
Eine Mietkautionsversicherung ersetzt die klassische Barkaution und entlastet das Budget von Mietenden zu Mietbeginn.
Mieterinnen und Mieter leisten einen jährlichen Beitrag statt einer hohen Einmalzahlung.
Vermieterinnen und Vermieter erhalten die gleiche finanzielle Sicherheit wie bei einer klassischen Mietkaution.
Was ist eine Mietkautionsversicherung?
Eine Kautionsversicherung ist eine Alternative zur klassischen Mietkaution. Normalerweise müssen Mieterinnen und Mieter bei Einzug eine Kaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten an die Vermieterin oder den Vermieter zahlen. Diese Summe wird auf einem speziellen Konto hinterlegt und dient als Sicherheit für die Vermietenden, falls Schäden an der Wohnung entstehen sollten oder Mietrückstände auftreten.
Bei einer Kautionsversicherung entfällt diese hohe Einmalzahlung. Stattdessen übernimmt eine Versicherung die Mietkaution in Form einer Bürgschaft. Die Mieterin oder der Mieter zahlt dafür einen jährlichen Beitrag an die Versicherung, ähnlich wie bei einer normalen Versicherungspolice. Im Gegenzug erhält die Vermieterseite die Sicherheit, dass die Versicherung im Ernstfall die ausstehenden Beträge begleicht.
Gesetzliche Regelung zur Kautionsform
Das Mietrecht erlaubt verschiedene Formen der Mietkaution:
- Barkaution – Sie hinterlegen die volle Kautionssumme.
- Verpfändetes Sparbuch – Sie sperren ein Konto und übertragen es an die Vermieterseite.
- Bankbürgschaft – Eine Bank oder Sparkasse übernimmt die Mietkautionsbürgschaft.
- Mietkautionsversicherung
Eine Pflicht, die Kautionsversicherung anzunehmen, besteht allerdings nicht. Im Mietrecht ist lediglich geregelt, dass die Mietkaution eine Sicherheitsleistung für mögliche Schäden oder Mietrückstände ist. Vermieterinnen und Vermieter können aber selbst entscheiden, welche Form dieser Sicherheitsleistung sie akzeptieren. Sprechen Sie bei Interesse frühzeitig mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin, ob eine Versicherung für die Mietkaution infrage kommt.
Hinweis: Weitere Tipps rund um die erste eigene Wohnung und typische Mieterinteressen finden Sie in unseren Ratgebern zum Thema Mieten, Untervermietung, Mietminderung und Renovieren bei Auszug.
Versicherung abschließen:
Die Mieterin oder der Mieter beantragt die Kautionsversicherung bei einem Versicherer. Dies ist in der Regel unkompliziert und oft online möglich.
Bürgschaftsurkunde:
Die Versicherung stellt eine Bürgschaftsurkunde aus, die an die Vermieterin oder den Vermieter übergeben wird.
Laufende Kosten:
Statt die gesamte Kaution zu zahlen, leisten Mietende einen jährlichen Beitrag an die Versicherung. Die Höhe des Beitrags hängt von der Kautionssumme ab.
Im Schadensfall:
Wenn die Vermieterseite Forderungen anmeldet, prüft die Versicherung den Anspruch und begleicht den Betrag. Sie holt sich diese Summe anschließend von der Mieterin oder dem Mieter zurück.
Was genau bietet die Kautionsversicherung?
Die Mietkautionsbürgschaft über die Versicherung spart Mietenden die oft belastende Barkaution. So bleibt das Geld für andere wichtige Ausgaben frei, etwa für Umzugskosten, Möbel oder Renovierungen. Für Vermietende bleibt die finanzielle Sicherheit unverändert, da die Versicherung im Schadensfall einspringt. Kurz gesagt: Eine Kautionsversicherung kann Mietparteien zu Beginn eines Mietverhältnisses finanziell entlasten, ohne dass Vermieterinnen und Vermieter auf ihre Sicherheit verzichten müssen.
Wenn die Vermieterseite im Laufe des Mietverhältnisses Forderungen anmeldet, weil Schäden an der Wohnung bestehen oder Mietrückstände aufgelaufen sind, greift die Mietkautionsversicherung ein. Mietende sollten dabei aber einige Besonderheiten beachten:
- Die Versicherung für die Kaution schützt Mieterinnen und Mieter nicht vor Zahlungsverpflichtungen. Sie übernimmt lediglich die Vorauszahlung an den Vermieter.
