Wer muss Gehwege räumen und streuen?
Für das Räumen von Straßen und öffentlichen Wegen sind die Kommunen zuständig. Die meisten von ihnen übertragen die Aufgabe jedoch an die Eigentümer und Eigentümerinnen der anliegenden Immobilien. Die wiederum beauftragen entweder einen professionellen Räumdienst, den Hausmeister oder geben die Aufgabe an die Mieterparteien weiter. Bei letzterem Fall muss dies von Anfang an im Mietvertrag so geregelt worden sein.
Wann muss Schnee geschoben werden?
Räum- und Streupflicht besteht, wenn die Gehwege glatt werden. Die meisten Städte und Kommunen schreiben vor, dass an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr für schneefreie Wege zu sorgen ist. In manchen Regionen müssen Sie sogar bis 22 Uhr räumen. An Sonn- und Feiertagen beginnt Ihre Pflicht vielerorts um 8 oder 9 Uhr.
Und was gilt, während es schneit? Im Berliner Straßenreinigungsgesetz steht, dass Gehwege unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu beräumen seien. Bei anhaltendem Schneefall muss in „angemessenen Zeitabständen“ Schnee geschoben werden.
Wie breit muss der geräumte Weg sein und wo soll der Schnee hin?
Mit einer Besenbreite ist es in der Regel nicht getan. Bleiben wir beim Beispiel Berlin. Dort hängt die Mindestbreite von Straßenkategorien ab. Auf den meisten muss die Schneise durch den Schnee 1 Meter breit sein. Bei stärker frequentierten Straßen sind es 1,5 Meter und für einige wenige sogar 3 Meter. Interessanterweise müssen Sie, zumindest in Berlin, sogar Schnee fegen, wenn es keinen Gehweg gibt. Dann gilt es, die auf der Straße bevorzugte Lauffläche zu beräumen.
Natürlich ist auch geregelt, wohin Sie den Schnee schieben sollen. So sind Schnee und Eis auf den der Fahrbahn zugewandten Rand des Gehweges anzuhäufen. Rinnsteine und Einflussöffnungen der Straßenentwässerungsanlagen dürfen jedoch nicht zusätzlich mit Schnee überhäuft werden. Auf Radwege darf der Schnee auch nicht geschoben werden. Zudem dürfen die Haufen an Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen und -einmündungen nicht so groß werden, dass sie die Sicht von Autofahrern behindern.
Was ist bei Glätte zu tun?
Droht Glättegefahr, muss auch gestreut werden. In vielen Kommunen ist aus Umweltschutzgründen nur noch umweltverträgliches Streugut wie Sand, Split oder Sägespäne erlaubt. Streusalz ist meistens verboten. Zusätzlich zum Bürgersteig müssen Sie auch die Zugänge zum Haus, zur Mülltonne und zu den Garagen beziehungsweise Stellplätzen räumen.
Was passiert bei Pflichtverstoß?
Sind Sie laut Mietvertrag für das Räumen und Streuen zuständig und kommen der Pflicht nicht nach, drohen Ihnen finanzielle Konsequenzen. Sollte sich jemand vor Ihrer Wohnung verletzen, müssen Sie mit Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen rechnen. Wenn Sie krank oder im Urlaub sind, müssen Sie sich um eine Vertretung kümmern.
Als Vermieter müssen Sie die Ausführung des Winterdienstes überwachen. Verstößt die von Ihnen beauftragten Mietpartei gegen ihre Räumpflicht, können Sie sie abmahnen. Außerdem können Sie einen externen Winterdienst beauftragen und sich die Kosten dafür vom Mieter zurückholen.
Kommt ein Anlieger seiner Pflicht nicht nach, kann das Ordnungsamt auf dessen Kosten Ersatzvornahmen anordnen und Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. In Berlin ist eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro möglich.
An wen wende ich mich, wenn ein Gehweg nicht geräumt ist?
In der Regel ist das Ordnungsamt für die Kontrolle zuständig. Dorthin können Sie sich auch mit Beschwerden wenden, wenn es aus Ihrer Sicht unerlässlich ist.
Wie sichere ich mich ab?
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzforderungen, falls jemand auf dem Gehweg stürzt. Ob sie die Zahlung tatsächlich übernimmt, ist aber vom jeweiligen Fall abhängig. Bei bewusster Missachtung des Räumdienstes kann sie die Zahlung verweigern. Bußgelder der Kommune oder Geldstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung übernimmt ohnehin keine Versicherung. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Gibt es eine Heizpflicht im Winter?
Als Mieter sind Sie nicht zum Heizen verpflichtet. Wenn Ihnen die eisigen Temperaturen nichts ausmachen, können Vermieter Sie nicht zum Heizen zwingen. Sie müssen aber dafür sorgen, dass keine Schäden an der Wohnung entstehen. Dazu zählt auch, wenn Rohre einfrieren oder sich Schimmel bildet – beides Folgen von zu niedrigen Temperaturen in der Wohnung.
Was ist, wenn der Vermieter nicht ordentlich heizt?
Vermieter müssen dafür sorgen, dass Mieter in der Heizperiode in ihren Wohnungen nicht frieren. Zwar gibt es kein Gesetz, das bestimmte Raumtemperaturen vorschreibt. Aus verschiedenen Gerichtsurteilen geht jedoch hervor, dass Sie Ihre Wohnung zwischen 6 und 23 Uhr mindestens auf 20 Grad Celsius aufheizen können müssen. In Bädern liegt die Mindesttemperatur sogar bei 22 Grad. Nachts sollen 18 Grad ausreichen.