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Bärtiger Mann unterzeichnet ein Papier am Küchentisch. Sonnenlicht fällt in die Küche.

So funktioniert ein Mietkautionskonto

Kaution sicher anlegen
Wer in eine Mietwohnung zieht, muss in der Regel bis zu drei Nettokaltmieten als Kaution hinterlegen. Mit einem eigenen Mietkautionskonto behalten Mieterinnen und Mieter die Kontrolle und sind vor einer Insolvenz der vermietenden Partei geschützt. So funktioniert’s.

Vor dem Einzug in die neue Wohnung eine Mietkaution überweisen – das ist finanziell oft eine ziemliche Herausforderung. Hinzu kommt: Bei einem langfristigen Mietverhältnis dauert es mehrere Jahre, bis man das Geld wiedersieht. Mit einem eigenen Mietkautionskonto können Mieterinnen und Mieter zwar nicht über das Geld verfügen, behalten aber die Kontrolle über die Anlage.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Mieterinnen und Mieter können nach Rücksprache das Geld auf einem eigenen Kautionskonto einzahlen, andernfalls übernimmt das der Vermieter oder die Vermieterin.

  • In jedem Fall muss die Kaution getrennt vom sonstigen Vermögen der mietenden und der vermietenden Parteien angelegt werden.

  • Die Zinsen aus dem Kautionskonto stehen den Mietenden zu.

Eine Kaution dient als Sicherheit für Schäden in der Wohnung oder Rückstände bei der Miete. Dafür darf die vermietende Partei bis zu drei Nettokaltmieten verlangen. In vielen Fällen überweisen die zukünftigen Mieterinnen und Mieter das Geld an die Wohnungsverwaltung beziehungsweise den Eigentümer oder die Eigentümerin. Diese legen die Kaution dann auf ein spezielles Konto, getrennt von ihrem sonstigen Vermögen.

Was viele Mieterinnen und Mieter nicht wissen: Auch sie selbst können ein Kautionskonto einrichten, wenn Vermieter oder Vermieterin damit einverstanden sind. Sparkassen bieten zum Beispiel ein Mietkautionssparbuch oder eine entsprechende Versicherungslösung an, die Kosten dafür erfahren Sie bei Ihrer Sparkasse vor Ort.

Das spricht für ein Mietkautionskonto auf Ihren Namen

Eröffnen Sie selbst ein Kautionskonto, können Sie einen Freistellungsauftrag für die Zinseinnahmen erteilen. Bei einem Konto auf den Namen des Vermieters oder der Vermieterin ist das nicht möglich. Die Kaution ist zudem bei einer Insolvenz der vermietenden Partie geschützt. Will jemand auf das Konto zugreifen, werden Sie als Mieter beziehungsweise Mieterin von der Sparkasse oder Bank benachrichtigt.

Noch ein Vorteil: Bei Auflösung Ihres Mietkautionskontos wird das Geld direkt an Sie ausgezahlt – mit sämtlichen Zinsen, die während der Laufzeit erwirtschaftet wurden. Läuft das Konto hingegen auf den Namen des Vermieters oder der Vermieterin, geht das Geld auch erst einmal an ihn oder sie. Herrscht Uneinigkeit über die Rückzahlung der Kaution, sind Mieter in diesem Fall im Nachteil.

Häufige Fragen zum Mietkautionskonto

Beim Mietskautionskonto handelt es sich um ein spezielles Konto oder Sparbuch bei einer Sparkasse oder Bank, auf das ein Mieter oder eine Mieterin die Kaution in der vereinbarten Höhe einzahlt. Es wird nach dem für eine solche Geldanlage üblichen Zinssatz verzinst. Nach Auszug aus der Wohnung – und vorausgesetzt, dass keine Schäden entstanden sind – wird das Konto aufgelöst und der hinterlegte Betrag zurückerstattet. Die Zinsen erhält der Mieter oder die Mieterin nach Auflösung des Mietkautionskontos ebenfalls ausbezahlt.