- Die Versicherung wird den Betrag zurückverlangen. Mieterinnen und Mieter müssen die Kosten also vollständig begleichen. Die Versicherung für die Mietkaution fungiert nur als Bürge und ersetzt die finanzielle Verpflichtung nicht dauerhaft.
- Wenn die Forderung berechtigt ist, kann der Versicherer zusätzliche Gebühren für die Bearbeitung verlangen.
Stark vereinfacht könnte man sagen: Versicherung zahlt vor, Mietpartei gleicht aus. Daher wäre eine Mietkautionsversicherung tatsächlich treffender als Mietkautionsbürgschaft oder einfach Kautionsbürgschaft bezeichnet, da der Begriff „Versicherung" missverständlich sein kann.
Wie hoch sind die Kosten einer Mietkautionsversicherung?
In der Regel beträgt der Beitrag zwischen 5 und 10 Prozent der gesamten Mietkaution pro Jahr. Bei einer Mietkaution von 1.500 Euro liegen die jährlichen Kosten demnach zwischen 75 und 150 Euro.
Der Beitrag wird dabei immer vom Mietenden als Auftraggeber bezahlt, da die Versicherung eine Leistung zu dessen Gunsten ist. Vermieterinnen und Vermieter haben dadurch keine zusätzlichen Kosten oder Pflichten.
Wichtig: Die Beiträge zur Mietkautionsversicherung werden am Ende der Mietzeit nicht zurückerstattet. Es handelt sich um laufende Kosten, die so lange gezahlt werden müssen, wie die Versicherung besteht.
Freie Entscheidung der Vermieterinnen und Vermieter
Einige Vermietende bevorzugen die klassische Mietkaution in Form von Bargeld oder einem verpfändeten Sparbuch. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- Manche Vermieterinnen und Vermieter kennen die Versicherung für Mietkautionen nicht oder zweifeln an ihrer Zuverlässigkeit.
- Bei einer klassischen Kaution kann die Vermieterseite direkt auf das hinterlegte Geld zugreifen. Bei einer Kautionsversicherung muss sie zuerst ihre Forderungen bei der Versicherung geltend machen. Das kann etwas Zeit kosten.
- Nicht alle Versicherungen bewilligen Forderungen ohne Prüfung. Vermieterinnen und Vermieter könnten befürchten, dass die Auszahlung verzögert wird oder kompliziert ist.
Tipp: Erläutern Sie im Gespräch die Vorteile der Kautionsversicherung und erklären Sie, dass die Vermieterin oder der Vermieter die gleiche Sicherheit wie bei einer Barkaution erhält.
Wenn die Vermieterseite die Versicherung ablehnt, bildet die klassische Kaution beziehungsweise die Bankbürgschaft die übliche Alternative.
Vorteile und Nachteile der Kautionsversicherung im Überblick
Keine hohe Kautionssumme zu Mietbeginn
Finanzielle Flexibilität für Mietende
Schnelle (Online-)Abwicklung und Bürgschaftsurkunde
Vermieterin und Vermieter erhalten finanzielle Sicherheit
Laufende Kosten durch jährliche Beiträge
Versicherung fordert Erstattungen im Schadensfall
Nicht alle Vermieterinnen und Vermieter akzeptieren die Versicherung
Langfristig höhere Kosten als bei der Barkaution
Keine Auswirkungen bei einer Mieterhöhung
Laut Mietrecht, geregelt in § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), darf die Kaution höchstens drei Monatskaltmieten betragen – basierend auf der Miete, die zu Beginn eines Mietverhältnisses vereinbart wurde. Diese Summe bleibt für die gesamte Mietdauer gleich, auch wenn sich die Miete später erhöht.
In einem laufenden Mietverhältnis müssen Sie die Kautionssumme also nicht nachträglich erhöhen, wenn die Miete steigt. Daher muss auch die Kautionsversicherung nicht angepasst werden. Der Beitrag bleibt gleich und steigt nicht automatisch mit einer Mieterhöhung.
