten. Das bedeutet: Die abgeführte Steuer stellt keine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer dar. Die Steuerpflichtigen müssen die Steuerschuld nicht mehr in der Steuererklärung angeben, auch wenn der persönliche Einkommensteuersatz über 25 Prozent liegt.
Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz jedoch niedriger, kann zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Fiskus zurückgefordert werden. Hierzu müssen die Kapitalerträge beim Finanzamt angegeben werden, damit dieses eine Günstigerprüfung vornimmt.