Ein Mietkautionskonto können Vermietende oder Mietende einrichten. Das hängt davon ab, worauf sich beide Parteien einigen, wenn sie den Mietvertrag schließen.

Für die Mieterin oder den Mieter ist es von Vorteil, ein Mietkautionskonto zu eröffnen, weil in dem Fall ein Freistellungsauftrag für die Zinseinnahmen erteilt werden kann. Die Kaution ist somit bei einer Insolvenz des Vermieters oder der Vermieterin geschützt. Greift die vermietende Partei auf das Konto zu, wird der Kontoinhaber beziehungsweise die -inhaberin von der Sparkasse oder Bank benachrichtigt.

Eröffnet die vermietende Partei das Mietkautionskonto, muss sie eine jährliche Abrechnung über die Zinserträge an die Mieterin oder den Mieter senden. Ein Freistellungsauftrag ist in diesem Fall nicht möglich, was die Zinserträge reduziert.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der aus Mietersicht gegen ein Kautionskonto auf den Namen des Vermieters oder der Vermieterin spricht: Beim Auflösen des Kontos nach Ende des Mietvertrags zahlt das Kreditinstitut die Kaution an die vermietende Person aus. Im schlimmsten Fall kann es also passieren, dass die Kaution nicht beim Mieter beziehungsweise der Mieterin ankommt und er oder sie den Anspruch darauf vor Gericht durchsetzen muss.

Zur Eröffnung eines Mietkautionskontos wendet sich der Mieter oder die Mieterin einfach an eine Sparkasse oder Bank und eröffnet unter Vorlage eines Ausweisdokuments das Konto. Meist gibt es zwei Optionen:

  • Mietende und Vermietende unterzeichnen eine Verpfändungserklärung, die die Sparkasse oder Bank als Formular bereitstellt. Sobald die Kautionssumme gutgeschrieben wurde und die Verpfändungserklärung unterschrieben vorliegt, sendet das Kreditinstitut das Kautionssparbuch beziehungsweise die Kontoinformationen an den Vermieter oder die Vermieterin.
  • Alternativ kann die mietende Person ein Mietkautionskonto mit Sperrvermerk eröffnen. Dann wird in den Kontobedingungen vermerkt, dass Abbuchungen vom Konto nur mit Zustimmung von Mieter und Vermieter erlaubt sind.

Sparkassen bieten zum Beispiel ein Mietkautionssparbuch für Mietende oder ein Treuhandkonto für Vermietende an. Mieter und Mieterinnen können die Kosten für ein Mietkautionskonto bei Ihrer Sparkasse vor Ort erfragen.

Bei einem Mietkautionssparbuch oder einem anderen Sparkonto beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Bei einem verpfändeten Tagesgeldkonto ist das Geld sofort verfügbar. Die jeweilige Kündigungsfrist sollte also bei der Auszahlung der Kaution berücksichtigt werden.

Das ist nicht zu empfehlen, weil Sie dann nicht gegen eine missbräuchliche Verwendung des Geldes geschützt sind. Sie sollten immer auf die Einrichtung eines Mietkautionskontos, das entweder Sie selbst oder die vermietende Partei eröffnet, bestehen.

Bei einer Mietkautionsbürgschaft übernimmt ein Bürge oder eine Bürgin die Kautionszahlung. Üblicherweise bürgen Familienmitglieder, meistens Eltern für ihre Kinder.

Lässt sich kein Bürge oder keine Bürgin im Familienkreis finden, sind Kautionskassen eine mögliche Alternative. Allerdings sollten Mietende nicht allzu lange auf eine solche Mietbürgschaft zurückgreifen, denn die Gebühren dafür sind vergleichsweise hoch.

Auch ein Privatkredit kann eine Option sein, wenn Sie nicht ausreichend Geld für die Mietsicherheit zur Verfügung haben.

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