Ausnahme: Bei einer Vertragsänderung
Falls ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird oder sich die Bedingungen des bestehenden Vertrags wesentlich ändern (zum Beispiel nach einer umfassenden Modernisierung), kann die Vermieterseite eine neue Kaution fordern. In diesem Fall könnte sich auch die Kautionssumme und der Beitrag zur Versicherung erhöhen.
Kautionsversicherung kündigen
Die Versicherung zu kündigen, ist möglich. Allerdings ersetzt die Mietkautionsversicherung ja die klassische Kaution. Kündigen Sie die Versicherung, muss bei einem bestehenden Mietverhältnis demnach eine andere Form der Mietsicherheit hinterlegt werden. Ohne Sicherheit könnte sonst die Vermieterin oder der Vermieter Ihren Mietvertrag kündigen.
Die Beendigung der Versicherung erfordert daher die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Erst wenn eine neue Sicherheitsleistung vorliegt, und Ihre Vermieterseite dies bestätigt, können Sie die Kautionsversicherung bei Ihrem Versicherer wirksam auflösen. Entscheidend ist, dass die Vermietenden weiterhin abgesichert sind für mögliche Schäden oder Mietrückstände.
Versicherung der Mietkaution: Für wen lohnt es sich?
Eine Kautionsversicherung eignet sich für:
- Mieterinnen und Mieter, die finanzielle Flexibilität bevorzugen
- Mietende, die eine hohe Kaution nicht auf einmal hinterlegen können
- Personen, die eine Wohnung eher kurzfristig mieten möchten
Für langfristige Mietverhältnisse kann eine klassische Kaution günstiger sein, da die jährlichen Versicherungsbeiträge langfristig mehr kosten.
Mietkautionsversicherung als flexible Lösung
Eine Kautionsversicherung bietet Ihnen als Mieterin und Mieter finanzielle Entlastung zu Beginn Ihres Mietverhältnisses. Statt die gesamte Kaution zu hinterlegen, zahlen Sie lediglich einen jährlichen Beitrag. Vermieterinnen und Vermieter erhalten dennoch die gewohnte Sicherheit. Prüfen Sie vorab, ob die Versicherung langfristig zu Ihrer Situation passt, vergleichen Sie die Kosten verschiedener Anbieter und klären Sie frühzeitig, ob Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter eine Mietkautionsversicherung akzeptiert.
Sie interessieren sich für eine Kautionsversicherung?
Die wichtigsten Fragen zur Kautionsversicherung
Die Mietkautionsversicherung zahlen immer die Mieterinnen und
Mieter. Für Vermieterinnen und Vermieter entstehen durch diese Variante der Mietkaution
keine zusätzlichen Kosten.
Wenn Schäden oder Mietrückstände vorliegen, meldet die Vermieterin
oder der Vermieter dies der Versicherung. Diese prüft den Anspruch und zahlt
die geforderte Summe aus. Anschließend fordert die Versicherung den Betrag von
der Mieterin oder dem Mieter zurück.
- Vermietende erhalten dieselbe finanzielle Sicherheit wie bei einer klassischen Kaution.
- Sie müssen kein zusätzliches Konto für die Kaution eröffnen.
- Die Bürgschaftsurkunde ist schnell verfügbar, was den Mietprozess erleichtert.
- Im Schadensfall wickelt die Versicherung die Auszahlung unkompliziert ab.
Ja, eine Kündigung ist möglich. Allerdings muss die Mieterin oder der Mieter in diesem Fall eine andere Sicherheitsleistung erbringen, zum Beispiel eine Barkaution oder ein verpfändetes Sparbuch. Ohne Sicherheit kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen.
Nein, die Vermieterseite ist nicht verpflichtet, die Mietkautionsbürgschaft über eine Versicherung zu akzeptieren. Es liegt in ihrem Ermessen, ob sie diese Form der Mietsicherheit annimmt.
In diesem Fall bleibt Ihnen nur die klassische Kaution:
- Ein verpfändetes Sparbuch, das als Sicherheit dient.
- Eine Bankbürgschaft, die ähnlich wie die Versicherung funktioniert.
- Eine direkte Hinterlegung der Barkaution.
Tipp: Klären Sie frühzeitig, welche Kautionsformen akzeptiert werden.